Betreff
Antrag der Fraktionen Allianz für Hilden, BA und FDP zur Haushaltskonsolidierung
Vorlage
WP 14-20 SV 20/060
Aktenzeichen
II/20
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

siehe „Antragstext“


Antragstext:

 

Gemeinsamer Antrag zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 07. September 2016

 

Die Fraktionen der ALLIANZ FÜR HILDEN, der BA und der FDP sind der Auffassung, dass eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung unabdingbar ist. Gemeinsam wollen wir die politische Handlungsfähigkeit erhalten und nachfolgende Generationen nicht weiter durch eine Politik der „Schulden" belasten. Die bilanzielle Überschuldung und somit die Aufzehrung des Eigenkapitals und der Ausgleichsrücklage muss konsequent vermieden werden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung muss die Schuldentilgung höchste Priorität haben. Die bisher mit der Haushalts- und Finanzplanung und inzwischen mit dem erforderlich gewordenen Nachtragshaushalt durch die Verwaltung vorgelegten Maßnahmen belasten in erster Linie die Bürger, ohne den Status Quo der Verwaltung in Frage zu stellen. Es ist nicht Ziel dieses Antrages, der Verwaltung mit der Forderung von Einzelmaßnahmen Detailanweisungen zu geben und ihren Aktionsradius einzuschränken. Da die von der Verwaltung bisher vorgeschlagenen Maßnahmen sich jedoch hinsichtlich des Ziels "Haushaltsausgleich ohne Schulden" als unzulänglich erwiesen haben, ist dieser Antrag darauf gerichtet, die Rahmenbedingungen für die Verwaltung an konkreten, prüfbaren Ergebnissen auszurichten.

 

Vor diesem Hintergrund fordern die drei antragstellenden Fraktionen die Umsetzung folgender Maßnahmen:

 

1.          Verwaltungskosten

 

Die Verwaltungspersonalkosten sind zunächst bis 2018 mindestens um jeweils 5% zu reduzieren, Eine Reduzierung von Personalkosten im sozialen Bereich wird ausdrücklich nicht beantragt. Dagegen sind insbesondere Hierarchien zu überprüfen und Leitungsstrukturen zu konsolidieren. Beispielhaft sei hier der Entfall der derzeit freien Dezernentenstelle erwähnt! Arbeitsabläufe müssen effizienter gestaltet und Doppelleistungen vermieden werden. Die Arbeitsprozesse in der gesamten Kernverwaltung gehören optimiert. Hierzu ist ein strategisches Controlling einzusetzen.

 

2.          Freiwillige Maßnahmen des Investitionsprogramms

 

Alle freiwilligen Maßnahmen des Investitionsprogramms, die nicht aus sachlichen Gründen unabdingbar sind und für die keine alternative Finanzierung, die den städtischen Haushalt nicht belastet, gefunden wird, werden verschoben bzw, gestrichen und ggfls. im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gesperrt. Eine veränderte Veranschlagung erfolgt frühestens über den Haushaltsplan 2018. Darunter fällt beispielsweise der Neubau des Funktionsgebäudes Weidenweg mit 1,4 Mio. EUR, Sollten diese und auch eventuelle Investitionen des IHK trotzdem durchgeführt werden, darf die Finanzierung nicht über Steuererhöhungen erfolgen, sondern ist über Einsparungen (z.B. bei den Verwaltungskosten, siehe Ziffer 1) oder andere Finanzierungsalternativen zu gewährleisten. Im Übrigen sind die geplanten Investitionen für Flüchtlingsunterkünfte mit 5,14 Mio. EUR an der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen zu orientieren und den Erfordernissen anzupassen, nach Möglichkeit zu reduzieren.


 

 

3.       Bürgerbeteiligung

 

Die Verwaltung erstellt aufwandsneutral ein Bürgerbeteiligungskonzept für freiwillige Investitionen, die nicht aus sachlichen Gründen unabdingbar sind, aber nicht über vorhandene Haushaltsmittel finanziert werden können. Dieser Vorschlag soll u. a. helfen, in Zukunft Fehleinschätzungen des Bürgerwillens zu verhindern und Hinweise zur Akzeptanz zu erhalten, welche Kosten, Gebühren, oder andere Belastungen bzw. Beteiligungen, z.B. mittels Schwarmfinanzierung o.Ä., die Bürger bereit sind, für eine Umsetzung auf sich zu nehmen.

 

4.     Wirtschaftsförderung

 

Immer wieder betont die Verwaltung die Binsenwahrheit, dass gewisse Schwankungen beim Gewerbesteueraufkommen unvorhersehbar und die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen nicht planbar seien. Dies gilt für das Bestandsgewerbe in Hilden und auch bei neuen Gewerbeansiedlungen werden sich Schwankungen nicht ausschließen lassen. Sehr wohl aber lässt sich durch die konzentrierte Anwerbung von neuen Unternehmen das Gewerbesteuer­aufkommen steigern. Die Verwaltung wird beauftragt aufwandsneutral ein zukunftsweisendes Wirtschaftsförderungskonzept zu erstellen, dass die Stärken und Schwächen des Standortes Hilden analysiert und konkrete Maßnahmen zur generellen Förderung und Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Hilden herausarbeitet.

 

Maßnahmen könnten beispielsweise in der direkten Ansprache von Unternehmen bestehen, die in der Wertschöpfungskette direkt vor oder hinter den ansässigen Hildener Unternehmen stehen. Auch gänzlich innovative Förderansätze könnten in Betracht kommen: So könnte beispielsweise ein Anreiz für die Ansiedlung neuer Gewerbe geschaffen werden, indem durch neue Betriebe generierte Gewerbesteuereinnahmen - also Mehreinnahmen für die Stadt - zu einem Anteil in einen Fördertopf fließen, der dann nach zu definierenden Regeln und Fristen diesen wieder direkt oder indirekt zugutekommt. Flankierend und prioritär sollten alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, die vorhandenen Defizite bei der Energieversorgung und der Anbindung an zeitgemäße Datennetze insbesondere auf bereits seit langem beworbenen Gewerbeflächen schnellstmöglich zu beheben. Dazu gehört die Verbesserung der Infrastrukturen in den vorhandenen Gewerbegebieten. Neue Gewerbesteuereinnahme-Möglichkeiten sind zu schaffen durch die Ausweisung von neuen Gewerbegebieten zur Ansiedlungsbeschleunigung. Die Aufstellung des Bebauungsplans 139 wird bis zum Jahr 2018 umgesetzt.

Das geforderte Konzept soll neben den Maßnahmen darüber Auskunft geben, welche wirtschaftlichen Ziele konkret erreicht werden sollen (z. B. Anzahl der Neuansiedlungen, geplante Gewerbesteuermehreinnahmen durch Neuansiedlungen, Anzahl zusätzlicher Arbeitsplätze) und wie die Zielerreichung gemessen und transparent gemacht wird.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

  1. Verwaltungskosten

Die Antragsteller fordern für die Jahre 2017 und 2018 jeweils eine Reduzierung der Personalaufwendungen um 5 %. Dies würde bedeuten, dass jährlich rd. 38 Vollzeitstellen (je VZ-Stelle werden 55.000 € kalkuliert) gestrichen werden müssten, bedingt durch Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen mit steigender Tendenz. Dies ist ohne einen drastischen Aufgabenabbau in allen Verwaltungsbereichen und nur durch Nutzung der normalen Fluktuation (d. h. ohne Kündigungen) nicht zu realisieren.

 

Eine Reduzierung der Personalaufwendungen im sozialen Bereich ist nach dem Antragstext ausdrücklich nicht beantragt. Somit müssten in den übrigen Bereichen schon weit mehr als 5 % jährlich eingespart werden. Hinzu kommen die Bereiche Feuerwehr, Kitas und Kindswohlgefährdung im Allg. Sozialen Dienst. Hier kommen bereits aus rechtlichen Gründen Personalreduzierungen nicht in Betracht.

 

Durch „Überprüfung von Hierarchien und Konsolidierung von Leitungsstrukturen“ sind keine finanziellen Einsparungen (mehr) zu erzielen. Die Struktur der Stadtverwaltung sieht nur noch 15 Ämter bzw. Teams vor und ist in den letzten 15 Jahren von ehemals 21 Ämtern auf diese Zahl zurückgeführt worden. Über diesen Konzentrationsprozess hinaus wurde die frühere Hierarchieebene der Abteilungsleiter bereits vor Jahren ersatzlos abgebaut, so dass unterhalb der Amtsleitungsebene nur noch die Sachgebietsleitungen tätig sind. Eine weitere Reduzierung würde die angemessene Wahrnehmung der Leitungsfunktionen im Einzelfall wegen zu hoher Leitungsspannen unmöglich machen.

 

Dennoch sieht auch die Verwaltung die Notwendigkeit weiterer Veränderungen in der Aufgaben und Personalstruktur und hat hierzu das Projekt „Personalmanagement“ initiiert. Angesichts der aktuellen Personalstruktur werden in den kommenden 6 Jahren voraussichtlich über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter altersbedingt die Stadtverwaltung verlassen. Angesichts der demografischen Entwicklung muss davon ausgegangen werden, dass es mittelfristig nicht mehr gelingen wird, diese adäquat durch Neueinstellungen zu ersetzen. Insofern wird es für dringend notwendig gehalten, bereits jetzt durch Aufgabenabbau oder Optimierung der Aufgabenwahrnehmung den Personalbedarf in den kommenden Jahren zu reduzieren. Angestrebt ist, die Hälfte der ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht wieder ersetzen zu wollen. Auch dies wird natürlich zu einer Reduzierung der Personalkosten führen. Der im Antrag begehrte Ansatz wird insofern bereits von der Verwaltung in anderer Form realisiert.

 

 

  1. Freiwillige Maßnahmen des Investitionsprogramms

Zu diesem Punkt werden durch die Antragsteller allgemeine Punkte, bzw. spezielle Investitionen angesprochen.

           

Um die Frage zu beantworten, welche freiwilligen Maßnahmen des Investitionsprogramms, die nicht aus sachlichen Gründen unabdingbar sind und für die keine alternative Finanzierung, die den städtischen Haushalt nicht belastet, gefunden werden, verschoben bzw. gestrichen und ggf. im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gesperrt werden, wurde am Beispiel des Haushaltes 2016 incl. des 1.NT eine Aufteilung vorgenommen.

 

Im Finanzhaushalt in der Zeile 31 „Saldo aus Investitionstätigkeit“ wird ein Wert von 12,3 Mio. € genannt. Dieser teilt sich wie folgt aus:

 

 

Nr.

Amt

Art

Betrag

 

 

 

1

I/10

Realisierung neuer Softwareprojekte, BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) sowie
Hard- und Software/Lizenzen für alle Schulformen:

0,186

Mio. €

2

II/20

BGA und Einzahlungen Wohnungsbaudarlehen

-0,014

Mio. €

3

I/26

Umbau WFR zur Sekundarschule

0,793

Mio. €

4

I/26

Umbau Theodor-Heuss-Schule

1,342

Mio. €

5

I/26

Unterkünfte für Flüchtlinge

5,377

Mio. €

6

I/26

sonstiges Gebäudeunterhaltungsprogramm (insbesondere Schulen) Brandschutzsanierungen,  Barrierefreiheit

1,077

Mio. €

7

I/37

BGA, insbesondere Erneuerung der medizinischen Geräte

0,080

Mio. €

8

III/41

BGA

0,012

Mio. €

9

III/50

Einrichtungsgegenstände (investiv) für die städt. Unterkünfte

0,087

Mio. €

10

III/51

BGA insbesondere für die Schulen und Ersatzschaffungen im Bereich KITA (abzüglich der Sportpauschale mit 0,1Mio. €)

0,109

Mio. €

11

IV/61

Grunderwerb, Rentenverpflichtungen, BGA, Ablösebeiträge Stellplätze, abzüglich Verkaufserlöse

-0,506

Mio. €

12

IV/66

Beleuchtung Fußgängerzone und Ergänzungsbeleuchtungen

0,505

Mio. €

13

IV/66

RWK-Sanierungen/Maßnahmen Abwasserbeseitigungskonzept

0,691

Mio. €

14

IV/66

Straßenbaumaßnahmen

0,279

Mio. €

15

IV/66

IHK Teilprojekt A3

0,253

Mio. €

16

IV/66

Spielgeräte - Schulhöfe und Spielplätze

0,200

Mio. €

17

IV/68

BGA für Werkstatt, Container, Friedhof, Grün-, Kanal-, Straßenunterhaltung, Mulchmäher, Anbaugeräte etc.

0,061

Mio. €

18

IV/68

Herrichtung Urnenfeld, Baumfeld, Lichtmasten Friedhof,

0,099

Mio. €

19

IV/68

EB LKW-Pritsche

0,104

Mio. €

20

IV/68

EB Rettungstransportwagen

0,229

Mio. €

21

IV/68

EB Groß LKW

0,192

Mio. €

22

IV/68

EB Schlauchwagen

0,067

Mio. €

23

IV/68

EB Dreiseitenkipper

0,080

Mio. €

24

IV/68

Weitere Ersatzbeschaffungen von Pkw's, Transportern, Kleintraktor, Kompaktkehrmaschine etc. 

0,452

Mio. €

 

 

Summe - Netto

11,755

Mio. €

 

 

Einzahlungen aus Zuwendungen und Verkaufserlöse

-1,047

Mio. €

 

 

Auszahlungen für Geringwertige Vermögensgegenstände (unter 410 €) und Festwerte

1,595

Mio. €

 

 

Gesamtergebnis Zeile 31

12,304

Mio. €

 

 

1)    Alle Betriebs- und Geschäftsausstattungen (BGA), die in den lfd. Nr. 1, 2, 7, 8, 10 und 17 werden benötigt, um den Geschäftsbetrieb incl. der kostenrechnenden Einrichtungen und der Schulen und KITA’s aufrechtzuerhalten. Teilweise erfolgt eine Refinanzierung über Gebühren und im Bereich der Schulen und KITA’S über Landesmittel.

 

2)    Die lfd. Nr. 3, 4, 5 und 9 sind zwingend notwendige Umbaumaßnahmen in den Schulen, betreffen den teilweisen Umbau der Theodor-Heuss-Schule zu einem Kindergarten und den Neubau incl. der Einrichtung von Unterkünften für Flüchtlinge. Auch hier erfolgt über direkte Landesmittel, über eine Zuordnung der Investitionspauschale eine teilweise Refinanzierung. Hinsichtlich der Flüchtlingsunterkünfte erfolgt über die Pro-Kopf-Bezuschussung im Ergebnishaushalt ab 2017 ebenfalls eine Refinanzierung.

 

3)    Auf Grund der Beschlussfassung und der Vorgaben, dass Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen, stellt sich auch hier nicht die Frage nach der „Freiwilligkeit“ (siehe Nr. 6).

 

4)    Hinsichtlich der Maßnahmen zur Ziffer 13 (RWK-Sanierungen/Maßnahmen Abwasserbeseitigungskonzept) ergibt sich, dass diese nach den gesetzlichen Vorgaben notwendig sind. Größtenteils erfolgt eine Refinanzierung über die Kanalbenutzungsgebühren bzw. über  Kanalanschlussbeiträge. Ähnlich verhält es sich bei den Straßenbaumaßnahmen (siehe lfd. Nr. 14).

 

5)    Zum gesamten Bereich des IHK (siehe lfd. Nr. 15) hat es in der Vergangenheit eine intensive Beteiligung gegeben, verbunden mit der Zielsetzung für diese Projekte einen Landeszuschuss von 50 % zu bekommen.

 

6)    Zu den Ersatzbeschaffung im Bereich der Fahrzeug (lfd. Nr. 19 bis 24) gilt, dass größtenteils eine Refinanzierung über Gebühren erfolgt (Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-, Winterdienst-, Kanalbenutzungs- und Rettungsdienstgebühren). Auch hier erfolgt in Höhe der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung eine jährlich Refinanzierung über den Ergebnishaushalt über die jeweilige Gebühr. Die übrigen Fahrzeuge werden zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes insbesondere für die öffentliche Sicherheit benötigt.

 

7)    Ähnlich den Fahrzeugen erfolgt auch bei der Herrichtung des Urnenfeldes etc. (siehe lfd. 18) eine Refinanzierung über die Friedhofsgebühren.

 

8)    Die dann noch verbleibenden lfd. Nummern ergeben sich auf Grund von Ratsbeschlüssen, Satzungen etc.   

 

Wie den Ausführungen entnommen werden kann, verbleiben - bezogen auf den lfd. Haushalt - keine Möglichkeiten, Investitionen zu schieben, zu streichen oder zu sperren.

 

Weiterhin werden spezielle Investitionen genannt. Für das Funktionsgebäude Weidenweg kann ausgeführt werden, dass das Vorhaben im Haushaltsplanentwurf 2017 nicht enthalten sein wird.

 

Von daher ist eine Sperre nicht notwendig/möglich.

 

Hinsichtlich des IHK darf auf die Beschlusslage des Rates bzw. auf die kommenden Sitzungen verwiesen werden. Im Rahmen des IHK hat es bisher eine breite Öffentlichkeitsarbeit gegeben. Auch in der Zukunft wird es eine weitere Beteiligung geben. Allerdings müssen die bereits beschlossenen bzw. die noch aufzunehmen Teilprojekte etatisiert werden und es sind die entsprechenden Förderanträge zu stellen.

 

Die Verwaltung wird für den nächsten Sozialausschuss einen Sachstandsbericht zum Thema „Flüchtlinge“ vortragen. Je nach weiterer Entwicklung, die die Stadt Hilden aber so gut wie nicht beeinflussen kann, sind entsprechende Unterkünfte vorzuhalten. An dieser Stelle soll nochmals deutlich gemacht werden, dass durch die bisherige vorausschauende und zielorientierte Vorgehensweise keine Turnhallen oder ähnliches geschlossen und als Notunterkünfte hergerichtet werden mussten.

 

Abschließend sei noch der allgemeine Hinweis gestattet, dass nur „Netto-Investitionen“ über Kredite finanziert werden können, wobei unterstellt wird, dass der Ergebnishaushalt keine „Überschüsse“ aufweist.

 

Neben den bisher beschlossen Steuersätzen, den höheren Gebühren und Beiträgen sieht die Verwaltung wenig Möglichkeiten, die Bürgerinnen und Bürger durch weitere Finanzierungsalternativen zu belasten. Zwar wird es für den Haushaltsplanentwurf 2017 weitere Sitzungsvorlagen geben, die sich mit Zuschüssen, Erhöhungen von Gebühren und Steuern beschäftigen, dennoch muss ein Augenmerk darauf gelegt werden, dass dieses maßvoll geschieht und die „Steuer- und Gebührenschraube“ nicht immer weiter gedreht werden kann.

 

Von daher sollte es den jeweiligen Haushaltsplanberatungen mit den einzelnen Investitionen vorbehalten bleiben, im Einzelfall zu entscheiden, ob dieses notwendig und finanzierbar ist.        

 

 

  1. Bürgerbeteiligung

Zur Frage, welche Investitionen freiwillig sind, verweise ich auf Ausführungen zu Punkt 2. 

Weil so gesehen kaum „freiwillige“ Investitionen übrig bleiben, erscheint die Erstellung eines „aufwandneutralen Bürgerbeteiligungskonzeptes“ nicht zielführend.

 

Vielmehr sollte dieses im Einzelfall zu gegebener Zeit erfolgen.

 

Unabhängig von der Frage, ob eine Bürgerbeteiligung bei den verbleibenden „freiwilligen“ Investitionen sinnvoll ist, erscheint eine Beteiligung z.B. über eine Schwarmfinanzierung zurzeit völlig unwirtschaftlich zu sein. Die aktuelle Zinslage und die Förderprogramme z.B. der KfW-Bank erlauben Kreditaufnahmen zu Zinssätzen von 0 bis 0,1 % für 10 Jahre. Der personelle und finanzielle Aufwand würde in keinem Verhältnis zueinander stehen.

 

Von daher scheiden alternative Finanzierungsformen aktuell aus.

 

 

  1. Wirtschaftsförderung

Die Antragsteller fordern vor dem Hintergrund zurzeit rückläufiger Gewerbesteuereinnahmen ein „zukunftsweisendes Wirtschaftsförderungskonzept“, um durch die „konzertierte Anwerbung von neuen Unternehmen das Gewerbesteueraufkommen (zu) steigern“. Hierzu ist auszuführen, dass die Wirtschaftsförderung bereits seit Jahren auf der Basis eines entsprechenden Konzeptes arbeitet, das vom Wirtschaftsförderungsausschuss 2011 beschlossen wurde. Dieses konzentriert sich allerdings nicht nur auf die Ansiedlung neuer Unternehmen, sondern auch auf die mindestens gleichwertige Bestandspflege der vorhandenen Unternehmen, Netzwerkaktivitäten und das Standortmarketing. Selbstverständlich können Grundlagen und Veränderungen dieses Konzeptes im Wirtschaftsförderungsausschuss diskutiert werden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für die Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am 10.05.2017 ein Stärken-Schwächen-Profil für den Standort Hilden herauszuarbeiten und geeignete Maßnahmen der Wirtschaftsförderung darzustellen. Den Ausschussmitgliedern wird so der Standort Hilden detailliert aus verschiedenen Blickwinkeln dargestellt und eingeordnet sowie aufgezeigt, wie Wirtschaftsförderung aktuell und zukunftsweisend operiert bzw. operieren kann.

 

Selbstverständlich verfügt die Wirtschaftsförderung Hilden im Rahmen der genannten Gesamtkonzeption bereits heute über ein aktuelles Anwerbungs- und Marketingkonzept. Es schöpft aus einem Kanon an Maßnahmen zur Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Hilden. Dieses Konzept kann zusammen mit den verschiedenen Maßnahmen dargestellt werden. Zudem bestehen auch einige neue Marketingideen oder auch Ideen für Maßnahmen, die dem Ausschuss vorgestellt werden können. In diesem Kontext müssen auch die Gewerbeflächensituation und die Infrastruktur in Hilden berücksichtigt werden.

Zu den messbaren Zielen hat die Wirtschaftsförderung bereits Kennzahlen in den Haushalt einfließen lassen. Zu den darüber hinaus gehenden Zielen, wie sie im Antrag gefordert werden, wird die Wirtschaftsförderung dann Stellung beziehen. Insofern wird vorgeschlagen, diesen Teil des Antrages in den Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss zu verweisen.