Betreff
Zuschussantrag des TC Stadtwald Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 51/132
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zu Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Tennisclub Stadtwald Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.604,76 € zu bewilligen.

 

Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Tennisclub Stadtwald Hilden e.V. hatte mit Schreiben vom 09.10.2013 einen Antrag auf Bezuschussung für ein umfassendes Investitionsvorhaben zur Erhaltung und Modernisierung der Vereinssportanlage Elberfelderstraße 179 in Hilden gestellt.

 

In Hinblick auf die Möglichkeit der Energieeinsparung und zukünftigen Nutzung war geplant, die Heizungsanlage im Clubhaus "grün" zu sanieren und parallel die Heizsysteme beider Clubhäuser durch Solartechnik zu erweitern. Im Ausschuss für Schule und Sport wurde dem Verein am 12.12.2013 auf Grundlage eines voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 55.479 € ein Zuschuss in Höhe von maximal 16.643,70 € bewilligt.

 

Bis Ende des Jahres 2014 wurden vom Verein auf Grundlage eingereichter Rechnungen 9.731,40 € abgerufen. Alle Arbeiten bis auf die Grunderneuerung zweier Tennisplätze konnten abgeschlossen werden. 

 

Mit Schreiben vom 12. April 2016 hat der Verein einen weiteren Antrag zur Bezuschussung einer Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme gestellt. Es sollen zum einen Gehwege ausgebaut und gesichert und zum anderen die Terrasse von dem Haus „Rot“ saniert werden. Mit Schreiben vom 19. Mai 2016 hat der Verein vorgeschlagen, die Grundüberholung der beiden Tennisplätze zurück zu stellen und die dadurch nicht verwendeten Mittel in Höhe von 6.912,30 € in eine mögliche Zuschusssumme für das neue Vorhaben einfließen zu lassen. Ein neuer Antrag zur Bezuschussung der Grundüberholung der Tennisplätze wird vom Verein zu einem späteren Zeitpunkt gestellt.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für die Modernisierung und Sanierung der Wegeflächen und der Terrasse ergibt sich laut Auflistung des Vereins und nach Prüfung der Angebote ein voraussichtliches Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 25.349,20 €. Die Angebotsprüfung durch das Grünflächenamt ergibt Plausibilität und Angemessenheit.

 

Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 7.604,76 €. Nach Verrechnung der noch nicht ausgezahlten Zuschussmittel in Höhe von 6.912,30 € mit dem neu berechneten Zuschuss in Höhe von 7.604,76 € ergibt sich eine Differenz, also ein zusätzlicher Zuschussbetrag über die damalige Beschlussfassung hinaus, von 692,46 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss in Höhe von 7.604,76 € zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Sanierungsmaßnahme auszuzahlen.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

30.000,00

aus 2016

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale (Bescheid gebundener Rest)

47.823,32

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete