Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport
beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zu Gewährung von Zuschüssen an Hildener
Sportvereine, dem Tennisclub Stadtwald Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss
in Höhe von bis zu 7.604,76 € zu bewilligen.
Die Auszahlung erfolgt unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen
Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Tennisclub
Stadtwald Hilden e.V. hatte mit Schreiben vom 09.10.2013 einen Antrag auf Bezuschussung
für ein umfassendes Investitionsvorhaben zur Erhaltung und Modernisierung der
Vereinssportanlage Elberfelderstraße 179 in Hilden gestellt.
In Hinblick auf
die Möglichkeit der Energieeinsparung und zukünftigen Nutzung war geplant, die
Heizungsanlage im Clubhaus "grün" zu sanieren und parallel die
Heizsysteme beider Clubhäuser durch Solartechnik zu erweitern. Im Ausschuss für
Schule und Sport wurde dem Verein am 12.12.2013 auf Grundlage eines
voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 55.479 € ein Zuschuss
in Höhe von maximal 16.643,70 € bewilligt.
Bis
Ende des Jahres 2014 wurden vom Verein auf Grundlage eingereichter Rechnungen
9.731,40 € abgerufen. Alle Arbeiten bis auf die Grunderneuerung zweier
Tennisplätze konnten abgeschlossen werden.
Mit
Schreiben vom 12. April 2016 hat der Verein einen weiteren Antrag zur
Bezuschussung einer Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme gestellt. Es sollen
zum einen Gehwege ausgebaut und gesichert und zum anderen die Terrasse von dem
Haus „Rot“ saniert werden. Mit Schreiben vom 19. Mai 2016 hat der Verein
vorgeschlagen, die Grundüberholung der beiden Tennisplätze zurück zu stellen
und die dadurch nicht verwendeten Mittel in Höhe von 6.912,30 € in eine mögliche
Zuschusssumme für das neue Vorhaben einfließen zu lassen. Ein neuer Antrag zur
Bezuschussung der Grundüberholung der Tennisplätze wird vom Verein zu einem
späteren Zeitpunkt gestellt.
Nach
Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus
Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und
Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für
ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für
die Modernisierung und Sanierung der Wegeflächen und der Terrasse ergibt sich
laut Auflistung des Vereins und nach Prüfung der Angebote ein voraussichtliches
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 25.349,20 €. Die Angebotsprüfung durch
das Grünflächenamt ergibt Plausibilität und Angemessenheit.
Der
städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus
ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 7.604,76 €. Nach Verrechnung der
noch nicht ausgezahlten Zuschussmittel in Höhe von 6.912,30 € mit dem neu
berechneten Zuschuss in Höhe von 7.604,76 € ergibt sich eine Differenz, also
ein zusätzlicher Zuschussbetrag über die damalige Beschlussfassung hinaus, von
692,46 €.
Im
Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss in Höhe von 7.604,76 € zu
gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Sanierungsmaßnahme
auszuzahlen.
gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
30.000,00 |
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aus 2016 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale (Bescheid gebundener Rest) |
47.823,32 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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