Betreff
Gewährung eines Zuschusses für den Jugendzeit e.V.
Vorlage
WP 14-20 SV 51/130
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss die weitere Gewährung des Zuschusses für den Jugendzeit e.V. bis Ende 2018.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Verein Jugendzeit e.V. (früher Jugendamtsreisen e.V.) führt seit ca. 30 Jahren Maßnahmen für den internationalen Austausch im Rahmen der §§11-14 SGB VIII durch und erhält dafür einen jährlichen Zuschuss. Die in der Vergangenheit im Portfolio befindlichen Freizeitreisen für Jugendliche sind seit 2015 auf 1-2 pro Jahr reduziert worden, da die Konkurrenz des freien Marktes diese zum Teil günstiger oder gleich teuer anbieten kann. Die Tätigkeit im Bereich Sonderpflege ruht seit 2016.

 

Die Bilanz wurde bisher jährlich durch das BPA (früher RPA) einer Prüfung unterzogen, eine Überprüfung findet alle 3 Jahre durch das Finanzamt statt.

 

Zum aktuellen Austausch gehören:

 

  • Aktionen mit den Partnerstädten Nove Mesto und Warrington
  • Das Internationale Feriencamp Peking
  • Jährlich eine Fahrt von Schüler*innen in Kooperation mit wechselnden Schulen aus Hilden ins Ausland (z.B. China, Israel, England)

 

Die Aktionen mit Jugendlichen werden zu den Schwerpunktthemen Kultur, Freizeit, Jugendsozialarbeit und Partizipation durchgeführt. Ziel des Austausches ist, dass die Kinder und Jugendlichen Interkulturalität erleben, ihre Kompetenzen in personeller, politischer und kultureller Form erweitern. Es wird angestrebt, dass Kontakte über die Aktionen hinaus weiter Bestand haben und zu dauerhaftem Austausch privater Natur führen. Gerade in Zeiten von Intoleranz, Fremdenangst und Rechtspopulismus leistet das Angebot des internationalen Jugendaustausches einen wichtigen Beitrag zu demokratischen Meinungsbildung.

  

An den verschiedenen Angeboten beteiligen sich regelmäßig das Kinder- und Jugendparlament. Die Zusammenarbeit erfolgt mit Kulturinstitutionen und passenden Strukturen in den Partnerstädten und soll immer jeweils jährlich wechselnd in Hilden und in den jeweiligen Partnerstädten stattfinden. Dieses lässt sich aufgrund wechselnder Ansprechpartner*innen in den Partnerstädten nicht immer erfolgreich umsetzen.

 

Die Pflege des Austausches ist gekoppelt an Vorbereitungs- und Planungstreffen, die regelmäßig mit den Partnerstädten durchgeführt werden.

 

Beispielhafte Ergebnisse der Arbeit:

 

  • Einführung des „Speed Debating“ des Jugendparlamentes
  • Auftritt einer Band aus Warrington im Bandcontest des area51.
  • Erkundung zum Thema Berufsbilder in Kooperation mit den Berufskolleg Hilden und Nove Mesto.

 

Ausblick:

Der Austausch von Kinderparlamentarier*innen mit Nove Mesto ist in 2017 geplant.

Eine weitere Absprache über Projekte ab 2017 erfolgt derzeit.

 

 

Es werden folgende Mittel geplant:

 

 

2016

 

2017

2018

Zuschuss

11.000 €

10.000 €

10.000 €

 

Der Zuschuss wird für anteilige Reisen- und Unterbringungskosten der Teilnehmer/innen und betreuende Kräfte benötigt, sowie Visakosten bei Chinareisen.

 

Es wird in 2018 dem Fachausschuss ein Bericht der Aktivitäten vorgelegt.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060201

Förderung von Kindern und Jugendlichen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

0602010080

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

11.000

2017

0602010080

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

10.000

2018

0602010080

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

10.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

2018

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete