Betreff
Gewährung eines Zuschusses für Kipkel e.V.
Vorlage
WP 14-20 SV 51/129
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuuss beschließt nach Beratung das Projekt Kipkel weiter mit einem jährlichen Zuschuss von 6.000 € zu fördern.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Projekt Kipkel, welches Leistungen nach §16 SGB VIII erbringt, wird seit 2001 mit einem freiwilligen Pausschalbetrag auch durch die Stadt Hilden unterstützt. Die Notwendigkeit des Zuschusses wurde intern durch das Fachamt geprüft und wird nachfolgend dargestellt.

 

Sachstand:

Psychische Erkrankungen nehmen immer weiter zu. Den Betroffenen erschweren psychische Erkrankungen erheblich die Teilhabe am Leben. Auch die Angehörigen sind vielfach überfordert mit dem adäquaten Umgang mit der psychischen Erkrankung. Dies trifft in besondere Weise auf die Kinder psychisch kranker Eltern zu, die die Erkrankung noch schwerer einordnen können und sich oftmals selbst schuldig fühlen. Neben Armut ist die psychische Erkrankung eines Elternteils, insbesondere wenn es im familiären Umfeld nicht genügend kompensatorische Kräfte gibt, ein Hauptgrund für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung bis hin zur stationären Unterbringung.

 

Das Projekt Kipkel unterstützt seit 1998 im Kreis Mettmann Kinder psychisch kranker Eltern. Die Unterstützung erfolgt durch Enttabuisierung der psychische Erkrankung innerhalb der Familie, Psychoedukation für Kinder und Eltern und aller am System Beteiligten (alters- und entwicklungsangemessene Krankheitsaufklärung), Erarbeitung von fallspezifischen Resilienzfaktoren, Stärkung der gesunden und kreativen Kräfte und Fähigkeiten der Familie, Stärkung der Elternrolle zum Schutz vor Parentifizierung der Kinder, Unterstützung beim Aufbau eines hilfreichen sozialen Netzes für die Familie zur Überwindung ihrer Isolation, Erstellung eines Krisenplans für die Zukunft sowie eines „Notfallkoffers“ für die Kinder. Hinzukommen Gruppenangebote wie Wochenend-Workshops (z.B. Trommel-Workshop, Maskenbau, Märchen)

 

Das Projekt Kipkel beschäftigt zurzeit im pädagogischen Bereich eine Mitarbeiterin mit einer halben Stelle und drei freie Mitarbeiter.

 

Das Projekt wurde 1998 mit initiiert durch die Psychologische Beratungsstelle der Stadt Hilden. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass zwar für  psychisch Kranke vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden sind, nicht jedoch für die betroffenen Kinder, die  in besonderer Weise der Begleitung bedürfen. Das Projekt war eines der ersten seiner Art in Deutschland. Inzwischen sind ähnliche Projekte auch in vielen anderen Regionen aufgebaut worden.

 

Die Finanzierung erfolgte zunächst rein spendenfinanziert. Seit 2001 unterstützt die Stadt Hilden das Projekt durch eine jährliche Pauschalzahlung (JHA am 18.01.2001, Sitzungsvorlage 51/64). Das Projekt Kipkel wird neben Hilden durch die Städte Haan, Monheim, Langenfeld, Erkrath und Mettmann finanziell unterstützt.

 

Der Zugang zu den Kindern erfolgt durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Institutionen (u.a. Kliniken, Ärzte, Jugendämter, Schulen, Kindergärten, Betreuungseinrichtungen für psychisch kranke Erwachsene, Erziehungsberatungsstellen, Weisser Ring) und auch Selbstmeldern. Diese vielfältigen Zugänge werden ermöglicht durch den langjährigen Aufbau von vertrauensvollen Kooperationen, regelmäßigen Sprechstunden vor Ort (so finden Außensprechstunden in der Landesklinik in Langenfeld jede Woche und in der Tagesklinik in Hilden einmal im Monat statt) und kontinuierlicher Öffentlichkeitsarbeit und Präsenz in den regionalen Arbeitsgruppen. Ergänzt wird diese kontinuierliche Vernetzungsarbeit durch gezielte Projekte, wie zuletzt das Schulprojekt, in dem von 2011 bis 2014 die Grundschulen und weiterführende Schulen im Südkreis des Kreises Mettmann über die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern informiert und geschult worden sind.

 

In 2015 wurden insgesamt 25 Kinder und deren Familien über das Projekt Kipkel unterstützt. Der Pauschale der Stadt Hilden von zurzeit 6.000 € standen 2015 Aufwendungen für Fachleistungsstunden des Projektes Kipkel von 9.354 € gegenüber. Unberücksichtigt dabei sind alle zusätzlichen Leistungen von Kipkel die fallunabhängig erbracht werden (z.B. Sprechstunden, Arbeitskreise etc.). Die durch die Pauschalen nicht gedeckten Kosten werden über Spenden finanziert.

 

Die  Entwicklung des Verhältnisses der Pauschalzahlungen ab 2006 zu den erbrachten einzelfallorientierten Leistungen ist aus nachfolgender Aufstellung ersichtlich:

 

Jahr                         Pauschale                        am Fall erbrachte Leistung

2006                         5000 €                                           12 294,25 €

2007                             "                                                 6 143,25 €

2008                             "                                                 8 942,25 €

2009                          6000 €                                          16 315,00 €

2010                             "                                               13 077,50 €

2011                             "                                               19 511,75 €

2012                             "                                               14 912,25 €

2013                             "                                               20 067,00 €

2014                             "                                               12 510,75 €

2015                             "                                                 9 354,00 €

 

Maßgeblich für den Erfolg des Projektes sind die ausgebaute Vernetzung, die Erfahrung im Berufsfeld und der niederschwellige Zugang. Eine wesentliche Voraussetzung für den niederschwelligen Zugang ist die pauschale Finanzierung, die einen Leistungszugang ohne aufwändiges Antragsverfahren ermöglicht.

 

Das Projekt Kipkel gibt Kindern und deren Familien bedarfsgerechte und frühzeitige Unterstützung  und verhindert damit in vielen Fällen eine Zuspitzung der Problemlagen und den damit verbundenen Einsatz (kosten-) intensiver Hilfen.

 

Das Projekt Kipkel erbringt Leistungen nach §16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in Familien)  für deren Bereitstellung die örtlichen Jugendhilfeträger verantwortlich  sind. Die Leistungen dienen dazu „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen.“ (§1 SGB VIII).

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060301

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0603010100

531800

Frühe Hilfen - Projekte

6.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

           x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.12.2019

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete