Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuuss beschließt nach Beratung das Projekt Kipkel weiter mit
einem jährlichen Zuschuss von 6.000 € zu fördern.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Projekt Kipkel, welches Leistungen nach
§16 SGB VIII erbringt, wird seit 2001 mit einem freiwilligen Pausschalbetrag
auch durch die Stadt Hilden unterstützt. Die Notwendigkeit des Zuschusses wurde
intern durch das Fachamt geprüft und wird nachfolgend dargestellt.
Sachstand:
Psychische Erkrankungen nehmen immer weiter
zu. Den Betroffenen erschweren psychische Erkrankungen erheblich die Teilhabe
am Leben. Auch die Angehörigen sind vielfach überfordert mit dem adäquaten
Umgang mit der psychischen Erkrankung. Dies trifft in besondere Weise auf die
Kinder psychisch kranker Eltern zu, die die Erkrankung noch schwerer einordnen
können und sich oftmals selbst schuldig fühlen. Neben Armut ist die psychische
Erkrankung eines Elternteils, insbesondere wenn es im familiären Umfeld nicht
genügend kompensatorische Kräfte gibt, ein Hauptgrund für die Gewährung von
Hilfen zur Erziehung bis hin zur stationären Unterbringung.
Das Projekt Kipkel unterstützt seit 1998 im
Kreis Mettmann Kinder psychisch kranker Eltern. Die Unterstützung erfolgt durch
Enttabuisierung der psychische Erkrankung innerhalb der Familie,
Psychoedukation für Kinder und Eltern und aller am System Beteiligten (alters-
und entwicklungsangemessene Krankheitsaufklärung), Erarbeitung von
fallspezifischen Resilienzfaktoren, Stärkung der gesunden und kreativen Kräfte
und Fähigkeiten der Familie, Stärkung der Elternrolle zum Schutz vor
Parentifizierung der Kinder, Unterstützung beim Aufbau eines hilfreichen
sozialen Netzes für die Familie zur Überwindung ihrer Isolation, Erstellung
eines Krisenplans für die Zukunft sowie eines „Notfallkoffers“ für die Kinder.
Hinzukommen Gruppenangebote wie Wochenend-Workshops (z.B. Trommel-Workshop,
Maskenbau, Märchen)
Das Projekt Kipkel beschäftigt zurzeit im
pädagogischen Bereich eine Mitarbeiterin mit einer halben Stelle und drei freie
Mitarbeiter.
Das Projekt wurde 1998 mit initiiert durch
die Psychologische Beratungsstelle der Stadt Hilden. Ausgangspunkt war die
Feststellung, dass zwar für psychisch
Kranke vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden sind, nicht jedoch für
die betroffenen Kinder, die in
besonderer Weise der Begleitung bedürfen. Das Projekt war eines der ersten
seiner Art in Deutschland. Inzwischen sind ähnliche Projekte auch in vielen
anderen Regionen aufgebaut worden.
Die Finanzierung erfolgte zunächst rein
spendenfinanziert. Seit 2001 unterstützt die Stadt Hilden das Projekt durch
eine jährliche Pauschalzahlung (JHA am 18.01.2001, Sitzungsvorlage 51/64). Das
Projekt Kipkel wird neben Hilden durch die Städte Haan, Monheim, Langenfeld,
Erkrath und Mettmann finanziell unterstützt.
Der Zugang zu den Kindern erfolgt durch eine
Vielzahl von unterschiedlichen Institutionen (u.a. Kliniken, Ärzte,
Jugendämter, Schulen, Kindergärten, Betreuungseinrichtungen für psychisch kranke
Erwachsene, Erziehungsberatungsstellen, Weisser Ring) und auch Selbstmeldern.
Diese vielfältigen Zugänge werden ermöglicht durch den langjährigen Aufbau von
vertrauensvollen Kooperationen, regelmäßigen Sprechstunden vor Ort (so finden
Außensprechstunden in der Landesklinik in Langenfeld jede Woche und in der Tagesklinik
in Hilden einmal im Monat statt) und kontinuierlicher Öffentlichkeitsarbeit und
Präsenz in den regionalen Arbeitsgruppen. Ergänzt wird diese kontinuierliche
Vernetzungsarbeit durch gezielte Projekte, wie zuletzt das Schulprojekt, in dem
von 2011 bis 2014 die Grundschulen und weiterführende Schulen im Südkreis des
Kreises Mettmann über die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern
informiert und geschult worden sind.
In 2015 wurden insgesamt 25 Kinder und deren
Familien über das Projekt Kipkel unterstützt. Der Pauschale der Stadt Hilden
von zurzeit 6.000 € standen 2015 Aufwendungen für Fachleistungsstunden des
Projektes Kipkel von 9.354 € gegenüber. Unberücksichtigt dabei sind alle
zusätzlichen Leistungen von Kipkel die fallunabhängig erbracht werden (z.B.
Sprechstunden, Arbeitskreise etc.). Die durch die Pauschalen nicht gedeckten
Kosten werden über Spenden finanziert.
Die
Entwicklung des Verhältnisses der Pauschalzahlungen ab 2006 zu den
erbrachten einzelfallorientierten Leistungen ist aus nachfolgender Aufstellung
ersichtlich:
Jahr
Pauschale
am Fall erbrachte Leistung
2006
5000
€ 12 294,25 €
2007
"
6 143,25 €
2008
"
8 942,25 €
2009
6000 €
16 315,00 €
2010
"
13 077,50 €
2011
"
19 511,75 €
2012
"
14 912,25 €
2013
"
20 067,00 €
2014
"
12 510,75 €
2015
"
9 354,00 €
Maßgeblich für den Erfolg des Projektes sind
die ausgebaute Vernetzung, die Erfahrung im Berufsfeld und der niederschwellige
Zugang. Eine wesentliche Voraussetzung für den niederschwelligen Zugang ist die
pauschale Finanzierung, die einen Leistungszugang ohne aufwändiges Antragsverfahren
ermöglicht.
Das Projekt Kipkel gibt Kindern und deren
Familien bedarfsgerechte und frühzeitige Unterstützung und verhindert damit in vielen Fällen eine
Zuspitzung der Problemlagen und den damit verbundenen Einsatz (kosten-)
intensiver Hilfen.
Das Projekt Kipkel erbringt Leistungen nach
§16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in Familien) für deren Bereitstellung die örtlichen
Jugendhilfeträger verantwortlich sind.
Die Leistungen dienen dazu „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder
abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten
und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen.“
(§1 SGB VIII).
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0603010100 |
531800 |
Frühe Hilfen -
Projekte |
6.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein
x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.12.2019 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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