Betreff
Bedarfsgerechter Ausbau der OGS, Einrichtung von zwei neuen Gruppen zum Schuljahr 2017/2018
Vorlage
WP 14-20 SV 51/128
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes unter Berücksichtigung des OGS-Konzeptes 2020 (WP 14-20 SV 51/038) zum Schuljahresbeginn 2017/18 weitere 2 OGS-Gruppen einzurichten.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel (s. finanzielle Auswirkungen) und die notwendigen Stellenanteile (s. personelle Auswirkungen) sind im Haushaltsplanentwurf 2017 berücksichtigt und werden bereits vorzeitig freigegeben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtstruktur der Versorgung mit Bildungs- und Betreuungsangeboten im Grundschulbereich zu überprüfen. Die Ergebnisse werden dem Rat der Stadt Hilden  im Juni 2017, rechtzeitig vor der nächsten Anmeldephase vorgestellt.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auch im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2017/18 stellt die erlass- und bedarfsgerechte Verteilung von Schul- und OGS-Plätzen wieder eine besondere Herausforderung für den Schulträger dar.  Bereits seit nunmehr 13 Jahren bilden die Angebote der Offenen Ganztagsschule in Hilden einen wichtigen Bildungsbaustein der kommunalen Schullandschaft. Die hohe Nachfrage belegt den Qualitätsgrad, der das OGS – Angebot in Hilden für Kinder und Eltern zu einem Erfolgsmodell gemacht hat. Durch das im Jahr 2014 verabschiedete Konzept OGS 2020 wurde ein nachhaltiger Qualitätsentwicklungsprozess auf den Weg gebracht.

 

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, sich noch einmal die Rahmenbedingungen für Struktur und Vergabe von Schul- und OGS- Plätzen zu verdeutlichen.

 

  1. Verteilungsmechanismen/Verzicht auf Schuleingangsbezirke

 

So wie mittlerweile die meisten Kommunen in NRW verzichtet der Schulträger Stadt Hilden bei der Belegung der Schulen auf Schuleingangsbezirke. Folglich kann jede Familie ihr schulpflichtiges Kind dort anmelden, wo nach individueller Einschätzung die besten schulischen Bedingungen vorgefunden werden. Dabei spielt der Grundsatz: „Kurze Beine, kurze Wege“ nach wie vor eine wichtige, keineswegs aber mehr ausschließliche Rolle. Über die Aufnahme an der Schule entscheidet schlussendlich die Schulleitung, in Abwägung der über die Zügigkeiten definierten Kapazitäten. Mit Ratsbeschluss wurden die Zügigkeiten der einzelnen Schulen und Schulsysteme definiert. Dabei bleibt für den Schulträger allerdings Spielraum zur Ausgestaltung der Zügigkeiten im Licht der aktuellen Entwicklungen.

Im Rahmen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes wurde vom Gesetzgeber die kommunale Klassenrichtzahl definiert. Diese bestimmt auf Grundlage der Gesamtschülerzahl einer Kommune die einzurichtende Klassenzahl. Im Rahmen dieser Klassenzahl ist die Verteilung der gesamten Schülerschaft vorzunehmen. Eltern, die an der Wunschschule keine Berücksichtigung finden, haben eine Aufnahmegarantie an der wohnortnächsten Schule.

Dieses Vorgehen spiegelt sich bei der Zuteilung von Plätzen im OGS bzw. VGS System. Allerdings kommt es vor, dass eine Familie zwar einen Schulplatz an der Wunschschule erhält, allerdings nicht bei der OGS berücksichtigt wird. Auch einen sicheren OGS Platz gibt es nur an der wohnortnächsten Schule.

  1. Raumbedarf

Weiterhin ist die Frage, an welchen Standorten die Unterbringung weiterer OGS Gruppen überhaupt noch möglich ist, eine begrenzende Rahmenbedingung. An den meisten Standorten sind die Ressourcen für zusätzliche Unterbringungen von OGS Gruppen ausgeschöpft. Auch die Situation in den Küchen ist an den meisten Standorten so geartet, dass man ohne bauliche Maßnahmen hier keine weiteren OGS Gruppen unterbringen kann.

  1. Besonderheit katholische Bekenntnisschulen

 

Wie bekannt sind die Standorte Astrid-Lindgren-Schule und Adolf-Kolping-Schule katholische Bekenntnisschulen. Hier hat bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler das religiöse Bekenntnis die oberste Priorität. Konkret ist die Schulleitung durch Erlass verpflichtet zunächst ihre zur Verfügung stehende Kapazität mit Schülerinnen und Schülern des entsprechenden Bekenntnisses zu belegen.

 

  1. Besonderheit rhythmisierter Ganztag

 

Schulen, die Unterricht im rhythmisierten Ganztag anbieten koppeln Schul-und OGS-Platz miteinander. Die OGS-Quote liegt hier bei 100%. Dieses Modell ist außer  an der Wilhelm-Busch-Schule auch in Teilvarianten an der Wilhem-Hüls-Schule und an der Elbseeschule  vorzufinden.

 

Diese Rahmenbedingungen definieren den komplexen und zusammenhängenden Prozess bei der Vergabe von Schul- und OGS-Plätzen. Die Mehrheit der Elternschaft, die aus der 100% Bedarfsdeckung der Kindertagesstättenbetreuung kommen, erwarten - zumindest in den ersten Schuljahren - eine solche Bedarfsdeckung auch in den Schulen. Dies erklärt die seit Jahren steigenden Bedarfszahlen im OGS Bereich, die in diesem Jahr mit rund 61% im OGS Bereich und 87% über alle Betreuungsformen einen neuen Höchststand erreichen. Knapp 70% der Schulneulinge wünschen einen Platz.

Im Widerspruch dazu steht die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Hilden. Bei knapper werdenden Ressourcen muss über eine noch effektivere Steuerung des Bedarfes nachgedacht werden. Insbesondere die Betrachtung des Angebotes verlässliche Grundschule (VGS) zeigt auf, dass eine Deckung des Betreuungsbedarfes (OGS und VGS) nahe 90% erreicht worden ist. Allerdings ist durchaus vorstellbar, dass durch das Angebot einer qualitativ aufgewerteten VGS, OGS-Bedarfe ersetzt werden könnten.

Dazu war bereits in den vergangenen Jahren durchaus auch eine zielgruppendifferenzierte Veränderung der Interessenlagen zu verzeichnen. Zum einen gibt es die Gruppe der Eltern, die für ihre Kinder ein Bildungs- und Betreuungsangebot im Rahmen der OGS zwischen 8.00 und 16.00 Uhr inklusive Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung wünschen. Diese Gruppe ist und bleibt auch für die erkennbar nächste Zukunft die zahlenmäßig Größte. Daneben gibt es eine weitere Gruppe, die Erziehung und Betreuung der Kinder im Nachmittagsbereich selber organisieren möchte. Diese Gruppe greift aktuell häufig auf die Angebote der verlässlichen Schule (VGS) zu. D.h. eine Betreuung ist bis 13.30 Uhr sichergestellt. Allerdings beinhaltet dieses Angebot weder Hausaufgabenbetreuung, noch Bildungsangebote oder Mittagessen. Die Betreuungszeit dieses Angebotes ist insbesondere für berufstätige Eltern knapp bemessen.

Die Verwaltung beabsichtigt daher zu prüfen, ob zwischen diesen beiden Angebotsformen Lösungen darstellbar sind, die den Bedarfslagen der Eltern mehr entgegen kommen und gleichzeitig der finanziellen Situation des Haushaltes Rechnung tragen.  Ein verbindliches Betreuungsangebot bis 14.00 oder 14.30 Uhr sowie ein optionales Mittagessenangebot könnte hier eine neue Alternative darstellen. Der im Rahmen des OGS Konzeptes eingerichtete Qualitätszirkel OGS wird sich zunächst vorrangig mit der Entwicklung einer solchen Komponente befassen.

 

Anmeldesituation im Schuljahr 2017/18

 

Vorab zur Verdeutlichung zunächst die Entwicklung der vergangenen Jahre: 

 

 

Name der Grundschule

Entwicklung der OGS- Gruppen in den letzten 5 Jahren

Schuljahr 2012/13

Schuljahr 2013/14

Schuljahr

2014/15

Schuljahr

2015/16

Schuljahr

2016/17

Adolf-Reichwein-Schule

2

2

3

2,5

2

Adolf-Kolping-Schule

3

3

3

3

4

Astrid-Lindgren-Schule

3

3

3

4

5

Schule am Elbsee

4

4

4

4

4

Verbundsch. Kalstert

5

6

6

7

7

Verbundsch. Schulstr.

5

5

5

5,5

5,5

Wilhelm-Busch-Schule

5

6

7

7

8

Wilhelm-Hüls-Schule

6

7

8

8

8

Summe der Gruppen

33

36

39

41

43,5

OGS-Plätze

Orientierungswert 25

825

900

975

1.025

1.088

Grundschüler gesamt

1.774

1.791

1.770

1.753

1.776

Versorgungsquote

in %für OGS

47

51

56

58,5

61,5

VGS-Plätze

440

440

440

440

440

Betreuungsplätze insgesamt

1.265

1.340

1.415

1.465

1.528

Versorgungsquote Betreuungsplätze in Grundschulen in %

71

75

80

84

87

 

In den Schulen ist auch in diesem Jahr die Entwicklung recht unterschiedlich. Insgesamt ist unter dem Strich allerdings wieder ein zusätzlicher Bedarf zu erkennen. In Anlehnung an die geübte Praxis der vergangenen Jahre plante die Verwaltung auch in diesem Jahr mit zwei neuen Gruppen in den städtischen Grundschulen.

 

In der Tabelle  wird deutlich, dass sich der in den letzten Jahren abgezeichnete Aufwärtstrend bezüglich der Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsangeboten in städtischen Grundschulen auch 2016 fortgesetzt hat. Die jährliche Steigerung der Gesamtversorgungsquote beruht auf der kontinuierlichen und bedarfsgerechten Anpassung des Angebotes durch eine Aufstockung der OGS-Plätze von 50-75 Plätze (2-3 Gruppen) pro Schuljahr. Der daraus resultierende kontinuierliche Anstieg der Versorgungsquote unterstreicht die positive Akzeptanz bei Hildener Familien bezüglich der Betreuung und Bildung im Ganztagesbereich.

 

Das Ende Oktober 2016 durchgeführte Anmeldeverfahren für die Grundschulen im Schuljahr 2017/18 ergab zum Beginn des Monats November 2016 folgendes Bild:

 

Für das Schuljahr 2017/18 wurden bislang 444 Kinder angemeldet. Somit werden zum 01.08.2017 insgesamt voraussichtlich 1777 Kinder an städtischen Grundschulen erwartet. Einen Platz in der OGS wünschen 303 Eltern der Erstklässler. 237 OGS-Kinder verlassen als Viertklässler die Grundschulen. So entsteht ein zusätzlicher Bedarf für 66 Kinder. Damit lägen die Gesamtversorgungsquote (OGS und VGS) bei 89 % und die OGS-Versorgungsquote bei 64 %

 

Es ergibt sich unter Abgleich der bekannten Zahlen und bei den aktuell im Schuljahr 16/17 zur Verfügung stehenden 1088 Plätzen sowie einem voraussichtlichen Gesamtbedarf von 1225 Plätzen, die Notwendigkeit zur Einrichtung von 2 neuen Gruppen mit je 25, also insgesamt 50 Plätzen.  Bei dann insgesamt 1.137 OGS-Plätzen ist eine Überbelegungsquote zu erkennen, die bei ca. 9% im Schnitt noch vertretbar ist.

 

Die Organisation des Mehrbedarfs

 

Die in der Folge dargestellte Analyse steht unter dem Vorbehalt der am 9.11.16 bei den Schulleitungen abgefragten Daten. Erfahrungsgemäß verändern sich diese Daten bis zur Einschulung noch, aber nicht mehr in planungsrelevanter Größenordnung.

 

Im Ergebnis ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten OGS Bedarfe für das Schuljahr 2016/2017:

*Die Zahlen beruhen auf im Nov. 15 abgefragten, schriftlichen  Meldung der Schulleitungen

Konsequenzen

Grundschulen

Gruppen

Plätze

Belegung aktuell

Teiln. ab 01.08.17*

Neue Gruppen stärke

Bedarf

Gruppen-anteile neu

Neue Gruppen- stärke

Verbund Schulstr.

5,5

137,5

142

138

25,1

5,52

0

25,1

Schule am Elbsee

4

100

105

105

26,3

4,2

0

26,3

Verbund Beethovenstr.

6

150

152

188

31,3

7,52

1

26,9

W.-Hüls-Schule

8

200

231

236

29,5

9,44

0,5

27,8

VBS Kalstert Walder

7

175

188

180

25,7

7,2

0

25,7

W.-Busch-Schule

8

200

228

243

30,4

9,72

0,5

28,6

Astrid-Lindgren

5

125

117

134

26,8

5,36

0

26,8

Summe

43,5

1087,5

1163

1225

28,2

2

28,2

 

Deutlich wird bei der Auswertung der Tabelle, dass es an 3 Schulen (davon 2 Schulverbünde) Handlungsbedarf gibt, den  sowohl der rechnerische Gruppenbedarf, wie auch die durchschnittliche Gruppenfrequenz dokumentieren. Die Notwendigkeit, die Ausweitung auf maximal 2 OGS- Gruppen zu begrenzen, macht Verteilungskriterien notwendig. Dabei betrachtete die Verwaltung vorrangig die Tatsache, dass der Verbund Adolf-Kolping/Adolf-Reichwein-Schule als katholischer Bekenntniszweig zur Aufnahme  katholischer Schülerinnen und Schüler verpflichtet ist.  Die Wilhelm-Hüls-Schule und die Wilhelm-Busch-Schule haben andererseits einen hohen Anteil an Wunschschülern, die theoretisch abgewiesen werden könnten. Weiteres Kriterium war, in keinem OGS-System über die durchschnittliche Kinderzahl von 29 pro Gruppe zu kommen, da diese das Limit des Überbelegungskorridors darstellt.

  1. Die Wilhelm-Busch-Schule weitet erneut ihre Gesamtschülerzahl und daran gekoppelt auch die notwendigen OGS-Kapazitäten um insgesamt 15 Plätze aus. Die zusätzliche Aufnahme erhöht den Bedarf auf rechnerische 9,72 Gruppen. Dem steht ein aktuelles Ist von 8 Gruppen gegenüber. Ohne Gruppenerweiterung würde die durchschnittliche Kinderzahl pro Gruppe auf 30,4 Kinder steigen und läge damit über der Marke von 29 Kindern, die als Überbelegung noch tolerabel wäre. Bei der für das kommenden Schuljahr zu erwartenden Anzahl an OGS Plätzen und 8,5 Gruppen  wäre jede Gruppe durchschnittlich mit 28,6 Kindern belegt und somit unterhalb er Überbelegungsschwelle. Die Verwaltung hält daher eine Erhöhung um eine halbe Gruppe für notwendig.
  2. An der Wilhelm Hüls-Schule weist die Tabelle einen rechnerischen  Mehrbedarf von 1,44  Gruppenanteilen  aus. Auch hier greift der für große Systeme günstigere „Verteilfaktor“ bei Überbelegungen. Hier ergäbe sich ohne zusätzliche Gruppenanteile eine durchschnittliche Belegung von 29,5 Kindern pro Gruppe. Im vergangenen Jahr erhielt die Schule bereits eine halbe Gruppe, resultierend aus einem  Personalüberhang aus der VGS. Auch der Einsatz einer zusätzlichen Küchenkraft sowie zusätzliche Sachkosten waren dabei nicht vorgesehen. So entstand diese halbe Gruppe im vergangenen Schuljahr kostenneutral für den Schulträger. Die Verwaltung kündigte an, über das Schuljahr 2016/17 die Entwicklung der OGS dieser Schule zu beobachten und auf dieser Grundlage dann zu reagieren. Aus der Auswertung der Anmeldung ergibt sich nunmehr folgender Vorschlag:

 

Die im vergangenen Jahr kostenneutral bereitgestellte Personalressource für eine halbe Gruppe wird unter den letztjährig beschlossenen Bedingungen fortgesetzt. Zusätzlich wird eine weitere reguläre halbe Gruppe an der Wilhelm-Hüls-Schule eingerichtet. Damit ergibt sich dann eine durchschnittliche Belegung von 27,8 Kindern pro Gruppe.

 

  1. Am zukünftigen Verbund der Schulen an der Beethovenstraße (Adolf Kolping und Adolf-Reichwein-Schule)  ergibt sich ein Bedarf von 1,52 Gruppenanteilen. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Gruppe läge so bei 31,3 Kindern  Dieses Ergebnis rechtfertigt hier die Einrichtung einer neuen Gruppe, die dann den durchschnittlichen Wert auf 26,9 Kinder pro Gruppe  reduziert.

 

Fazit

 

Das Fachamt plant  auf der Grundlage der vorliegenden Zahlen die Einrichtungen von neuen OGS Gruppen an folgenden Standorten:

 

  • Eine halbe Gruppe an  der Wilhelm-Hüls-Schule,
  • Eine Gruppe an  der Adolf-Kolping-Schule,
  • Eine halbe Gruppe an  der Wilhelm-Busch-Schule

 

 

 

 

Personelle und finanzielle Auswirkungen je Gruppe

 

I. Aufwendungen:

 

1 ErzierherIn                          28,36 Std./ Woche     28.000 Euro

1 ErzierherIn                          22,00 Std./ Woche     22.000 Euro

1 Küchenkraft                        10,50 Std./ Woche       8.600 Euro

Mittel für Arbeitsgemeinschaften etc.                         4.000 Euro

Sachmittel                                                                   2.000 Euro

 

Gesamtaufwendungen                                              64.600 Euro

 

II. Erträge:

Elternbeiträge mit                                                      14.410 Euro

und Landesmittel i. H. v. durchschn. 965 € je Kind  24.125 Euro

 

Gesamterträge                                                          38.535 Euro

 

 

III. a)    Städt. Anteil p. a. :                                       26.065 € je Gruppe (rd. 41 %)

 

Bei 2 Gruppen ergibt sich p. a. folgender Bedarf:  

 

2 x 64.600 € = 129.200 €

 

Der Ertrag steigt auf:

 

2 x 38.535 € =   77.070 €

 

Dies führt zu einem städt. Anteil von jährlich 52.130 €.

 

 

Für 2017 entstehen die Kosten wie auch die Erträge ab dem 01.08.2017. Daher reduziert sich die Jahressumme auf einen Bedarf für 5 Monate und der Eigenanteil liegt 2017 bei rund 21.700 €.

 

Wie in den Vorjahren ist es erforderlich, im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2017 schon jetzt die Einrichtung der 2  zusätzlichen OGS Gruppen und die Bereitstellung der dann erforderlichen Mittel zu beschließen. Ansonsten könnten frühestens im April/ Mai 2017 entsprechende Platzzusagen für die Eltern erfolgen.

 

Das Konzept OGS 2020 beinhaltet die die Ausstattungspauschale je Gruppe in Höhe von 5.000 €. Diese Summe wurde in den vergangenen Jahren immer eingesetzt und auch benötigt. Für 2017 wären also 10.000 € für insges. 2 neue Gruppen zu veranschlagen. Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt Hilden verzichtet die Verwaltung auf diese Gelder und sucht mit den beteiligten Schulen nach Alternativlösungen.  

 

Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Hilden im Rahmen der Sommersitzungen 2017 ein Konzept zum  zukünftigen Vorgehen vorlegen.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

030101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

I. Aufwendungen:

 

1 ErzierherIn                          28,36 Std./ Woche     28.000 Euro

1 ErzierherIn                          22,00 Std./ Woche     22.000 Euro

1 Küchenkraft                        10,50 Std./ Woche       8.600 Euro

Mittel für Arbeitsgemeinschaften etc.                         4.000 Euro

Sachmittel                                                                   2.000 Euro

 

Gesamtaufwendungen                                              64.600 Euro

 

II. Erträge:

Elternbeiträge mit                                                      14.410 Euro

und Landesmittel i. H. v. durchschn. 965 € je Kind  24.125 Euro

 

Gesamterträge                                                          38.535 Euro

 

 

III. a)    Städt. Anteil p. a. :                                       26.065 € je Gruppe (rd. 41 %)

 

Bei 2 Gruppen ergibt sich p. a. folgender Bedarf:  

 

2 x 64.600 € = 129.200 €

 

Der Ertrag steigt auf:

 

2 x 38.535 € =   77.070 €

 

Dies führt zu einem städt. Anteil von jährlich 52.130 €.

 

 

Für 2017 entstehen die Kosten wie auch die Erträge ab dem 01.08.2017. Daher reduziert sich die Jahressumme auf einen Bedarf für 5 Monate und der Eigenanteil liegt 2017 bei rund 21.700 €.

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

              X

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung

 

Die notwendigen Mittel für 2 Gruppen sind im Entwurf 2017 enthalten.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

ja

 

 

Planstelle(n):  2 Erzieherinnen mit 22,00 Wochenstunden

                       2 Erzieherinnen mit 28,36 Wochenstunden

                       2 Küchenkräfte mit 10,50 Wochenstunden

 

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Die Stellenanteile werden in den Stellenplanentwurf 2017 übernommen.

Gez. Danscheidt