Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach
Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport zur Schaffung eines
bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes unter Berücksichtigung
des OGS-Konzeptes 2020 (WP 14-20
SV 51/038) zum Schuljahresbeginn 2017/18 weitere 2 OGS-Gruppen einzurichten.
Die erforderlichen Haushaltsmittel (s.
finanzielle Auswirkungen) und die notwendigen Stellenanteile (s. personelle
Auswirkungen) sind im Haushaltsplanentwurf 2017 berücksichtigt und werden bereits
vorzeitig freigegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Gesamtstruktur der Versorgung mit Bildungs- und Betreuungsangeboten im
Grundschulbereich zu überprüfen. Die Ergebnisse werden dem Rat der Stadt
Hilden im Juni 2017, rechtzeitig vor der
nächsten Anmeldephase vorgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Auch im Anmeldeverfahren für das Schuljahr
2017/18 stellt die erlass- und bedarfsgerechte Verteilung von Schul- und
OGS-Plätzen wieder eine besondere Herausforderung für den Schulträger dar. Bereits seit nunmehr 13 Jahren bilden die
Angebote der Offenen Ganztagsschule in Hilden einen wichtigen Bildungsbaustein
der kommunalen Schullandschaft. Die hohe Nachfrage belegt den Qualitätsgrad,
der das OGS – Angebot in Hilden für Kinder und Eltern zu einem Erfolgsmodell
gemacht hat. Durch das im Jahr 2014 verabschiedete Konzept OGS 2020 wurde ein
nachhaltiger Qualitätsentwicklungsprozess auf den Weg gebracht.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig,
sich noch einmal die Rahmenbedingungen für Struktur und Vergabe von Schul- und
OGS- Plätzen zu verdeutlichen.
- Verteilungsmechanismen/Verzicht auf
Schuleingangsbezirke
So wie mittlerweile die meisten Kommunen in NRW verzichtet der
Schulträger Stadt Hilden bei der Belegung der Schulen auf Schuleingangsbezirke.
Folglich kann jede Familie ihr schulpflichtiges Kind dort anmelden, wo nach
individueller Einschätzung die besten schulischen Bedingungen vorgefunden
werden. Dabei spielt der Grundsatz: „Kurze Beine, kurze Wege“ nach wie vor eine
wichtige, keineswegs aber mehr ausschließliche Rolle. Über die Aufnahme an der
Schule entscheidet schlussendlich die Schulleitung, in Abwägung der über die
Zügigkeiten definierten Kapazitäten. Mit Ratsbeschluss wurden die Zügigkeiten
der einzelnen Schulen und Schulsysteme definiert. Dabei bleibt für den
Schulträger allerdings Spielraum zur Ausgestaltung der Zügigkeiten im Licht der
aktuellen Entwicklungen.
Im Rahmen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes wurde vom Gesetzgeber die
kommunale Klassenrichtzahl definiert. Diese bestimmt auf Grundlage der
Gesamtschülerzahl einer Kommune die einzurichtende Klassenzahl. Im Rahmen
dieser Klassenzahl ist die Verteilung der gesamten Schülerschaft vorzunehmen.
Eltern, die an der Wunschschule keine Berücksichtigung finden, haben eine
Aufnahmegarantie an der wohnortnächsten Schule.
Dieses Vorgehen spiegelt sich bei der Zuteilung von Plätzen im OGS bzw.
VGS System. Allerdings kommt es vor, dass eine Familie zwar einen Schulplatz an
der Wunschschule erhält, allerdings nicht bei der OGS berücksichtigt wird. Auch
einen sicheren OGS Platz gibt es nur an der wohnortnächsten Schule.
- Raumbedarf
Weiterhin ist die Frage, an welchen Standorten die Unterbringung
weiterer OGS Gruppen überhaupt noch möglich ist, eine begrenzende
Rahmenbedingung. An den meisten Standorten sind die Ressourcen für zusätzliche
Unterbringungen von OGS Gruppen ausgeschöpft. Auch die Situation in den Küchen
ist an den meisten Standorten so geartet, dass man ohne bauliche Maßnahmen hier
keine weiteren OGS Gruppen unterbringen kann.
- Besonderheit katholische Bekenntnisschulen
Wie bekannt sind die Standorte
Astrid-Lindgren-Schule und Adolf-Kolping-Schule katholische Bekenntnisschulen.
Hier hat bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler das religiöse Bekenntnis
die oberste Priorität. Konkret ist die Schulleitung durch Erlass verpflichtet
zunächst ihre zur Verfügung stehende Kapazität mit Schülerinnen und Schülern
des entsprechenden Bekenntnisses zu belegen.
- Besonderheit rhythmisierter Ganztag
Schulen, die Unterricht im rhythmisierten
Ganztag anbieten koppeln Schul-und OGS-Platz miteinander. Die OGS-Quote liegt
hier bei 100%. Dieses Modell ist außer an der Wilhelm-Busch-Schule auch in
Teilvarianten an der Wilhem-Hüls-Schule und an der Elbseeschule vorzufinden.
Diese Rahmenbedingungen definieren
den komplexen und zusammenhängenden Prozess bei der Vergabe von Schul- und
OGS-Plätzen. Die Mehrheit der Elternschaft, die aus der 100% Bedarfsdeckung der
Kindertagesstättenbetreuung kommen, erwarten - zumindest in den ersten Schuljahren
- eine solche Bedarfsdeckung auch in den Schulen. Dies erklärt die seit Jahren
steigenden Bedarfszahlen im OGS Bereich, die in diesem Jahr mit rund 61% im OGS
Bereich und 87% über alle Betreuungsformen einen neuen Höchststand erreichen.
Knapp 70% der Schulneulinge wünschen einen Platz.
Im Widerspruch dazu steht die
wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Hilden. Bei knapper werdenden Ressourcen
muss über eine noch effektivere Steuerung des Bedarfes nachgedacht werden.
Insbesondere die Betrachtung des Angebotes verlässliche Grundschule (VGS) zeigt
auf, dass eine Deckung des Betreuungsbedarfes (OGS und VGS) nahe 90% erreicht
worden ist. Allerdings ist durchaus vorstellbar, dass durch das Angebot einer
qualitativ aufgewerteten VGS, OGS-Bedarfe ersetzt werden könnten.
Dazu war bereits in den vergangenen
Jahren durchaus auch eine zielgruppendifferenzierte Veränderung der
Interessenlagen zu verzeichnen. Zum einen gibt es die Gruppe der Eltern, die
für ihre Kinder ein Bildungs- und Betreuungsangebot im Rahmen der OGS zwischen
8.00 und 16.00 Uhr inklusive Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung wünschen.
Diese Gruppe ist und bleibt auch für die erkennbar nächste Zukunft die
zahlenmäßig Größte. Daneben gibt es eine weitere Gruppe, die Erziehung und
Betreuung der Kinder im Nachmittagsbereich selber organisieren möchte. Diese
Gruppe greift aktuell häufig auf die Angebote der verlässlichen Schule (VGS)
zu. D.h. eine Betreuung ist bis 13.30 Uhr sichergestellt. Allerdings beinhaltet
dieses Angebot weder Hausaufgabenbetreuung, noch Bildungsangebote oder Mittagessen.
Die Betreuungszeit dieses Angebotes ist insbesondere für berufstätige Eltern
knapp bemessen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher
zu prüfen, ob zwischen diesen beiden Angebotsformen Lösungen darstellbar sind,
die den Bedarfslagen der Eltern mehr entgegen kommen und gleichzeitig der finanziellen
Situation des Haushaltes Rechnung tragen.
Ein verbindliches Betreuungsangebot bis 14.00 oder 14.30 Uhr sowie ein
optionales Mittagessenangebot könnte hier eine neue Alternative darstellen. Der
im Rahmen des OGS Konzeptes eingerichtete Qualitätszirkel OGS wird sich zunächst
vorrangig mit der Entwicklung einer solchen Komponente befassen.
Anmeldesituation
im Schuljahr 2017/18
Vorab zur Verdeutlichung zunächst die
Entwicklung der vergangenen Jahre:
Name der Grundschule |
Entwicklung der OGS- Gruppen in den
letzten 5 Jahren |
||||
Schuljahr 2012/13 |
Schuljahr 2013/14 |
Schuljahr 2014/15 |
Schuljahr 2015/16 |
Schuljahr 2016/17 |
|
Adolf-Reichwein-Schule |
2 |
2 |
3 |
2,5 |
2 |
Adolf-Kolping-Schule
|
3 |
3 |
3 |
3 |
4 |
Astrid-Lindgren-Schule
|
3 |
3 |
3 |
4 |
5 |
Schule
am Elbsee |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
Verbundsch.
Kalstert |
5 |
6 |
6 |
7 |
7 |
Verbundsch.
Schulstr. |
5 |
5 |
5 |
5,5 |
5,5 |
Wilhelm-Busch-Schule |
5 |
6 |
7 |
7 |
8 |
Wilhelm-Hüls-Schule |
6 |
7 |
8 |
8 |
8 |
Summe der Gruppen |
33 |
36 |
39 |
41 |
43,5 |
OGS-Plätze
Orientierungswert
25 |
825 |
900 |
975 |
1.025 |
1.088 |
Grundschüler
gesamt |
1.774 |
1.791 |
1.770 |
1.753 |
1.776 |
Versorgungsquote
in
%für OGS |
47 |
51 |
56 |
58,5 |
61,5 |
VGS-Plätze |
440 |
440 |
440
|
440 |
440 |
Betreuungsplätze
insgesamt |
1.265 |
1.340 |
1.415 |
1.465 |
1.528 |
Versorgungsquote
Betreuungsplätze in Grundschulen in % |
71 |
75 |
80 |
84 |
87 |
In den Schulen ist auch in diesem Jahr die
Entwicklung recht unterschiedlich. Insgesamt ist unter dem Strich allerdings
wieder ein zusätzlicher Bedarf zu erkennen. In Anlehnung an die geübte Praxis
der vergangenen Jahre plante die Verwaltung auch in diesem Jahr mit zwei neuen Gruppen in den städtischen
Grundschulen.
In der Tabelle wird deutlich,
dass sich der in den letzten Jahren abgezeichnete Aufwärtstrend bezüglich der
Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsangeboten in städtischen Grundschulen
auch 2016 fortgesetzt hat. Die
jährliche Steigerung der Gesamtversorgungsquote beruht auf der kontinuierlichen
und bedarfsgerechten Anpassung des Angebotes durch eine Aufstockung der
OGS-Plätze von 50-75 Plätze (2-3 Gruppen) pro Schuljahr. Der daraus
resultierende kontinuierliche Anstieg der Versorgungsquote unterstreicht die
positive Akzeptanz bei Hildener Familien bezüglich der Betreuung und Bildung im
Ganztagesbereich.
Das Ende Oktober 2016 durchgeführte Anmeldeverfahren für die
Grundschulen im Schuljahr 2017/18 ergab zum Beginn des Monats November 2016
folgendes Bild:
Für das Schuljahr 2017/18 wurden bislang 444 Kinder
angemeldet. Somit werden zum 01.08.2017
insgesamt voraussichtlich 1777 Kinder an städtischen Grundschulen erwartet.
Einen Platz in der OGS wünschen 303
Eltern der Erstklässler. 237
OGS-Kinder verlassen als Viertklässler die Grundschulen. So entsteht ein
zusätzlicher Bedarf für 66 Kinder.
Damit lägen die Gesamtversorgungsquote (OGS und VGS) bei 89 % und die OGS-Versorgungsquote bei 64 %
Es ergibt sich unter Abgleich der bekannten
Zahlen und bei den aktuell im Schuljahr 16/17 zur Verfügung stehenden 1088 Plätzen sowie einem
voraussichtlichen Gesamtbedarf von 1225
Plätzen, die Notwendigkeit zur Einrichtung von 2 neuen Gruppen mit je 25, also insgesamt 50 Plätzen. Bei dann
insgesamt 1.137 OGS-Plätzen ist eine
Überbelegungsquote zu erkennen, die bei ca.
9% im Schnitt noch vertretbar ist.
Die
Organisation des Mehrbedarfs
Die in der Folge dargestellte Analyse steht
unter dem Vorbehalt der am 9.11.16 bei den Schulleitungen
abgefragten Daten. Erfahrungsgemäß verändern sich diese Daten bis zur
Einschulung noch, aber nicht mehr in planungsrelevanter Größenordnung.
Im Ergebnis ergeben sich die in der Tabelle
aufgeführten OGS Bedarfe für das Schuljahr 2016/2017:
*Die Zahlen beruhen auf im Nov. 15 abgefragten,
schriftlichen Meldung der Schulleitungen
Konsequenzen
Grundschulen |
Gruppen |
Plätze |
Belegung aktuell |
Teiln. ab 01.08.17* |
Neue Gruppen
stärke |
Bedarf |
Gruppen-anteile
neu |
Neue Gruppen-
stärke |
Verbund
Schulstr. |
5,5 |
137,5 |
142 |
138 |
25,1 |
5,52 |
0 |
25,1 |
Schule am
Elbsee |
4 |
100 |
105 |
105 |
26,3 |
4,2 |
0 |
26,3 |
Verbund
Beethovenstr. |
6 |
150 |
152 |
188 |
31,3 |
7,52 |
1 |
26,9 |
W.-Hüls-Schule |
8 |
200 |
231 |
236 |
29,5 |
9,44 |
0,5 |
27,8 |
VBS Kalstert Walder
|
7 |
175 |
188 |
180 |
25,7 |
7,2 |
0 |
25,7 |
W.-Busch-Schule |
8 |
200 |
228 |
243 |
30,4 |
9,72 |
0,5 |
28,6 |
Astrid-Lindgren |
5 |
125 |
117 |
134 |
26,8 |
5,36 |
0 |
26,8 |
Summe |
43,5 |
1087,5 |
1163 |
1225 |
28,2 |
2 |
28,2 |
Deutlich wird bei der Auswertung der
Tabelle, dass es an 3 Schulen (davon 2 Schulverbünde) Handlungsbedarf gibt,
den sowohl der rechnerische
Gruppenbedarf, wie auch die durchschnittliche Gruppenfrequenz dokumentieren.
Die Notwendigkeit, die Ausweitung auf maximal 2 OGS- Gruppen zu begrenzen,
macht Verteilungskriterien notwendig. Dabei betrachtete die Verwaltung
vorrangig die Tatsache, dass der Verbund Adolf-Kolping/Adolf-Reichwein-Schule
als katholischer Bekenntniszweig zur Aufnahme
katholischer Schülerinnen und Schüler verpflichtet ist. Die Wilhelm-Hüls-Schule und die
Wilhelm-Busch-Schule haben andererseits einen hohen Anteil an Wunschschülern,
die theoretisch abgewiesen werden könnten. Weiteres Kriterium war, in keinem
OGS-System über die durchschnittliche Kinderzahl von 29 pro Gruppe zu kommen,
da diese das Limit des Überbelegungskorridors darstellt.
- Die Wilhelm-Busch-Schule weitet erneut
ihre Gesamtschülerzahl und daran gekoppelt auch die notwendigen
OGS-Kapazitäten um insgesamt 15
Plätze aus. Die zusätzliche Aufnahme erhöht den Bedarf auf rechnerische 9,72 Gruppen. Dem steht ein aktuelles Ist von 8 Gruppen
gegenüber. Ohne Gruppenerweiterung würde die durchschnittliche Kinderzahl
pro Gruppe auf 30,4 Kinder
steigen und läge damit über der Marke von 29 Kindern, die als Überbelegung
noch tolerabel wäre. Bei der für das kommenden Schuljahr zu erwartenden
Anzahl an OGS Plätzen und 8,5
Gruppen wäre jede Gruppe
durchschnittlich mit 28,6 Kindern
belegt und somit unterhalb er Überbelegungsschwelle. Die Verwaltung hält
daher eine Erhöhung um eine halbe
Gruppe für notwendig.
- An der Wilhelm Hüls-Schule weist die
Tabelle einen rechnerischen Mehrbedarf von 1,44 Gruppenanteilen aus. Auch hier greift der für große
Systeme günstigere „Verteilfaktor“ bei Überbelegungen. Hier ergäbe sich
ohne zusätzliche Gruppenanteile eine durchschnittliche Belegung von 29,5 Kindern pro Gruppe. Im
vergangenen Jahr erhielt die Schule bereits eine halbe Gruppe,
resultierend aus einem Personalüberhang aus der VGS. Auch der Einsatz
einer zusätzlichen Küchenkraft sowie zusätzliche Sachkosten waren dabei
nicht vorgesehen. So entstand diese
halbe Gruppe im vergangenen Schuljahr kostenneutral für den Schulträger. Die Verwaltung kündigte an,
über das Schuljahr 2016/17 die Entwicklung der OGS dieser Schule zu
beobachten und auf dieser Grundlage dann zu reagieren. Aus der Auswertung
der Anmeldung ergibt sich nunmehr folgender Vorschlag:
Die im vergangenen Jahr kostenneutral bereitgestellte Personalressource für eine halbe
Gruppe wird unter den letztjährig beschlossenen Bedingungen fortgesetzt. Zusätzlich wird eine weitere reguläre halbe
Gruppe an der Wilhelm-Hüls-Schule eingerichtet. Damit ergibt sich dann eine
durchschnittliche Belegung von 27,8
Kindern pro Gruppe.
- Am
zukünftigen Verbund der Schulen an der Beethovenstraße (Adolf Kolping und Adolf-Reichwein-Schule) ergibt sich ein Bedarf von 1,52 Gruppenanteilen. Die durchschnittliche
Kinderzahl pro Gruppe läge so bei 31,3
Kindern Dieses Ergebnis
rechtfertigt hier die Einrichtung einer
neuen Gruppe, die dann den durchschnittlichen Wert auf 26,9 Kinder pro Gruppe reduziert.
Fazit
Das Fachamt plant auf der Grundlage der vorliegenden Zahlen die
Einrichtungen von neuen OGS Gruppen an folgenden Standorten:
- Eine halbe Gruppe an der Wilhelm-Hüls-Schule,
- Eine Gruppe an der Adolf-Kolping-Schule,
- Eine halbe Gruppe an der Wilhelm-Busch-Schule
Personelle
und finanzielle Auswirkungen je Gruppe
I.
Aufwendungen:
1
ErzierherIn 28,36
Std./ Woche 28.000 Euro
1
ErzierherIn 22,00
Std./ Woche 22.000 Euro
1
Küchenkraft 10,50
Std./ Woche 8.600
Euro
Mittel
für Arbeitsgemeinschaften etc. 4.000 Euro
Sachmittel
2.000 Euro
Gesamtaufwendungen 64.600 Euro
II.
Erträge:
Elternbeiträge
mit 14.410
Euro
und
Landesmittel i. H. v. durchschn. 965 € je Kind 24.125
Euro
Gesamterträge
38.535 Euro
III.
a) Städt. Anteil p. a. : 26.065
€ je Gruppe (rd. 41 %)
Bei 2 Gruppen ergibt sich p. a. folgender
Bedarf:
2 x 64.600 € = 129.200 €
Der Ertrag steigt
auf:
2 x 38.535 € = 77.070 €
Dies führt zu
einem städt. Anteil von jährlich 52.130 €.
Für 2017 entstehen die Kosten wie auch die
Erträge ab dem 01.08.2017. Daher reduziert sich die Jahressumme auf einen
Bedarf für 5 Monate und der Eigenanteil
liegt 2017 bei rund 21.700 €.
Wie in den Vorjahren ist es erforderlich, im
Vorgriff auf den Haushaltsplan 2017 schon jetzt die Einrichtung der 2
zusätzlichen OGS Gruppen und die Bereitstellung der dann
erforderlichen Mittel zu beschließen. Ansonsten könnten frühestens im April/
Mai 2017 entsprechende Platzzusagen für die Eltern erfolgen.
Das Konzept OGS 2020 beinhaltet die die
Ausstattungspauschale je Gruppe in Höhe von 5.000 €. Diese Summe wurde in den
vergangenen Jahren immer eingesetzt und auch benötigt. Für 2017 wären also
10.000 € für insges. 2 neue Gruppen zu veranschlagen. Vor dem Hintergrund der
Haushaltssituation der Stadt Hilden verzichtet die Verwaltung auf diese Gelder
und sucht mit den beteiligten Schulen nach Alternativlösungen.
Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Hilden
im Rahmen der Sommersitzungen 2017 ein Konzept zum zukünftigen Vorgehen vorlegen.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
030101 |
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
||
I.
Aufwendungen: 1
ErzierherIn 28,36
Std./ Woche 28.000 Euro 1
ErzierherIn 22,00
Std./ Woche 22.000 Euro 1
Küchenkraft 10,50
Std./ Woche 8.600
Euro Mittel
für Arbeitsgemeinschaften etc. 4.000 Euro Sachmittel
2.000 Euro Gesamtaufwendungen 64.600 Euro II.
Erträge: Elternbeiträge
mit 14.410
Euro und
Landesmittel i. H. v. durchschn. 965 € je Kind 24.125 Euro Gesamterträge
38.535 Euro III.
a) Städt. Anteil p. a. : 26.065
€ je Gruppe (rd. 41 %) Bei 2 Gruppen ergibt sich p. a. folgender
Bedarf: 2 x 64.600 € = 129.200 € Der Ertrag
steigt auf: 2 x 38.535 € = 77.070 € Dies führt zu
einem städt. Anteil von jährlich 52.130 €. Für 2017
entstehen die Kosten wie auch die Erträge ab dem 01.08.2017. Daher reduziert
sich die Jahressumme auf einen Bedarf für 5 Monate und der Eigenanteil liegt 2017 bei rund 21.700 €. |
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung Die
notwendigen Mittel für 2 Gruppen sind im Entwurf 2017 enthalten. |
||||||
Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
ja |
|
|
Planstelle(n): 2 Erzieherinnen mit 22,00 Wochenstunden 2 Erzieherinnen mit
28,36 Wochenstunden 2 Küchenkräfte mit
10,50 Wochenstunden |
|||
Vermerk Personaldezernent Die Stellenanteile werden in
den Stellenplanentwurf 2017 übernommen. Gez. Danscheidt |