Beschlussvorschlag:
" 1.
Haushaltssatzung 2005
Der Rat der Stadt Hilden verweist den
vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2005 und des fortgeschriebenen
Investitionsprogramms/der fortgeschriebenen Finanzplanung für die Jahre 2004
bis 2008 zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.
2. Budgetierungsverfahren
Auch in 2005 bleibt es - bis auf die Modelle
im Jugend- und Kulturamt - bei einer auf die Ausgaben gerichteten
Budgetierung.
Als Anlage sind dieser SV die
Zusammensetzungen der einzelnen Zuschußbudgets beigefügt. Nicht aufgeführt sind
dabei die Zielvereinbarungen. Die Diskussionen hierüber - incl. der Budgethöhe - sollen im Rahmen
der Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen erfolgen.“
(Günter Scheib )
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung ist nach Abstimmung vom Kämmerer auf- und von mir
festgestellt worden. Mit dieser Sitzungsvorlage erfolgt die Zuleitung an den
Rat gemäß § 79 Abs. 2 GO NW.
2.
Der
Haushaltswirtschaft ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen; die
Finanzplanung ist dabei auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen Investitionsprogramms
aufzustellen (§ 83 GO NW). Das Investitionsprogramm ist damit Ausgangspunkt
für die Gesamtplanung. Das letzte Investitionsprogramm wurde nach den neuesten
Kenntnissen überarbeitet und fortgeschrieben. Der Entwurf des neuen Investitionsprogramms
und der Finanzplanung für den genannten Zeitraum ist vom Kämmerer auf- und von
mir festgestellt worden. Das Zahlenmaterial und die Erläuterungen sind im
Haushaltsplanentwurf als Anlage beigefügt.
3.
Wie
im Beschlussvorschlag dargelegt, ist beabsichtigt, die Diskussionen über die Zuschussbudgets
- Zielvereinbarungen und Budgethöhe - im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen zu führen. Hierzu wird die
Verwaltung entsprechende Sitzungsvorlagen fertigen. Kleinere Korrekturen (siehe
Regelungen zu Ziffer C m) hat es hierzu in der Haushaltssatzung gegeben, weil
die finanziellen Auswirkungen in den Budgets ausschließlich in den
Fachausschüssen diskutiert werden sollen.
4.
Besonders schwierig waren die verwaltungsinternen
Beratungen, weil ein besonderes Problem die Höhe der Kreisumlage ist. Bedingt
durch die Auswirkungen von Hartz IV, dem Wegfall der Eigenbeteiligung an den
Sozialhilfeaufwendungen und die höhere
Steuerkraft der Stadt Hilden steigt die zu zahlende Umlage sehr stark an. Waren
es 2004 noch 20,3 Mio. € (Rechnungsergebnis) so steigt die Umlage auf 28,65
Mio. € (aktuelle Information der Kreisverwaltung Mettmann vom 6.1.2005) an.
Diese Tendenz wird sich voraussichtlich auch im Jahre 2006 fortsetzen, weil
nach den bisherigen Berechnungen für die Steuerkraft 2006 (die Referenzperiode
beginnt bekanntlich am 1.7.2004) und dem 2-Jahres-Haushalt des Kreises Mettmann
die Höhe sich wohl nicht ändern wird. Es dürfte verständlich sein, dass diese
Mehraufwendungen - ohne Standards in Frage zu stellen - nicht gedeckt werden
können. Von daher ist ein Haushaltsausgleich ohne Steuererhöhung nicht möglich
und es müssen die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B sowie bei der
Gewerbesteuer an die fiktiven Hebesätzen angeglichen werden.
|
bisheriger Hebesatz |
künftiger Hebesatz |
fiktiver Hebesatz |
Grundsteuer A |
145 |
190 |
192 |
Grundsteuer B |
320 |
380 |
381 |
Gewerbesteuer |
380 |
400 |
403 |
Die zusätzlichen
Einnahmen – bei der Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der zu zahlenden
Umlagen etc. - betragen in den einzelnen Jahren:
|
2005 in TEUR |
2006 in TEUR |
2007 in TEUR |
2008 in TEUR |
Grundsteuer A |
2 |
2 |
2 |
2 |
Grundsteuer B |
1.460 |
1.490 |
1.510 |
1.550 |
Gewerbesteuer |
1.300 |
1.400 |
1.430 |
1.490 |
Summe: |
2.762 |
2.892 |
2.942 |
3.042 |
Ohne die Anhebung
der Hebesätze ist ein Ausgleich in den einzelnen Jahren – insbesondere im
Verwaltungshaushalt - nicht möglich. Weiterhin mussten Kürzungen im Verwaltungshaushalt
vorgenommen werden, weil Rückführungsbeträge in den einzelnen Jahren der
Finanzplanung in benötigter Höhe nicht zur Verfügung stehen. Auch würden durch
höhere Rückführungsbeträge die Kreditaufnahmen steigen.
Abschließend ist
noch zu bemerken, dass durch die fiktiven Hebesätze im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes
die Stadt Hilden sowieso so gestellt werden würde, als wenn Sie die fiktiven
Hebesätze anwenden würde. Auch dieses „Strafgeld“, daß immerhin pro Jahr
850.000 Euro ausmacht, kann auf Dauer nicht finanziert werden, weil Finanzen
abgeschöpft werden, die gar nicht erwirtschaftet wurden.
Alleine schon aus
diesem Grunde ist die Anhebung der Hebesätze notwendig. Die Stadt Hilden hat
seit der Anhebung der fiktiven Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer im
Jahre 2003 - zu Gunsten der Steuerzahler - immerhin auf 5,6 Mio. € verzichtet.
(Günter Scheib )
Anlagen:
1.) Entwurf der Haushaltssatzung
2.) Übersicht Zuschussbudgets
Hinweis:
Der Haushaltsplanentwurf 2005 wird in der Ratssitzung verteilt