Betreff
Haushaltsplanentwurf 2005
Vorlage
WP 04-09 SV 20/008
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"  1. Haushaltssatzung 2005

 

Der Rat der Stadt Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2005 und des fort­geschriebenen Investitionsprogramms/der fortgeschriebenen Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008 zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.

 

2. Budgetierungsverfahren

 

Auch in 2005 bleibt es - bis auf die Modelle im Jugend- und Kulturamt - bei einer auf die Ausgaben gerichteten Budgetierung.

 

Als Anlage sind dieser SV die Zusammensetzungen der einzelnen Zuschußbudgets beigefügt. Nicht aufgeführt sind dabei die Zielvereinbarungen. Die Diskussionen hierüber -  incl. der Budgethöhe - sollen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen erfolgen.“

                                                                              

 

 

 

 

(Günter Scheib )

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

1.      Der Entwurf der Haushaltssatzung ist nach Abstimmung vom Kämmerer auf- und von mir festgestellt worden. Mit dieser Sitzungsvorlage erfolgt die Zuleitung an den Rat gemäß § 79 Abs. 2 GO NW.

 

2.      Der Haushaltswirtschaft ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen; die Finanz­planung ist dabei auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen Investitionsprogramms auf­zustellen (§ 83 GO NW). Das Investitionsprogramm ist damit Ausgangspunkt für die Gesamt­planung. Das letzte Investitionsprogramm wurde nach den neuesten Kenntnissen überarbeitet und fortgeschrieben. Der Entwurf des neuen Investitionsprogramms und der Finanzplanung für den genannten Zeitraum ist vom Kämmerer auf- und von mir festgestellt worden. Das Zahlenmaterial und die Erläuterungen sind im Haushaltsplanentwurf als Anlage beigefügt.

 

3.      Wie im Beschlussvorschlag dargelegt, ist beabsichtigt, die Diskussionen über die Zuschussbud­gets - Zielvereinbarungen und Budgethöhe - im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen zu führen. Hierzu wird die Verwaltung entsprechende Sitzungsvorlagen fertigen. Kleinere Korrekturen (siehe Regelungen zu Ziffer C m) hat es hierzu in der Haushaltssatzung gegeben, weil die finanziellen Auswirkungen in den Budgets ausschließlich in den Fachausschüssen diskutiert werden sollen. 

 

4.      Besonders schwierig waren die verwaltungsinternen Beratungen, weil ein besonderes Problem die Höhe der Kreisumlage ist. Bedingt durch die Auswirkungen von Hartz IV, dem Wegfall der Eigenbeteiligung an den Sozialhilfeaufwendungen  und die höhere Steuerkraft der Stadt Hilden steigt die zu zahlende Umlage sehr stark an. Waren es 2004 noch 20,3 Mio. € (Rechnungsergebnis) so steigt die Umlage auf 28,65 Mio. € (aktuelle Information der Kreisverwaltung Mettmann vom 6.1.2005) an. Diese Tendenz wird sich voraussichtlich auch im Jahre 2006 fortsetzen, weil nach den bisherigen Berechnungen für die Steuerkraft 2006 (die Referenzperiode beginnt bekanntlich am 1.7.2004) und dem 2-Jahres-Haushalt des Kreises Mettmann die Höhe sich wohl nicht ändern wird. Es dürfte verständlich sein, dass diese Mehraufwendungen - ohne Standards in Frage zu stellen - nicht gedeckt werden können. Von daher ist ein Haushaltsausgleich ohne Steuererhöhung nicht möglich und es müssen die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B sowie bei der Gewerbesteuer an die fiktiven Hebesätzen angeglichen werden.

     

 

bisheriger

Hebesatz

künftiger

Hebesatz

fiktiver

Hebesatz

Grundsteuer A

145

190

192

Grundsteuer B

320

380

381

Gewerbesteuer

380

400

403

 

Die zusätzlichen Einnahmen – bei der Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der zu zahlenden Umlagen etc. - betragen in den einzelnen Jahren:

 

 

2005

in TEUR

2006

in TEUR

2007

in TEUR

2008

in TEUR

Grundsteuer A

2

2

2

2

Grundsteuer B

1.460

1.490

1.510

1.550

Gewerbesteuer

1.300

1.400

1.430

1.490

Summe:

2.762

2.892

2.942

3.042

 

 

Ohne die Anhebung der Hebesätze ist ein Ausgleich in den einzelnen Jahren – insbesondere im Verwaltungshaushalt - nicht möglich. Weiterhin mussten Kürzungen im Verwaltungshaushalt vorgenommen werden, weil Rückführungsbeträge in den einzelnen Jahren der Finanzplanung in benötigter Höhe nicht zur Verfügung stehen. Auch würden durch höhere Rückführungsbeträge die Kreditaufnahmen steigen.

 

Abschließend ist noch zu bemerken, dass durch die fiktiven Hebesätze im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes die Stadt Hilden sowieso so gestellt werden würde, als wenn Sie die fiktiven Hebesätze anwenden würde. Auch dieses „Strafgeld“, daß immerhin pro Jahr 850.000 Euro ausmacht, kann auf Dauer nicht finanziert werden, weil Finanzen abgeschöpft werden, die gar nicht erwirtschaftet wurden. 

Alleine schon aus diesem Grunde ist die Anhebung der Hebesätze notwendig. Die Stadt Hilden hat seit der Anhebung der fiktiven Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer im Jahre 2003 - zu Gunsten der Steuerzahler - immerhin auf 5,6 Mio. € verzichtet.

 

 

 

 

 

 

 

(Günter Scheib )

 

 

Anlagen:

 

1.) Entwurf der Haushaltssatzung

2.) Übersicht Zuschussbudgets

 

 

 

Hinweis:

Der Haushaltsplanentwurf 2005 wird in der Ratssitzung verteilt