Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf im zweiten Beteiligungsverfahren
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den als Anlage beigefügten
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Hilden an die Bezirksregierung Düsseldorf
zum Erarbeitungsverfahren für den Regionalplan Düsseldorf (RPD) anlässlich der
zweiten Beteiligungsphase zu senden.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Bezirksregierung Düsseldorf arbeitet seit 2012 an einer Neuaufstellung des Regionalplanes für die Planungsregion Düsseldorf.
Die Verwaltung hat zuletzt im Februar 2015 – in Form der Sitzungsvorlage Nr. 61/027 – über die Regionalplanungsthematik berichtet.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss damals mehrheitlich die Stellungnahme, die seitens der Verwaltung dann an die Bezirksregierung Düsseldorf geschickt wurde.
Diese Stellungnahme ist der vorliegenden Sitzungsvorlage nochmals als Anlage 1 beigefügt.
Seitens der Bezirksregierung wurden danach alle aus dem breit angelegten Beteiligungsverfahren hervorgegangenen Stellungnahmen ausgewertet und falls erforderlich in den Entwurf des Regionalplanes eingearbeitet.
Die diversen Stellungnahmen und die daraus resultierenden Änderungen im Entwurf des Regionalplanes haben in der Summe dazu geführt, dass der Regionalrat Düsseldorf die Bezirksregierung Düsseldorf im Juni 2016 damit beauftragt hat, ein zweites Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Düsseldorf (RPD) einzuleiten und durchzuführen.
Das Anschreiben dazu, welches auch die Stadt Hilden erhalten hat, ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Hieraus ergibt sich eine Frist für eine erneute Stellungnahme – auch seitens der Stadt Hilden – bis zum 17.10.2016.
Bei den Änderungen handelt es sich um Aspekte unterschiedlicher Bedeutung für die Stadt Hilden. Die Anpassung an aktuelle Rechtsnormen oder die Konkretisierung von Begriffsdefinitionen sind anders zu bewerten als spezifische planerischer Aussagen und Absichtsbekundungen.
Augenfällige Änderungen ergeben sich für die Stadt Hilden beim Vergleich des ersten und des zweiten Entwurfes der zukünftigen Kartendarstellung des Regionalplanes.
Im Detail:
+ Die im Süden der Stadt Hilden dargestellten „Bereiche
für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG)“ sind gegenüber der Darstellung
im GEP 1999 und auch gegenüber dem bisherigen Entwurf des RPD deutlich ausgeweitet
worden, z.T. bis zur östlichen Stadtgrenze zu Solingen. Eine neue Verordnung
zur Ausweitung von Wasserschutzzonen im Stadtgebiet Hilden ist hier nicht
bekannt.
Um die Auswirkungen auf die
städtische Planungshoheit abschätzen zu können, regt die Stadt Hilden eine
frühzeitige Abstimmung über die Änderung der dargestellten BGG und daraus resultierender
Wasserschutzzonen an.
+ Bereits im ersten Entwurf war zwischen
Hilden und Langenfeld aufgrund von Vorgaben des Landes eine symbolhafte Trasse
für eine L 403n (Stichwort: Verlängerung des Ostrings) dargestellt. Die Stadt
hatte angeregt, auf eine solche Ausweisung zu verzichten. Im neuen Entwurf ist
jedoch weiterhin eine Trasse eingezeichnet, nur ist sie diesmal nicht mehr als
„symbolhaft“ zu betrachten, vielmehr wird eine planerische Aussage für eine ortsnah
verlaufende (also nah an den Hildener Siedlungsraum heranrückende) Trasse
gemacht. Diese Ausweisung steht im Gegensatz zum Grundsatz G 3 im Kapitel 5.1.1
Verkehrsinfrastruktur. Dieser formuliert:
„Bei
Planung und Ausbau von Verkehrsinfrastruktur sollen in überwiegend für
Wohnzwecke genutzten Bereichen, insbesondere in Allgemeinen Siedlungsbereichen,
die Belange der Bevölkerung im Hinblick auf Immissionsschutz berücksichtigt
werden.“
Insofern
ist die nun in den Planentwurf eingearbeitete Trasse kontraproduktiv. Es wird
seitens der Stadt Hilden nochmals angeregt, auf die Ausweisung ganz zu
verzichten.
+ In
der Plandarstellung sind Überschwemmungsgebiete im Bereich Hilden Süd, westlich
der Bahntrasse und des Weges An den Gölden dargestellt. Hierbei handelt es sich
aller Wahrscheinlichkeit nach um Überschwemmungsgebiete des Garather
Mühlenbaches. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese
Überschwemmungsgebiete noch nicht offiziell durch die Bezirksregierung durch
Verordnung gesichert sind.
Ein
weiterer Aspekt des Regionalplan-Entwurfes, der für die Stadt Hilden zumindest
missverständlich formuliert ist, bezieht sich auf das Thema Siedlungsentwicklung
(Kapitel 3.1.2 „Verantwortungsvolle Flächeninanspruchnahme“).
Die
Stadt Hilden wird (in Tabelle 3.1.2.2) als Stadt dargestellt, deren
Siedlungsreserven für eine Siedlungsentwicklung den Bedarf deutlich
übersteigen.
Dem
kann nicht zugestimmt werden.
Die
Stadt Hilden ist seit Jahrzehnten bestrebt, die eigenständigen
Entwicklungsmöglichkeiten zu bewahren und gleichzeitig die regionalplanerischen
Vorgaben (z.B. in Sachen Flächensparen, Vorrang der Innenentwicklung, Schutz
des Freiraums im Außenbereich) einzuhalten.
Dies
geschieht auf Basis aller heute in Hilden auf Ebene des Flächennutzungsplanes
ausgewiesenen „Wohnbau-Reserveflächen“. Diese liegen alle innerhalb der
ausgewiesenen „Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB)“ des Regionalplanes. Sie
liegen sogar innerhalb der im Entwurf gesondert dargestellten „Zentralörtlich
bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche (ZASB)“.
Das
gilt etwa für den Bereich Westring/ Schalbruch/ Meide im Hildener Nordwesten.
Die
Stadt Hilden möchte keine neuen Wohnbauflächen ausgewiesen haben, aber auch
keine der bestehenden Flächen „zurücknehmen“ und dem Freiraum „zuführen“. So
wird der notwendige Spielraum für die kommunale Planungshoheit erhalten.
Die
Stellungnahme der Stadt ist in dem vorgehend geschilderten Sinne verfasst.
Wann
der Regionalplan Düsseldorf (RPD) tatsächlich rechtskräftig wird – und damit
als Vorgabe der kommunalen Bauleitplanung zu beachten ist – lässt sich derzeit
nicht absehen.
Die
Verwaltung wird über den weiteren Fortgang des Aufstellungsprozesses bei der
Bezirksregierung und die Beschlussfassung durch den Regionalrat und seine
Gremien berichten.
gez.
B. Alkenings