Betreff
Neuer Regionalplan für die Planungsregion Düsseldorf (RPD):
Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf im zweiten Beteiligungsverfahren
Vorlage
WP 14-20 SV 61/098
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_STEP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den als Anlage beigefügten Entwurf der Stellungnahme der Stadt Hilden an die Bezirksregierung Düsseldorf zum Erarbeitungsverfahren für den Regionalplan Düsseldorf (RPD) anlässlich der zweiten Beteiligungsphase zu senden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf arbeitet seit 2012 an einer Neuaufstellung des Regionalplanes für die Planungsregion Düsseldorf.

 

Die Verwaltung hat zuletzt im Februar 2015 – in Form der Sitzungsvorlage Nr. 61/027 – über die Regionalplanungsthematik berichtet.

Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss damals mehrheitlich die Stellungnahme, die seitens der Verwaltung dann an die Bezirksregierung Düsseldorf geschickt wurde.

Diese Stellungnahme ist der vorliegenden Sitzungsvorlage nochmals als Anlage 1 beigefügt.

 

Seitens der Bezirksregierung wurden danach alle aus dem breit angelegten Beteiligungsverfahren hervorgegangenen Stellungnahmen ausgewertet und falls erforderlich in den Entwurf des Regionalplanes eingearbeitet.

 

Die diversen Stellungnahmen und die daraus resultierenden Änderungen im Entwurf des Regionalplanes haben in der Summe dazu geführt, dass der Regionalrat Düsseldorf die Bezirksregierung Düsseldorf im Juni 2016 damit beauftragt hat, ein zweites Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Düsseldorf (RPD) einzuleiten und durchzuführen.

Das Anschreiben dazu, welches auch die Stadt Hilden erhalten hat, ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Hieraus ergibt sich eine Frist für eine erneute Stellungnahme – auch seitens der Stadt Hilden – bis zum 17.10.2016.

 

Bei den Änderungen handelt es sich um Aspekte unterschiedlicher Bedeutung für die Stadt Hilden. Die Anpassung an aktuelle Rechtsnormen oder die Konkretisierung von Begriffsdefinitionen sind anders zu bewerten als spezifische planerischer Aussagen und Absichtsbekundungen.

 

Augenfällige Änderungen ergeben sich für die Stadt Hilden beim Vergleich des ersten und des zweiten Entwurfes der zukünftigen Kartendarstellung des Regionalplanes.

 

Im Detail:

 

+          Die im Süden der Stadt Hilden dargestellten „Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG)“ sind gegenüber der Darstellung im GEP 1999 und auch gegenüber dem bisherigen Entwurf des RPD deutlich ausgeweitet worden, z.T. bis zur östlichen Stadtgrenze zu Solingen. Eine neue Verordnung zur Ausweitung von Wasserschutzzonen im Stadtgebiet Hilden ist hier nicht bekannt.

Um die Auswirkungen auf die städtische Planungshoheit abschätzen zu können, regt die Stadt Hilden eine frühzeitige Abstimmung über die Änderung der dargestellten BGG und daraus resultierender Wasserschutzzonen an.

+          Bereits im ersten Entwurf war zwischen Hilden und Langenfeld aufgrund von Vorgaben des Landes eine symbolhafte Trasse für eine L 403n (Stichwort: Verlängerung des Ostrings) dargestellt. Die Stadt hatte angeregt, auf eine solche Ausweisung zu verzichten. Im neuen Entwurf ist jedoch weiterhin eine Trasse eingezeichnet, nur ist sie diesmal nicht mehr als „symbolhaft“ zu betrachten, vielmehr wird eine planerische Aussage für eine ortsnah verlaufende (also nah an den Hildener Siedlungsraum heranrückende) Trasse gemacht. Diese Ausweisung steht im Gegensatz zum Grundsatz G 3 im Kapitel 5.1.1 Verkehrsinfrastruktur. Dieser formuliert:

 

            „Bei Planung und Ausbau von Verkehrsinfrastruktur sollen in überwiegend für Wohnzwecke genutzten Bereichen, insbesondere in Allgemeinen Siedlungsbereichen, die Belange der Bevölkerung im Hinblick auf Immissionsschutz berücksichtigt werden.“

 

Insofern ist die nun in den Planentwurf eingearbeitete Trasse kontraproduktiv. Es wird seitens der Stadt Hilden nochmals angeregt, auf die Ausweisung ganz zu verzichten.

+          In der Plandarstellung sind Überschwemmungsgebiete im Bereich Hilden Süd, westlich der Bahntrasse und des Weges An den Gölden dargestellt. Hierbei handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Überschwemmungsgebiete des Garather Mühlenbaches. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Überschwemmungsgebiete noch nicht offiziell durch die Bezirksregierung durch Verordnung gesichert sind.

 

Ein weiterer Aspekt des Regionalplan-Entwurfes, der für die Stadt Hilden zumindest missverständlich formuliert ist, bezieht sich auf das Thema Siedlungsentwicklung (Kapitel 3.1.2 „Verantwortungsvolle Flächeninanspruchnahme“).

Die Stadt Hilden wird (in Tabelle 3.1.2.2) als Stadt dargestellt, deren Siedlungsreserven für eine Siedlungsentwicklung den Bedarf deutlich übersteigen.

Dem kann nicht zugestimmt werden.

 

Die Stadt Hilden ist seit Jahrzehnten bestrebt, die eigenständigen Entwicklungsmöglichkeiten zu bewahren und gleichzeitig die regionalplanerischen Vorgaben (z.B. in Sachen Flächensparen, Vorrang der Innenentwicklung, Schutz des Freiraums im Außenbereich) einzuhalten.

Dies geschieht auf Basis aller heute in Hilden auf Ebene des Flächennutzungsplanes ausgewiesenen „Wohnbau-Reserveflächen“. Diese liegen alle innerhalb der ausgewiesenen „Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB)“ des Regionalplanes. Sie liegen sogar innerhalb der im Entwurf gesondert dargestellten „Zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche (ZASB)“.

Das gilt etwa für den Bereich Westring/ Schalbruch/ Meide im Hildener Nordwesten.

Die Stadt Hilden möchte keine neuen Wohnbauflächen ausgewiesen haben, aber auch keine der bestehenden Flächen „zurücknehmen“ und dem Freiraum „zuführen“. So wird der notwendige Spielraum für die kommunale Planungshoheit erhalten.

 

Die Stellungnahme der Stadt ist in dem vorgehend geschilderten Sinne verfasst.

Wann der Regionalplan Düsseldorf (RPD) tatsächlich rechtskräftig wird – und damit als Vorgabe der kommunalen Bauleitplanung zu beachten ist – lässt sich derzeit nicht absehen.

 

Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang des Aufstellungsprozesses bei der Bezirksregierung und die Beschlussfassung durch den Regionalrat und seine Gremien berichten.

 

gez.
B. Alkenings