-hier: Unterlagen nach § 14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung des Regenwasserkanals in der
Düsseldorfer Straße westl. der Grabenstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO
vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten
in Höhe von 310.000,00
€
+aktivierten Eigenleistungen von
16.800,00 € zu.
Nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die
Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:
bisher
bereitgestellt Ansatz 2016 - 30.000,00
€
(Planung u.Planungsvorbereit.)
Ansatz 2017 - 280.000,00
€
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Regenwasserkanal in Düsseldorfer Str. westl. der Grabenstraße (Haltungen
R2112-R2115 siehe Kanalbestandsplan Anlage
1) ist auf der Grundlage der laufenden Kanal-TV-Untersuchungen und der
festgestellten Schäden sanierungsbedürftig.
Nach den
Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Längsrisse,
Undichtigkeiten und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die
Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltungen
den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis ist ein sofortiger
und kurzfristiger Sanierungsbedarf.
Die Längsrisse in
Viertelspunkten sind derart massiv, dass die Statik des Rohr- / Bodensystems
auf Dauer nicht mehr gegeben ist.
Darüber hinaus kann es durch die
Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen.
Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich gegeben, die
zu weiteren statischen Problemen bis hin zu Einbrüchen im Straßen- und Rad- /
Gehwegbereich führen können.
Eine Sanierung der Kanäle ist also aus
baulichen Gründen erforderlich.
Alle betroffenen
Kanalhaltungen sind abgeschrieben ( Baujahr 1960).
Um die
verschiedenen Möglichkeiten einer Sanierung zu untersuchen, gegenüberzustellen
und zu bewerten, wurde 2015 im Rahmen einer Vorplanung eine Sanierungsstudie
durch das Ing. Büro Fischer erstellt. Hierin wurden die unterschiedlichen
möglichen Bauverfahren Technisch und wirtschaftlich verglichen. Hier wurden
zunächst nur der Abschnitt des Regenwasserkanals der Haltungen R2112 – R2113 –
R2114 auf einer Länge von 123 m betrachtet, die die größten Schäden mit
entsprechenden Verformungen aufwiesen.
Ergebnis war, dass
unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte die Sanierung in offener Bauweise
die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist.
Im weiteren
Verlauf wurde die Entwurfsplanung für die Erneuerung in offener Bauweise
erstellt. Nähere Angaben sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen (Anlage 2).
Im Zuge der
Entwurfsplanung wurde die folgende Haltung von R2114 – R2115 mit in die Sanierung
einbezogen, weil 25% der Haltung auch schon Längsrisse aufweisen, allerdings
weniger massiv und ohne Verformung.
Der Verlauf der
geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 3) dargestellt.
Die alten
Betonrohre werden durch neue ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem Durchmesser
und der daraus ergebenen Überdeckung kommen wandverstärkte Betonrohre und /
oder Stahlbetonrohre (DN800) zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle werden
außer Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh.
Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen.
Die
Straßenwiederherstellung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus
(RSTO) durch Schließen der Aufbrüche bzw. durch eine neue bituminöse
Asphaltdecke.
Der
Regenwasserkanal liegt im Geh- und Radweg der Düsseldorfer Straße. Dieser
Abschnitt liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD) und somit in der
Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Für die
Straßenwiederherstellung werden hier die entsprechenden Vorgaben über vertrag-liche
Vereinbarungen beachtet.
Die Baukosten für
die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung
(Anlage 4):
Planung u.
vorbereit. Maßnahmen : -
30.000,00 €
Sanierung in
offener Bauweise: -280.000,00
€
___________
-310.000,00
€
Die Maßnahme soll 2017 durchgeführt werden.
Nach Bereitstellung der Planungskosten im
Jahre 2016 = 30.000,00 €
sollen die Baukosten = 280.000,00 €
nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips
folgendermaßen veranschlagt werden:
Ansatz 2017 =
280.000,00 €
Der
Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1: Lageplan - Auszug aus dem Kanalbestandsplan
Anlage 2: Erläuterungsbericht Entwurfsplanung
Anlage 3: Kanalsanierungslageplan
Anlage 4: Kostenberechnung
Anlage 5: Folgekostenermittlung
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I661600207 |
Stadtentwässerung |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
1103020010 / I661600207 |
78520 |
RWK-San. Düsseldorfer Str. |
30.000,00 |
||
2017 |
1103020010 / I661600207 |
78520 |
RWK-San. Düsseldorfer Str. |
280.000,00 |
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Aktivierte Eigenleistungen |
471100 |
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16.800,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Birgit Alkenings