Betreff
RWK-Sanierung Düsseldorfer Straße
-hier: Unterlagen nach § 14 GemHVO
Vorlage
WP 14-20 SV 66/071
Aktenzeichen
IV/66-dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung des Regenwasserkanals in der Düsseldorfer Straße westl. der Grabenstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten

in Höhe von                                       310.000,00 €

+aktivierten Eigenleistungen von        16.800,00 €   zu.

 

Nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:

 

                       

bisher bereitgestellt    Ansatz 2016    -           30.000,00 €       (Planung u.Planungsvorbereit.)

                                   Ansatz 2017    -           280.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Regenwasserkanal in Düsseldorfer Str. westl. der Grabenstraße (Haltungen R2112-R2115 siehe Kanalbestandsplan Anlage 1) ist auf der Grundlage der laufenden Kanal-TV-Untersuchungen und der festgestellten Schäden sanierungsbedürftig.

Nach den Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Längsrisse, Undichtigkeiten und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltungen den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis ist ein sofortiger und kurzfristiger Sanierungsbedarf.

 

Die Längsrisse in Viertelspunkten sind derart massiv, dass die Statik des Rohr- / Bodensystems auf Dauer nicht mehr gegeben ist.

 

Darüber hinaus kann es durch die Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen. Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich gegeben, die zu weiteren statischen Problemen bis hin zu Einbrüchen im Straßen- und Rad- / Gehwegbereich führen können.

 

Eine Sanierung der Kanäle ist also aus baulichen Gründen erforderlich.

 

Alle betroffenen Kanalhaltungen sind abgeschrieben ( Baujahr 1960).

 

Um die verschiedenen Möglichkeiten einer Sanierung zu untersuchen, gegenüberzustellen und zu bewerten, wurde 2015 im Rahmen einer Vorplanung eine Sanierungsstudie durch das Ing. Büro Fischer erstellt. Hierin wurden die unterschiedlichen möglichen Bauverfahren Technisch und wirtschaftlich verglichen. Hier wurden zunächst nur der Abschnitt des Regenwasserkanals der Haltungen R2112 – R2113 – R2114 auf einer Länge von 123 m betrachtet, die die größten Schäden mit entsprechenden Verformungen aufwiesen.

Ergebnis war, dass unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte die Sanierung in offener Bauweise die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist.

 

 

Im weiteren Verlauf wurde die Entwurfsplanung für die Erneuerung in offener Bauweise erstellt. Nähere Angaben sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen (Anlage 2).

Im Zuge der Entwurfsplanung wurde die folgende Haltung von R2114 – R2115 mit in die Sanierung einbezogen, weil 25% der Haltung auch schon Längsrisse aufweisen, allerdings weniger massiv und ohne Verformung.

 

Der Verlauf der geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 3) dargestellt.

 

Die alten Betonrohre werden durch neue ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem Durchmesser und der daraus ergebenen Überdeckung kommen wandverstärkte Betonrohre und / oder Stahlbetonrohre (DN800) zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle werden außer Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh. Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen.

 

Die Straßenwiederherstellung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) durch Schließen der Aufbrüche bzw. durch eine neue bituminöse Asphaltdecke.

 

Der Regenwasserkanal liegt im Geh- und Radweg der Düsseldorfer Straße. Dieser Abschnitt liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD) und somit in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Für die Straßenwiederherstellung werden hier die entsprechenden Vorgaben über vertrag-liche Vereinbarungen beachtet.

 

 

 

 

 

 

 

Die Baukosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 4):

 

Planung u. vorbereit. Maßnahmen    :           -  30.000,00 €

Sanierung in offener Bauweise:                    -280.000,00 €

                                                                       ___________

                                                                       -310.000,00 €

 

Die Maßnahme soll 2017 durchgeführt  werden.

 

 

 

Nach Bereitstellung der Planungskosten im Jahre 2016     =      30.000,00 €       

sollen die Baukosten              =    280.000,00 €

 

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:

Ansatz 2017   =          280.000,00 €  

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:  Lageplan - Auszug aus dem Kanalbestandsplan

Anlage 2:  Erläuterungsbericht Entwurfsplanung

Anlage 3:  Kanalsanierungslageplan

Anlage 4:  Kostenberechnung

Anlage 5:  Folgekostenermittlung

           

 

 

 

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661600207

Stadtentwässerung

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

1103020010 / I661600207

78520

RWK-San. Düsseldorfer Str.

30.000,00

2017

1103020010 / I661600207

78520

RWK-San. Düsseldorfer Str.

280.000,00

Aktivierte Eigenleistungen

471100

 

16.800,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 

 

 

Birgit Alkenings