Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden wählt _________________________
für 8 Jahre
zur/zum Beigeordneten für das Dezernat III.
Die Besoldung erfolgt
nach Besoldungsgruppe A 16/B 2 ÜBesG NRW.
Der/Dem
Beigeordneten wird das Dezernat III mit den Ämtern
41 – Kultur
50 – Soziales und
Integration
51 – Jugend,
Schule und Sport
zugeordnet.
Eine Änderung der
Dezernatsverteilung bleibt vorbehalten.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die Verwaltung beauftragt, die Stelle der/des Beigeordneten Dezernat III auszuschreiben.
Die Ausschreibung erfolgte in der Wochenzeitung „Die Zeit“ incl. Online-Angebot, den Tageszeitungen „Rheinische Post“ incl. großes Online-Angebot und „Westdeutsche Zeitung“ (jeweils Gesamtausgabe), der Online-Stellenbörse „interamt“, der Internetseite der Arbeitsagentur sowie der Internetseite der Stadt Hilden.
Insgesamt gingen 46 Bewerbungen ein. Hiervon wurden vier Bewerber/innen als geeignet festgestellt; weitere sechs Bewerbungen entsprachen den Anforderungen bedingt.
Die Wahl der/des Beigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Sie wird öffentlich vorgenommen. Das Abstimmungsverfahren richtet sich nach § 50 GO NRW. Hiernach werden Wahlen, sofern niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, die die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010201 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0102012000 |
501100 |
Verwaltungs-steuerung |
100.000 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
ja |
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Planstelle(n): 00.30000 |
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Vermerk Personaldezernent Gesehen N. Danscheidt |