Betreff
Wilhelm-Fabry-Förderpreis: Thema Bildhauerinnen
Vorlage
WP 14-20 SV 41/050
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege beschließt, das Thema „weibliche Bildhauerin“ für die Auslobung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2018 nicht weiterzuverfolgen.“

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege vom 04.09.2014 stellten die Ratsmitglieder Torsten Brehmer und Steffen Kirchhoff für die SPD-Fraktion den folgenden Antrag:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitungen zur Ausschreibung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2015 im Bereich „weibliche Bildhauerin“ vorzubereiten und die entsprechenden Richtlinien dem Kulturausschuss vorzulegen.

Begründung:

Der Wilhelm-Fabry- Förderpreise wurden bisher im Bereich Schlagzeug, Orgel und medizinische Fotografie ausgelobt. Hiermit haben die musischen Bereiche Übergewicht. Deshalb sollte bei der Vergabe die bildende Kunst im Vordergrund stehen. Die Bildhauerei, besonders auch die Skulpturen im Hildener Stadtgebiet, sind eher eine männliche Domäne. Aus diesem Grund sollte der Förderpreis an eine weibliche Bildhauerin gehen.“

 

Dieser Antrag wurde in der darauffolgenden Sitzung des AKH vom 05.12.2014 zur Beratung gestellt.

 

In der Niederschrift zur AKH Sitzung vom 05.12.14 wurde folgendes festgehalten:

 

„Herr Brehmer teilte mit, dass er den Antrag stellvertretend für die SPD für das Jahr 2015 zurückziehe, der Antrag jedoch erneut für den folgenden Wilhelm- Fabry- Förderpreis erfolgen werde. Er verwies darauf hin, dass die Ausgestaltung der Bewerbungskriterien frei durch das Kulturamt zu gestalten sei. Die Kriterien könne das Kulturamt so wählen, dass keine Mehrbelastung des Budgets durch eventuelle Transportkosten oder dergleichen zu befürchten sei. Zudem sei der Ankauf des Kunstobjektes vom Preisträger nicht erforderlich.“

 

In dem Konzept zur Weiterentwicklung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises, das in der Sitzung des AKH vom 13.06.2012 beschlossen wurde, sollte 2015 der Jugendkunstpreis und 2017 der Wilhelm-Fabry-Förderpreis ausgelobt werden.

 

Der Jugendkunstpreis hatte 2015 leider nicht den erhofften Erfolg, sodass es erforderlich erschien, neue Wege für die Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises zu entwickeln. Dies kündigte die Verwaltung in der zurückliegenden Sitzung des AKH am 08.06.16 an und sicherte eine entsprechende Sitzungsvorlage für den 02.12.16 zu (s. SV Nr. 41/045).

 

Die Arbeitsgruppe, die die Neuausrichtung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises diskutierte, favorisierte die Auslobung 2018 in einer Kunstsparte, die in den früheren Vergabejahren noch nicht berücksichtigt wurde: Moderner Tanz.

 

Da mehrfach seit 1978 Kunstsparten des Bereiches Bildende Kunst als Themen gewählt wurden,  (s. SV 41/045) sollte mit der Neuaufstellung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2018 neue Wege beschritten und eine ebenfalls neue Sparte der Darstellenden Kunst gewählt werden.

 

Neben den inhaltlichen Gründen, die für diese neue Sparte „Moderner Tanz“ sprechen, wäre die Vergabe im Bereich „weibliche Bildhauerin“  mit Rahmenbedingungen gekoppelt, die in der derzeitigen Haushaltslege nicht realisierbar sein dürften.

 

Wie bereits in der SV 41/014 vom 05.12.14 ausgeführt, bestand die Auszeichnung durch den Wilhelm-Fabry-Förderpreis bislang in dem Preisgeld sowie in einer durch die Stadt Hilden ausgerichteten zeitnahen Ausstellung des Preisträgers/der Preisträgerin.

 

In diesem Zusammenhang muss bei einer Ausstellung von Objekten der Bildhauerei mit nicht unerheblichen Transportkosten der Exponate gerechnet werden. In der Mehrjahresfinanzplanung ist eine Anhebung des Veranstaltungsbudgets (Ausstellungsbudgets) jedoch nicht vorgesehen.

 

Die beiden Antragsteller begründeten ihren Antrag mit der Notwendigkeit, weibliche Bildhauerkunst zu fördern, mit dem Umstand, dass im Stadtgebiet Hildens vornehmlich Skulpturen männlicher Künstler zu finden sind. Eine Veränderung dieser Situation ließe sich aber nur dadurch herbeiführen, dass der Preisträgerin entweder ein Auftrag zur Erstellung eines Kunstwerkes für den öffentlichen Raum erteilt, bzw. ein bereits vorhandenes Kunstwerk erworben würde.

 

Auch für diese beiden Möglichkeiten sind im Kulturbudget leider derzeit keine Mittel vorhanden.

 

Die Auslobung im Bereich Bildende Kunst und hier zum Thema „weibliche Bildhauerin“ sollte daher aktuell für 2018 nicht weiterverfolgt werden.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen:

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent