Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Vorlage
WP 14-20 SV 20/057
Aktenzeichen
II/20.1-En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als

 

-       Anlage 1 „Beschlussfassung entsprechend den Änderungen im H+F – wobei das IHK nicht fortgeführt wird“

 

oder

 

-       Anlage 2 „Beschlussfassung entsprechend der Änderungen im H+F  und Fortschreibung des IHK ohne die Projekte A 1/A 2 und A 4“

 

beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der 1. Nachtragssatzung, wurde in der Ratssitzung am 06.07.2016 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungsanträge sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung im Jugendhilfe- und im Haupt- und Finanzausschuss am 07.09.2016. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Nachtrag einzuarbeiten und die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 15.07.2016 öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.

 

Bereits im Entwurf des 1. Nachtragsplanes 2016 war zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 10,37 Mio. € vorgesehen.

 

Nach den Beratungen über die Änderungen im Haupt- und Finanzausschuss wobei unterstellt wird, dass das IHK nicht fortgeführt wird, ergibt sich die Situation, dass die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auf 10,095 Mio. € reduziert werden kann.

 

Auf der Basis dieser Zahlen und der Annahme zum IHK ist die Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2016 als Anlage 1 dieser SV beigefügt.

 

Letztendlich konnte im Haupt- und Finanzausschuss noch keine Entscheidung über das weitere Vorgehen zum IHK getroffen werden.

 

Unterstellt, dass der Rat der Stadt Hilden sich für die Variante 3 der modifizierten SV 61/090 „Fortschreibung des IHK ohne die Projekte A 1/A 2 und A 4“ entscheidet, so reduziert sich der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt auf 9,9 Mio. € . In gleicher Höhe würde dann auch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage anfallen.

 

Auf der Basis dieser Zahlen ist die Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2016 als Anlage 2 dieser SV beigefügt.

 

Der Entwurf des 1. Nachtrages 2016 sah eine Kreditermächtigung von 13,0 Mio. € vor. Je nach Beschlussfassung im Rat verändert sie sich entsprechend. Gemäß der Anlage 1 der Nachtragssatzung ergibt sich eine neue Kreditermächtigung von 12,83 Mio. € und gemäß der Anlage 2 von 12,80 Mio. €.

 

Hinweis:

Die sich bei einer Fortführung des IHK ergebenden Auswirkungen auf die Finanzplanungsjahre sind im Nachtragshaushaltsplan 2016 nicht dargestellt. Die tatsächlich zu veranschlagenden Beträge für die Jahre 2017 bis 2020 müssen aufgrund von ggf. notwendigen neuen Planungen, Verschiebungen und voraussichtlich notwendigen Neuveranschlagung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2015 für den Haushaltsplanentwurf 2017 neu ermittelt werden.

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

WP 14-20 SV 20/043


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete