Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht über die Pflege der Sportplatzanlagen im
Jahr 2016 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Alle Hildener
Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von
Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im
Jahre 1983 unterschrieben. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge
überarbeitet. Seither liegen den betreuenden Vereinen aktualisierte
Pflegeanleitungen und ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und
optimalen Pflege der Sportplatzanlagen vor. Bei der Begehung der Anlagen sind
die benannten Pflegeanleitungen sowie Leistungsbeschreibungen Grundlage zur
Überprüfung des Pflegezustandes der Sportplätze. Die Sportaußenanlagen werden
wie folgt betreut:
Sportanlage Betreuender
Verein
1. Sportplatz
Hoffeldstraße VfB
03 Hilden
2. Sportplatz
Furtwänglerstraße SV
Hilden Nord
3. Sportplatz
Kalstert SV
Hilden Ost
4. Sportplatz
Schützenstraße AC
Italia Hilden Süd
5. Sportplatz
Weidenweg Sp.-Vg.
Hilden 05/06
6.
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch Stadt
Hilden
Seit Beginn der
Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt.
Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten des Vereins
oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde
beschlossen, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht über den Pflegezustand
der Sportplätze vorlegt.
Aufgrund des
Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen Fachämtern
umfassend geprüft und ab 2008 neu strukturiert und optimiert.
Folgendes wurde
festgelegt:
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In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für
Jugend, Schule und Sport - federführend.
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Bei der Begehung der Sportanlagen incl.
Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66
(Tiefbau- und Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der Stadtsportverband
Hilden beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein sachverständiger
Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.
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Die Begehungen finden jährlich statt.
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Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-,
Betreuungs- und Pflegeverträge incl. der Leistungsverzeichnisse.
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Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden
protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.
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Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll
die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände in einem angemessenen
Zeitraum zu beheben.
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Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der
Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.
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Bei Bedarf werden Nachbegehungen durchgeführt, die
der Prüfung und Behebung der aufgezeigten Mängel dienen. Auch hier werden
vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch
Bildmaterial dokumentiert.
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Im Ausschuss für Schule und Sport berichtet die
Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus
resultierende Maßnahmen.
Sportplatz-
Umkleidebegehungen 2016:
Die
Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleidegebäude wurden im
September und Oktober 2016 durchgeführt.
Alle
Sportplatzanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) sowie die Umkleidegebäude,
ausgenommen die Sportanlage und Nebengebäude an der Furtwängler Straße waren
zum Zeitpunkt der Begehung im September in einem allgemein guten bis sehr guten
Pflegezustand. Alle Vereine begleiteten die Begehungen mit vertretenden
Personen. Kleinere Mängel auf den Sportplätzen und in den Umkleidegebäuden der
Sportanlagen Hoffeldstraße, Kalstert,
Schützenstraße, Weidenweg und der Bezirkssportanlage wurden angezeigt
und sind, durch Prüfungen dokumentiert, behoben. Nachbegehungen waren nicht erforderlich.
Sportanlage Furtwängler
Straße:
Die
Sportplatzbegehung am 28.09.2016 und die Umkleidenbegehung am 05.10.2016 haben
ergeben, dass sich der Außenbereich und die Nebengebäude incl. Duschräume und
Umkleiden in einem allgemein schlechten Zustand befinden. Neben der
vernachlässigten Pflege durch den Verein lag auf der Sportanlage Sperrmüll, der
nach Abriss eines alten Verkaufswagens nicht entsorgt wurde.
Am 29.09.2016 fand
bereits ein weiteres Treffen mit Vertretern des Vereins statt, in dem sich über
die vernachlässigte Pflege ausgetauscht wurde. Dem Verein wurde mitgeteilt,
dass er eine Frist zur Mängelbeseitigung erhält. Bei Nichteinhalten der Fristen
werden durch das Sportbüro externe Unternehmen mit der Pflege und Reinigung
sowie der Entsorgung des Sperrmülls beauftragt. Der Pflegezuschuss (1. Rate im
Januar 2017) wird dann um die entsprechende Summe gekürzt.
Folgende Fristen
wurden vom Sportbüro auferlegt:
Der gesamte Sperrmüll wird bis zum 14.10.2016 entsorgt. Per Begehung konnte festgestellt werden, dass dies vom Verein umgesetzt wurde.
Die Laufbahn und alle Wegeflächen sowie die Nebengebäude incl. Umkleiden und Duschen werden bis zum 27.10.2016 in einen angemessenen Pflegezustand versetzt. Per Begehung konnte festgestellt werden, dass dies vom Verein umgesetzt wurde.
Fazit:
Die systematische
Kontrolle der Hildener Sportanlagen führt erwartungsgemäß dazu, dass sich der
Großteil der Sportplatzanlagen in einem gepflegten Zustand befindet. Die
Verwaltung hat die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv
festzuhalten und die Verantwortlichen frühzeitig zur Behebung aufzufordern.
Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern.
Die Kontrollen
beziehen sich ausschließlich darauf, ob die Anlagen entsprechend gepflegt werden
und die Vereine ihre vertraglichen Verpflichtungen einhalten.
gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin