Betreff
Bericht zur Pflege der Sportplatzanlagen im Jahr 2016
Vorlage
WP 14-20 SV 51/125
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die Pflege der Sportplatzanlagen im Jahr 2016 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Alle Hildener Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im Jahre 1983 unterschrieben. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge überarbeitet. Seither liegen den betreuenden Vereinen aktualisierte Pflegeanleitungen und ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und optimalen Pflege der Sportplatzanlagen vor. Bei der Begehung der Anlagen sind die benannten Pflegeanleitungen sowie Leistungsbeschreibungen Grundlage zur Überprüfung des Pflegezustandes der Sportplätze. Die Sportaußenanlagen werden wie folgt betreut:

 

Sportanlage                                                 Betreuender Verein

 

1. Sportplatz Hoffeldstraße                           VfB 03 Hilden

2. Sportplatz Furtwänglerstraße                    SV Hilden Nord

3. Sportplatz Kalstert                                     SV Hilden Ost

4. Sportplatz Schützenstraße                        AC Italia Hilden Süd

5. Sportplatz Weidenweg                              Sp.-Vg. Hilden 05/06

6. Bezirkssportanlage Am Bandsbusch        Stadt Hilden

 

Seit Beginn der Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt. Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten des Vereins oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde beschlossen, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht über den Pflegezustand der Sportplätze vorlegt.

 

Aufgrund des Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen Fachämtern umfassend geprüft und ab 2008 neu strukturiert und optimiert.

 

Folgendes wurde festgelegt:

 

-       In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für Jugend, Schule und Sport - federführend.

-       Bei der Begehung der Sportanlagen incl. Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66 (Tiefbau- und Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der Stadtsportverband Hilden beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein sachverständiger Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.

-       Die Begehungen finden jährlich statt.

-       Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-, Betreuungs- und Pflegeverträge incl. der Leistungsverzeichnisse.

-       Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.

-       Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände in einem angemessenen Zeitraum zu beheben.

-       Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.

-       Bei Bedarf werden Nachbegehungen durchgeführt, die der Prüfung und Behebung der aufgezeigten Mängel dienen. Auch hier werden vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.

-       Im Ausschuss für Schule und Sport berichtet die Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus resultierende Maßnahmen.

 


Sportplatz- Umkleidebegehungen 2016:

 

Die Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleidegebäude wurden im September und Oktober 2016 durchgeführt.

 

Alle Sportplatzanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) sowie die Umkleidegebäude, ausgenommen die Sportanlage und Nebengebäude an der Furtwängler Straße waren zum Zeitpunkt der Begehung im September in einem allgemein guten bis sehr guten Pflegezustand. Alle Vereine begleiteten die Begehungen mit vertretenden Personen. Kleinere Mängel auf den Sportplätzen und in den Umkleidegebäuden der Sportanlagen Hoffeldstraße, Kalstert,  Schützenstraße, Weidenweg und der Bezirkssportanlage wurden angezeigt und sind, durch Prüfungen dokumentiert, behoben. Nachbegehungen waren nicht erforderlich.

 

Sportanlage Furtwängler Straße:

 

Die Sportplatzbegehung am 28.09.2016 und die Umkleidenbegehung am 05.10.2016 haben ergeben, dass sich der Außenbereich und die Nebengebäude incl. Duschräume und Umkleiden in einem allgemein schlechten Zustand befinden. Neben der vernachlässigten Pflege durch den Verein lag auf der Sportanlage Sperrmüll, der nach Abriss eines alten Verkaufswagens nicht entsorgt wurde.

 

Am 29.09.2016 fand bereits ein weiteres Treffen mit Vertretern des Vereins statt, in dem sich über die vernachlässigte Pflege ausgetauscht wurde. Dem Verein wurde mitgeteilt, dass er eine Frist zur Mängelbeseitigung erhält. Bei Nichteinhalten der Fristen werden durch das Sportbüro externe Unternehmen mit der Pflege und Reinigung sowie der Entsorgung des Sperrmülls beauftragt. Der Pflegezuschuss (1. Rate im Januar 2017) wird dann um die entsprechende Summe gekürzt.

 

Folgende Fristen wurden vom Sportbüro auferlegt:

 

Der gesamte Sperrmüll wird bis zum 14.10.2016 entsorgt. Per Begehung konnte festgestellt werden, dass dies vom Verein umgesetzt wurde.

 

Die Laufbahn und alle Wegeflächen sowie die Nebengebäude incl. Umkleiden und Duschen werden bis zum 27.10.2016 in einen angemessenen Pflegezustand versetzt. Per Begehung konnte festgestellt werden, dass dies vom Verein umgesetzt wurde.

 

Fazit:

 

Die systematische Kontrolle der Hildener Sportanlagen führt erwartungsgemäß dazu, dass sich der Großteil der Sportplatzanlagen in einem gepflegten Zustand befindet. Die Verwaltung hat die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv festzuhalten und die Verantwortlichen frühzeitig zur Behebung aufzufordern. Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern.

 

Die Kontrollen beziehen sich ausschließlich darauf, ob die Anlagen entsprechend gepflegt werden und die Vereine ihre vertraglichen Verpflichtungen einhalten.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin