Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, die nachfolgend
benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA – Einrichtungen gemäß § 16a in
Verbindung mit § 21 a KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den
Zeitraum 01.08.2017 – 31.07.2019 aufzunehmen.
Plus KITA:
1.Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus Caritas Kreis Mettmann Innenstadt
2.Ev. Familiezentrum „An der Friedenskirche“ Ev. Kirchengemeinde Hilden Nord
3.Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ Ev. Kirchengemeinde Hilden Ost
4.Familienzentrum „Mühle“ e.V. SPE
Mühle e.V. Mitte
5. städt. Familienzentrum „Die Arche“ Stadt
Hilden Innenstadt
Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten plusKITA - Einrichtungen
vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen
Zuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2017 bis
31.07.2019 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der
Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.
2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt die nachfolgend
benannten Kindertageseinrichtungen in die Förderung von Landesmitteln für
zusätzlichen Sprachförderbedarf gemäß § 16 b in Verbindung mit § 21 b KiBiz in
die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2017 –
31.07.2019 aufzunehmen.
Sprachfördereinrichtungen:
1. Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“ FZG Beh. u. Nichbeh. e.V. Nord
2. Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“ Ev. Kirchengemeinde Hilden Nord
3. Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“ Stadt
Hilden Nord
4. Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ Stadt Hilden
Nord
5. Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ Kath. Kirchengemeinde
St.
Jacobus Hilden Nord
6. Paritätischer Kindergarten e.V. Elterninitiative
Nord
7. Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ Stadt Hilden
Innenstadt
8. Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“ Stadt Hilden
Innenstadt
9. Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus Caritas Kreis Mettmann Innenstadt
10. Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“ Johanniter Unfall-Hilfe e.V. Mitte
11. städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ Stadt Hilden
West
12. Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ Ev. Kirchengemeinde
Ost
13. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“ AWO
Kreis Mettmann Süd
Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten Sprachförder -
Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten
Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € jährlich für den Zeitraum
01.08.2017 bis 31.07.2019 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der
Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Wirkung zum
01.08.2014 ist das zweite Gesetz zur
Änderung des Kinderbildungsgesetzes NRW (2. KiBiz-Änderungsgesetz) in Kraft
getreten.
Die Familie ist der erste und wichtige Lern- und
Bildungsort des Kindes. Der Elementarbereich ist neben der Familie das
Fundament für den weiteren Lebensweg junger Menschen und damit der Schlüssel
für eine gelingende Bildungsbiografie.
Bildungschancen und –gerechtigkeit für alle Kinder
von Anfang an tatsächlich zu verbessern hat die höchste Priorität. Die Basis
dafür ist ein Bildungsverständnis, bei dem das Kind und seine Persönlichkeitsentwicklung
individuell in den Blick genommen und ganzheitlich und stärkenorientiert
gefördert wird. Dabei handelt es sich um einen Prozess, der den gesamten
Zeitraum der Elementarpädagogik umfasst und mit regelmäßigen Beobachtungen und
Dokumentationen zu begleiten ist.
Zur Umsetzung der Bildungsprozesse stellt das Land
ab dem 01.08.2014 Landesmittel für
I. plus KITAS sowie
II. Sprachförderung
zur Verfügung. Die Mittel sind ausschließlich
(zweckgebunden) für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte bestimmt. Das Land hat
nach Verteilungsmaßstäben den einzelnen Kommunen pauschale Gesamtfördersummen
zugeteilt. Die Verteilung der Mittel soll vor Ort durch die Kommunen selbst
vorgenommen werden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen müssen per Beschluss
als Teil der Jugendhilfeplanung legitimiert sein.
Finanzielle
Auswirkungen
I.
plusKITAs
Gem. § 16 a i.V.m. § 21 a KiBiz sollen
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, die in ihrem Umfeld besondere
Sozialraumparameter aufweisen, ab 01.08.2014 eine zusätzliche Förderung von
25.000 €/Jahr erhalten.
Die Stadt Hilden hat für die Dauer von 5 Jahren
(Zeitraum 01.08.2014 – 31.07.2019) ein Kontingent für plusKita-Einrichtungen in
Höhe von 125.000 € jährlich erhalten und kann demnach 5 plusKITAs benennen.
Es handelt sich um
eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100%
an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen
(Einnahme = Ausgabe). Die Landesmittel sind zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer
Fachkräfte und dessen Qualifizierung.
Aufgabenbeschreibung plusKITA
Jede plusKITA entwickelt ein Fachkonzept aus dem
hervorgeht, wie der Unterschiedlichkeit von Kindern mit einem vielseitigen
Angebot begegnet und wie die Entwicklung der Kinder und Familien begleitet
wird, damit alle Kinder in der Kita erleben, dass sie mit ihren
unterschiedlichen sozialen und kulturellen Lebenssituationen angenommen und
geachtet werden.
Diese Kitas haben in besonderer Weise nach § 16 a Abs. 2 die Aufgabe,
1. bei der individuellen
Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive
zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der
Familien zu orientieren,
2. zur Stärkung der
Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte
pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,
3. zur Stärkung der
Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern durch adressatengerechte
Elternarbeit und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen,
4. sich über die Pflichten
nach § 14 (‚Kooperationen und Übergänge‘) hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen
durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen,
5. sich zur
Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die
Pflichten nach § 13c (‚Sprachliche Bildung‘) hinaus, zum Beispiel durch die
regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und
die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen,
6. die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch
konkrete Maßnahmen beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und
Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu
stärken.
Zur Auswahl wurden seitens der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben,
welche sich auf die bei der Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig genutzten
Stadtbezirke beziehen. Die ausgewählten Indikatoren lassen vermuten, dass in dem
Kleinraum bzw. in der Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein erhöhter
Unterstützungsbedarf zur Herstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an den
vielfältigen Bildungsprozessen der Kinder unter Einbezug ihrer Familie und des
Umfeldes vorhanden ist. Kinder aus z. B. einkommensschwachen, sozial belasteten
oder aus Familien mit Migrationshintergrund tragen ein erhöhtes Risiko in
Bildungseinrichtungen zu scheitern.
Indikatoren
–
Anteil Familien mit U7- Kindern und einem
Einkommen unter 25.000 € (beitragsfreie Eltern)
–
Anteil Familien mit Migrationshintergrund
–
Anteil an Kindern, in deren Familien nicht
überwiegend deutsch gesprochen wird
–
Verteilung der plusKITAs in allen
Stadtgebieten
Nach Beratung mit den
freien Trägern der Jugendhilfe im Juli 2014 bestand Übereinstimmung darin,
zunächst eine Förderung für die Dauer von 3 Jahren, beginnend mit dem
Kindergartenjahr 2014/2015 (01.08.14 – 31.07.2017) festzulegen. Dies
ermöglichte eine Überprüfung der Entscheidungskriterien und gab den Trägern
dennoch Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum. Nach Auswertung der
Indikatoren wurden im Einvernehmen mit allen Trägern die nachfolgenden
Kindertageseinrichtungen/Familienzentren ausgewählt und in die
Jugendhilfeplanung aufgenommen:
1.Caritas
Kindertageseinrichtung St. Jacobus Caritas
Kreis Mettmann Innenstadt
2.Ev. Familiezentrum
„An der Friedenskirche“ Ev.
Kirchengemeinde Hilden Nord
3.Ev.
Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ Ev.
Kirchengemeinde Hilden Ost
4.Familienzentrum
„Mühle“ e.V. SPE
Mühle e.V. Mitte
5. städt.
Familienzentrum „Die Arche“ Stadt
Hilden Innenstadt
Am 30.08.2016
erfolgte erneut eine weitere Beratung mit den freien Trägern. Es besteht Übereinstimmung
darin, dass keine weiteren oder neuen Indikatoren zur Verteilung der
Landesmittel herangezogen werden müssen. Die festgelegten Indikatoren
ermöglichen eine zweckentsprechende Verteilung der Landesmittel. Die
konzeptionelle Weiterentwicklung und Umsetzung, inklusive der dauerhaften
Verankerung der pädagogischen Themen, ist ein langfristiger Prozess. Die Träger
der genannten Kindertageseinrichtungen berichten, dass sie diesen Prozess als
noch nicht abgeschlossen betrachten und es für sinnvoll erachten, noch weitere
2 Jahre mit Unterstützung der Landesmittel die pädagogischen Themen
konzeptionell und Fallbezogen zu bearbeiten.
Die aktuelle
Auswertung der Indikatoren stützt den Wunsch der Träger. Der Paritätische
Kindergarten hat, wie auch bei der ersten Verteilung der Landesmittel, sein
Interesse bekundet, sich den Themen einer plusKITA widmen wollen. Da auch die
Verteilung auf die Sozialräume bei der ersten Verteilung der Landesmittel eine
Rolle gespielt hat, wäre nun eine Inanspruchnahme der Landesmittel unter
Moderation des Fachamtes zu Lasten des FZ „An der Friedenskirche“ in Frage gekommen.
Die beiden Träger haben sich darauf verständigt, für die Zeit bis 31.07.2019
eine Kooperation hinsichtlich der Themen einer plus KITA einzugehen, so dass
der Paritätische Kindergarten an den Ergebnissen im FZ „An der Friedenskirche“
teilhaben und auf die eigene Einrichtung übertagen kann.
Im Ergebnis sollen
weiterhin die oben genannten Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden,
vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 25.000
€ zur Umsetzung des benannten Bildungsauftrages für den Zeitraum 01.08.2017 –
31.07.2019 erhalten.
Die Verteilung der
Landesmittel ab 01.08.2019 soll grundsätzlich neu, anhand der dann vorliegen
Fakten vorgenommen, werden.
Für das städt.
Familienzentrum „Die Arche“ werden die Mittel für eine Erzieherin mit der
tariflichen Einstufung nach S8b TVöD, mit 20,4 Wochenstunden, verwendet.
II.
Sprachfördereinrichtungen
Die Delfin4 Sprachstandserhebung ist zugunsten einer umfassenden und
alltagsintegrierten Sprachbildung abgeschafft worden. Gem. § 13 c i.V.m. § 16 b
+ § 21 b KiBiz wird nun die sprachliche Bildung zielgenauer und individueller als besonderer
Schlüssel zu Bildung und Teilhabe ausgerichtet. Die Sprachförder – Landesmittel sollen gezielt an
Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern, in deren Familien
nicht überwiegend deutsch gesprochen wird, weitergereicht werden.
Die Stadt Hilden hat für die Dauer von 5 Jahren
(01.08.2014 – 31.07.2019) eine Kontingent in Höhe von 65.000 € jährlich
erhalten und kann demnach 13 Kindertageseinrichtungen benennen.
Es handelt sich um eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der
Fördervoraussetzungen zu 100% an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen
weitergereicht werden müssen (Einnahme = Ausgabe). Die Landesmittel sind
zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen
Qualifizierung.
Aufgabenbeschreibung Sprachfördereinrichtungen
Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für
zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine
sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere
Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der
Träger der Einrichtung sorgt dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen
dieser Tageseinrichtung sichert und weiterentwickelt.
Zur Auswahl wurden seitens der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben,
welche sich auf die bei der Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig genutzten
Stadtbezirke beziehen sowie sich direkt auf die Kindertageseinrichtungen
beziehen. Die ausgewählten Indikatoren lassen vermuten, dass in dem Kleinraum
bzw. in der Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein erhöhter Unterstützungsbedarf
zur sprachlichen Bildung der Kinder besteht. Kinder aus Familien mit
Migrationshintergrund bzw. mit nichtdeutscher Familiensprache tragen ein
erhöhtes Risiko in Bildungseinrichtungen zu scheitern.
Indikatoren
–
Anteil
Familien mit U7 -Kindern und mit einem Einkommen unter 25.000 €
(beitragsfreie Eltern)
–
Anteil
Familien mit Migrationshintergrund
–
Anteil
an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird
Nach Beratung mit den
freien Trägern der Jugendhilfe im Juli 2014 bestand Übereinstimmung darin,
zunächst eine Förderung für die Dauer von 3 Jahren, beginnend mit dem
Kindergartenjahr 2014/2015 (01.08.14 – 31.07.2017) festzulegen. Dies
ermöglichte eine Überprüfung der Entscheidungskriterien und gab den Trägern
dennoch Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum. Nach Auswertung der
Indikatoren wurden im Einvernehmen mit allen Trägern die nachfolgenden
Kindertageseinrichtungen/Familienzentren ausgewählt und in die
Jugendhilfeplanung aufgenommen:
Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“ FZG Beh. u. Nichbeh. e.V. Nord
2. Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“ Ev. Kirchengemeinde Hilden Nord
3. Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“ Stadt
Hilden Nord
4. Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ Stadt Hilden Nord
5. Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ Kath. Kirchengemeinde
St.
Jacobus Hilden Nord
6. Paritätischer Kindergarten e.V. Elterninitiative Nord
7. Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ Stadt Hilden Innenstadt
8. Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“ Stadt Hilden Innenstadt
9. Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus Caritas Kreis Mettmann Innenstadt
10. Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“ Johanniter Unfall-Hilfe e.V. Mitte
11. städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ Stadt Hilden West
12. Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ Ev. Kirchengemeinde Ost
13. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“ AWO Kreis Mettmann Süd
Am 30.08.2016 erfolgte erneut eine weitere Beratung mit den freien
Trägern. Es besteht Übereinstimmung darin, dass keine weiteren oder neuen
Indikatoren zur Verteilung der Landesmittel herangezogen werden müssen. Die
festgelegten Indikatoren ermöglichen eine zweckentsprechende Verteilung der
Landesmittel. Die konzeptionelle Weiterentwicklung und Umsetzung, inklusive der
dauerhaften Verankerung der der alltagsintegrierten und individuellen
Sprachförderung, ist ein langfristiger Prozess. Die Träger der genannten Kindertageseinrichtungen
berichten, dass sie diesen Prozess als noch nicht abgeschlossen betrachten und
es für sinnvoll erachten, noch weitere 2 Jahre mit Unterstützung der
Landesmittel die pädagogischen Themen konzeptionell und Fallbezogen zu
bearbeiten. Die aktuelle Auswertung der Indikatoren stützt den Wunsch der
Träger.
Im Ergebnis sollen
weiterhin die oben genannten Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden,
vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 5.000 €
zur Umsetzung des benannten Bildungsauftrages für den Zeitraum 01.08.2017 –
31.07.2019 erhalten.
Für Städt. Kitas werden die Mittel für
jeweils eine Erzieherin mit der tariflichen Einstufung nach S8a TVöD, mit 4,08
Wochenstunden, verwendet.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
060101 |
Förderung von
Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2017 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die
Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag
€ |
|||
0601010070 |
Sprachförder-Landesmittel Städt. Kitas |
414130 |
Ertrag |
25.000,00 € |
|||
0601010070 |
Sprachförder-Landesmittel Kitas freier Träger |
414100 |
Ertrag |
40.000,00 € |
|||
0601010080 |
PlusKita Landesmittel Städt. Kitas |
414130 |
Ertrag |
25.000,00 € |
|||
0601010080 |
PlusKITA Landesmittel Kitas freier Träger |
414100 |
Ertrag |
100.000,00 € |
|||
0601010070 |
Sprachförder-Landesmittel Städt. Kitas |
5* |
Aufwand |
25.000,00 € |
|||
0601010070 |
Sprachförder-Landesmittel Kitas freier Träger – ZU 51137 |
531820 |
Aufwand |
40.000,00 € |
|||
0601010080 |
PlusKita Landesmittel Städt. Kitas |
5* |
Aufwand |
25.000,00 € |
|||
0601010080 |
PlusKITA Landesmittel Kitas freier Träger |
531820 |
Aufwand |
100.000,00 € |
|||
Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag
€ |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag
€ |
|||
|
|
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Stehen
für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes
oder der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.07.2019 |
||||||
Wurde die Zuschussgewährung
Dritter durch den Antragsteller geprüft - nur Landesmittel |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: 100% Finanzierung durch
Landesmittel für pädagogische Fachkräfte in kommunalen Kitas über die
Mindestbesetzung hinaus = 100% Personalkosten (Zweckbindungsvermerk: HV 1) |
|||||||
Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen: Ja
Im Stellenplan enthalten: |
Nein |
|
|
Befristete vorübergehende Stundenerhöhung: Kontingent städt. Kitas: 1 x 25.000 FZ „Die Arche“
plusKITA-Einrichtung 1 x TZ S8b TVöD, ca. 20 Wochenstunden/Jahr Kontingent städt. Kitas: 5 x 5.000 € FZ „Kunterbunt“/Kita
„Rappelkiste“/Kita „Mäusenest“/ Kita „Itterpänz“/
Kita „Pusteblume“ 5 x TZ S8a TVöD, je ca. 4 Wochenstunden/Jahr |
|||
Vermerk Personaldezernent Gesehen Danscheidt |