Betreff
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen im Sinne des 2. Änderungsgesetzes des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) NRW
Vorlage
WP 14-20 SV 51/120
Aktenzeichen
III/51 - Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA – Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21 a KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2017 – 31.07.2019 aufzunehmen.

 

Plus KITA:

1.Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus          Caritas Kreis Mettmann                     Innenstadt

2.Ev. Familiezentrum „An der Friedenskirche“         Ev. Kirchengemeinde Hilden             Nord

3.Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“          Ev. Kirchengemeinde Hilden             Ost

4.Familienzentrum „Mühle“ e.V.                                SPE Mühle e.V.                                 Mitte

5. städt. Familienzentrum „Die Arche“                      Stadt Hilden                                       Innenstadt

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten plusKITA - Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2019 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen in die Förderung von Landesmitteln für zusätzlichen Sprachförderbedarf gemäß § 16 b in Verbindung mit § 21 b KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2017 – 31.07.2019 aufzunehmen.

 

 

Sprachfördereinrichtungen:

1. Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“           FZG Beh. u. Nichbeh. e.V.    Nord

2. Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“                  Ev. Kirchengemeinde Hilden  Nord

3. Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“                                Stadt Hilden                            Nord

4. Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“                    Stadt Hilden                            Nord

5. Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“                    Kath. Kirchengemeinde

                                                                                              St. Jacobus Hilden                 Nord

6. Paritätischer Kindergarten e.V.                                         Elterninitiative                         Nord

7. Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“                      Stadt Hilden                            Innenstadt

8. Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“                         Stadt Hilden                            Innenstadt

9. Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus                     Caritas Kreis Mettmann         Innenstadt

10. Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“            Johanniter Unfall-Hilfe e.V.    Mitte

11. städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“                   Stadt Hilden                            West

12. Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“                  Ev. Kirchengemeinde             Ost

13. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“                             AWO Kreis Mettmann             Süd

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten Sprachförder - Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2019 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Wirkung zum 01.08.2014 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes NRW (2. KiBiz-Änderungsgesetz) in Kraft getreten.

 

Die Familie ist der erste und wichtige Lern- und Bildungsort des Kindes. Der Elementarbereich ist neben der Familie das Fundament für den weiteren Lebensweg junger Menschen und damit der Schlüssel für eine gelingende Bildungsbiografie.

 

Bildungschancen und –gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu verbessern hat die höchste Priorität. Die Basis dafür ist ein Bildungsverständnis, bei dem das Kind und seine Persönlichkeitsentwicklung individuell in den Blick genommen und ganzheitlich und stärkenorientiert gefördert wird. Dabei handelt es sich um einen Prozess, der den gesamten Zeitraum der Elementarpädagogik umfasst und mit regelmäßigen Beobachtungen und Dokumentationen zu begleiten ist.

 

Zur Umsetzung der Bildungsprozesse stellt das Land ab dem 01.08.2014 Landesmittel für

 

            I.          plus KITAS                sowie

            II.         Sprachförderung

 

zur Verfügung. Die Mittel sind ausschließlich (zweckgebunden) für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte bestimmt. Das Land hat nach Verteilungsmaßstäben den einzelnen Kommunen pauschale Gesamtfördersummen zugeteilt. Die Verteilung der Mittel soll vor Ort durch die Kommunen selbst vorgenommen werden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen müssen per Beschluss als Teil der Jugendhilfeplanung legitimiert sein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

I.             plusKITAs

 

Gem. § 16 a i.V.m. § 21 a KiBiz sollen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, die in ihrem Umfeld besondere Sozialraumparameter aufweisen, ab 01.08.2014 eine zusätzliche Förderung von 25.000 €/Jahr erhalten.

 

Die Stadt Hilden hat für die Dauer von 5 Jahren (Zeitraum 01.08.2014 – 31.07.2019) ein Kontingent für plusKita-Einrichtungen in Höhe von 125.000 € jährlich erhalten und kann demnach 5 plusKITAs benennen.

 

Es handelt sich um eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100% an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen (Einnahme = Ausgabe). Die Landesmittel sind zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung.

 

Aufgabenbeschreibung plusKITA

Jede plusKITA entwickelt ein Fachkonzept aus dem hervorgeht, wie der Unterschiedlichkeit von Kindern mit einem vielseitigen Angebot begegnet und wie die Entwicklung der Kinder und Familien begleitet wird, damit alle Kinder in der Kita erleben, dass sie mit ihren unterschiedlichen sozialen und kulturellen Lebenssituationen angenommen und geachtet werden.

 

Diese Kitas haben in besonderer Weise nach § 16 a Abs. 2 die Aufgabe,

1. bei der individuellen Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,

2. zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,

3. zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen,

4. sich über die Pflichten nach § 14 (‚Kooperationen und Übergänge‘) hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen,

5. sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die Pflichten nach § 13c (‚Sprachliche Bildung‘) hinaus, zum Beispiel durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen,

6. die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken.

 

Zur Auswahl wurden seitens der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben, welche sich auf die bei der Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig genutzten Stadtbezirke beziehen. Die ausgewählten Indikatoren lassen vermuten, dass in dem Kleinraum bzw. in der Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein erhöhter Unterstützungsbedarf zur Herstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an den vielfältigen Bildungsprozessen der Kinder unter Einbezug ihrer Familie und des Umfeldes vorhanden ist. Kinder aus z. B. einkommensschwachen, sozial belasteten oder aus Familien mit Migrationshintergrund tragen ein erhöhtes Risiko in Bildungseinrichtungen zu scheitern.

 

Indikatoren

                     Anteil Familien mit U7- Kindern und einem Einkommen unter 25.000 € (beitragsfreie Eltern)

                     Anteil Familien mit Migrationshintergrund

                     Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird

                     Verteilung der plusKITAs in allen Stadtgebieten

 

Nach Beratung mit den freien Trägern der Jugendhilfe im Juli 2014 bestand Übereinstimmung darin, zunächst eine Förderung für die Dauer von 3 Jahren, beginnend mit dem Kindergartenjahr 2014/2015 (01.08.14 – 31.07.2017) festzulegen. Dies ermöglichte eine Überprüfung der Entscheidungskriterien und gab den Trägern dennoch Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum. Nach Auswertung der Indikatoren wurden im Einvernehmen mit allen Trägern die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen/Familienzentren ausgewählt und in die Jugendhilfeplanung aufgenommen:

 

1.Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus          Caritas Kreis Mettmann                     Innenstadt

2.Ev. Familiezentrum „An der Friedenskirche“         Ev. Kirchengemeinde Hilden             Nord

3.Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“          Ev. Kirchengemeinde Hilden             Ost

4.Familienzentrum „Mühle“ e.V.                                SPE Mühle e.V.                                 Mitte

5. städt. Familienzentrum „Die Arche“                      Stadt Hilden                                       Innenstadt

 

Am 30.08.2016 erfolgte erneut eine weitere Beratung mit den freien Trägern. Es besteht Übereinstimmung darin, dass keine weiteren oder neuen Indikatoren zur Verteilung der Landesmittel herangezogen werden müssen. Die festgelegten Indikatoren ermöglichen eine zweckentsprechende Verteilung der Landesmittel. Die konzeptionelle Weiterentwicklung und Umsetzung, inklusive der dauerhaften Verankerung der pädagogischen Themen, ist ein langfristiger Prozess. Die Träger der genannten Kindertageseinrichtungen berichten, dass sie diesen Prozess als noch nicht abgeschlossen betrachten und es für sinnvoll erachten, noch weitere 2 Jahre mit Unterstützung der Landesmittel die pädagogischen Themen konzeptionell und Fallbezogen zu bearbeiten.

 

Die aktuelle Auswertung der Indikatoren stützt den Wunsch der Träger. Der Paritätische Kindergarten hat, wie auch bei der ersten Verteilung der Landesmittel, sein Interesse bekundet, sich den Themen einer plusKITA widmen wollen. Da auch die Verteilung auf die Sozialräume bei der ersten Verteilung der Landesmittel eine Rolle gespielt hat, wäre nun eine Inanspruchnahme der Landesmittel unter Moderation des Fachamtes zu Lasten des FZ „An der Friedenskirche“ in Frage gekommen. Die beiden Träger haben sich darauf verständigt, für die Zeit bis 31.07.2019 eine Kooperation hinsichtlich der Themen einer plus KITA einzugehen, so dass der Paritätische Kindergarten an den Ergebnissen im FZ „An der Friedenskirche“ teilhaben und auf die eigene Einrichtung übertagen kann.

 

Im Ergebnis sollen weiterhin die oben genannten Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 25.000 € zur Umsetzung des benannten Bildungsauftrages für den Zeitraum 01.08.2017 – 31.07.2019 erhalten.

 

Die Verteilung der Landesmittel ab 01.08.2019 soll grundsätzlich neu, anhand der dann vorliegen Fakten vorgenommen, werden.

 

Für das städt. Familienzentrum „Die Arche“ werden die Mittel für eine Erzieherin mit der tariflichen Einstufung nach S8b TVöD, mit 20,4 Wochenstunden, verwendet.

 

II.            Sprachfördereinrichtungen

Die Delfin4 Sprachstandserhebung ist zugunsten einer umfassenden und alltagsintegrierten Sprachbildung abgeschafft worden. Gem. § 13 c i.V.m. § 16 b + § 21 b KiBiz wird nun die sprachliche Bildung zielgenauer und individueller als besonderer Schlüssel zu Bildung und Teilhabe ausgerichtet. Die Sprachförder – Landesmittel sollen gezielt an Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird, weitergereicht werden.

 

Die Stadt Hilden hat für die Dauer von 5 Jahren (01.08.2014 – 31.07.2019) eine Kontingent in Höhe von 65.000 € jährlich erhalten und kann demnach 13 Kindertageseinrichtungen benennen.

 

Es handelt sich um eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100% an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen (Einnahme = Ausgabe). Die Landesmittel sind zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung.

 

Aufgabenbeschreibung Sprachfördereinrichtungen

Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der Träger der Einrichtung sorgt dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichert und weiterentwickelt.

 

Zur Auswahl wurden seitens der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben, welche sich auf die bei der Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig genutzten Stadtbezirke beziehen sowie sich direkt auf die Kindertageseinrichtungen beziehen. Die ausgewählten Indikatoren lassen vermuten, dass in dem Kleinraum bzw. in der Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein erhöhter Unterstützungsbedarf zur sprachlichen Bildung der Kinder besteht. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit nichtdeutscher Familiensprache tragen ein erhöhtes Risiko in Bildungseinrichtungen zu scheitern.

 

Indikatoren

                    Anteil Familien mit U7 -Kindern und mit einem Einkommen unter 25.000 €

(beitragsfreie Eltern)

                    Anteil Familien mit Migrationshintergrund

                    Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird

 

Nach Beratung mit den freien Trägern der Jugendhilfe im Juli 2014 bestand Übereinstimmung darin, zunächst eine Förderung für die Dauer von 3 Jahren, beginnend mit dem Kindergartenjahr 2014/2015 (01.08.14 – 31.07.2017) festzulegen. Dies ermöglichte eine Überprüfung der Entscheidungskriterien und gab den Trägern dennoch Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum. Nach Auswertung der Indikatoren wurden im Einvernehmen mit allen Trägern die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen/Familienzentren ausgewählt und in die Jugendhilfeplanung aufgenommen:

 

 

Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“   FZG Beh. u. Nichbeh. e.V.    Nord

2. Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“                  Ev. Kirchengemeinde Hilden Nord

3. Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“                                Stadt Hilden                            Nord

4. Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“                    Stadt Hilden                            Nord

5. Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“                    Kath. Kirchengemeinde

                                                                                              St. Jacobus Hilden                 Nord

6. Paritätischer Kindergarten e.V.                                         Elterninitiative                         Nord

7. Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“                      Stadt Hilden                            Innenstadt

8. Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“                         Stadt Hilden                            Innenstadt

9. Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus                     Caritas Kreis Mettmann         Innenstadt

10. Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“            Johanniter Unfall-Hilfe e.V.    Mitte

11. städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“                   Stadt Hilden                            West

12. Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“                  Ev. Kirchengemeinde            Ost

13. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“                             AWO Kreis Mettmann            Süd

 

Am 30.08.2016 erfolgte erneut eine weitere Beratung mit den freien Trägern. Es besteht Übereinstimmung darin, dass keine weiteren oder neuen Indikatoren zur Verteilung der Landesmittel herangezogen werden müssen. Die festgelegten Indikatoren ermöglichen eine zweckentsprechende Verteilung der Landesmittel. Die konzeptionelle Weiterentwicklung und Umsetzung, inklusive der dauerhaften Verankerung der der alltagsintegrierten und individuellen Sprachförderung, ist ein langfristiger Prozess. Die Träger der genannten Kindertageseinrichtungen berichten, dass sie diesen Prozess als noch nicht abgeschlossen betrachten und es für sinnvoll erachten, noch weitere 2 Jahre mit Unterstützung der Landesmittel die pädagogischen Themen konzeptionell und Fallbezogen zu bearbeiten. Die aktuelle Auswertung der Indikatoren stützt den Wunsch der Träger.

 

Im Ergebnis sollen weiterhin die oben genannten Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 5.000 € zur Umsetzung des benannten Bildungsauftrages für den Zeitraum 01.08.2017 – 31.07.2019 erhalten.

 

Für Städt. Kitas werden die Mittel für jeweils eine Erzieherin mit der tariflichen Einstufung nach S8a TVöD, mit 4,08 Wochenstunden, verwendet.

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2017

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010070

Sprachförder-Landesmittel

Städt. Kitas

414130

Ertrag

25.000,00 €

0601010070

Sprachförder-Landesmittel

Kitas freier Träger

414100

Ertrag

40.000,00 €

0601010080

PlusKita Landesmittel

Städt. Kitas

414130

Ertrag

25.000,00 €

0601010080

PlusKITA Landesmittel

Kitas freier Träger

414100

Ertrag

100.000,00 €

0601010070

Sprachförder-Landesmittel

Städt. Kitas

5*

Aufwand

25.000,00 €

0601010070

Sprachförder-Landesmittel

Kitas freier Träger – ZU 51137

531820

Aufwand

40.000,00 €

0601010080

PlusKita Landesmittel

Städt. Kitas

5*

Aufwand

25.000,00 €

0601010080

PlusKITA Landesmittel

Kitas freier Träger

531820

Aufwand

100.000,00 €

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.07.2019

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft  - nur Landesmittel

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

100% Finanzierung durch Landesmittel für pädagogische Fachkräfte in kommunalen Kitas über die Mindestbesetzung hinaus = 100% Personalkosten (Zweckbindungsvermerk: HV 1)

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen: Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

 

Befristete vorübergehende Stundenerhöhung:

 

Kontingent städt. Kitas:

1 x 25.000             FZ „Die Arche“ plusKITA-Einrichtung

1 x TZ S8b TVöD, ca. 20 Wochenstunden/Jahr

 

Kontingent städt. Kitas:

5 x 5.000 €         FZ „Kunterbunt“/Kita „Rappelkiste“/Kita „Mäusenest“/

                           Kita „Itterpänz“/ Kita „Pusteblume“

5 x TZ S8a TVöD, je ca. 4 Wochenstunden/Jahr

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Gesehen Danscheidt