Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss bzw. der Ausschuss für Schule und Sport nimmt das
Arbeitsprogramm 2017 des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Amt für Jugend, Schule und Sport veröffentlicht
seit dem Jahre 2011 jährlich, jeweils im letzten Quartal, ein Arbeitsprogramm
für das Folgejahr, um die Fachausschüsse über die wesentlichen
Arbeitsschwerpunkte zu informieren.
Dieses Vorgehen soll die Planungen des Amtes und seine
Weiterentwicklung transparent darstellen und ist als ein Bestandteil der
strategischen Ausrichtung des Amtes zu verstehen (siehe auch SV 9-14 51/131).
Aus dem nachfolgenden Arbeitsprogramm gehen alle
(größeren) Aufgaben und Maßnahmen des Amtes für Jugend, Schule und Sport
hervor, die in 2017 einen Schwerpunkt der Arbeit bilden wer-den.
Geschäfte der laufenden Verwaltung, kleinere Projekte,
Maßnahmen und sogenannte „Basisarbeiten“ (wie etwa die Beratung von
Ratsuchenden im ASD oder der Psychologischen Beratungsstelle) bleiben
ungenannt.
Unterjährig sind selbstverständlich Modifikationen
möglich, sofern diese durch gesetzliche Änderungen, Modellprojekte etc.
erforderlich werden.
Die Umsetzung des Arbeitsprogramms wird jeweils durch
den im darauffolgenden Jahr erscheinenden Geschäftsbericht dokumentiert.
Die finanziellen Auswirkungen sind im
Haushaltsplanentwurf 2017 enthalten.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin