- Festlegung der weiteren Vorgehensweise -
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, zur Sicherstellung des Winterdienstes der Saison
2016/2017 die Notreparatur des vorhandenen Salzsilos. Die entstehenden Kosten
von 8.000 € werden in den 1. Nachtragshaushalt 2016 aufgenommen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hatte dem Rat der Stadt mit der Sitzungsvorlage 26/017
vorgeschlagen, das Salzsilo auf dem städt. Bauhof zum Preis von 107.000 € zu
erneuern, da dieses nicht mehr standsicher ist. Eine Reparatur würde nach einem
Angebot des Herstellers einen Kostenaufwand von rd. 26.000 € zuzüglich
Demontage und Neumontage der elektrischen Leitungen verursachen. Dabei gäbe es
jedoch hinsichtlich der weiteren Nutzungsdauer keine Garantie, da davon
ausgegangen werden muss, dass auch für die weiteren Stützen des Silos in
nächster Zeit Reparaturen erforderlich werden. Auch eine Anmietung eines
Salzsilos hätte unverhältnismäßig hohe Kosten von jährlich 9.882,95 € Miete
verursacht. Insofern wurde verwaltungsseitig unter Berücksichtigung einer
30-jährigen Nutzungsdauer die Neuanschaffung eines Silos als wirtschaftlichere
Lösung favorisiert.
Diesem Verwaltungsvorschlag ist der Rat in seiner Sitzung am 06.07.2016
jedoch nicht gefolgt. Eine Entscheidung soll nunmehr bei der Beratung des
Nachtragshaushalts am 07.09.2016 getroffen werden. Mit dieser neuen Sitzungsvorlage
soll eine Informationsbasis für die Ratsmitglieder geschaffen und auch auf die
Arbeitsabläufe und Verbrauchsmengen im Winterdienst eingegangen werden.
1. Arbeitsablauf Fahrzeugbefüllung
im Winterdienst
a) Befüllung der Streufahrzeuge
mit Salz
Grundsätzlich
werden die Streufahrzeuge mit dem in der Salzhalle lagernden Salz beladen. Die
Beladung erfolgt mittels Radlader durch den Fahrer des jeweiligen
Streufahrzeuges. Dazu fährt der LKW vor die Rampe und öffnet das PVC-Klappdach
des LKW-Vorratsbehälters. Der Radlader nimmt in der Salzhalle das Salz auf und
fährt auf die Rampe und entleert die Schaufel in den Vorratsbehälter. Die
nachfolgenden Fotos zeigen den Ablauf des Ladevorgangs:
Nur für den Fall, dass der Radlader ausfällt,
konnten die Streufahrzeuge bisher auch vom Salzsilo aus befüllt werden. Dafür
fahren die LKW‘s unter das Silo, die Abdeckung des Vorratsbehälters wird
geöffnet, der Schieber des Salzsilos wird geöffnet und das Salz fällt in den
Streuer.
b) Befüllung der Streufahrzeuge
mit Sole
Aus dem
Vorratsbehälter oder auch unmittelbar aus dem Solebereiter wird die Sole per
Schlauchverbindung (säurebeständige Feuerwehrschläuche) in die an den Streuern
befindlichen Soletanks gepumpt. Um eine Überfüllung zu verhindern, wird ein
Signalgeberkabel angeschlossen, damit rechtzeitig der Pumpvorgang beendet wird.
2. Streufahrzeuge und
Verbrauchsmengen im Winterdienst
Es werden seit der Neuregelung des Winterdienstes folgende Fahrzeuge
eingesetzt:
3 x Groß-LKW mit Kombinationsstreuer
Ladevolumen Salz 6,25 to.
Ladevolumen Sole 6.850 l
Sofern Salz
geladen wird, können nur 2.000 l Sole getankt werden. Das größere Tankvolumen
kann nur genutzt werden, wenn für einen präventiven Sprüheinsatz nur Sole benötigt
wird.
1 x Groß-LKW mit
Aufsatzstreuer FS 30
Ladevolumen Salz 6,25 to
Ladevolumen Sole 2.200 l
2 x Klein-LKW mit
Aufsatzstreuer FS 30
Ladevolumen Salz 1,38 to
Ladevolumen Sole 456 l
In der ersten Priorität werden 4 Groß-LKW und
ein Klein-LKW eingesetzt. In der zweiten Priorität werden 2 Groß-LKW und 2
Klein-LKW eingesetzt. Sofern Sole präventiv gesprüht wird, können und werden
nur die 3 LKW mit Kombinationsstreuer eingesetzt, da nur sie den erforderlichen
Sprühbalken besitzen und die erforderliche Menge Sole transportieren können.
Verbräuche je Tour:
In der ersten Priorität legen die Fahrzeuge
im Streueinsatz insgesamt rund 110 Km zurück. Die Kombinationsstreuer und der
Aufsatzstreuer haben, nachdem sie die Tour durchfahren haben, im Regelfall 5 to
Salz und 1.700 Liter Salzsole verbraucht. Der Klein-LKW muss zwischenladen, so
dass er für seine Strecke in der ersten Priorität im Regelfall 2 Ladungen
verbraucht. Für einen Durchgang in der ersten Priorität beträgt der Verbrauch
im Regelfall 22,75 to Salz und 7.800 l Salzsole. Wenn der Streckenzustand nach
durchgeführtem Streueinsatz es zulässt, wird danach die zweite Priorität
abgestreut. Im anderen Fall werden die Strecken der ersten Priorität erneut
abgestreut.
In der zweiten Priorität beträgt die
abzufahrende Streckenlänge im Streueinsatz 65 km. Jedoch kommt es zu
Zwischenfahrten, auf denen nicht mehr gestreut werden muss. Insofern kann von
einer Streustrecke von ca. 30 km ausgegangen werden. Der Verbrauch beträgt
dabei rd. ein Drittel des Verbrauches in der ersten Priorität.
Mit den drei Kombinationsstreuern werden auch
Präventiveinsätze gefahren. Wenn der Wetterdienst entsprechende
Straßenverhältnisse vorhersagt, werden die Strecken der ersten Priorität vor
Einsetzen des Schneefalls ausschließlich mit Sole besprüht. In diesem Fall
werden die Tanks der Kombinationsstreuer komplett mit Sole betankt. Im
Präventiveinsatz werden rund 20.000 l Sole verbraucht. Sobald Schneefall
einsetzt, ist der übliche Streu- und Räumeinsatz durchzuführen; ein
Präventiveinsatz verhindert im Regelfall keinen regulären Winterdiensteinsatz.
Ein Tagesverbrauch kann nur nach den
jeweiligen Einsatznotwendigkeiten geschätzt werden. Sollte nur einmal die erste
Priorität und einmal die zweite Priorität gefahren werden, sind es
30,4 to Streusalz
und rund
10.400 l
Salzsole.
Dieser Einsatzablauf ist der Regelfall. Bei
einem präventiven Einsatz, zuzüglich einem zweimaligem Einsatz in der ersten
Priorität und einem anschließenden Streueinsatz in der zweiten Priorität sind
es jedoch schon
55,6 to Streusalz
und rund
39.000 l Salzsole.
Auf dem Gelände
des Bauhofes befinden sich ein 50.000 l und ein 25.000 l Soletank. Im Solebereiter
selbst befindet sich nochmals ein 10.000 l großer Vorratsbehälter, der zum
Anmischen der Sole dient. Insgesamt können somit max. 85.000 l Sole bevorratet
werden. Ausgehend von den vorgenannten Verbrauchsmengen reicht der Vorrat
folglich für 2 bis 8 Tage aus. Die Lieferfrist für die mögliche Bestellung und
Anlieferung von Fertigsole per Tanklastzug beträgt regulär rd. 4 Tage.
Der tatsächliche
Soleverbrauch ist in den letzten Jahren nicht dokumentiert worden, weil die Sole
unter Verwendung des Solebereiters und des angeschlossenen Salzsilos jederzeit
autark hergestellt werden konnte. Anhand der Salzverbräuche der zurückliegenden
Jahre kann aber rechnerisch auch der Soleverbrauch ermittelt werden. Im
normalen Winterdiensteinsatz wird Feuchtsalz, das sogenannte FS 30, d. h. 70 %
Salzanteil und 30 % Soleanteil, gestreut. Präventiveinsätze sind bisher
seltener vorgekommen, so dass die Umrechnung ausschließlich auf der Basis von
Feuchtsalz FS 30 vorgenommen wurde.
Jahr |
Salz in to |
Sole in Liter |
2011 |
536,9 |
184.070 |
2012 |
527,1 |
180.720 |
2013 |
726,1 |
248.942 |
2014 |
96,4 |
33.038 |
2015 |
207,1 |
71.013 |
3. Einsatz des Radladers
Der derzeitige Radlader wurde im Juli 2016 in
Dienst gestellt. Der Ersatz des Radladers wurde aufgrund seiner hohen
Reparaturanfälligkeit von ursprünglich geplant in 2018 auf 2016 vorgezogen. Das
Hubgerüst sowie die komplette Schaufelumlenkung waren stark ausgeschlagen und
der Hubarm wies bereits Risse auf. Ein Kostenvoranschlag aus Juli 2015 für die
Reparatur der sichtbaren Mängel belief sich auf rd. 15.900,-- € inkl. MwSt.
Beim Kostenvoranschlag wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weitere
Schäden nicht auszuschließen sind. Hinzu kam noch der notwendige Ersatz eines
beschädigten, ausgeschäumten Reifens mit Kosten von rund 1.000 €. Die zum
Weiterbetreib notwendigen Reparaturen wurden deshalb nicht ausgeführt, sondern
der Radlader durch ein preisgünstiges Vorführmodell ersetzt.
Mit dem Radlader werden ganzjährig
hauptsächlich Ver- und Entladearbeiten auf dem Betriebshof ausgeführt. Daneben
erfolgt auch ein Einsatz im Stadtgebiet überwiegend für die
Straßenunterhaltung. Die Verladetätigkeit im Winterdienst macht zeitlich nur
einen geringen Einsatzanteil aus.
Da das Salzsilo durch die Vertagung der
Entscheidung für den nächsten Winter nicht zur Verfügung stehen kann, hat die
Bauhofleitung mögliche Alternativen beim Ausfall des Radladers geprüft. Dabei ist
zwischen dem Winterdienst auf Fahrbahnen und auf Gehwegen zu unterscheiden.
Vom Bauhof „Auf dem Sand“ aus wird der
Fahrbahnwinterdienst ausgeführt. Die Kollegen, die die Gehwege etc. bearbeiten
müssen, agieren dagegen vom Betriebshof der Gärtner an der Kirchhofstraße aus.
Auch weiterhin können dort die Streuer der Trecker und die Pritschenfahrzeuge
mit Streumaterial vorgeladen werden. Um Material nachzuladen, wird von den
Fahrzeugen dann der Bauhof angefahren. So kann erreicht werden, dass der
Rufbereitschaftsführer im Bauhof auch Zugriff auf den vorhandenen zweiten
Radlader des Aufgabenbereichs „Grünpflege“ erhält, so dass bei Ausfall des
Radladers auf dem Bauhof in vertretbarer Zeit auf den zweiten Radlader
zurückgegriffen werden kann, weil dieser an der Kirchhofstraße nicht mehr zum
Nachladen der Fahrzeuge für den Gehweg-Winterdienst benötigt wird. Hierdurch
kann die bisher unterstellte Anmietung eines Radladers für den Notfall
entfallen. Für die Befüllung der Streufahrzeuge kann so zumindest für eine
Übergangszeit der Ausfall des Salzsilos kompensiert werden.
Problematischer ist dagegen die Situation für
die Soleproduktion. Grundsätzlich besteht bei dem Solebereiter zwar die
Möglichkeit, den Deckel abzuheben, um dann den im Solebereiter befindlichen
Vorratstrichter z.B. per Radlader mit Salz zu befüllen. Diese Option wurde vom
Hersteller aufgrund der Bauweise des Solebereiters als Notbehelf mit angeboten,
falls die reguläre Befüllung ausfallen sollte. Die Option wurde bisher jedoch
nicht genutzt, da der „Notfall“ aufgrund der automatischen Befüllung durch das
Salzsilo bisher nie eingetreten ist.
Ohne Salzsilo müsste die Befüllung des
Solebereiters mittels Radlader erfolgen. Die Bauhofmitarbeiter haben deshalb
probeweise eine Befüllung bei noch geschlossenem Deckel simuliert. Der Arm des
Radladers befindet sich dabei in seiner höchsten Position. Trotzdem befindet
sich dann die Unterkante der Radladerschaufel nur wenig oberhalb der Seitenwand
des Solebereiters. Um die Schaufel restlos zu entladen, müsste die Schaufel in
dem Drehpunkt am Schaufelarm nach unten abgekippt werden. Dies ist jedoch
aufgrund der Höhenverhältnisse nicht möglich.
Die Klappschaufel kann auch nach unten
geöffnet werden. Hierzu muss jedoch die Schaufel komplett über den Solebereiter
gefahren werden. Der Arm des Radladers verhindert jedoch, dass nah genug an den
Solebereiter herangefahren werden kann. Insofern ist auch diese Beladungsform
nicht möglich. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass die Wände,
der Deckel und viele Innenbauteile des Solebereiters aus glasfaserverstärktem
Kunststoff (GFK) bestehen. Dieses Material ist zwar säurebeständig und es
besteht auch keine Korrosionsgefahr, bei dem Material ist jedoch zu befürchten,
dass durch seitlichen oder vertikalen Anstoß der Behälter reißt oder bricht. In
diesem Fall ist bis zur Reparatur mit einem Komplettausfall des Solebereiters
zu rechnen.
Insofern kann die Soleaufbereitung ohne
Salzsilo mit Hilfe einer Radlader-Befüllung nur erfolgen, wenn dafür eine
Anfahrrampe für den Radlader errichtet wird, um die erforderliche Einfüllhöhe
zu erreichen. Darüber hinaus müsste der Solebereiter eingehaust werden, um bei
abgenommenem Deckel ein Eindringen von Regen oder Schnee und damit ein
Verklumpen des Salzes vor der Soleaufbereitung zu verhindern. Die Kosten für
die Errichtung einer Rampe und einer einfachen Einhausung werden auf 50.000
Euro geschätzt. Hinzu kämen die Abrisskosten für das alte Silo von 15.500 €.
Alternativ könnte auch auf die Anlieferung
von Fertigsole zurückgegriffen werden. Der Preis des letzten Angebotes lag bei
3.800 € für 25.000 l. Bei einem unterstellten Jahresverbrauch von 100.000 l
ergäbe dies 15.200 € im Jahr. Darüber hinaus muss, wie bereits erwähnt, mit
einer Lieferzeit von rd. 4 Tagen gerechnet werden. In dem kritischen Winter
2009 war auch Fertigsole nicht kurzfristig lieferbar. Bei dieser Variante wäre
die Stadt folglich wieder von der Lieferfähigkeit Dritter abhängig, was
eigentlich durch die Investition in die Winterdienstausstattung vermieden
werden sollte.
4. Reparatur des vorhandenen Silos
Wie bereits in der SV 26/017 ausgeführt,
wurden die Reparaturkosten des Silos mit rd. 26.000 € beziffert. Allerdings
würden mit dieser Reparatur lediglich die aktuell bestehenden statischen
Probleme behoben. Weitere finanzielle Unterhaltungsaufwendungen in näherer
Zukunft würden damit nicht vermieden. Angesichts der bereits 40-jährigen
Nutzungsdauer des vorhandenen (abgeschriebenen) Silos können über die weitere
Nutzungszeit nur Vermutungen angestellt werden. Bei einer angenommenen,
weiteren Nutzungsdauer von 5 Jahren entstehen hier Kosten von 5.200 € p.a.
Die bislang vorgestellten Varianten zur Lösung der Winterdienst-Problematik
sind allerdings wegen bestehender Lieferzeiten und kurzfristig nicht
vorhandener Kapazitäten mit dem Nachteil verbunden, das sie bis zum Beginn der
Winterdienstperiode am 15.10.2016 jetzt nicht mehr realisierbar sind. Insofern
war es erforderlich, zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Winterdienstes
auch weitere Vorschläge zu prüfen:
5. Notreparatur des vorhandenen
Silos
Zunächst wurde verwaltungsseitig eine Notreparatur der
vorhandenen Siloanlage in Betracht gezogen, die eine anschließende 50 %ige
Befüllung des Silos erlauben würde. Die daraufhin von einem Hersteller
angebotenen Reparaturmaßnahmen erfolgten jedoch mit dem Hinweis, dass diese
Reparatur auf die zwingenden Unterhaltsmaßnahmen für eine weitere Nutzung der
Anlage für die Dauer eines Jahres ausgelegt sind. Die Reparaturarbeiten könnten
in der 40. Kalenderwoche, also vom 04.10.16 bis 07.10.16 erfolgen, wenn der
Auftrag bis zum 09.09.2016 erteilt wird. Mit dieser Notreparatur könnte die
Zeit bis zu einer dauerhaften Lösung für den Winterdienst im kommenden Jahr
überbrückt werden. Der hierfür entstehende Kostenaufwand beläuft sich auf 8.000
€.
6. Anmietung einer Rampe zur
Befüllung des Solebereiters (ohne Einhausung)
Für die Dauer der bevorstehenden
Winterdienstzeit wurden bei einem Anbieter die Kosten für die Anmietung einer
Rampe mit ausreichender Tragfähigkeit angefragt. Zunächst kann nur eine Rampe
mit einer Gesamtlänge von 13 m angeboten werden, da diese nach Ablauf der
Mietzeit anderweitig vermarktet werden kann. Die monatliche Miete für die
Verladerampe beläuft sich auf 3.296,30 € pro Monat, für die Dauer des
Winterdienstzeitraumes somit 23.074,10 €. Unabhängig von diesen relativ hohen
Mietaufwendungen beträgt die Lieferzeit der Rampe auch bei einer Anmietung etwa
12-14 Wochen, so dass auch diese Alternative schon aus Termingründen für den am
15.10.16 beginnenden Winterdienstzeitraum ausscheidet.
Im Übrigen müssten zuvor die bestehende
Siloanlage zurückgebaut werden, damit an dieser Stelle die Rampe positioniert werden
könnte. Die Abrisskosten würden zusätzlich 15.500 € betragen.
7. Gegenüberstellung der Kosten
möglicher Varianten zur Sicherstellung des Winterdienstes in der Saison
2016/2017
a) Notreparatur der vorhandenen Siloanlage
Der Kostenaufwand für die Notreparatur
beläuft sich auf 8.000 € und belastet direkt den Ergebnishaushalt des Jahres
2016.
b) Anlieferung von Fertigsole
Ausgehend von einem durchschnittlichen Jahresbedarf von 100.000
l ergäben sich jährliche Kosten für Sole von 15.200 €.
Unter Berücksichtigung der
entstehenden Kosten, die im Übrigen „gebührenwirksam“ sind, favorisiert die
Verwaltung die Notreparatur der vorhandenen Siloanlage.
Letztlich wird die Verwaltung dem Rat der Stadt Hilden rechtzeitig im
Jahr 2017 Vorschläge für eine dauerhafte Lösung unterbreiten.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011301 Gebäudeunterhaltung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0113010010 |
521110 |
Gebäudeunterhaltung |
8.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Der Mehrbedarf ist in der Änderungsliste
zum 1. NT enthalten. Gesehen
Klausgrete |
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