Betreff
Änderung der Zuständigkeitsordnung
Vorlage
WP 14-20 SV 01/057
Aktenzeichen
01 rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss nachfolgende Änderungen der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden

 

 

1.)   In § 5 Absatz 1 wird folgende neue Nummer 4 eingefügt:

 

§ 5      Haupt- und Finanzausschuss

 

(1)  Dem Haupt- und Finanzausschuss obliegen neben den Aufgaben gem. den §§ 59 i.V.m. § 60, 61 GO NW folgende Aufgaben:

 

            (…)

 

4.   den Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen im Sinne des § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW, von öffentlich-rechtlichen Verträgen im Sinne von §§ 54 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW sowie von sonstigen Verträgen und Vereinbarungen über 50.000 €, soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und keine anderweitige Zuständigkeit eines Fachausschusses nach dieser Zuständigkeitsordnung gegeben ist

 

Die bisherigen Ziffern 4 – 8 verschieben sich entsprechend.

 

 

2.)   In § 6 Absatz 4 wird die Ziffer 1 der Befugnisse für den Schul- und Sportausschuss wie folgt geändert:

 

§ 6        Aufgaben der übrigen Ausschüsse

 

            (4) Im Einzelnen werden den Fachausschüssen im Rahmen der bereitgestellten Mittel         folgende Angelegenheiten zur abschließenden Entscheidung übertragen:

 

                  (…)

      dem Schul- und Sportausschuss

1.    Entscheidungen über Vorschläge zur Besetzung von Schulleitungsstellen gemäß § 61 Absatz 2 Schulgesetz in den Fällen, in denen das zur Abgabe der Vorschläge zuständige Gremium keine einstimmige Entscheidung hierzu trifft.

 

(…)

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zu 1)

 

Im Rahmen umsatzsteuerrechtlicher Neuregelungen ist nach Auffassung der Verwaltung nun auch  eine  Regelung zur Zuständigkeit für den Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen  angebracht. Als Wertgrenze wurde sich aus Praktikabilitätsgründen an der Regelung über die Entscheidung  zur Anmietung oder Anpachtung von Grundstücken  sowie die Entscheidung  über  überplanmäßige Ausgaben orientiert.

 

 


Zu 2)

 

In seiner Sitzung am 06.07.2016 hat der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport folgenden Beschluss gefasst:

 

1.    Über die Besetzung der Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern entscheidet ein Gremium, dem die jeweilige Vorsitzende/der jeweilige Vorsitzende und die jeweilige stellvertretende Vorsitzende/der jeweilige stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Sport sowie die jeweilige Schuldezernentin/der jeweilige Schuldezernent angehören. Sollte eine Einstimmigkeit in diesem Gremium nicht erzielt werden, folgt eine abschließende Beratung und Entscheidung im Ausschuss für Schule und Sport.

2.    Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden ist entsprechend zu ändern.

 

Vorausgegangen war eine Beratung der durch das 12. Schulrechtsänderungsgesetz ausgelöste Verfahrensänderung zur Besetzung von Schulleitungsstellen.

 

Es gilt nunmehr die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden unter Berücksichtigung der beschlossenen Verfahrensregelung anzupassen. Im § 6 Absatz 4 der Zuständigkeitsordnung werden die Angelegenheiten im einzelnen aufgeführt, die den Fachausschüssen zur abschließenden Entscheidung übertragen worden sind.

 

Der bisherige Text zum Schul- und Sportausschuss lautet wie folgt:

 

  1. Zustimmung zu dem gewählten Schulleiter, zu der gewählten Schulleiterin gemäß § 61 Absatz 4 und 5 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und
  2. die Namensgebung bei städtischen Schulen.

 

 

Mit dem im Beschlussvorschlag formulierten Text zur Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden wird dem Beschluss des Rates vom 06.07.2016 Rechnung getragen.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete