Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für
Kultur und Heimatpflege stimmt dem Arbeitsprogram 2017 des Kulturamtes zu.“
Erläuterungen und Begründungen:
Auf der Grundlage des Strategiepapiers
Kultur 2013, das in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege vom
29.11.13 beschlossen wurde, wird das Arbeitsprogramm 2017 des
Kulturamtes vorgelegt.
Es umfasst diejenigen Maßnahmen, abgeleitet
von den Zielen, die im Strategiepapier formuliert wurden, die im Jahr 2017
umgesetzt werden können.
Die hierin genannten Maßnahmen stellen die
Weiterentwicklung der einzelnen Produkte dar und zwar ergänzend und auf der
Basis der jährlich wiederkehrenden spezifischen Aufgaben der Produkte
Kulturelle Veranstaltungen, Kulturförderung, Stadtbücherei, Musikschule,
Wilhelm-Fabry-Museum und Stadtarchiv. Sie werden daher nicht im Detail
aufgeführt, sondern als gesetzt und jährlich wiederkehrend betrachtet.
Diese sowie die Maßnahmen, die im
Arbeitsprogramm 2017 des Kulturamtes dargestellt werden, korrespondieren mit
den Mittelanmeldungen und wurden bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017
berücksichtigt.
Zur Konsolidierung des Haushalts 2017 waren
im Rahmen der Budgetplanung Kürzungen erforderlich, die sich in
Aufgabenkürzungen sowie in Strukturveränderungen niederschlagen. Sie sind in
die Mittelanmeldungen für 2017 bereits eingeflossen.
Das Arbeitsprogramm 2017 ist als Anlage
(Dokument) beigefügt.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Die erforderlichen Mittel sind in die
Budgetplanung der Produkte 2017 aufgenommen worden.
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103 Kulturelle Veranstaltungen 040201 Kulturförderung 040501 Musikschule 040601 Stadtbücherei 040701 Museumsarbeit 040801 Stadtarchiv |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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