Erläuterungen zum
Antrag:
In verschiedenen Gesprächen hat die SPD-Fraktion die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zu einer möglichen Bebauung des Grundstücks „Am Bruchhauser Kamp 4a“ aufgenommen. Nicht nur zuletzt in der Bürgeranhörung wurde dabei angezweifelt, ob in der derzeitigen Haushaltslage eine Ersatzbeschaffung des Spielplatzes an der „Pestalozzistraße“ erfolgen kann. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass Hilden als Familien- und Kinderfreundliche Stadt ein frühzeitiges Signal vor der möglichen Bebauung eines Kinderspielplatzes setzt. Dieser Antrag soll daher den Eltern und Kindern die Sicherheit geben, dass ihr Spielplatz im Wohngebiet nicht ersatzlos wegfällt. An dieser Stelle will die SPD-Fraktion aber auch noch mal verdeutlichen, dass das Bauplanverfahren Ergebnisoffen ist. Sollte es nicht zu einem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 35 kommen, so ist dieser Antrag gegenstandslos.
Antragstext:
Sollte es zur Umwandlung des Grundstücks „Am Bruchhauser Kamp 4a“ kommen, möge der Rat der Stadt Hilden zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 35 folgendes beschließen:
1. Unter Beteiligung des Kinderparlaments erfolgt eine Spielplatzplanung des Typs C für das Spielplatzgrundstück an der „Pestalozzistraße“. Dabei sollen auch die Wünsche der Anlieger/Eltern aus der Bürgeranhörung berücksichtigt werden.
2. Die finanziellen Mittel für die Neuschaffung eines Kinderspielplatzes Typ C an der „Pestalozzistraße“ werden in den Haushalt für das Jahr 2017 aufgenommen.
3. Die Fertigstellung des Kinderspielplatzes Typ C an der „Pestalozzistraße“ soll mit dem Baubeginn auf dem Grundstück „Am Bruchhauser Kamp 4a“ erfolgen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der vorliegende Antrag wurde von der SPD Fraktion in den Stadtentwicklungsausschuss am 29.06.2016 eingebracht. Er bezog sich auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/070 „Bebauungsplan Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung für das Grundstück "Am Bruchhauser Kamp 4a": Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung - Offenlagebeschluss“.
Auf Nachfrage wurde von der SPD-Fraktion ausdrücklich bestätigt, dass eine Beratung des Antrags nicht in der folgenden Sitzung am 31.08.2016 erfolgen sollte, sondern er zusammen mit der Sitzungsvorlage zum evtl. Satzungsbeschluss des Bebauungsplans beraten werden sollte.
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom
29.06.2016 möchte die SPD-Fraktion sicherstellen, dass im Falle des
Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung auch der
Ersatz des Kinderspielplatzes Typ C auf der Spielplatzfläche Pestalozzistraße
realisiert wird.
Im Detail fordert die Fraktion dazu auf, bei
der Gestaltung der neuen Spielfläche die Bürgerinnen und Bürger (im Speziellen
Anwohner und Eltern) sowie das Kinderparlament zu beteiligen sowie die Gelder
für die Realisierung des Ersatzspielplatzes in den Haushalt 2017 aufzunehmen.
Um einen nahtlosen Übergang zwischen Abriss und Neubau zu schaffen, soll der
neue Spielplatz mit dem Beginn des Baus des Wohngebäudes der WGH
(Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH) fertig gestellt sein.
Bei der Ausarbeitung eines Entwurfes für
einen Spielplatz (Neuanlagen/ Neumöblierungen) wird in der Regel das Jugendamt
einbezogen, welches das Kinderparlament bei der Planung beteiligt. Dabei würden
auch Kinder aus der Nachbarschaft eingeladen, die mit Hilfe des
Spielmobils ihre Wünsche einfließen
lassen können.
Die Anregungen der Anlieger/ Eltern, welche
in der Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung
vorgebracht wurden, würden an dieser Stelle des Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit
geprüft und ggfs. in die Entwurfsplanung aufgenommen.
Die Verwaltung wird die Mittel für die
Neuanlage eines Ersatzspielplatzes in den Entwurf des Haushaltsplans 2017 aufnehmen.
Über die Aufnahme in den Haushalt 2017 wird im Rahmen der Haushaltsplanung für
das Jahr 2017 (Ende März 2017) vom Rat entschieden.
Eine Aussage zu dem Zeitpunkt der
Realisierung des Ersatzspielplatzes kann erst dann erfolgen, wenn einerseits
der Bebauungsplan Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung rechtskräftig geworden ist
und andererseits die notwendigen Finanzmittel für Planung und Bau vom Rat freigegeben
wurden.
Da derzeit für eine Entwurfsplanung die
personellen Ressourcen im Sachgebiet Grünflächen/Forst nicht zur Verfügung
stehen, ist eine Aussage bezüglich des Zeitpunktes der Erstellung des Entwurfes
für den Ersatzspielplatz oder gar eine vorgezogene Durchführung des
Spielplatzneubaus leider nicht möglich.
Auf Grundlage des angestrebten Ziels, dass das Grundstück Am Bruchhauser Kamp 4a in ein Wohnbaugrundstück umgewandelt und dem öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt sowie für den aufzugebenden Spielplatz einen Ersatz geschaffen werden soll, unterstützt die Verwaltung den Antrag der SPD.
gez.
B.Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 Grünflächen,
Spielplätze und Fließgewässer |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I660000061 |
Lieferung und Montage - Spielgeräte - öffentliche Spielplätze |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 (HAR) |
1301010030 / I660000061 |
783100 |
Auszahlung Erwerb Vermögen über 410 € |
19.686,04 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
1301010030 / I660000061 |
783100 |
Auszahlung Erwerb Vermögen über 410 € |
45.500,00 |
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Aktivierte Eigenleistungen |
1.500.00 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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