Betreff
Ergänzungsantrag zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 35-07 für das Grundstück "Am Bruchhauser Kamp 4a" der SPD vom 29.06.2016
Vorlage
WP 14-20 SV 61/097
Aktenzeichen
IV/61.1_35-07_Ergänzungsantrag_SPD
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In verschiedenen Gesprächen hat die SPD-Fraktion die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zu einer möglichen Bebauung des Grundstücks „Am Bruchhauser Kamp 4a“ aufgenommen. Nicht nur zuletzt in der Bürgeranhörung wurde dabei angezweifelt, ob in der derzeitigen Haushaltslage eine Ersatzbeschaffung des Spielplatzes an der „Pestalozzistraße“ erfolgen kann. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass Hilden als Familien- und Kinderfreundliche Stadt ein frühzeitiges Signal vor der möglichen Bebauung eines Kinderspielplatzes setzt. Dieser Antrag soll daher den Eltern und Kindern die Sicherheit geben, dass ihr Spielplatz im Wohngebiet nicht ersatzlos wegfällt. An dieser Stelle will die SPD-Fraktion aber auch noch mal verdeutlichen, dass das Bauplanverfahren Ergebnisoffen ist. Sollte es nicht zu einem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 35 kommen, so ist dieser Antrag gegenstandslos.

 


Antragstext:

 

Sollte es zur Umwandlung des Grundstücks „Am Bruchhauser Kamp 4a“ kommen, möge der Rat der Stadt Hilden zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 35 folgendes beschließen:

 

1.  Unter Beteiligung des Kinderparlaments erfolgt eine Spielplatzplanung des Typs C für das Spielplatzgrundstück an der „Pestalozzistraße“. Dabei sollen auch die Wünsche der Anlieger/Eltern aus der Bürgeranhörung berücksichtigt werden.

 

2.  Die finanziellen Mittel für die Neuschaffung eines Kinderspielplatzes Typ C an der „Pestalozzistraße“ werden in den Haushalt für das Jahr 2017 aufgenommen.

 

3.  Die Fertigstellung des Kinderspielplatzes Typ C an der „Pestalozzistraße“ soll mit dem Baubeginn auf dem Grundstück „Am Bruchhauser Kamp 4a“ erfolgen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der vorliegende Antrag wurde von der SPD Fraktion in den Stadtentwicklungsausschuss am 29.06.2016 eingebracht. Er bezog sich auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/070 „Bebauungsplan Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung für das Grundstück "Am Bruchhauser Kamp 4a": Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung - Offenlagebeschluss“.

Auf Nachfrage wurde von der SPD-Fraktion ausdrücklich bestätigt, dass eine Beratung des Antrags nicht in der folgenden Sitzung am 31.08.2016 erfolgen sollte, sondern er zusammen mit der Sitzungsvorlage zum evtl. Satzungsbeschluss des Bebauungsplans beraten werden sollte.

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 29.06.2016 möchte die SPD-Fraktion sicherstellen, dass im Falle des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung auch der Ersatz des Kinderspielplatzes Typ C auf der Spielplatzfläche Pestalozzistraße realisiert wird.

 

Im Detail fordert die Fraktion dazu auf, bei der Gestaltung der neuen Spielfläche die Bürgerinnen und Bürger (im Speziellen Anwohner und Eltern) sowie das Kinderparlament zu beteiligen sowie die Gelder für die Realisierung des Ersatzspielplatzes in den Haushalt 2017 aufzunehmen. Um einen nahtlosen Übergang zwischen Abriss und Neubau zu schaffen, soll der neue Spielplatz mit dem Beginn des Baus des Wohngebäudes der WGH (Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH) fertig gestellt sein.

 

Bei der Ausarbeitung eines Entwurfes für einen Spielplatz (Neuanlagen/ Neumöblierungen) wird in der Regel das Jugendamt einbezogen, welches das Kinderparlament bei der Planung beteiligt. Dabei würden auch Kinder aus der Nachbarschaft eingeladen, die mit Hilfe des Spielmobils  ihre Wünsche einfließen lassen können.

Die Anregungen der Anlieger/ Eltern, welche in der Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung vorgebracht wurden, würden an dieser Stelle des Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft und ggfs. in die Entwurfsplanung aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird die Mittel für die Neuanlage eines Ersatzspielplatzes in den Entwurf des Haushaltsplans 2017 aufnehmen. Über die Aufnahme in den Haushalt 2017 wird im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 (Ende März 2017) vom Rat entschieden.

Eine Aussage zu dem Zeitpunkt der Realisierung des Ersatzspielplatzes kann erst dann erfolgen, wenn einerseits der Bebauungsplan Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung rechtskräftig geworden ist und andererseits die notwendigen Finanzmittel für Planung und Bau vom Rat freigegeben wurden.

Da derzeit für eine Entwurfsplanung die personellen Ressourcen im Sachgebiet Grünflächen/Forst nicht zur Verfügung stehen, ist eine Aussage bezüglich des Zeitpunktes der Erstellung des Entwurfes für den Ersatzspielplatz oder gar eine vorgezogene Durchführung des Spielplatzneubaus leider nicht möglich.

 

Auf Grundlage des angestrebten Ziels, dass das Grundstück Am Bruchhauser Kamp 4a in ein Wohnbaugrundstück umgewandelt und dem öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt sowie für den aufzugebenden Spielplatz einen Ersatz geschaffen werden soll, unterstützt die Verwaltung den Antrag der SPD.

 

gez.

B.Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660000061

Lieferung und Montage - Spielgeräte - öffentliche Spielplätze

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016 (HAR)

1301010030 / I660000061

783100

Auszahlung Erwerb Vermögen über 410 €

19.686,04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1301010030 / I660000061

783100

Auszahlung Erwerb Vermögen über 410 €

45.500,00

 

 

Aktivierte Eigenleistungen

1.500.00

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

---

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete