hier: Entscheidung über die weitere Vorgehensweise und Antrag der Fraktion Bürgeraktion Hilden vom 15.12.2004
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden nimmt den Bericht der Verwaltung zum Umstieg auf das neue kommunale
Finanzmanagement zur Kenntnis und beschließt:
- auf der Grundlage des Gesetzes für ein
neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vom
16. November 2004 wird erstmalig der Haushaltsplan des Jahres 2006 auf
Basis von Produkten erstellt. Lediglich im „Hintergrund“ wird für die
Kommunalaufsicht und für die Rechnungslegung weiterhin der kamerale
Haushaltsplan erstellt.
- der Umstieg auf das neue kommunale
Finanzmanagement wird mit dem Haushaltsjahr 2007 erfolgen.
- flächendeckend wird in der gesamten
Stadtverwaltung ab dem Haushaltsjahr 2005 eine „Basis“-Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR) eingeführt.
- die Ämter 10, 11, 14, 26 und 68 bauen
die bereits vorhandene „qualifizierte“ KLR weiter aus bzw. führen sie ab
dem 1.1.2005 ein. Nach und nach werden weitere Ämter die qualifizierte KLR
(KLR) einführen.
- alle im Gesetz vorgesehenen
Bewertungsvereinfachungen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz werden
angewandt, um den Personal- und Sachaufwand so niedrig wie möglich zu
halten.
- das Rechnungsprüfungsamt wird den
Umstellungsprozess begleiten“.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Ende der Neunziger-Jahre setzte in
Deutschland eine Reformwelle ein und das neue Steuerungsmodell (NSM) war in
vieler Munde. Im Laufe der Jahre sind dann viele Veränderungsprozesse
durchlaufen worden, insbesondere im
Haushaltsrecht ergaben sich eine Reihe von Veränderungen. Weitgehend unbemerkt
von der Öffentlichkeit kündigte sich dann nach und nach eine weitere
Veränderung an, als die Innenministerkonferenz Konzeptionen und Eckpunkte für
die Reform des Gemeindehaushaltsrechts festlegten. Der Schwerpunkt wurde so
dargestellt, dass die bisherige Kameralistik aufgegeben und stattdessen ein
neues kommunales Haushaltsrecht mit einem doppischen Haushalts- und
Rechnungswesen eingeführt werden sollte.
In Nordrhein-Westfalen haben dann ab diesem
Zeitpunkt Modellversuche in den Städten Brühl, Düsseldorf, Dortmund, Moers,
Münster, Hiddenhausen und im Kreis Gütersloh stattgefunden. Erfahrungen wurden
gesammelt, Normierungen erarbeitet und im
Echtbetrieb Regelungen gefunden, die dann letztendlich im
Gesetzgebungsverfahren, welches am 16. November 2004 abgeschlossen worden ist,
ihren Niederschlag fanden.
Die Ziele des neuen kommunalen Finanzmanagements
sollen dabei wie folgt lauten:
·
Darstellung
des vollständigen Ressourcenaufkommens und des – verbrauchs,
·
Darstellung
des vollständigen Vermögensbestandes,
·
Outputorientierte
Darstellung der Produkte,
·
Unterstützung
von KLR und
·
Integration
der Beteiligungen im Konzern Stadt.
Die Vorgehensweise
für die Stadt Hilden soll an nachfolgenden Punkten dargestellt werden:
- Ausgangslage
In § 1 des Gesetzes zur Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist dargelegt, dass die Gemeinden spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen haben.
2.
Einsatz des Haushalts-, Kassen- und
Rechnungsverfahrens
Wie
aus dem Jahresbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2003 bereits ersichtlich
ist, ist die Verwaltung der Stadt Hilden einen etwas anderen Weg gegangen als
viele andere Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die sich ebenfalls
sehr intensiv mit dem Umstieg auf das NKF beschäftigen.
Bereits
seit einigen Jahren ist deutlich geworden, dass die sehr alte Software, die bei
der Stadt Hilden im Einsatz war, den modernen Ansprüchen nicht mehr Genüge tat
und insbesondere ein Wechsel vom kameralen hin zum doppischen Haushaltsrecht
mit dieser Software nicht mehr gegangen werden konnte. Aus diesem Grunde hat es
eine sehr umfangreiche Untersuchung unter Beteiligung aller Dienststellen der
Verwaltung der Stadt Hilden und des Rechnungsprüfungsamtes gegeben. Im Ergebnis
wurde dann im vergangenen Jahr der Vertrag mit der Firma INFOMA abgeschlossen.
Besonders wichtig bei der damaligen Entscheidung für diese Software war, dass
die Firma INFOMA nicht nur auf dem Papier, sonders bereits im Echtbetrieb das
neue kommunale Finanzmanagement am „laufen“ hatte (Kreis Gütersloh).
Bekanntlich
erfolgte dann zum 1.1.2004 der Umstieg auf die neue Software und im vergangenen
Jahr wurde das System nicht nur verbreitert/erweitert, sondern es sind erste
Rahmenbedingungen geschaffen worden, damit der Umstieg auf das NKF erfolgen
kann. Der gesamte Umstieg wird innerhalb der Verwaltung ebenfalls von einer
Arbeitsgruppe begleitet und in speziellen Bereichen sind ebenfalls weitere
Arbeitsgruppen gebildet worden, um zielgerichtet Aufgaben erledigen zu können.
Die
Software der Firma INFOMA ist so konzipiert, dass eine KLR sowie eine komplette
Anlagenbuchhaltung integrierter Bestandteil des Systems sind. Im Gegensatz zu
anderen Softwareprodukten gibt es daher keine Probleme mit Schnittstellen bzw.
es müssen natürlich keine zusätzlichen Softwareverfahren eingekauft werden.
Mit
dieser Software sind Rahmenbedingungen vorhanden, um zum einen den Umstieg auf
das NKF vollziehen zu können und zum anderen flächendeckend in der Verwaltung
eine KLR zu integrieren bzw. die Anlagenbuchhaltung aufzubauen.
- Meilensteine:
Wie unter Ziffer 1. dargelegt, sieht das Gesetzgebungsverfahren eine maximale vierjährige Übergangszeit vor. Im Referentenentwurf war lediglich eine dreijährige Übergangszeit vorgesehen. Die Erweiterung erfolgte auf Initiative der Spitzenverbände, damit die Städte und Gemeinden, die entweder unter starken finanziellen Problemen leiden oder den ebenfalls noch der Umstieg auf eine neue Software bevorsteht, dieses auch zeitlich bewerkstelligen können.
Dieses bedeutet aber nicht, dass bis zu diesem Termin nichts zu tun ist, vielmehr sind umfangreichste Arbeiten zu erledigen, damit überhaupt die Eröffnungsbilanz erstellt werden kann. Weil – mit Ausnahme der Modellstädte – kaum Erfahrungen vorliegen, hat sich der Verwaltungsvorstand entschlossen, nicht den letztmöglichen Termin zu nehmen, sondern den 1.1.2007. In dieser Zeit müsste das gesamte Thema erledigt sein. Sollte sich dann im Bearbeitungszeitraum die Situation herausstellen, dass die Zeit zu knapp bemessen ist, so bleibt immer noch genug „Luft“ um mit einem Jahresversatz dann das Ziel zu erreichen. Weiterhin sollten „Dinge“ in einem überschaubaren Zeitraum erledigt werden.
Der Umstieg soll dabei in
folgenden Schritten vollzogen werden:
1.
Der
Haushalt des Jahres 2005 erfolgt nach wie vor auf kameraler Basis. Im
Hintergrund wird flächendeckend in der Verwaltung eine Basis-KLR eingeführt
bzw. in den Ämtern 10,11,14,26 und 68 eine qualifizierte KLR. Weiterhin werden
Produkte definiert, die Anlagenbuchhaltung aufgebaut, Bewertungsrichtlinien
erarbeitet, das Vermögen erfasst usw.
2.
Der
Haushalt 2006 soll ganz unter dem Thema
„NKF“ stehen und erstmalig soll dem Rat der Stadt Hilden ein Produkthaushalt
präsentiert werden. Im Hintergrund wird, weil insgesamt gesehen das Thema bis
zum Jahreswechsel aber nicht abgeschlossen sein wird, nach wie vor auch kameral
gebucht und die Jahresrechnung ebenfalls auf kameraler Basis erstellt.
3.
Zum
1.1.2007 erfolgt dann der Umstieg auf das NKF mit der Eröffnungsbilanz.
4.
Produkte
Dreh- und Angelpunkt im neuen kommunalen Finanzmanagement wird das Thema „Produkte“ sein. Haushaltsstellen und Unterabschnitte werden der Vergangenheit angehören. Auf Basis des Referentenentwurfes zum NKF hat sich die Verwaltung bereits Mitte des vergangenen Jahres sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt und unter Beteiligung aller Ämter der Stadtverwaltung Hilden den Produktrahmen festgeschrieben.
Ausgehend
davon, dass es Produkte, Produktbereiche und Produktgruppen gibt, wurde in
Anlehnung an den Musterproduktplan das als Anlage 1 beigefügte Arbeitspapier
verfasst und letztendlich hat der Verwaltungsvorstand nach den Sommerferien
2004 den Produktrahmen für die gesamte Verwaltung verabschiedet. Auch in der
Zukunft wird der Produktplan, wie auch heute die Unterabschnitte bzw.
Haushaltsstellen, nie ein starres System darstellen, sondern neue Anforderungen,
neue gesetzliche Aufgaben etc. werden auch hier Veränderungen automatisch nach
sich ziehen. Ebenfalls muss sich der „Hildener Produktplan“ noch im täglichen
Arbeitsablauf bewähren. Von daher wird es/hat es auch an der ein oder anderen Stelle
noch/schon kleine Veränderungen geben. Aktuell sind die Ämter damit
beschäftigt, die Produkte „zu beschreiben und Kennzahlen zu ermitteln/zu
definieren“. Diese Arbeiten sollen bis zum Frühjahr abgeschlossen sein.
5.
KLR
Integrierter Bestandteil des NKF ist die KLR, die vertieft im vergangenen Jahr im Amt 68 mit dem INFOMA-System eingeführt worden ist. Weiterhin wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt 26 geschult und erste Rahmenbedingungen geschaffen, damit auch hier eine qualifizierte KLR stattfinden kann.
Bereits
sehr früh zeigte sich, dass die
Einführung einer KLR nicht isoliert je Amt gesehen werden kann. Aus diesem
Grunde hat eine Arbeitsgruppe „Richtlinien für die Einführung der KLR in der
Stadtverwaltung Hilden “ festgeschrieben. Die Richtlinien sind als Anlage 2 beigefügt.
Zu den drei verschiedenen Bereichen der KLR
ergeben sich folgende Festlegungen:
a)
Kostenarten
Die Kostenarten bildet
der Kontenrahmen entsprechend dem NKF. Der Entwurf des NKF-Kontenrahmens wurde
überarbeitet und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Der Kontenplan ist
als Anlage 3 beigefügt.
b)
Kostenstellen
Die
Kostenstellenstruktur folgt in der Regel dem Organisationsaufbau in den einzelnen
Verwaltungseinheiten. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass Kosten der
Produkteinheiten, die die Leistungen erstellen und die Orte des Ressourcenverbrauches
ermittelt werden können.
An dieser Stelle muss, wie auch bei den übrigen Bereichen, natürlich zwischen
den Ämtern unterschieden werden, die eine qualifizierte KLR durchführen und den
Ämtern, die lediglich einer Basis-KLR haben. Die Kostenstellenstruktur
unterscheidet sich bei den beiden Bereichen natürlich ganz erheblich, weil z.B.
im Amt 26 die Kostenstelle nicht die Organisationseinheit z.B. „Verwaltung“ ist, sondern pro Objekt
einzelne Kostenstellen gebildet worden sind. Das gleiche gilt natürlich auch
für den Bauhof, der einen sehr umfänglichen Kostenstellenplan im Laufe der Zeit
herausgearbeitet hat. Der aktuelle Kostenstellenplan ist ebenfalls als Anlage 4
beigefügt.
c) Kostenträger
Bereits
bei der Erstellung des Produktplanes war es erforderlich, Arbeitsschwerpunkte/Leistungen
zu nennen, die sich hinter den einzelnen Produkten verbergen, um klare
Zuordnungen zu schaffen bzw. ein Verständnis dafür zu entwickeln, was sich
hinter den einzelnen Produkten im Detail verbirgt. Im Rahmen der Richtlinie
wurde festgelegt, dass die seinerzeit genannten Arbeitsschwerpunkte/Leistungen
(siehe Anlage 1 – Arbeitsschwerpunkte) die Kostenträger in der Zukunft
darstellen. Die einzelnen Kostenträger sind natürlich tiefer differenziert als
die Produkte.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Rahmenbedingung sowohl für die qualifizierte als auch für die Basis KLR im System gegeben ist. Die Verwaltung geht mit diesen Vorgaben auch einen üblichen Weg und verlässt Standardvorgaben der KLR nicht. Die Kostenstellen und die Kostenträger sind mit den beteiligten Dienststellen abgestimmt und im System eingegeben – ebenfalls die Kostenarten.
Damit auch innerhalb der Verwaltung das System der Kostenrechnung „gelebt“ wird, Erfahrungen gesammelt werden können und erste Ergebnisse sich auch in den Produkten widerspiegeln, werden alle Buchungen im Verwaltungshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2005 mit Angaben zur KLR versehen. Zwingend ist immer die Angabe der Kostenart und der Kostenstelle.
In etlichen Fällen wird der Kostenträger nicht genannt werden können.
Dieses soll am nachfolgenden Beispiel verdeutlich werden:
In der Kämmerei gibt es - entsprechend der organisatorischen Gliederung des Amtes - folgende Kostenstellen:
Kostenstellen |
Name |
2000000020 |
Kämmerei Allgemein
|
2010000020 |
Finanzen |
2020000020 |
Steuern und Abgaben |
2030000020 |
Zentrale Buchhaltung |
Zugeordnet sind der Kostenstelle „Steuern und Abgaben“ die nachfolgenden Kostenträger (Arbeitsschwerpunkte). Es dürfte einleuchtend sein, dass sowohl die anteiligen Personalkosten der Amtsleitung, der Sachgebietsleiterin und teilweise auch der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Steuerabteilung nicht so ohne weiteres direkt auf die einzelnen Kostenträger (siehe nachfolgende Tabelle) zugeordnet werden können – insbesondere deshalb nicht, weil nicht jeder nur für einen Kostenträger arbeitet. Das gleiche gilt für z.B. Raum- und EDV-Kosten
Kostenträger |
Name |
1109080010 |
Verwaltung der
Gewerbesteuern |
1109080020 |
Verwaltung der
Grundsteuern |
1109080030 |
Verwaltung der
Steuerbeteiligungen |
1109080040 |
Verwaltung der
Abfallentsorgungsgebühren |
1109080050 |
Verwaltung der
Straßenreinigungsgebühren |
1109080060 |
Verwaltung der
Kanalgebühren |
1109080070 |
Hundesteuererhebung
und -verwaltung |
1109080080 |
Vergnügungssteuererhebung
und -verwaltung |
Hier gilt es noch, Verteilungsmechanismen - z.B. durch Arbeitsaufzeichnungen - auf der Ebene der Kostenstellen zu definieren, im System einzugeben und dann periodisch auf die Kostenträger zu verbuchen. Nur dann gelangen Einnahmen und Ausgaben/Aufwand und Ertrag über die Kostenträger auf die Produkte.
An dieser Stelle muss aber gesagt werden, dass diese sehr umfangreichen Arbeiten ohne zusätzliches Personal auf keinen Fall bewerkstelligt werden können Das gleiche gilt für das Thema Interne Leistungsverrechnungen, das ebenfalls Bestandteil des NKF ist.
Vor einigen Monaten hat sich die Verwaltungsführung intensiv mit diesem Thema beschäftigt und sich zum gesamten Thema Produkte/KLR fachkundigen Rat durch Herrn Bernhardt eingeholt. Herr Bernhardt dürfte vielen aus den Kommentaren zum Haushaltsrecht bekannt sein. Er führte in diesem Gespräch aus, dass er davon ausgehe, dass in der Stadtverwaltung Hilden - bei differenzierter Einführung einer KLR – zu Beginn mindestens eine Stelle dafür geschaffen werden muß. Von daher hat die Verwaltung für die anstehenden Stellenplanberatungen einen Antrag auf Einrichtung einer neuen Stelle - Kostenrechner - im Stellenplan 2005 gestellt.
6.
Anlagenbuchhaltung
– Bewertung
Wie zu Beginn
dargestellt, ist es erforderlich, dass die Verwaltung eine Eröffnungsbilanz
aufstellt, in der alle Vermögenswerte und Schulden erfasst sind. Hierzu ist es
aufgrund der vielfältigen Anlagegüter notwendig, eine Anlagenbuchhaltung
aufzubauen, damit zum einen für die Eröffnungsbilanz die Werte im laufenden
Prozess erfasst und zum anderen im späteren Tagesgeschäft die Anlagegütern den
einzelnen Bilanzpositionen zugeordnet und periodisch abgeschrieben werden können.
Um die
Eröffnungsbilanz erstellen zu können, hat es auf Initiative der Kreisverwaltung
Mettmann Mitte vergangenen Jahres ein Angebot gegeben, eine kreiseinheitliche
Bewertungsrichtlinie zu erstellen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet,
die sich sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt hat. Im laufenden
Bearbeitungsprozess ergaben sich sehr viele Fragestellungen, so dass auch
kompetenter Rat eingeholt wurde. Die umfangreichen Bewertungsrichtlinien sind
so gut wie fertig.
Das Papier soll in der
Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 31. Januar 2005 besprochen und dann
verabschiedet werden. Die Bewertungsrichtlinien sind unabdingbare Voraussetzung
dafür, um mit der Bewertung und Erfassung der Anlagegüter, insbesondere der Straßen,
Wege und Plätze, Spielplätze, Gebäude etc. beginnen zu können.
Ein weiterer
Bestandteil der Anlagenbuchhaltung werden auch die „Sonderposten“ in Form von
Zuweisungen, Zuschüsse, Erschließungsbeiträge etc. sein. Im Gegensatz zur kaufmännischen
Buchführung muss die Verwaltung nach dem „Bruttoprinzip“ nicht nur das einzelne
Anlagegut erfassen und abschreiben, sondern in den Fällen, in denen es durch
Dritte ganz oder teilweise finanziert wurde, auch diesen „Zuschuss“ erfassen
und mit dem Anlagegut zeitgleich abschreiben. Hier wird es eine besondere
Aufgabe sein, aus den einzelnen Akten die Informationen zu bekommen. Zwar gibt
es hierzu Hilfe vom LDS Düsseldorf, allerdings hat es sich nach einer ersten
Durchsicht als schwierig herausgestellt, die einzelnen Zuweisungen zuzuordnen.
Auch zu diesem Thema wurde durch Herrn Bernhardt ausgeführt, dass die Anlagenbuchhaltung sehr arbeitsintensiv ist und er aus seiner bisherigen Erfahrung heraus davon ausgehe, dass in der Stadtverwaltung Hilden hierfür 1 Stelle benötigt wird. Von daher hat die Verwaltung für die anstehenden Stellenplanberatungen einen Antrag auf Einrichtung einer neuen Stelle - Anlagenbuchhaltung - im Stellenplan 2005 gestellt.
7. Schulungen
Auch das gesamte Thema „Schulung“ hat und wird im laufenden Jahr einen sehr breiten Raum einnehmen. So wird es eine Grundlagenschulung zum Thema NKF, zum Thema KLR sowie zum Thema der Bewertung geben. Ebenfalls werden zurzeit Seminarangebote vorbereitet, um den Kolleginnen und Kollegen vor Ort das Thema „Planen auf Ebene der Produkte“ näher zu bringen. Hierzu sind auch entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2005 vorgesehen. Weitere Angebote wird es sowohl im Jahre 2005 als auch im Jahre 2006 geben müssen, damit die großen Aufgaben erledigt werden können.
Auch für die Damen und Herren Ratsmitglieder hat es bereits im vergangenen Jahr ein Schulungsangebot gegeben und zurzeit ist ein weiteres Seminar ausgeschrieben. Auf Wunsch besteht auch hier die Möglichkeit, weitere Angebote zu unterbreiten.
8. Fazit
Wie den Erläuterungen
entnommen werden kann, hat die Verwaltung bereits sehr umfängliche Schritte
unternommen, um das NKF in der Stadtverwaltung Hilden einzuführen.
So steht eine Software
zur Verfügung, die den Umstieg nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch
ermöglicht. Es sind Produkte gebildet, Kostenstellen, Kostenarten und Kostenträger
definiert und darüber hinaus ist seit dem Haushaltsjahr 2005 die
Anlagenbuchhaltung in Betrieb und erfasst alle relevanten Zugänge.
So wie personelle
Kapazitäten vorhanden sind, werden weiterhin Anlagegüter aus den zurückliegenden
Monaten/Haushaltsjahren nacherfaßt, um den Kolleginnen und Kollegen vor Ort
eine Bewertungshilfe geben zu können.
Weiterhin wird es in
Kürze eine Bewertungsrichtlinie geben, die eine unabdingbare Voraussetzung für
die Erfassung des vorhandenen Vermögens/der Schulden darstellt.
Festgehalten werden
kann somit, dass die Stadt Hilden den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen
wird, damit pünktlich alle Arbeiten erledigt werden und der Umstieg vom
kameralen auf den doppischen Haushalt zum 1.1.2007 sichergestellt ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt ist in den vergangenen Monaten aktiv in alle Prozesse eingebunden
worden, ist Mitglied in allen Arbeitsgruppen und wird auch verwaltungsseitig permanent
auf dem Laufenden gehalten, damit es im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz
zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommt und in Problemfällen ein gemeinsamer
Weg gefunden werden kann.
Natürlich wird es noch
viele kleinere oder größere Aufgaben geben. Insbesondere gilt es, die KLR in
der Zukunft zu verbessern, die Finanzrechnung muss aufgebaut und viele Zuweisungen/Zuschüsse
sind einzeln Anlagegütern zuzuordnen.
9. Antrag
der Fraktion Bürgeraktion Hilden vom 15.12.2004
In der genannten
Ratssitzung hat die Bürgeraktion Hilden den als Anlage beigefügten Antrag
gestellt, in der es im Wesentlichen um die Bereiche der Kostenrechnung, der
Anlagenbuchhaltung und dem neuen Steuerungsmodell geht. In Kenntnis der
bisherigen Ausführungen geht die Verwaltung davon aus, dass mit diesen
Ausführungen der Antrag abgehandelt ist.
Lediglich das Thema
Controlling ist auch nach wie vor ein strittiges Thema. Auch zwischen
Verwaltungsvorstand und dem Rechnungsprüfungsamt gibt es hier unterschiedliche
Auffassungen, weil davon ausgegangen wird, dass Controlling auf Ebene der
Dezernate zu erfolgen hat und zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren
Personal- und Sachkosten gebunden werden sollten, um neben der Einführung des
NKF, der Kosten- und Leistungsrechnung und der Anlagenbuchhaltung einen
weiteren Bereich wie das Controlling einzuführen.
Günter Scheib
Anlagen
1. Produktplan
2. Richtlinien für die Einführung der KLR in
der Stadtverwaltung Hilden
3. Kontenplan
4. Kostenstellenplan
5. Antrag Bürgeraktion Hilden
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
Personelle
Auswirkungen |
Ja
|