Betreff
Antrag der FDP-Fraktion - Flächendeckendes WLAN in der Innenstadt
Vorlage
WP 14-20 SV 10/034
Aktenzeichen
I/10-IT-Kr
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

 

Immer mehr Kommunen in Deutschland bieten ihren Bürgern ein kostenfreies, öffentlich zugängliches WLAN-Netzwerk an. Damit wird die Attraktivität für die örtlich ansässige Wirtschaft und den Tourismus gesteigert. Außerhalb der Großstädte entdecken deswegen auch kleinere Kommunen dieses Angebot für sich. Gerade im Wege der Digitalisierung wird die Versorgung mit flächendeckenden und kostenfreiem WLAN ein zunehmender Standortfaktor für die lokale Wirtschaft, Insbesondere den Einzelhandel und die Gastronomie. In den USA, Israel, Osteuropa und Frankreich gehört ein freies WLAN-Netzwerk deshalb wie selbstverständlich zur  Infrastruktur.

Dabei hat die Methode „Freifunk" den Vorteil, dass das Netz ehrenamtlich aufgebaut und betrieben wird. Neben der Stadtverwaltung können sich unproblematisch und kostengünstig weitere Gewerbetreibende und Privatleute an der Verbreitung des WLAN-Netzwerkes beteiligen.

Durch die neuesten Beschlüsse der Großen Koalition bezüglich der Abschaffung der Störer-Haftung werden rechtliche Bedenken zukünftig beseitigt und die Hürde genommen, freies WLAN ohne größeres Risiko anbieten zu können. Deshalb sollte Hilden die Chance nutzen, den Weg der

Digitalisierung weiter zu gehen und mitzugestalten.

 

In der Hildener Innenstadt gibt es schon in Teilen frei zugängliches WLAN. Das ist ein erfreulicher erster Anfang. Dieses Angebot soll sich so weit es geht im gesamten Stadtgebiet von Hilden ausweiten. Die Stadtverwaltung soll deshalb mit dem zu erarbeitenden Konzept proaktiv auf alle Gewerbetreibenden im gesamten Stadtgebiet zugehen und von der Hemmnisbeseitigung seitens der Bundesregierung aufklärend berichten. Die Stadtverwaltung muss bei der Einführung von leistungsfähigem freien WLAN den Unternehmen unterstützend zur Seite stehen und es zielführend bewerben. Dies ist ein Aspekt der Wirtschaftsförderung.

 


Antragstext:

Die Verwaltung wird gebeten:

 

  1. Ein Konzept für die Einrichtung eines frei verfügbaren und flächendeckenden WLAN-    Netzwerkes in der Hildener Innenstadt zu erstellen. Dabei sollen ausschließlich die Technik und Möglichkeiten der Freifunk-lnitiative erörtert werden.
  2. Die Einzelhändler und Gastronomen im Hildener Stadtgebiet dabei hinzuzuziehen und über die Möglichkeit eines WLAN-Netzwerkes mit Hilfe der Freifunk-Initiative zu informieren.
  3. Den Beitritt zum Freifunk-Verein Rheinland zu prüfen.

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich wird die Ausweitung von freien WLAN-Zugängen auch zur Erhöhung der Attraktivität des Innenstadtbereiches begrüßt. Die Freifunk-Initiative wirkt hier aus Sicht der Verwaltung positiv mit. In der Notunterkunft in der ehem. Albert-Schweitzer-Schule besteht bereits eine Kooperation mit der Freifunk-Initiative. Zum weiteren Ausbau der Zusammenarbeit wurde Kontakt mit den „Freifunkern“ aufgenommen.

 

Zu 1.

Wenn ein Konzept für die Einrichtung eines frei verfügbaren und flächendeckenden WLAN-Netzes in der Hildener Innenstadt erstellt werden soll, kann sich das aus Sicht der Verwaltung nicht ausschließlich auf die Technik und die Möglichkeiten der Freifunk-Initiative beziehen. Die Technik der Freifunk-Initiative setzt voraus, dass auf den Routern bzw. Access Points (APs) die Freifunk-Firmware installiert ist. Damit ist aber keine Nutzung für eigene, interne WLAN-Netze mehr möglich.

Bei den aktuell in und an städtischen Gebäuden betriebenen WLAN-Netzen werden die vorhandenen APs sowohl für das interne Verwaltungsnetz als auch für das freie WLAN genutzt. Im Rathaus sind z.B. mehr als 30 APs notwendig, um das gesamte Gebäude einschl. der Umgebung zu versorgen. Im konkreten Beispiel „Rathaus“ würde das bedeuten, dass für Freifunk weitere APs im bzw. am Rathaus installiert werden müssten. Ähnliches gilt auch für Gaststätten oder Einzelhandelsunternehmen, die ein WLAN nicht nur ausschließlich für ihre Kunden bereitstellen möchten.

 

Das Land NRW hat ganz aktuell ein Pilotprojekt „100xWLAN“ gestartet, mit dem freies WLAN in NRW gefördert werden soll. Dabei sollen bis zu 100 landeseigene Gebäude mit Hotspots ausgestattet werden, um den öffentlichen Raum rund um das entsprechende Gebäude mit kostenlosem WLAN zu versorgen. In Hilden sieht das Land das Finanzamt als geeignetes Gebäude an. Das Land rechnet mit ca. 10.000 € Kosten je Gebäude.

Für kleinere Gebäude liegen diese Kosten sicherlich weit darunter; nach den Erfahrungen der Vergangenheit scheint das Interesse der örtlichen Einzelhändler, sich überhaupt an den Kosten zu beteiligen, aber sehr begrenzt.

 

Eine Attraktivitätssteigerung der Innenstadt durch die Einrichtung eines freien WLANs scheint fraglich. Bei dem in Hilden flächendeckend zur Verfügung stehenden Mobilfunknetz aller drei Anbieter mit LTE und UMTS und den weit verbreiteten Datenflatrates bei den Nutzern ist ein freies WLAN nur an den Stellen interessant, an denen länger verweilt wird. An diesen Stellen (Plätze, Gaststätten, Cafés) ist schon jetzt freies WLAN verfügbar.

 

Wie die Initiative des Landes zeigt, ist eine Versorgung zum Nulltarif nicht möglich. Inwieweit in Zeiten knapper Finanzen Mittel zur Förderung bzw. Installation von freiem WLAN bereitgestellt werden sollten, ist fraglich.

 

Zu 2.

Eine Information der Einzelhändler und Gastronomen über die Vorzüge der Freifunk-Initiative sollte direkt durch diese erfolgen. Adressen der Hildener Einzelhändler und Gastronomen können von der Wirtschaftsförderung Hilden vermittelt werden.

 

Zu 3.

Der Beitritt zum Freifunk Rheinland e.V. kann geprüft werden. Dies macht aber nur Sinn, wenn von der Stadt Hilden auch aktiv durch Betreiben eigener Freifunk-Hotspots mitgewirkt wird.

 

 

Aus der Sicht der Verwaltung ist eine Zusammenarbeit mit der Freifunk-Initiative bei der Ausstattung weiterer öffentlicher Gebäude, z.B. den Flüchtlingsunterkünften, durchaus sinnvoll und kann weiter forciert werden. Eine Konzepterstellung ist hierfür allerdings nicht erforderlich. Die Umstellung bereits ausgestatteter Gebäude, z.B. beim Rathaus oder Bürgerhaus, wird dagegen nicht als sinnvoll angesehen. Das Gleiche gilt für eine Komplettausstattung der Innenstadt, insbesondere angesichts der derzeitigen Finanzsituation.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011001 - Technikunterstützte Informationsverarbeitung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I101200043

Beschaffung Hardware/Aktual.Netzwerk

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete