Erläuterungen zum
Antrag:
Die Objekte (Erl. der Verwaltung: Düsseldorfer Str. 148 und Walter-Wiederhold-Straße 16) wurden von verschiedenen Vertretern der Fraktionen und der Stadt begutachtet. Der schlechte Zustand der Toilettenräume wurde sowohl im Schul- und Sportausschuss am 15. Juni 2016 als auch im Haupt- und Finanzausschuss am 22. Juni 2016 eindeutig bestätigt. Es besteht Einigkeit in den Fraktionen und mit den zuständigen Vertretern der Stadt, den Renovierungsstau schnell zu beseitigen.
Insbesondere bei den Sanierungen der Toiletten sehen wir dringenden Bedarf, die Mängel schnellstmöglich zu beseitigen. Wir sind sicher, dass es mit dem Willen und Einsatz aller Beteiligten machbar ist, diese Sanierungsmaßnahme noch in diesem Jahr umzusetzen oder zumindest zu beginnen. Eine Freigabe der Finanzmittel für den Haushalt 2016 würde dies sicherstellen.
Wir bitten Sie deshalb, die Mittel für diese Maßnahme bereitzustellen und den Antrag zu unterstützen.
Antragstext:
Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen, dass die Sanierung der Sanitäranlagen/Toiletten der Walter-Wiederhold-Schule, Düsseldorfer Str. 148, in die Änderungsliste für den Nachtragshaushalt 2016 aufgenommen wird.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die mit dem neuerlichen Antrag der Eltervertreter/innen der Schulpflegschaft des Grundschulverbundes Schulstraße / Walder-Wiederhold-Schule vom 04.07.2016 beantragte Aufnahme der Maßnahme „Sanierung der Sanitäranlagen/Toiletten in der Schule“ in die Änderungsliste war bereits (Teil-)Gegenstand der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 26/016, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.06.2016 beraten wurde.
Antragsgemäß ging es damals um die Aufnahme finanzieller Mittel in den anstehenden Nachtragshaushalt der Stadt Hilden, um einzelne bauliche Maßnahmen an der Walter-Wiederhold-Schule noch in diesem Jahr durchführen zu können. Im Einzelnen handelte es sich um
- die Sanierung der Sanitäranlagen/Toiletten in der Schule,
- die Verbesserung des Lärm-/Schallschutzes in der OGATA,
- die Sanierung der Sanitäranlagen/Toiletten in der OGATA und
- die Renovierung der Klassenräume (Wände und Böden) und Flure in der Schule sowie der noch nicht erneuerten Räume in der OGATA.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat nach Erörterung der Thematik die Vertagung in die Nachtragshaushaltsplanberatungen beschlossen, so dass im Beschlussverfahren über den Nachtragshaushalt eine Entscheidung getroffen werden kann. Aufgrund dieses Vertagungsbeschlusses hat die Verwaltung die am 31.05.2016 von den Elternvertreterinnen und Elternvertretern beantragten Maßnahmen in die Änderungsliste für den Nachtragshaushalt aufgenommen.
Der nunmehr vorliegende Antrag richtet sich im Zusammenhang mit dem vorgenannten Bürgerantrag jedoch nur auf die Aufnahme der Maßnahme „Sanierung der Sanitäranlagen/Toiletten in der Schule“ in die Änderungsliste für den Nachtragshaushalt. Der Antrag ist also durch die Beschränkung auf nur eine Baumaßnahme enger gefasst. Insofern wurde dem nun vorliegenden Antrag zur Sanierung der Sanitäranlagen/Toiletten in der Schule vom 04.07.2016 durch Aufnahme in die Änderungsliste bereits gefolgt.
Auch an dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass nach Beschluss über den Nachtragshaushalt und der folgenden Anzeige bei der Kommunalaufsicht die Bekanntmachung der Nachtragssatzung erst für Ende Oktober 2016 vorgesehen ist. Erst im Anschluss daran kann eine Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Selbst der Beginn der Realisierung noch im Kalenderjahr 2016 kann derzeit nicht sicher prognostiziert werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass die betroffenen Sanitärräume zeitweise dann nicht genutzt werden können.
Weiterhin ist im Herbst d.J. eine Neuauflage des Schulgebäudeunterhaltungsprogramms vorgesehen, das dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung für den Haushalt des Jahres 2017 vorgelegt werden soll. Bereits in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 26/016 wurde darauf hingewiesen, dass eine vorherige Priorisierung einzelner Schulgebäude einer zeitlichen Einordnung der Maßnahmen nach Notwendigkeit insgesamt widersprechen und den möglicherweise auftretenden Erfordernissen an anderen Schulgebäuden nicht gerecht werden würde.
Schließlich würde die Sanierung der Toilettenanlagen des Schulgebäudes nach einer von der Verwaltung durchgeführten Vorab-Kalkulation die Bereitstellung von Finanzmitteln im Umfang von 53.440 € erfordern.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011301
Gebäudeunterhaltung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt
/ Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende zusätzliche Mittel: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0113010010 |
521180 |
Unterhaltung der techn. Anl. |
53.440 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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