Betreff
Verbesserung des Lärm-/Schallschutzes in der OGATA der Walter-Wiederhold-Schule
Vorlage
WP 14-20 SV 26/019
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Die Objekte wurden von verschiedenen Vertretern der Fraktionen und der Stadt begutachtet. Die Nowendigkeit den Schallschutz in den Räumen der OGATA zu verbessern, wurde uns bereits im Gespräch mit Herrn Gatzke und Herrn Scheib am 28.04.2016 bestätigt. Es wurde ebenfalls bestätigt, dass die bisherigen Maßnahmen zum Schallschutz nur eine „Notlösung“ aufgrund fehlender finanzieller Mittel waren und dass ein verbessertes Konzept bereits vorliegt.

Die Lage spitzt sich aufgrund der zunehmenden Anzahl von Kindern in der OGATA zu. Einige Kinder reagieren bereits aufgrund der hohen Stressbelastung mit Weinen und Flucht. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass schon Arztbesuche der Erzieherinnen notwendig waren, da der Lärm gesundheitliche Probleme verursacht. Eine Situation, die sehr bedenklich und nicht mehr zu tolerieren ist. Hier sehen wir ebenso dringenden Handlungsbedarf.

Auch bei dieser Maßnahmen sind wir sicher, dass es mit dem Willen und Einsatz aller Beteiligten machbar ist, diese noch in diesem Jahr umzusetzen oder zumindest zu beginnen. Eine Freigabe der Finanzmittel für den Haushalt 2016 würde sicherstellen, dass die Sanierungen zu Beginn des Jahres 2017 abgeschlossen werden könnten.

Wir bitten Sie deshalb, die Mittel für diese Maßnahme bereitzustellen und den Antrag zu unterstützen.


Antragstext:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen, dass die Verbesserung des Lärm-/Schallschutzes in der OGATA der Walter-Wiederhold-Schule in die Änderungsliste für den Nachtragshaushalt 2016 aufgenommen wird.

 

 



Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die mit dem neuerlichen Antrag der Eltervertreter/innen der Schulpflegschaft des Grundschulverbundes Schulstraße / Walder-Wiederhold-Schule vom 04.07.2016 beantragte Aufnahme der Maßnahme „Verbesserung des Lärm-/Schallschutzes in der OGATA“ in die Änderungsliste war bereits (Teil-)Gegenstand der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 26/016, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.06.2016 beraten wurden.

 

Antragsgemäß ging es damals um die Aufnahme finanzieller Mittel in den anstehenden Nachtragshaushalt der Stadt Hilden, um einzelne bauliche Maßnahmen an der Walter-Wiederhold-Schule noch in diesem Jahr durchführen zu können. Im Einzelnen handelte es sich um

 

-           die Sanierung der Sanitäranlagen/Toiletten in der Schule,

-           die Verbesserung des Lärm-/Schallschutzes in der OGATA,

-           die Sanierung der Sanitäranlagen/Toiletten in der OGATA und

-           die Renovierung der Klassenräume (Wände und Böden) und Flure in der Schule sowie der noch nicht erneuerten Räume in der OGATA.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte nach Erörterung der Thematik die Vertagung in die Nachtragshaushaltsplanberatungen beschlossen, so dass im Beschlussverfahren über den Nachtragshaushalt eine Entscheidung getroffen werden kann. Aufgrund dieses Vertagungsbeschlusses hat die Verwaltung die am 31.05.2016 von den Elternvertreterinnen und Elternvertretern beantragten Maßnahmen in die Änderungsliste für den Nachtragshaushalt aufgenommen.

 

Der nunmehr vorliegende Antrag richtet sich im Zusammenhang mit dem vorgenannten Bürgerantrag jedoch nur auf die Aufnahme der Maßnahme „Verbesserung des Lärm-/Schallschutzes in der OGATA“ in die Änderungsliste für den Nachtragshaushalt. Der Antrag ist also durch die Beschränkung auf nur eine Baumaßnahme enger gefasst.

 

Insofern wurde dem nun vorliegenden Antrag zur Verbesserung des Lärm-/Schallschutzes in der OGATA vom 04.07.2016 durch Aufnahme in die Änderungsliste bereits gefolgt.

 

Auch an dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass nach Beschluss über den Nachtragshaushalt und der folgenden Anzeige bei der Kommunalaufsicht die Bekanntmachung der Nachtragssatzung erst für Ende Oktober 2016 vorgesehen ist. Erst im Anschluss daran kann eine Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Selbst der Beginn der Realisierung noch im Kalenderjahr 2016 kann derzeit nicht sicher prognostiziert werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass die betroffenen OGATA-Räumlichkeiten zeitweise dann nicht genutzt werden können.

 

Weiterhin ist im Herbst d.J. eine Neuauflage des Schulgebäudeunterhaltungsprogramms vorgesehen, das dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung für den Haushalt des Jahres 2017 vorgelegt werden soll. Bereits in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 26/016 wurde darauf hingewiesen, dass eine vorherige Priorisierung einzelner Schulgebäude einer zeitlichen Einordnung der Maßnahmen nach Notwendigkeit insgesamt widersprechen und den möglicherweise auftretenden Erfordernissen an anderen Schulgebäuden nicht gerecht werden würde.

 

Schließlich würde die Verbesserung des Lärm-/Schallschutzes in der OGATA nach einer von der Verwaltung durchgeführten Vorab-Kalkulation die Bereitstellung von Finanzmitteln im Umfang von 22.000 € erfordern.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303 - Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I2616Neu1

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

0113030010 / I2616Neu1

096002

Zugänge AIB

22.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete