Betreff
Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden 2015
Vorlage
WP 14-20 SV 68/026
Aktenzeichen
IV/68
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den abfallwirtschaftlichen

Daten der Stadt Hilden aus dem Jahr 2015

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden 2015

 

Anlage A       Entwicklung der Abfall- und Wertstoffmengen 1984 bis 2015

Anlage B      Abfall- und Wertstoffmengen 2015 pro Einwohner und Leistungsdaten

Anlage C      Entwicklung des Behälterbestandes und des Müll-Liter-Volumens seit 1990

Anlage D      Entwicklung der Entsorgungskosten und Abfallgebühren seit 1988

Anlage E      Entwicklung der Abfallmengen auf den Hildener Wertstoffhof

Anlage F       Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren im Kreis Mettmann (BdStNW)

Anlage H      Infoblatt – Entsorgung von Altöl, Altbatterien und Elektroaltgeräten

 

Abfallbilanz 2015

 

Nachdem die Gesamtabfallmenge im Jahr 2014 um  640 to  gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist, wurden im Jahr 2015 wieder  317 to  Abfälle weniger eingesammelt.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden  518 to  Wertstoffe weniger erfasst und  201 to  Abfälle zur Beseitigung mehr eingesammelt.

 

Die Mengenentwicklung zum Vorjahr beträgt im Einzelnen:

Restmüll

+  106 to

Sperrmüll

+    97 to

Altmetall

+    15 to

Altholz

-     24 to

Bioabfälle    

-   326 to

Grünabfälle (Private Haushalte)

-     81 to

Grünabfälle (Städt. Anlagen)

-       7 to

Altpapier      

-   110 to

Altglas

-       3 to

Verpackungen

-       8 to

Altkleider

-      3 to

Elektoaltgeräte

+    28 to

Schadstoffe

-      2 to

SUMME

-   317 to

 

Die Menge an Abfällen zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) ist trotz des leichten Anstiegs im Jahr 2015 tendenziell in den letzten Jahren gesunken.

 

Entwicklung der Haus- und Sperrmüllmengen in kg pro Einwohner seit 2008

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

239

236

234

237

249

245

252

250

 

Diese abfall- und umweltpolitisch positive Entwicklung liegt nach Auskunft des Kreises Mettmann auch über das Kreisgebiet hinaus im Trend, obwohl keine eindeutigen Faktoren herzuleiten sind.

Die erwähnte leichte Erhöhung der Restmüllmenge korreliert mit dem angemeldeten Restmüllvolumen, welches in 2015 insbesondere durch die Unterbringung von Flüchtlingen in Hilden leicht gestiegen ist. (siehe Anlage C)

 

Die Stadt Hilden liegt trotz seiner großstädtischen Einwohnerdichte von über 2000 E/km² bei den gemischten Siedlungsabfällen mit 239 kg je Einwohner und Jahr und einer Verwertungs-quote von 52 % im Normalbereich der Siedlungsstruktur bei städt. Regionen mit 1.000 – 2.000 E./km².

 

Die Bioabfallmenge aus Biotonnen ist im letzten Jahr wieder um 326 to gesunken, was hauptsächlich zu der geringeren Wertstoffsammelquote geführt  hat.  Da in den Biotonnen auch viele Grünabfälle gesammelt werden, sind Schwankungen bei der Bioabfallmenge durch klimatische Faktoren immer möglich. 

 

Entwicklung der Bio- und Grünabfallmengen in kg pro Einwohner seit 2010

 

2015

2014

2013

2012

2011

2010

Bioabfälle Biotonnen

67

73

67

71

71

68

Grünabfälle Haushalte

8

10

9

10

9

9

Grünabfälle Anlagen

20

20

16

20

22

18

SUMME

95

103

92

101

102

95

 

Die Sammelquote bei den Bio- und Grünabfällen liegt in Hilden mit 95 kg je Einwohner und Jahr noch leicht unter dem Landesdurchschnitt von ca. 105 kg je Einwohner, da der Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung im Geschosswohnungsbau noch relativ gering ist.

Dies ist allerdings ein typischer Wert für dicht besiedelte Städte mit einem hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern. In Hilden werden ca. 56 % des Restmüllvolumens über Großraum-container bereitgestellt.

 

Die Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft Stadt Düsseldorf und Kreis Mettmann mbH (KDM) hat im letzten Jahr geprüft, ob eine Vergärungsstufe in den Anlagenkreislauf einbezogen werden kann.  Leider sieht sich die KDM mittelfristig nicht in der Lage, einen solchen Schritt zu gehen, wodurch auf absehbare Zeit wertvolle organische Bestandteile (gekochte Speiseabfälle, Brot- und Milchprodukte usw.) der Biotonne bzw. der Verwertung nicht zugeführt werden können.

 

Die Erfassung der sonstigen Wertstoffe befindet sich seit einigen Jahren auf einem stabilen Niveau.  Negativ ist leider der stetige Rückgang der Altpapiermenge zu beurteilen. Gerade die Altpapierverwertung trägt zu wichtigen Einnahmen im Gebührenhaushalt bei.  Der Rückgang der Altpapiermengen liegt u. a. daran, dass der Absatz von Printmedien in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgeht.

 

Entwicklung der Wertstoffsammelmengen (ohne Bioabfall) in kg pro Einwohner seit 2010

 

2015

2014

2013

2012

2011

2010

Altpapier

78

80

82

85

87

85

Altglas

24

24

24

24

24

23

Leichtverpackungen

35

35

34

34

35

28

Altholz

13

14

15

14

15

14

Altmetall

3

2

2

2

2

2

Altkleider

5

5

5

5

5

5

Elektroaltgeräte

5

5

4

4

5

6

SUMME

163

165

166

167

168

157

 

 

Die Verpackungssammlung (gelbe Tonnen + Säcke) in Hilden wurde in 2016 von dem Dualen Systembetreiber ZENTEK neu ausgeschrieben. Die AWISTA-LOGISTIK GmbH aus Düsseldorf wird ab 2017 weiterhin mit der LVP-Sammlung beauftragt.   Die Praxis der nur 3-jährigen Ausschreibungsfristen wird von allen beteiligten Fach- und Entsorgerverbänden in Hinblick auf Investitionen und Qualität der Entsorgungsleistungen stark kritisiert. 

 

Die Verpackungsentsorgung in Deutschland kommt nicht zur Ruhe und wird wohl auch in den nächsten Jahren im Focus der Umweltpolitik stehen.  Das sich im Ausarbeitungsprozess befindende Wertstoffgesetz steht durch massive Unstimmigkeiten unter den beteiligten Kreisen derzeit an einem Wendepunkt.  Der Ende Juli 2016 vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf sieht an Stelle eines Wertstoffgesetzes nun die Verabschiedung eines Verpackungsgesetz vor, da zwischen den Ländern und Kommunen auf der einen Seite und der privaten Entsorgungswirtschaft auf der anderen Seite keine Einigung hergestellt werden konnte. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten und es ist nur zu wünschen, dass mittelfristig auch verpackungsfremde Wertstoffe mit erfasst werden können.

 

Illegale Schrottsammler, die die kommunalen Sperrmüllsammlungen berauben, sind für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger landesweit ein zunehmendes Problem geworden. Dies insbesondere auch wegen der verstärkt bandenmäßig durchgeführten, gewerblich organisierten Sperrmüllberaubungen.  Einerseits entgehen den Kommunen dadurch erhebliche Erlöse aus der Wertstoffvermarktung zulasten der Abfallgebührenzahler.  Andererseits stellen die Sperrmüllberaubungen – insbesondere bei umwelt- und gesundheitsgefährdender Entwendung von Elektroaltgeräten - Bußgeldtatbestände, teilweise auch Straftatbestände dar.

 

In Zusammenarbeit von Polizei- und Ordnungsbehörden mit dem Zentralen Bauhof wurden im Herbst 2014 zwei gemeinsame Kontrollaktionen in Hilden durchgeführt. Dabei wurden diverse Wertstoffe sichergestellt und entsprechende Ordnungs- und Strafverfahren eingeleitet.

In Folge dieser Aktionen konnte die Menge an Altmetallen und Elektrogeräten wieder tendenziell erhöht werden. Die Verwaltung wird hier die weitere Entwicklung intensiv beobachten und über weitere Maßnahmen Bericht erstatten.

 

 

Der Hildener Wertstoffhof wird mit seinen verschiedenen Angeboten weiterhin sehr positiv an-genommen.  Auf dem Zentralen Bauhof können von Mo. – Sa.  8 – 12 Uhr sowie am Do. von 14 – 18 Uhr diverse Wertstoffe kostenlos angeliefert werden. Für die Entsorgung von Kleinmengen Restmüll und Baumischabfällen sowie die Abgabe von Kompost und Streugut muss eine geringe Gebühr entrichtet werden.

 

2015 wurden 897 Bauschuttanlieferungen berechnet. Das Angebot gilt für kleinere Mengen

(100 l = 5 € Gebühr) z.B. alte Fliesen, alte WC-Becken oder geringe Mengen an Renovierungsbauschutt. Größere Mengen müssen nach wie vor privat entsorgt werden.

 

Seit Januar 2009 nimmt der Bauhof auch Rest- und Mischmüll zum Satzungspreis von 5 € je

100 Liter zu den Wertstoffannahmezeiten an. Neben der Möglichkeit die kostenpflichtigen städt. Restmüllsäcke (80 Liter = 4 €) neben der Restmülltonne bereitzustellen, wird so auch die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Restabfälle (Reste von Festen, Aufräumaktionen, Renovie-rungen usw.) auf dem Bauhof entsorgen zu können. Dieses Angebot wurde im letzten Jahr  4.104 mal in Anspruch genommen.

 

Zum neuen Jahr 2017 wird der Zentrale Bauhof auch auf dem Wertstoffhof die Trennung von Rest- bzw. Sperrmüll und Altholz einführen. Durch die günstigeren Verwertungspreise von Altholz gegenüber den Müllverbrennungsentgelten wird dann eine Anlieferungsgebühr von 3 € pro 100 l anstatt 5 € erhoben. Hier wird also die Möglichkeit eröffnet, kleinere Holzmöbel und sonstige Holzabfälle schnell und unkompliziert abzugeben.

 

Daneben wurden 1.525 Kompostsäcke (je 3,50 €) verkauft. Damit werden in Hilden weitaus die meisten Kompostsäcke im Kreisgebiet abgegeben. Der Kompostverkauf in den kreisangehörigen Städten ist äußerst positiv zu bewerten, weil sich der Bioabfallkreislauf so erst richtig schließt. Der Kompost ist streng kontrolliert und zertifiziert. Übrigens können Bürgerinnen und Bürger des Kreises auf der Deponie Langenfeld-Immigrath losen Kompost (mit Behältern und Schüppe) auch kostenlos abholen.

 

Auch das Angebot  "Sperrgutexpress"  wurde 2015 sehr gut angenommen.  Mit 368 Expressstellen innerhalb von 2 bis 4 Arbeitstagen kommt der Bauhof allerdings an die Grenze der 2 geplanten / vorgehaltenen  Expressstellen pro Abfuhrtag.  Die Expressgebühr wurde daher zum Jahr 2016 von 40 € auf 60 € erhöht.

 

Nicht immer reicht die Biotonne aus, um die plötzlich anfallenden Laubmengen im Herbst aufnehmen zu können.  Daher bietet die Stadt als zusätzliches Angebot, neben der Biotonne und der kostenlosen Grünabfallannahme, den Laubsack aus reißfestem Papier für 1 € / Stck. an.

2015 wurden 1.251 Laubsäcke verkauft   (2012 > 1.484;    2013 > 1.051;    2014 > 805;).

 

Die Gebührenentwicklung in Hilden ist in den letzten Jahren sehr positiv zu beurteilen. Eine 120 Liter Restmülltonne kostete im Jahr 2015 weniger als im Jahr 2000.  Zum Jahr 2017 hat der Kreis Mettmann die Entsorgungsmischgebühr um 7,50 € auf nun 141 € gesenkt, so dass auch in der Stadt Hilden vorbehaltlich der Zustimmung des Rates eine deutliche Gebührensenkung möglich wird.  Der beigefügte Gebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler NRW soll zur Gebührenhöhe in Hilden einen Eindruck vermitteln.

 

 

Auswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Verbindung mit dem novellierten Batteriegesetz:

 

Das „Elektrogesetz” (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 20.10.2015) soll die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Elektroaltgeräten umsetzen. Es dient den Zielen:

 

·                Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten

   zu schützen und

·                die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zu verringern.

 

Deutlich stärker als bisher sind die Hersteller – neben Produzenten auch Importeure und Exporteure sowie Vertreiber – von Elektro- und Elektronikgeräten für den gesamten Lebensweg der Geräte verantwortlich. Daneben sind auch die Kommunen verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus Privathaushalten an Sammelstellen entgegenzunehmen.  Dort sind sie von den Herstellern abzuholen und fachgerecht zu entsorgen.

 

Für die fachgerechte Entsorgung von Geräten, die ausschließlich im gewerblichen Bereich eingesetzt und nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, sind ebenfalls die Hersteller verpflichtet. Dabei haben die Hersteller ein eigenes Rücknahmesystem für die Altgeräte zur Verfügung zu stellen. Wurden die Geräte vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht, obliegt die fachgerechte Entsorgung den jeweiligen Besitzern.

 

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Hierzu können sie diese kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben.  Alternativ können sie ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen.

 

Zudem sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme).  Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind müssen in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden darf (0:1 Rücknahme).

 

Dasselbe gilt auch im Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob die Altgeräte dann einfach an den Händler geschickt werden können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.

 

Insgesamt gilt für die Umsetzung der Rücknahmepflicht des Handels eine neunmonatige Übergangsfrist, die Abgabe muss also spätestens ab August 2016 bei allen verpflichteten Vertreibern und Händlern möglich sein.

 

Bevor sich Verbraucherinnen und Verbraucher zur Entsorgung eines Elektro- oder Elektronikgerätes entschließen, sollten sie jedoch überprüfen, ob das Gerät möglicherweise noch anderweitig genutzt werden kann. In vielen Fällen schont eine längere Nutzung die Umwelt, gerade wenn dadurch die vorzeitige Entsorgung des alten und die unnötige Produktion eines neuen Gerätes vermieden werden kann.

 

Auf keinen Fall dürfen Elektrogeräte in den Hausmüll gelangen. Denn dadurch gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe für den Stoffkreislauf verloren, sondern es werden auch zusätzlich Schadstoffe in den Hausmüll eingetragen. Zur Information darüber, welche Geräte durch die Sammelstellen oder Rücknahmesysteme angenommen werden, sind Elektrogeräte durch ein deutliches Symbol, die durchgestrichene Abfalltonne, gekennzeichnet.

 

Die Stadt Hilden hat die neuen Vorgaben des Elektrogesetzes mittlerweile umgesetzt und die Annahme von Elektroaltgeräten ausgeweitet.  Neben den sonstigen Wertstoffen können die folgenden Elektroaltgeräte aus Privathaushalten und haushaltähnlichen Anfallstellen kostenlos und täglich (Mo. – Sa. 8 – 12 Uhr und Do. 14 -18 Uhr) auf dem Wertstoffhof abgegeben werden:

 

    Kühl-, Gefrierschränke, Ölradiatoren,

    Spül-, Waschmaschinen, Herde, Trockner,

    Fernseher, Bildschirme, Monitore,

    Computer, Telefone, HiFi-Anlagen,

    Elektrische Werk- und Spielzeuge,

    Elektrokleingeräte aller Art,

    Energiespar-, Leuchtstoff- und LED-Lampen,                                               Neu ab 2016

    Altbatterien und Hochenergieakkumulatoren aus E-Geräten.                        Neu ab 2016

                  

    Für Nachspeicheröfen und Solarmodule wird eine kreisweite                       Neu ab 2016

Annahmestelle bei der IDR in Düsseldorf-Reisholz eingerichtet.

 

     Speziell für die Nachtspeicheröfen wird auch ein Abholsystem                    Neu ab 2016

angeboten um zu verhindern, dass die Gerätebesitzer diese

asbesthaltigen Geräte selbst abbauen und auf den Wertstoff-

höfen anliefern.  Entsprechende Informationen und Medien zur

Entsorgung von Nachtspeichergeräten werden derzeit vorbereitet.

 

 

Durch das novellierte Batteriegesetz ergeben sich auch bei der Batterieentsorgung

und Sammlung Änderungen:

 

Auch Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.  Die Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus bei einer Sammelstelle abzugeben. Denn zu einem großen Teil bestehen Batterien aus wiederverwertbaren Materialien. Durch das Recycling können diese Wertstoffe zurückgewonnen werden. Außerdem wird die Umwelt so vor schädlichen Schwermetallen geschützt.

 

Neben den bekannten Rückgabemöglichkeiten in Verkaufsstellen von Batterien, egal ob Bau- oder Supermarkt, Tankstelle oder Kiosk sind nun auch die Städte und Kommunen vom Gesetzgeber verpflichtet worden, Sammelstellen einzurichten.

 

Viele unserer mobil genutzten Geräte enthalten Lithium- und andere Hochenergiebatterien. Bei unsachgemäßem Umgang bergen diese allerdings Sicherheitsrisiken. Deshalb wurden die Transportvorschriften für gebrauchte Batterien deutlich verschärft.  Die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem für Batterien GRS“ hat dafür ein neues Sammelkonzept entwickelt.

 

Grüne und gelbe Batteriesammelgefäße

 

In den bekannten grünen Batterie-Sammelboxen werden weiter herkömmliche Batterien und kleine Akkus erfasst.  Im neuen gelben Batteriegefäß werden große leistungsstarke Batterien und Akkus gesammelt.  Hier müssen allerdings an allen Batterien und Akkus die Pole abgeklebt werden bzw. einzeln in Plastiktüten verpackt werden, damit während der Lagerung und des Transports kein Kurzschluss entstehen kann.

 

    Herkömmliche Batterien aus Elektrogeräten        grünes Fass  

    Hochenergieakkus aus Handys, Laptops usw.    gelbes Fass

    Defekte Batterien / Akkus < 500 gr.                      grünes gekennzeichnetes Extrafass

    Defekte Batterien / Akkus > 500 gr.                      Annahmeverbot  - Spezialentsorgung

 

Akkumulatoren über 500 gr. sind z. B. Fahrradakkus. Sind solche Akkus defekt, kann sich ein besonderes Gefahrenpotential ergeben. Diese defekten Akkus dürfen dann nur besonders qualifizierte Annahmestellen wie z. B. das Sonderabfallzwischenlager der IDR in Düsseldorf Reisholz annehmen.

 

Hier ergibt sich auch eine enge Verbindung zum Elektrogesetz. Sollen batteriebetriebene Altgeräte, wie Laptops, Handys oder Akkuschrauber entsorgt werden, müssen vorher Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, aus dem Altgerät entnommen und in die entsprechende Batteriesammelbox sortiert werden.  Diese Pflicht obliegt grundsätzlich dem Anlieferer, wird in Hilden aber durch das Wertstoffhofpersonal begleitet und kontrolliert.

 

Letztendlich hat der Gesetzgeber registriert, dass die zunehmend gefahrträchtigen Entsorgungsschritte bei der Rückgabe von Elektroaltgeräten und Hochenergiebatterien allein durch die Produktverantwortung und die Rücknahmepflicht  der Vertreiber nicht mehr zu gewährleisten ist.

Die sich häufenden Unfälle in Verbindung mit neuen und gebrauchten Lithium-Hochenergie-batterien bzw. Geräten mit solchen Batterien sind sicher ursächlich für die stärkere Einbindung der Städte und Kommunen in diese Entsorgungswege.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer