Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den abfallwirtschaftlichen
Daten der Stadt
Hilden aus dem Jahr 2015
Erläuterungen und Begründungen:
Abfallwirtschaftliche
Daten der Stadt Hilden 2015
Anlage
A Entwicklung der Abfall- und
Wertstoffmengen 1984 bis 2015
Anlage
B Abfall- und Wertstoffmengen 2015
pro Einwohner und Leistungsdaten
Anlage
C Entwicklung des Behälterbestandes
und des Müll-Liter-Volumens seit 1990
Anlage
D Entwicklung der Entsorgungskosten
und Abfallgebühren seit 1988
Anlage
E Entwicklung der Abfallmengen auf
den Hildener Wertstoffhof
Anlage
F Vergleich der Abfall- und
Abwassergebühren im Kreis Mettmann (BdStNW)
Anlage
H Infoblatt – Entsorgung von Altöl,
Altbatterien und Elektroaltgeräten
Abfallbilanz 2015
Nachdem die
Gesamtabfallmenge im Jahr 2014 um 640
to gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist,
wurden im Jahr 2015 wieder 317 to Abfälle weniger eingesammelt.
Im Vergleich zum
Vorjahr wurden 518 to Wertstoffe weniger erfasst und 201 to
Abfälle zur Beseitigung mehr eingesammelt.
Die Mengenentwicklung zum Vorjahr beträgt im
Einzelnen: |
|
Restmüll |
+ 106 to |
Sperrmüll |
+ 97 to |
Altmetall |
+ 15 to |
Altholz |
- 24 to |
Bioabfälle |
- 326 to |
Grünabfälle (Private Haushalte) |
- 81 to |
Grünabfälle (Städt. Anlagen) |
- 7 to |
Altpapier |
- 110 to |
Altglas |
- 3 to |
Verpackungen |
- 8 to |
Altkleider |
- 3 to |
Elektoaltgeräte |
+ 28 to |
Schadstoffe |
- 2 to |
SUMME |
- 317 to |
Die Menge an
Abfällen zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) ist trotz des leichten
Anstiegs im Jahr 2015 tendenziell in den letzten Jahren gesunken.
Entwicklung der Haus- und Sperrmüllmengen in kg
pro Einwohner seit 2008 |
|||||||
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
239 |
236 |
234 |
237 |
249 |
245 |
252 |
250 |
Diese abfall- und
umweltpolitisch positive Entwicklung liegt nach Auskunft des Kreises Mettmann
auch über das Kreisgebiet hinaus im Trend, obwohl keine eindeutigen Faktoren
herzuleiten sind.
Die erwähnte leichte
Erhöhung der Restmüllmenge korreliert mit dem angemeldeten Restmüllvolumen,
welches in 2015 insbesondere durch die Unterbringung von Flüchtlingen in Hilden
leicht gestiegen ist. (siehe Anlage C)
Die Stadt Hilden
liegt trotz seiner großstädtischen Einwohnerdichte von über 2000 E/km² bei den
gemischten Siedlungsabfällen mit 239 kg je Einwohner und Jahr und einer
Verwertungs-quote von 52 % im Normalbereich der Siedlungsstruktur bei städt.
Regionen mit 1.000 – 2.000 E./km².
Die Bioabfallmenge aus Biotonnen ist
im letzten Jahr wieder um 326 to gesunken, was hauptsächlich zu der geringeren
Wertstoffsammelquote geführt hat. Da in den Biotonnen auch viele Grünabfälle
gesammelt werden, sind Schwankungen bei der Bioabfallmenge durch klimatische
Faktoren immer möglich.
Entwicklung der Bio- und Grünabfallmengen in kg
pro Einwohner seit 2010 |
||||||
|
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
2010 |
Bioabfälle
Biotonnen |
67 |
73 |
67 |
71 |
71 |
68 |
Grünabfälle
Haushalte |
8 |
10 |
9 |
10 |
9 |
9 |
Grünabfälle
Anlagen |
20 |
20 |
16 |
20 |
22 |
18 |
SUMME |
95 |
103 |
92 |
101 |
102 |
95 |
Die Sammelquote
bei den Bio- und Grünabfällen liegt in Hilden mit 95 kg je Einwohner und Jahr
noch leicht unter dem Landesdurchschnitt von ca. 105 kg je Einwohner, da der
Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung im Geschosswohnungsbau noch relativ
gering ist.
Dies ist
allerdings ein typischer Wert für dicht besiedelte Städte mit einem hohen
Anteil an Mehrfamilienhäusern. In Hilden werden ca. 56 % des Restmüllvolumens
über Großraum-container bereitgestellt.
Die
Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft Stadt Düsseldorf und Kreis
Mettmann mbH (KDM) hat im letzten Jahr geprüft, ob eine Vergärungsstufe in den
Anlagenkreislauf einbezogen werden kann.
Leider sieht sich die KDM mittelfristig nicht in der Lage, einen solchen
Schritt zu gehen, wodurch auf absehbare Zeit wertvolle organische Bestandteile
(gekochte Speiseabfälle, Brot- und Milchprodukte usw.) der Biotonne bzw. der
Verwertung nicht zugeführt werden können.
Die Erfassung der sonstigen Wertstoffe befindet sich
seit einigen Jahren auf einem stabilen Niveau.
Negativ ist leider der stetige Rückgang der Altpapiermenge zu
beurteilen. Gerade die Altpapierverwertung trägt zu wichtigen Einnahmen im
Gebührenhaushalt bei. Der Rückgang der
Altpapiermengen liegt u. a. daran, dass der Absatz von Printmedien in den
letzten Jahren kontinuierlich zurückgeht.
Entwicklung der Wertstoffsammelmengen (ohne Bioabfall) in kg pro
Einwohner seit 2010 |
||||||
|
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
2010 |
Altpapier |
78 |
80 |
82 |
85 |
87 |
85 |
Altglas |
24 |
24 |
24 |
24 |
24 |
23 |
Leichtverpackungen |
35 |
35 |
34 |
34 |
35 |
28 |
Altholz |
13 |
14 |
15 |
14 |
15 |
14 |
Altmetall |
3 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Altkleider |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
Elektroaltgeräte |
5 |
5 |
4 |
4 |
5 |
6 |
SUMME |
163 |
165 |
166 |
167 |
168 |
157 |
Die Verpackungssammlung (gelbe Tonnen +
Säcke) in Hilden wurde in 2016 von dem Dualen Systembetreiber ZENTEK neu
ausgeschrieben. Die AWISTA-LOGISTIK GmbH aus Düsseldorf wird ab 2017 weiterhin
mit der LVP-Sammlung beauftragt. Die
Praxis der nur 3-jährigen Ausschreibungsfristen wird von allen beteiligten
Fach- und Entsorgerverbänden in Hinblick auf Investitionen und Qualität der
Entsorgungsleistungen stark kritisiert.
Die Verpackungsentsorgung in Deutschland
kommt nicht zur Ruhe und wird wohl auch in den nächsten Jahren im Focus der
Umweltpolitik stehen. Das sich im
Ausarbeitungsprozess befindende Wertstoffgesetz steht durch massive
Unstimmigkeiten unter den beteiligten Kreisen derzeit an einem Wendepunkt. Der Ende Juli 2016 vom
Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf sieht an Stelle eines
Wertstoffgesetzes nun die Verabschiedung eines Verpackungsgesetz vor, da
zwischen den Ländern und Kommunen auf der einen Seite und der privaten Entsorgungswirtschaft
auf der anderen Seite keine Einigung hergestellt werden konnte. Die weitere
Entwicklung bleibt abzuwarten und es ist nur zu wünschen, dass mittelfristig
auch verpackungsfremde Wertstoffe mit erfasst werden können.
Illegale Schrottsammler, die die
kommunalen Sperrmüllsammlungen berauben, sind für die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger landesweit ein zunehmendes Problem geworden. Dies
insbesondere auch wegen der verstärkt bandenmäßig durchgeführten, gewerblich
organisierten Sperrmüllberaubungen.
Einerseits entgehen den Kommunen dadurch erhebliche Erlöse aus der
Wertstoffvermarktung zulasten der Abfallgebührenzahler. Andererseits stellen die Sperrmüllberaubungen
– insbesondere bei umwelt- und gesundheitsgefährdender Entwendung von Elektroaltgeräten
- Bußgeldtatbestände, teilweise auch Straftatbestände dar.
In Zusammenarbeit
von Polizei- und Ordnungsbehörden mit dem Zentralen Bauhof wurden im Herbst
2014 zwei gemeinsame Kontrollaktionen in Hilden durchgeführt. Dabei wurden
diverse Wertstoffe sichergestellt und entsprechende Ordnungs- und
Strafverfahren eingeleitet.
In Folge dieser
Aktionen konnte die Menge an Altmetallen und Elektrogeräten wieder tendenziell
erhöht werden. Die Verwaltung wird hier die weitere Entwicklung intensiv
beobachten und über weitere Maßnahmen Bericht erstatten.
Der Hildener Wertstoffhof wird mit seinen
verschiedenen Angeboten weiterhin sehr positiv an-genommen. Auf dem Zentralen Bauhof können von Mo. –
Sa. 8 – 12 Uhr sowie am Do. von 14 – 18
Uhr diverse Wertstoffe kostenlos angeliefert werden. Für die Entsorgung von
Kleinmengen Restmüll und Baumischabfällen sowie die Abgabe von Kompost und
Streugut muss eine geringe Gebühr entrichtet werden.
2015 wurden 897
Bauschuttanlieferungen berechnet. Das Angebot gilt für kleinere Mengen
(100 l = 5 €
Gebühr) z.B. alte Fliesen, alte WC-Becken oder geringe Mengen an Renovierungsbauschutt.
Größere Mengen müssen nach wie vor privat entsorgt werden.
Seit Januar 2009
nimmt der Bauhof auch Rest- und Mischmüll zum Satzungspreis von 5 € je
100 Liter zu den
Wertstoffannahmezeiten an. Neben der Möglichkeit die kostenpflichtigen städt.
Restmüllsäcke (80 Liter = 4 €) neben der Restmülltonne bereitzustellen, wird so
auch die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Restabfälle (Reste von Festen,
Aufräumaktionen, Renovie-rungen usw.) auf dem Bauhof entsorgen zu können.
Dieses Angebot wurde im letzten Jahr 4.104
mal in Anspruch genommen.
Zum neuen Jahr
2017 wird der Zentrale Bauhof auch auf dem Wertstoffhof die Trennung von Rest-
bzw. Sperrmüll und Altholz einführen. Durch die günstigeren Verwertungspreise
von Altholz gegenüber den Müllverbrennungsentgelten wird dann eine
Anlieferungsgebühr von 3 € pro 100 l anstatt 5 € erhoben. Hier wird also die
Möglichkeit eröffnet, kleinere Holzmöbel und sonstige Holzabfälle schnell und
unkompliziert abzugeben.
Daneben wurden
1.525 Kompostsäcke (je 3,50 €) verkauft. Damit werden in Hilden weitaus die
meisten Kompostsäcke im Kreisgebiet abgegeben. Der Kompostverkauf in den
kreisangehörigen Städten ist äußerst positiv zu bewerten, weil sich der
Bioabfallkreislauf so erst richtig schließt. Der Kompost ist streng
kontrolliert und zertifiziert. Übrigens können Bürgerinnen und Bürger des
Kreises auf der Deponie Langenfeld-Immigrath losen Kompost (mit Behältern und
Schüppe) auch kostenlos abholen.
Auch das
Angebot "Sperrgutexpress" wurde 2015 sehr gut angenommen. Mit 368 Expressstellen innerhalb von 2 bis 4
Arbeitstagen kommt der Bauhof allerdings an die Grenze der 2 geplanten /
vorgehaltenen Expressstellen pro
Abfuhrtag. Die Expressgebühr wurde daher
zum Jahr 2016 von 40 € auf 60 € erhöht.
Nicht immer reicht
die Biotonne aus, um die plötzlich anfallenden Laubmengen im Herbst aufnehmen
zu können. Daher bietet die Stadt als
zusätzliches Angebot, neben der Biotonne und der kostenlosen Grünabfallannahme,
den Laubsack aus reißfestem Papier für 1 € / Stck. an.
2015 wurden 1.251
Laubsäcke verkauft (2012 >
1.484; 2013 > 1.051; 2014 > 805;).
Die
Gebührenentwicklung in Hilden ist in den letzten Jahren sehr positiv zu
beurteilen. Eine 120 Liter Restmülltonne kostete im Jahr 2015 weniger als im
Jahr 2000. Zum Jahr 2017 hat der Kreis
Mettmann die Entsorgungsmischgebühr um 7,50 € auf nun 141 € gesenkt, so dass
auch in der Stadt Hilden vorbehaltlich der Zustimmung des Rates eine deutliche Gebührensenkung
möglich wird. Der beigefügte
Gebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler NRW soll zur Gebührenhöhe in
Hilden einen Eindruck vermitteln.
Auswirkungen des
neuen Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Verbindung mit dem novellierten
Batteriegesetz:
Das
„Elektrogesetz” (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom
20.10.2015) soll die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von
Elektroaltgeräten umsetzen. Es dient den Zielen:
·
Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen
aus Elektro- und Elektronikgeräten
zu schützen und
·
die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder
Verwertung (Recycling) zu verringern.
Deutlich stärker
als bisher sind die Hersteller – neben Produzenten auch Importeure und Exporteure
sowie Vertreiber – von Elektro- und Elektronikgeräten für den gesamten
Lebensweg der Geräte verantwortlich. Daneben sind auch die Kommunen
verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus Privathaushalten an
Sammelstellen entgegenzunehmen. Dort
sind sie von den Herstellern abzuholen und fachgerecht zu entsorgen.
Für die
fachgerechte Entsorgung von Geräten, die ausschließlich im gewerblichen Bereich
eingesetzt und nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, sind
ebenfalls die Hersteller verpflichtet. Dabei haben die Hersteller ein eigenes
Rücknahmesystem für die Altgeräte zur Verfügung zu stellen. Wurden die Geräte
vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht, obliegt die fachgerechte
Entsorgung den jeweiligen Besitzern.
Die
Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro-
und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Hierzu können sie diese
kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Alternativ können sie ein Rücknahmesystem der
Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen.
Zudem sind
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, beim Verkauf eines neuen Elektro-
oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich
zurückzunehmen (1:1 Rücknahme).
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind
müssen in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, wobei die
Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden darf (0:1 Rücknahme).
Dasselbe gilt auch
im Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern
auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob die Altgeräte dann einfach
an den Händler geschickt werden können oder dieser eine andere Form der
Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.
Insgesamt gilt für
die Umsetzung der Rücknahmepflicht des Handels eine neunmonatige Übergangsfrist,
die Abgabe muss also spätestens ab August 2016 bei allen verpflichteten
Vertreibern und Händlern möglich sein.
Bevor sich
Verbraucherinnen und Verbraucher zur Entsorgung eines Elektro- oder Elektronikgerätes
entschließen, sollten sie jedoch überprüfen, ob das Gerät möglicherweise noch
anderweitig genutzt werden kann. In vielen Fällen schont eine längere Nutzung
die Umwelt, gerade wenn dadurch die vorzeitige Entsorgung des alten und die
unnötige Produktion eines neuen Gerätes vermieden werden kann.
Auf keinen Fall
dürfen Elektrogeräte in den Hausmüll gelangen. Denn dadurch gehen nicht nur
wertvolle Rohstoffe für den Stoffkreislauf verloren, sondern es werden auch
zusätzlich Schadstoffe in den Hausmüll eingetragen. Zur Information darüber,
welche Geräte durch die Sammelstellen oder Rücknahmesysteme angenommen werden,
sind Elektrogeräte durch ein deutliches Symbol, die durchgestrichene
Abfalltonne, gekennzeichnet.
Die Stadt Hilden
hat die neuen Vorgaben des Elektrogesetzes mittlerweile umgesetzt und die Annahme
von Elektroaltgeräten ausgeweitet. Neben
den sonstigen Wertstoffen können die folgenden Elektroaltgeräte aus
Privathaushalten und haushaltähnlichen Anfallstellen kostenlos und täglich (Mo.
– Sa. 8 – 12 Uhr und Do. 14 -18 Uhr) auf dem Wertstoffhof abgegeben werden:
• Kühl-, Gefrierschränke, Ölradiatoren,
• Spül-, Waschmaschinen, Herde, Trockner,
• Fernseher, Bildschirme, Monitore,
• Computer, Telefone, HiFi-Anlagen,
• Elektrische Werk- und Spielzeuge,
• Elektrokleingeräte aller Art,
• Energiespar-, Leuchtstoff- und LED-Lampen, Neu ab 2016
• Altbatterien und Hochenergieakkumulatoren
aus E-Geräten. Neu ab 2016
• Für Nachspeicheröfen und Solarmodule wird
eine kreisweite Neu ab 2016
Annahmestelle
bei der IDR in Düsseldorf-Reisholz eingerichtet.
Speziell für die Nachtspeicheröfen wird
auch ein Abholsystem Neu ab 2016
angeboten
um zu verhindern, dass die Gerätebesitzer diese
asbesthaltigen
Geräte selbst abbauen und auf den Wertstoff-
höfen
anliefern. Entsprechende Informationen
und Medien zur
Entsorgung
von Nachtspeichergeräten werden derzeit vorbereitet.
Durch das novellierte Batteriegesetz ergeben sich
auch bei der Batterieentsorgung
und Sammlung Änderungen:
Auch Altbatterien
dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Die Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien
und Akkus bei einer Sammelstelle abzugeben. Denn zu einem großen Teil bestehen
Batterien aus wiederverwertbaren Materialien. Durch das Recycling können diese
Wertstoffe zurückgewonnen werden. Außerdem wird die Umwelt so vor schädlichen
Schwermetallen geschützt.
Neben den
bekannten Rückgabemöglichkeiten in Verkaufsstellen von Batterien, egal ob Bau- oder
Supermarkt, Tankstelle oder Kiosk sind nun auch die Städte und Kommunen vom
Gesetzgeber verpflichtet worden, Sammelstellen einzurichten.
Viele unserer
mobil genutzten Geräte enthalten Lithium- und andere Hochenergiebatterien. Bei
unsachgemäßem Umgang bergen diese allerdings Sicherheitsrisiken. Deshalb wurden
die Transportvorschriften für gebrauchte Batterien deutlich verschärft. Die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem für
Batterien GRS“ hat dafür ein neues Sammelkonzept entwickelt.
Grüne und gelbe Batteriesammelgefäße
In den bekannten
grünen Batterie-Sammelboxen werden weiter herkömmliche Batterien und kleine
Akkus erfasst. Im neuen gelben
Batteriegefäß werden große leistungsstarke Batterien und Akkus gesammelt. Hier müssen allerdings an allen Batterien und
Akkus die Pole abgeklebt werden bzw. einzeln in Plastiktüten verpackt werden,
damit während der Lagerung und des Transports kein Kurzschluss entstehen kann.
• Herkömmliche Batterien aus Elektrogeräten grünes Fass
• Hochenergieakkus aus Handys, Laptops usw. gelbes Fass
• Defekte Batterien / Akkus < 500 gr. grünes
gekennzeichnetes Extrafass
• Defekte Batterien / Akkus > 500 gr. Annahmeverbot - Spezialentsorgung
Akkumulatoren über
500 gr. sind z. B. Fahrradakkus. Sind solche Akkus defekt, kann sich ein besonderes
Gefahrenpotential ergeben. Diese defekten Akkus dürfen dann nur besonders
qualifizierte Annahmestellen wie z. B. das Sonderabfallzwischenlager der IDR in
Düsseldorf Reisholz annehmen.
Hier ergibt sich
auch eine enge Verbindung zum Elektrogesetz. Sollen batteriebetriebene Altgeräte,
wie Laptops, Handys oder Akkuschrauber entsorgt werden, müssen vorher Batterien
und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, aus dem Altgerät entnommen und
in die entsprechende Batteriesammelbox sortiert werden. Diese Pflicht obliegt grundsätzlich dem
Anlieferer, wird in Hilden aber durch das Wertstoffhofpersonal begleitet und
kontrolliert.
Letztendlich hat
der Gesetzgeber registriert, dass die zunehmend gefahrträchtigen Entsorgungsschritte
bei der Rückgabe von Elektroaltgeräten und Hochenergiebatterien allein durch
die Produktverantwortung und die Rücknahmepflicht der Vertreiber nicht mehr zu gewährleisten
ist.
Die sich häufenden
Unfälle in Verbindung mit neuen und gebrauchten Lithium-Hochenergie-batterien
bzw. Geräten mit solchen Batterien sind sicher ursächlich für die stärkere
Einbindung der Städte und Kommunen in diese Entsorgungswege.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
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|
||
|
|
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|
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||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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