Betreff
Änderung des § 5 Abs. 3 (Tiere) der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 32/011
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die in Anlage beigefügte sechste Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hilden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 17.03.2010 im Rahmen der vierten Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hilden auf Vorschlag der Verwaltung eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde auf den Wegen des Hildener Stadtwaldes außerhalb von ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebieten beschlossen. Zwecks weiterer Konkretisierung wurde die Verordnung im Rahmen der fünften Änderungsverordnung um eine die Anleinpflicht darstellende Karte durch Ratsbeschluss vom 12.05.2010 ergänzt.

 

Eine gegen die Anleinpflicht eingereichte Klage wurde zunächst durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen. Die Klägerin legte daraufhin Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein, welches mit Beschluss vom 20.07.2012 die getroffene Regelung wegen fehlender Zuständigkeit der Stadt Hilden (originäre Zuständigkeit des Forstamtes mit Sitz in Gummersbach) für rechtswidrig erklärte. 

 

Seit diesem Zeitpunkt wurden auch keine Kontrollen durch das Ordnungsamt mehr durchgeführt bzw. keine Sanktionen in Form von Bußgeldern verhängt. Allerdings wurde es bislang versäumt, den entsprechenden Passus in der Ordnungsbehördlichen Verordnung sowie die beigefügte Karte zu entfernen.

 

Diese „redaktionelle“ Änderung soll mittels der beigefügten sechsten Änderungsverordnung erfolgen, deren Beschlussfassung somit auch empfohlen wird.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin