Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt gegenüber dem vorgelegten Entwurf nachfolgende
Änderungen (siehe Änderungslisten).
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
mit ihren Anlagen fertig zu stellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen ist im Rat am 06.07.2016 eingebracht und zur Beratung an den Jugendhilfeausschuss und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen worden.
Die Beratung im Jugendhilfeausschuss findet unmittelbar vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Die entsprechenden Abstimmungsergebnisse können somit erst in der Sitzung bekannt gegeben werden.
Die Änderungslisten sind folgendermaßen aufgebaut:
● Liste 1
Ansatzkorrekturen mit Verwaltungsvorschlägen.
Hinweis: Über die Liste 1 könnte ein
globaler Beschluss gefasst werden.
● Liste 2
Anträge der Fraktionen und sonstige Anträge über die noch – im Einzelfall – abgestimmt werden muss.
Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 16.07.2016, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.
Um die Änderungsliste nicht zu „überfrachten“, wurden Positionen zu nachfolgenden Bereichen nicht mit aufgenommen, weil sie sich zwangläufig aus den Ergebnissen der Beratungen ergeben und Zahlen dementsprechend nicht vorab genannt werden können. Im Einzelnen sind dies:
- Durch die Verschiebung von Investitionen, durch zusätzliche oder geänderte Volumen bei Investitionen ändern sich natürlich auch Abschreibungsbeträge und zu aktivierende Eigenleistungen.
- Ebenfalls ergibt sich die neue Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erst nach Eingabe aller Veränderungen.
- Nach dem Beratungsergebnis wird die neue Kreditermächtigung sowie die Zins- und Tilgungsleistungen berechnet und in den Haushaltsplan aufgenommen.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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