Betreff
Aufstellung von Fahrradboxen an der S-Bahnhaltestelle Hilden Süd
Vorlage
WP 14-20 SV 66/069
Aktenzeichen
66.3 Fahrradboxen Haltestelle S-Süd
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss

 

1.    Die Stadt Hilden nimmt an dem Förderprojekt „Fahrradabstellanlagen mit elektronischem Schließsystem“ teil. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.9.2016 einen entsprechenden Förderantrag für Fahrradboxen an der S-Bahnhaltestelle Hilden Süd zu stellen. In den Haushalt 2017 werden dazu 96.000€ im Produkt 120101 Verkehrsflächen eingestellt.

Das Projekt wird nur realisiert, wenn ein entsprechender Förderbescheid erteilt wird.

 

Alternativ

 

2.    Die Stadt Hilden nimmt nicht an dem Förderprojekt „Fahrradabstellanlagen mit elektronischem Schließsystem“ teil. Der beim VRR gestellte Einplanungsantrag zu einem Förderprogramm für konventionelle Fahrradboxen wird aufrechterhalten. Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag zu stellen, wenn der VRR ein Förderprogramm 201ff auflegt. In den Haushalt 2017 werden dazu 96.000€ im Produkt 120101 Verkehrsflächen eingestellt. Das Projekt wird nur realisiert, wenn ein entsprechender Förderbescheid erteilt wird.

 

Alternativ

 

3.    Die Stadt Hilden realisiert konventionelle Fahrradboxen unabhängig davon, ob es eine Förderung gibt. In den Haushalt 2017 werden dazu 96.000€ im Produkt 120101 Verkehrsflächen eingestellt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Entsprechend der im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Rat gefassten Beschlüsse (SV 66/021+ 66/042 aus 2015) wird in 2016 an der S-Bahnhaltestelle Hilden Süd im Bereich zwischen Richrather Straße und  Schützenstraße eine weitere Fahrradabstellanlage errichtet. Hier werden überdachte und nicht überdachte Fahrradständer installiert. Die Maßnahme wird von der Bundesregierung im Rahmen der Klimaschutzinitiative bezuschusst. Die ursprünglich mit eingeplanten Fahrradboxen mussten wieder gestrichen werden, da sie im aktuellen Förderprogramm nicht zuschußfähig sind.

 

In der Vergangenheit wurden Fahrradboxen vom Verkehrsverbund RheinRuhr (VRR) im Rahmen der ÖPNV-Förderung bezuschusst. Es gibt zwar kein aktuelles Förderprogramm für 2017ff, aber der VRR hat empfohlen trotzdem eine Projektanmeldung vorzunehmen, um sich eine Förderoption zu erhalten. Dies wurde dann auch über die Änderungsliste in den Haushalt 2017 aufgenommen. Insofern sind dort (vorsorglich) 96.000€ in 2017 für Fahrradboxen etatisiert. Die Maßnahme kann natürlich nach der derzeitigen Beschlusslage nur realisiert werden, wenn es tatsächlich Fördermittel gibt.

 

Zwischenzeitlich hat sich eine weitere Fördermöglichkeit für Fahrradboxen ergeben. Der VRR hat bei Kommunen angefragt, ob sie Interesse an der Teilnahme an einem Förderwettbewerb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für modellhafte investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs haben. Zu näheren Informationen siehe dazu die als Anlage beigefügte Projektskizze. Im Kern geht es um Boxen mit einem elektronischen Schließsystem, welche z.B. über ein E-Ticket des VRR gebucht und abgerechnet werden können. Die Stadt Hilden hat dazu dem VRR gegenüber ein rechtlich unverbindliches Interesse bekundet. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der o.a. völlig offenen Förderung durch den VRR aus ÖPNV-Mitteln.

Nach aktuellem Stand haben 21 Kommunen (auch mehrere Großstädte) ihr Interesse bekundet. Das beantragte Investitionsvolumen liegt bei über 6 Mio. € und über 1.500 Fahrradabstellplätzen.

 

Am 14.7.16 ist den Teilnehmern dann folgende Nachricht vom VRR zugeleitet worden:

 

Sehr geehrte Projektteilnehmer/innen,

 

wir haben sehr gute Nachrichten: Der Fördergeber hat uns soeben signalisiert, dass unser Projekt positiv und voraussichtlich ohne Einschränkungen beschieden wird!

 

Wir werden also in den nächsten Wochen offiziell dazu aufgefordert, bis zum 30.September die Förderanträge einzureichen. Auch konkrete Informationen zu den Inhalten der Förderanträge werden uns dann zugehen.

 

Für die Stadt Hilden bedeutet dies, dass zu entscheiden ist, ob und ggfls. wie weiter mit dem Thema Fahrradboxen an der o.a. S-Bahnhaltestelle verfahren werden soll. Dazu stellen sich folgende Möglichkeiten dar, die mit ihren finanziellen Auswirkungen dargestellt werden.

 

1. Im Haushalt für 2017 bisher eingeplante konventionelle Fahrradboxen (mit Förderung)

An den beiden S-Bahnstationen sind insgesamt rd. 140 Fahrradboxen mit rd. 180 Stellplätzen installiert. Diese sind voll vermietet. Dabei handelt es sich um stabile Betonboxen mit Stahltür und einem konventionellen Schlüsselschließsystem. Die Boxen sind zum Teil schon 25 Jahre alt und haben sich in dieser Zeit als fast „unkaputtbar“ erwiesen. Baulich Schäden sind in dieser Zeit nicht aufgetreten. Auch Probleme mit Defekten am Schließsystem lagen in der Größenordnung von 1-2 Stück pro Jahr. Insgesamt lagen also die Instandhaltungskosten (ohne interne Personalkosten) deutlich unter 500€ pro Jahr für alle installierten Boxen. Dies bedeutet  rd. 4€ pro Box und Jahr.

 

Für die eingeplanten 96.000€ können nach den bisherigen Erfahrungen ca. 48 Boxen beschafft und aufgebaut werden. Wenn es hier doch zu einer Förderung kommen sollte, so ist nach den früher üblichen Fördersätzen mit 1.500€ pro Box zu rechnen, insgesamt bei 48 Boxen also 72.000€. Die Nettobelastung für den städtischen Haushalt beträgt also einmalig 24.000€ und dauerhaft für die Betriebskosten (ohne interne Personalkosten) rd. 190€ pro Jahr.

 

Die Boxen werden bisher kostenlos vermietet. Der Nutzer muss nur 20€ als Schlüsselpfand hinterlegen und die Kosten für den Ersatz verlorengegangener Schlüssel tragen.

 

2. Im Haushalt für 2017 bisher eingeplante konventionelle Fahrradboxen (ohne Förderung)

Die bisherige Beschlusslage macht eine Installation der Boxen von Zuschüssen abhängig. Da alle vorhanden Boxen belegt sind, stellt sich die Frage, ob sie auch ohne Förderung trotzdem installiert werden sollen.

 

In dem Fall hat es bei einer weiterhin kostenlosen Vermietung zur Folge, dass die Stadt einmalig 96.000€ und dauerhaft rd. 190€ pro Jahr zu tragen hätte.

 

3. Teilnahme an dem vom VRR initiierten Förderprojekt

In der Betrachtung wird zumindest vorerst davon ausgegangen, dass die bisher im Haushalt für 2017 eingeplanten Ausgabemittel von 96.000€ auch weiterhin die Obergrenze darstellen. Da die Stadt Hilden keine Kostendaten zu Fahrradboxen mit elektronischem Schließsystem (siehe Projektskizze des VRR) hat, wurde der VRR um diesbezügliche Angaben gebeten.

 

Danach ist mit Kosten von ca. 4.000€ pro Box zu rechnen. Bei dem o.a. Budgetansatz könnten also rd. 24 Boxen beschafft werden. Für den Betrieb des Systems (Softwarewartung, Strom Datenübertragung) ist jährlich mit Kosten von ca. 3.200€ oder ca. 130€ pro Box zu rechnen. Im Rahmen der durch das Projekt geplanten großen gemeinsamen Beschaffung wird mit einer Kostenreduzierung gerechnet, wobei sich die Größenordnung derzeit nicht seriös beziffern lässt. Hinzuzurechnen sind voraussichtlich alle 7 Jahre 4.000€ für die Ersatzbeschaffung der Steuersystemhardware.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand beträgt der Fördersatz für die Beschaffung 70%. Bei 96.000€ Beschaffungskosten wären dies also 67.200€.

Die Nettobelastung für den städtischen Haushalt beträgt also einmalig 28.800€, dauerhaft für die Betriebskosten (ohne interne Personalkosten) rd. 3.200€ pro Jahr sowie alle 7 Jahre 4.000€ Hardwarekosten.

 

4. Vereinfachter Gesamtkostenvergleich

Zur weiteren Entscheidungsfindung wird ein vereinfachter Kostenvergleich zwischen den dargestellten Varianten vorgenommen. Dabei bleiben die unterschiedlichen Zahlungszeitpunkte, die Verzinsung von Kapitalkosten sowie interne Personalkosten außen vor. Für alle Systeme wird eine Nutzungsdauer von 15 Jahren angesetzt. Betrachtet werden die insgesamt für die Stadt anfallenden Nettokosten.

 

Kostenart

Konvent. Boxen mit Förderung (€)

Konvent. Boxen ohne Förderung (€)

Elektr. Boxen mit Förderung (€)

 

 

 

 

Beschaffung netto

24.000

96.000

28.800

Betrieb über 15 Jahre

2.850

2.850

48.000

Ersatzbeschaffung IT

0

0

8.000

 

 

 

 

Gesamt

26.850

98.850

84.800

Pro Box (gerundet)

560

2.060

3.530

 

Über die prognostizierte Gesamtnutzungsdauer ist das elektronische System auf der Basis der derzeit vorliegenden Kostendaten pro Box teurer als eine konventionelle Lösung.

 

5. Vereinfachter Nutzenvergleich

Neben dem reinen finanztechnischen Vergleich sollte auch die Situation aus Sicht des Benutzers mit betrachtet werden. Derzeit muss der Boxmieter für den Abschluss eines Mietvertrages ins Bürgerbüro kommen. Dort wird der Vertrag abgeschlossen und der Mieter erhält den Schlüssel für die Box. Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder Schlüsselverlust muss er wieder ins Bürgerbüro.

Zumindest vorerst wäre auch bei den Boxen mit elektronischem Schließsystem der Abschluss eines Mietvertrages im Bürgerbüro erforderlich.

 

Erst später soll es mit dem System des VRR im Zielzustand möglich sein, Boxen z.B. über das E-Ticket des VRR zu mieten. Dies setzt allerdings noch abzuschließende Kooperationsverträge z.B. zwischen den Kommunen und dem VRR voraus, in denen das z.B. das Inkassoverfahren und die Kostenverteilung geregelt werden. Der Mieter braucht mit einem solchen System dann nicht mehr extra zum Bürgerbüro, wenn er eine entsprechende App auf seinem Smartphone installiert hat. Allerdings müssen Nutzer, welche kein E-Ticket des VRR haben, auch weiterhin zum Abschluss eines Mietvertrages in das Bürgerbüro. Wenn Boxen nicht nur an Dauermieter vergeben  werden, können Buchungen auch kurzfristig und spontan erfolgen.

 

6. Sonstiges

Die Stadt Hilden stellt die Boxen bisher kostenfrei zur Verfügung und bietet damit im Vergleich zu vielen anderen Städten einen außergewöhnlichen Service.

Es gilt daher zu überlegen, ob diese freiwillige Leistung der Stadt Hilden auch zukünftig generell weiter kostenlos bereitgestellt werden soll.

Die Verwaltung wird hierzu eine separate Sitzungsvorlage erstellen.

 

 

In Vertretung

 

Norbert Danscheidt

1.Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen

011001

Technikunterstützte Informationsverarbeitung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661500200

Fahrradabstellanlage – S-Bahn Hilden

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

785200

Auszahlungen

96.000

2017

1201010010

681100

Zuweisungen

86.400

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze (2017ff) – je nach Beschlusslage:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

785200

Auszahlungen

96.000

2017

1201010010

681100

Zuweisungen

0 – 72.000

2017ff

0110015120

525520

Softwarepflege

0 - 3.200

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

               x

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Eine Beschlussfassung für Fahrboxen sollte unter dem Vorbehalt stehen, dass es hierfür Zuschüsse gibt. Außerdem sollte zukünftig eine separate Gebühr genommen und die Verwaltung beauftragt werden, Gebührenmodelle zu entwickeln. 

Gesehen Klausgrete