Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege beschließt
die Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2018.“
Erläuterungen und Begründungen:
Sachstand:
In der AKH Sitzung vom 27.11.2015 wurde
einstimmig die Turnusänderung für die Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises
und des Jugendkunstpreises beschlossen. Demnach soll in 2-jährigem Abstand der
Jugendkunstpreis (2015) und der Wilhelm-Fabry-Förderpreis (2017) ausgeschrieben
werden.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung für 2016
schlug die Verwaltung eine Verschiebung des Wilhelm- Fabry-Förderpreises auf
2018 vor. Danach sollte weiter entschieden werden, in welchem Abstand die
nächste Ausschreibung erfolgen soll und ob diese dann als Jugendkunstpreis geschehen
soll oder nicht.
In der Sitzung des AKH vom 11.02.16
berichtete die Verwaltung über das Ergebnis des Auslobung des 1.
Jugendkunstpreises 2015 und die Verleihung von drei Anerkennungspreisen an 3
Schülerinnen. Die Auslobung 2015 des Jugendkunstpreises erreichte trotz
intensiver digitaler Werbung die Zielgruppe kaum.
In der Niederschrift zur Sitzung vom 11.02.2016
wurden folgende Wortbeiträge festgehalten:
„Herr Reffgen
wies auf die Sitzung des AKH vom 27.11.2015 hin. Dort sei besprochen worden,
dass zunächst der Wilhelm-Fabry-Förderpreis im Jahr 2018 vergeben werde. Die
Zukunft des Jugendkunstpreises sei dabei völlig offen gelassen worden und solle
in einer zukünftigen Sitzung entschieden werden. Die Erläuterungen der
Sitzungsvorlage wiesen jedoch bereits konkrete Pläne für einen zukünftigen
Jugendkunstpreis aus, was so nicht verabredet worden sei.
Herr
Beigeordneter Gatzke stimmte Herrn Reffgen zu und bestätigte die Verabredungen aus der vergangenen
Sitzung des AKH. Er erklärte, dass die Erläuterungen der Sitzungsvorlage
lediglich erste Gedanken zu einer möglichen Fortführung und Umgestaltung des
Jugendkunstpreises seien. Es sei hierbei nichts beschlossen worden und diene
lediglich als Diskussionsgrundlage. In einer der nächsten Sitzungen des AKH
werde es ein geändertes Konzept des Wilhelm-Fabry-Förderpreises/
Jugendkunstpreises geben, über das dann diskutiert und abgestimmt werden könne.
Herr
Brehmer unterstrich die Aussage von Herrn Reffgen. Er stellte klar, dass
notfalls auch das Ende des Jugendkunstpreises kein Tabu sein dürfe. Sehr
wichtig sei hingegen, dass die zukünftigen Preisverleihungen unter dem Begriff
„Wilhelm-Fabry-Förderpreis“ stehen und auch unter diesem Namen der
Öffentlichkeit bekannt seien. Im Falle einer Verleihung des
Wilhelm-Fabry-Förderpreises im 6-Jahres-Rhythmus sei dies kaum gegeben.“
Herr
Beigeordneter Gatzke sicherte zu, dieses Thema auf die
Tagesordnung der Sitzung am 02.12.2016 zu setzen.“
Sachstand Haushaltsmittel:
Mittel in Höhe von
6.000,-€ sind für den Haushalt 2018 in die Planung aufgenommen (für 2017 wurde
kein Betrag vorgesehen).
Zur Historie des
Wilhelm-Fabry-Förderpreises:
Bereits 1977 beschloss der Rat der Stadt die
Einrichtung eines Förderpreises, der Ausdruck des kulturellen Engagements im
Bereich der Förderung junger Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftler und
der Heimatpflege sein sollte und betrachtete seither die Förderung durch diesen
Preis als herausragende kulturelle Aufgabe.
Seit dem Jahr 1978 wurde der
Wilhelm-Fabry-Förderpreis 8 Mal vergeben:
1978
im Bereich Musik (gesplittet), an die Schwestern Güher und Süher
Pekinel, Piano und an Reiner Hochmuth, Violoncello,
1986 im Bereich Druckgrafik und Zeichnung an
Monika Brandmeier,
2000 im Bereich Bildende Kunst, Malerei
(gesplittet) an Arno Bojak und I-Shu Chen,
2002 im Bereich Bildende Kunst, Grafik an
Markus Lörwald,
2004 im Bereich Medienkunst (neue Medien,
Videokunst, mixed media) (gesplittet) an Moon Choi und Min-Sun Kim,
2007 im Bereich Orgel (gesplittet) an
Friedhelm Haverkamp und Frank Krumbholz,
2010 im Bereich Medizinfotografie an Stefan
Sättele (im Rahmen des Fabry-Jubiläumsjahres 2010 erstmalig und einmalig mit
8.000,-€ dotiert),
2013 im Bereich Jazz, Instrument Schlagzeug
an Silvio Morger (mit einem Anerkennungspreis wurde Dominik Mahnig
ausgezeichnet).
In den Biografien dieser Künstlerinnen und
Künstler wird auf die Auszeichnung durch den Wilhelm-Fabry-Förderpreis
verwiesen.
Aktuelle und ausführlich recherchierte
Angaben zum Wilhelm-Fabry-Förderpreis sind auf der Wikipedia Seite zu finden,
einschließlich der ausführlichen Künstlerbiografien der bisherigen
Wilhelm-Fabry-Förderpreisträger.
Konzeptüberarbeitung
Wilhelm-Fabry-Förderpreis:
Aufgrund der Zusicherung der Verwaltung,
eine Konzeptüberarbeitung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises für die Sitzung des
AKH im Dezember 2016 vorzubereiten, fanden zwei Gesprächsrunden am 11.04.2016 und 08.06.2016 statt. Hieran
nahm auf Einladung des Beigeordneten Gatzke das Jurorenteam der zurückliegenden
Auslobung des Jugendkunstpreises teil: die Vorsitzende des AKH Frau Dagmar Hebestreit,
der stellvertretende Vorsitzende des AKH, Herr Michael Deprez, Frau Dr. Sandra Abend,
Herr Michael Ebert, Dozent im Studiengang Bildjournalismus an der Hochschule
Magdeburg-Stendal (am 11.4.), die Kulturamtsleiterin Frau Monika Doerr und zusätzlich
der Archiv- und Museumsleiter Herr Dr. Wolfgang Antweiler.
Nach eingehender Diskussion, die im Konsens
endete, wurde das nachfolgend dargestellte Konzept entwickelt und als
Empfehlung an den Ausschuss für Kultur und Heimatpflege formuliert.
Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis der Stadt
Hilden versteht sich als Auszeichnung an junge Künstlerinnen und Künstler,
durch die die künstlerische Laufbahn und Profession gefördert werden soll. Die
Verwendung des Preisgeldes soll für die künstlerische Weiterentwicklung
verwendet werden (z.B. für die Erstellung eines Kataloges, für geeignetes
digitales Material, für die Umsetzung von Kunstaktionen, Performances etc).
Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis und der Jugendkunstpreis
„verschmelzen“. Durch die neue offene Form des Wilhelm-Fabry-Förderpreises wird
die Zielgruppe des Jugendkunstpreises eingebunden.
Der Jugendkunstpreis soll zukünftig nicht
mehr ausgelobt werden.
Der Preis wird 2018 erstmalig in dieser
neuen, offenen Form ausgeschrieben, danach in 2-jährigem Turnus, um die
Kontinuität und die Verlässlichkeit zu garantieren und um die kulturelle
Fördertätigkeit der Stadt in der Öffentlichkeit präsent zu halten.
Die Bezeichnung des Preises soll künftig
weiterhin „Wilhelm-Fabry-Förderpreis“ lauten, um die Kontinuität dieses
Preises, der bereits seit 1978 in teilweise unregelmäßigen Abständen ausgelobt
wurde, zu betonen.
Neu
hierbei ist:
Die
Ausschreibung ist offen für alle. Der Fokus liegt auf Jugend, Studierenden,
jungen Erwachsenen. Die „jungen Wilden“ werden zugelassen. Es wird keine
Altersbegrenzung nach unten gesetzt, die Grenze nach „oben“ liegt bei 30 Jahren.
Durch
diese offene Form kann es gelingen Begabungen/ Talente zur Bewerbung um den
Preis zu animieren, die z.B. (noch) keine fachlichen künstlerischen
Ausbildungen vorweisen können. Eine fachliche Ausbildung soll daher nicht
Voraussetzung für eine Bewerbung sein.
Dem
Fördercharakter des Preises wird somit deutlich Rechnung getragen.
Eine
besondere Bedeutung kommt bei dieser Form der Ausschreibung der umfangreichen
Arbeit (im Zuge der Vorauswahl) der qualifizierten Fachjury zu. Hier ist mit
einem vergleichsweise erheblich größeren Aufwand bei der Sichtung und Bewertung
der Einreichungen zu rechnen. Gleichzeitig besteht aber durch diese offene Form
die Chance, Talente/ kreative „Überflieger“ zu entdecken, die sich ansonsten
ggf. nicht bewerben würden.
Eine
Aufwertung des Preises soll durch die Benennung eines Schirmherren, „Paten“ „Botschafters“
erzielt werden (z.B. eines Professors einer Hochschule).
Angesichts
der angespannten finanziellen Situation der Stadt Hilden soll das Preisgeld verringert
und mit 4.000,-€ ausgelobt werden. Der Haushaltsansatz 2018 von 6.000,-€ soll
daher auf 5.000,-€ reduziert werden. Neben dem Preisgeld von 4.000,-€ sollen
1.000,-€ für die Aufwandsentschädigungen der Fachjuroren kalkuliert werden.
Hierdurch soll der größere Arbeitsaufwand der Fachjuroren finanziell honoriert
werden.
Die Ausschreibung 2018 soll sich auf das
Thema „moderner Tanz“ beziehen. Es soll daher angestrebt werden, Fachjuroren
aus dem Tanzhaus NRW und / oder der Pina Bausch-Kompanie für die Zusammenarbeit
bei dieser Auslobung zu gewinnen. Juroren aus Politik und Verwaltung bleiben
unverändert in der Jury. Der Preis, der aufgrund der Juryentscheidung auch
gesplittet werden kann, soll verbunden sein mit einer Tanzperformance in
zeitlicher Nähe zur Preisverleihung.
Örtliche Anbieter wie z.B. das Studio
Angelika Opgenoorth und Beate Klever und ggf. andere sollen aufgefordert werden,
sich zu bewerben.
Je Bewerbung sollen sich maximal fünf
Tänzerinnen/ Tänzer beteiligen können.
Austragungsort soll ggf. der
Heinrich-Strangmeier-Saal oder eine Aula einer Schule (z.B. HGH) sein.
Die räumlichen Bedingungen sollen in die
Ausschreibung einfließen.
Die Ausschreibung soll NRW-weit erfolgen.
Nachfolgend sind die Richtlinien zur Vergabe
des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2018 formuliert:
Richtlinien
zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2018
Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis der Stadt
Hilden versteht sich als Auszeichnung an junge Künstlerinnen und Künstler,
durch die ihre künstlerische Laufbahn und Profession gefördert werden soll. Die
Verwendung des Preisgeldes soll für die künstlerische Weiterentwicklung
verwendet werden.
Die Stadt Hilden lobt den
Wilhelm-Fabry-Förderpreis in zweijährigem Wechsel aus.
Die Ausschreibung 2018 erfolgt in der
Kunstsparte „moderner Tanz“.
Je Bewerbung können sich maximal fünf
Tänzerinnen/ Tänzer beteiligen.
Die Ausschreibung beschränkt sich auf
Nordrhein-Westfalen.
Die Ausschreibung ist offen für alle. Der
Fokus liegt auf Jugend, Studierenden, jungen Erwachsenen. Die „jungen Wilden“
werden zugelassen. Es wird keine Altersbegrenzung nach unten gesetzt, die Grenze
nach „oben“ liegt bei 30 Jahren.
Eine fachliche Ausbildung ist nicht
Voraussetzung für eine Bewerbung.
Die Bewerbung soll als Video mit
tabellarischem Lebenslauf erfolgen.
(Hier wird die digitale Adresse, an der die
Bewerbungen gerichtet werden können, genannt).
Je Bewerbung können sich maximal fünf
Tänzerinnen/ Tänzer beteiligen.
Der Preis wird mit 4.000,-€ ausgelobt. Er
besteht aus einem Geldbetrag und kann aufgrund der Entscheidung der Fachjury
auch gesplittet werden.
Die Jury trifft anhand der eingereichten
Bewerbungsunterlagen die Vorauswahl. Die Tanzpräsentation der so ermittelten
Kandidatinnen / Kandidaten erfolgt am Austragungsort (Heinrich-Strangmeier-Saal
oder eine Aula einer Schule (z.B. HGH).
Die räumlichen Bedingungen des Austragungsortes
werden den Bewerberinnen und Bewerbern auf Anfrage als Plan zur Verfügung
gestellt.
Der Jury gehören drei Fachjuroren, sowie die
Kulturausschussvorsitzende, der stellvertretende Kulturausschussvorsitzende,
der Kulturdezernent/ die Kulturdezernentin und die Leiterin des Kulturamtes an.
Die Jury entscheidet mit einfacher
Stimmenmehrheit.
Ihre Entscheidung ist endgültig. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Preisträger / die Preisträgerin
verpflichtet sich, in zeitlicher Nähe zur Preisverleihung zu einer Tanzperformance.
Bewerbungsfrist: 30.07.2018
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040201 Kulturförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0402010020 |
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6.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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