Betreff
Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2018
Vorlage
WP 14-20 SV 41/045
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege beschließt die Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2018.“

       

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Sachstand:

In der AKH Sitzung vom 27.11.2015 wurde einstimmig die Turnusänderung für die Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises und des Jugendkunstpreises beschlossen. Demnach soll in 2-jährigem Abstand der Jugendkunstpreis (2015) und der Wilhelm-Fabry-Förderpreis (2017) ausgeschrieben werden.

 

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung für 2016 schlug die Verwaltung eine Verschiebung des Wilhelm- Fabry-Förderpreises auf 2018 vor. Danach sollte weiter entschieden werden, in welchem Abstand die nächste Ausschreibung erfolgen soll und ob diese dann als Jugendkunstpreis geschehen soll oder nicht.

 

In der Sitzung des AKH vom 11.02.16 berichtete die Verwaltung über das Ergebnis des Auslobung des 1. Jugendkunstpreises 2015 und die Verleihung von drei Anerkennungspreisen an 3 Schülerinnen. Die Auslobung 2015 des Jugendkunstpreises erreichte trotz intensiver digitaler Werbung die Zielgruppe kaum.

 

In der Niederschrift zur Sitzung vom 11.02.2016 wurden folgende Wortbeiträge festgehalten:

„Herr Reffgen wies auf die Sitzung des AKH vom 27.11.2015 hin. Dort sei besprochen worden, dass zunächst der Wilhelm-Fabry-Förderpreis im Jahr 2018 vergeben werde. Die Zukunft des Jugendkunstpreises sei dabei völlig offen gelassen worden und solle in einer zukünftigen Sitzung entschieden werden. Die Erläuterungen der Sitzungsvorlage wiesen jedoch bereits konkrete Pläne für einen zukünftigen Jugendkunstpreis aus, was so nicht verabredet worden sei.

 

Herr Beigeordneter Gatzke stimmte Herrn Reffgen zu und bestätigte die Verabredungen aus der vergangenen Sitzung des AKH. Er erklärte, dass die Erläuterungen der Sitzungsvorlage lediglich erste Gedanken zu einer möglichen Fortführung und Umgestaltung des Jugendkunstpreises seien. Es sei hierbei nichts beschlossen worden und diene lediglich als Diskussionsgrundlage. In einer der nächsten Sitzungen des AKH werde es ein geändertes Konzept des Wilhelm-Fabry-Förderpreises/ Jugendkunstpreises geben, über das dann diskutiert und abgestimmt werden könne.

 

Herr Brehmer unterstrich die Aussage von Herrn Reffgen. Er stellte klar, dass notfalls auch das Ende des Jugendkunstpreises kein Tabu sein dürfe. Sehr wichtig sei hingegen, dass die zukünftigen Preisverleihungen unter dem Begriff „Wilhelm-Fabry-Förderpreis“ stehen und auch unter diesem Namen der Öffentlichkeit bekannt seien. Im Falle einer Verleihung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises im 6-Jahres-Rhythmus sei dies kaum gegeben.“

 

Herr Beigeordneter Gatzke sicherte zu, dieses Thema auf die Tagesordnung der Sitzung am 02.12.2016 zu setzen.“

 

Sachstand Haushaltsmittel:

Mittel in Höhe von 6.000,-€ sind für den Haushalt 2018 in die Planung aufgenommen (für 2017 wurde kein Betrag vorgesehen).

 

Zur Historie des Wilhelm-Fabry-Förderpreises:

Bereits 1977 beschloss der Rat der Stadt die Einrichtung eines Förderpreises, der Ausdruck des kulturellen Engagements im Bereich der Förderung junger Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftler und der Heimatpflege sein sollte und betrachtete seither die Förderung durch diesen Preis als herausragende kulturelle Aufgabe.

 

Seit dem Jahr 1978 wurde der Wilhelm-Fabry-Förderpreis 8 Mal vergeben:

 

1978  im Bereich Musik (gesplittet), an die Schwestern Güher und Süher Pekinel, Piano und an Reiner Hochmuth, Violoncello,

1986 im Bereich Druckgrafik und Zeichnung an Monika Brandmeier,

2000 im Bereich Bildende Kunst, Malerei (gesplittet) an Arno Bojak und I-Shu Chen,

2002 im Bereich Bildende Kunst, Grafik an Markus Lörwald,

2004 im Bereich Medienkunst (neue Medien, Videokunst, mixed media) (gesplittet) an Moon Choi und Min-Sun Kim,

2007 im Bereich Orgel (gesplittet) an Friedhelm Haverkamp und Frank Krumbholz,

2010 im Bereich Medizinfotografie an Stefan Sättele (im Rahmen des Fabry-Jubiläumsjahres 2010 erstmalig und einmalig mit 8.000,-€ dotiert),

2013 im Bereich Jazz, Instrument Schlagzeug an Silvio Morger (mit einem Anerkennungspreis wurde Dominik Mahnig ausgezeichnet).

 

In den Biografien dieser Künstlerinnen und Künstler wird auf die Auszeichnung durch den Wilhelm-Fabry-Förderpreis verwiesen.

Aktuelle und ausführlich recherchierte Angaben zum Wilhelm-Fabry-Förderpreis sind auf der Wikipedia Seite zu finden, einschließlich der ausführlichen Künstlerbiografien der bisherigen Wilhelm-Fabry-Förderpreisträger.

 

 

Konzeptüberarbeitung Wilhelm-Fabry-Förderpreis:

Aufgrund der Zusicherung der Verwaltung, eine Konzeptüberarbeitung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises für die Sitzung des AKH im Dezember 2016 vorzubereiten, fanden zwei Gesprächsrunden  am 11.04.2016 und 08.06.2016 statt. Hieran nahm auf Einladung des Beigeordneten Gatzke das Jurorenteam der zurückliegenden Auslobung des Jugendkunstpreises teil: die Vorsitzende des AKH Frau Dagmar Hebestreit, der stellvertretende Vorsitzende des AKH, Herr Michael Deprez, Frau Dr. Sandra Abend, Herr Michael Ebert, Dozent im Studiengang Bildjournalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal (am 11.4.), die Kulturamtsleiterin Frau Monika Doerr und zusätzlich der Archiv- und Museumsleiter Herr Dr. Wolfgang Antweiler.

 

Nach eingehender Diskussion, die im Konsens endete, wurde das nachfolgend dargestellte Konzept entwickelt und als Empfehlung an den Ausschuss für Kultur und Heimatpflege formuliert.

 

Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis der Stadt Hilden versteht sich als Auszeichnung an junge Künstlerinnen und Künstler, durch die die künstlerische Laufbahn und Profession gefördert werden soll. Die Verwendung des Preisgeldes soll für die künstlerische Weiterentwicklung verwendet werden (z.B. für die Erstellung eines Kataloges, für geeignetes digitales Material, für die Umsetzung von Kunstaktionen, Performances etc).

 

Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis und der Jugendkunstpreis „verschmelzen“. Durch die neue offene Form des Wilhelm-Fabry-Förderpreises wird die Zielgruppe des Jugendkunstpreises eingebunden.

Der Jugendkunstpreis soll zukünftig nicht mehr ausgelobt werden.

 

Der Preis wird 2018 erstmalig in dieser neuen, offenen Form ausgeschrieben, danach in 2-jährigem Turnus, um die Kontinuität und die Verlässlichkeit zu garantieren und um die kulturelle Fördertätigkeit der Stadt in der Öffentlichkeit präsent zu halten.

 

Die Bezeichnung des Preises soll künftig weiterhin „Wilhelm-Fabry-Förderpreis“ lauten, um die Kontinuität dieses Preises, der bereits seit 1978 in teilweise unregelmäßigen Abständen ausgelobt wurde, zu betonen.

 

 

Neu hierbei ist:

Die Ausschreibung ist offen für alle. Der Fokus liegt auf Jugend, Studierenden, jungen Erwachsenen. Die „jungen Wilden“ werden zugelassen. Es wird keine Altersbegrenzung nach unten gesetzt, die Grenze nach „oben“ liegt bei 30 Jahren.

 

Durch diese offene Form kann es gelingen Begabungen/ Talente zur Bewerbung um den Preis zu animieren, die z.B. (noch) keine fachlichen künstlerischen Ausbildungen vorweisen können. Eine fachliche Ausbildung soll daher nicht Voraussetzung für eine Bewerbung sein.

Dem Fördercharakter des Preises wird somit deutlich Rechnung getragen.

 

Eine besondere Bedeutung kommt bei dieser Form der Ausschreibung der umfangreichen Arbeit (im Zuge der Vorauswahl) der qualifizierten Fachjury zu. Hier ist mit einem vergleichsweise erheblich größeren Aufwand bei der Sichtung und Bewertung der Einreichungen zu rechnen. Gleichzeitig besteht aber durch diese offene Form die Chance, Talente/ kreative „Überflieger“ zu entdecken, die sich ansonsten ggf. nicht bewerben würden.

 

Eine Aufwertung des Preises soll durch die Benennung eines Schirmherren, „Paten“ „Botschafters“ erzielt werden (z.B. eines Professors einer Hochschule).

 

Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Stadt Hilden soll das Preisgeld verringert und mit 4.000,-€ ausgelobt werden. Der Haushaltsansatz 2018 von 6.000,-€ soll daher auf 5.000,-€ reduziert werden. Neben dem Preisgeld von 4.000,-€ sollen 1.000,-€ für die Aufwandsentschädigungen der Fachjuroren kalkuliert werden. Hierdurch soll der größere Arbeitsaufwand der Fachjuroren finanziell honoriert werden.

 

Die Ausschreibung 2018 soll sich auf das Thema „moderner Tanz“ beziehen. Es soll daher angestrebt werden, Fachjuroren aus dem Tanzhaus NRW und / oder der Pina Bausch-Kompanie für die Zusammenarbeit bei dieser Auslobung zu gewinnen. Juroren aus Politik und Verwaltung bleiben unverändert in der Jury. Der Preis, der aufgrund der Juryentscheidung auch gesplittet werden kann, soll verbunden sein mit einer Tanzperformance in zeitlicher Nähe zur Preisverleihung.

 

Örtliche Anbieter wie z.B. das Studio Angelika Opgenoorth und Beate Klever und ggf. andere sollen aufgefordert werden, sich zu bewerben.

 

Je Bewerbung sollen sich maximal fünf Tänzerinnen/ Tänzer beteiligen können.

 

Austragungsort soll ggf. der Heinrich-Strangmeier-Saal oder eine Aula einer Schule (z.B. HGH) sein.

Die räumlichen Bedingungen sollen in die Ausschreibung einfließen.

 

Die Ausschreibung soll NRW-weit erfolgen.

 

Nachfolgend sind die Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2018 formuliert:

 

 

 

Richtlinien zur Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2018

 

 

Der Wilhelm-Fabry-Förderpreis der Stadt Hilden versteht sich als Auszeichnung an junge Künstlerinnen und Künstler, durch die ihre künstlerische Laufbahn und Profession gefördert werden soll. Die Verwendung des Preisgeldes soll für die künstlerische Weiterentwicklung verwendet werden.

 

Die Stadt Hilden lobt den Wilhelm-Fabry-Förderpreis in zweijährigem Wechsel aus.

 

Die Ausschreibung 2018 erfolgt in der Kunstsparte „moderner Tanz“.

Je Bewerbung können sich maximal fünf Tänzerinnen/ Tänzer beteiligen.

 

Die Ausschreibung beschränkt sich auf Nordrhein-Westfalen.

 

Die Ausschreibung ist offen für alle. Der Fokus liegt auf Jugend, Studierenden, jungen Erwachsenen. Die „jungen Wilden“ werden zugelassen. Es wird keine Altersbegrenzung nach unten gesetzt, die Grenze nach „oben“ liegt bei 30 Jahren.

 

Eine fachliche Ausbildung ist nicht Voraussetzung für eine Bewerbung.

 

Die Bewerbung soll als Video mit tabellarischem Lebenslauf erfolgen.

(Hier wird die digitale Adresse, an der die Bewerbungen gerichtet werden können, genannt).

 

Je Bewerbung können sich maximal fünf Tänzerinnen/ Tänzer beteiligen.

 

Der Preis wird mit 4.000,-€ ausgelobt. Er besteht aus einem Geldbetrag und kann aufgrund der Entscheidung der Fachjury auch gesplittet werden.

 

Die Jury trifft anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vorauswahl. Die Tanzpräsentation der so ermittelten Kandidatinnen / Kandidaten erfolgt am Austragungsort (Heinrich-Strangmeier-Saal oder eine Aula einer Schule (z.B. HGH).

Die räumlichen Bedingungen des Austragungsortes werden den Bewerberinnen und Bewerbern auf Anfrage als Plan zur Verfügung gestellt.

 

Der Jury gehören drei Fachjuroren, sowie die Kulturausschussvorsitzende, der stellvertretende Kulturausschussvorsitzende, der Kulturdezernent/ die Kulturdezernentin und die Leiterin des Kulturamtes an.

 

Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.

 

Ihre Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Der Preisträger / die Preisträgerin verpflichtet sich, in zeitlicher Nähe zur Preisverleihung  zu einer Tanzperformance.

 

Bewerbungsfrist: 30.07.2018

 

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

040201 Kulturförderung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0402010020

 

 

6.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete