Betreff
Antrag Allianz für Hilden: Errichtung von Bremsschwellen in der Marie-Colinet-Straße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/068
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1428 / Sm.
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Mehrfach haben sich Anwohner der Marie-Colinet-Straße beschwert, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 4 bis 7 km/h nicht eigehalten wird. Aber gerade in den Häusern Nr. 2 bis 6 wohnen viele ältere Menschen, die im Straßenverkehr stärker gefährdet sind als jüngere, da sie mehr Mühe haben, mit Gehstock oder Rollator die Straße schnell genug zu überqueren.

Die Anbringung von Bremsschwellen in diesem Bereich würde daher für eine deutliche Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten des Verkehrs sorgen.


Antragstext:

 

Die Allianz für Hilden beantragt, auf der Marie-Colinet-Straße, im Bereich der Hausnummern 2-6, zusätzlich zum bereits bestehenden Verkehrsberuhigten Bereich –Spielstraße- weitere geeignete bauliche Maßnahmen, in Form von Bremsschwellen, anzubringen, die zu einer tatsächlichen Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 7 km/h führen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Marie-Colinet-Straße ist ein Verkehrsberuhigter Bereich (mit entsprechender Beschilderung gemäß der Straßenverkehrsordnung mit den Verkehrszeichen VZ 325), der von der Einfahrt von der Düsseldorfer Straße in zwei Strängen jeweils als Sackgasse mit Wendehammer endet.

Dazu wurde die Straße bautechnisch so angelegt, dass nicht mehr das Trennungsprinzip zwischen Fahrbahn und Gehweg vorherrscht, sondern der gesamte Querschnitt als Mischfläche für alle Verkehrsarten zur Verfügung steht (siehe Anlage Luftbild).

Aufgrund der als untergeordnet zu bezeichnenden Bedeutung der Marie-Colinet-Straße im Straßennetz der Stadt Hilden, und natürlich auch wegen der bereits oben aufgeführten Sackgassen-Situation, wird seitens der Verwaltung das real anzutreffende Geschwindigkeitsniveau als eher unauffällig eingeschätzt.

 

Insofern erscheint der Einsatz von sog. Bremsschwellen hier eher entbehrlich zu sein. Aktuelle Geschwindigkeitsmessungen liegen für den im Antrag benannten Bereich allerdings nicht vor. Wenn diese dem Stadtentwicklungsausschuss als Grundlage für eine Entscheidung dienen sollen, würde die Verwaltung diese nach den Sommerferien erstellen und dem Ausschuss vorlegen.

 

 

Birgit Alkenings