Betreff
Gestaltungsplanung in der Innenstadt:
Veröffentlichung einer "Gestaltungsfibel"
Vorlage
WP 14-20 SV 61/094
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_STEP
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Gestaltungsfibel für die Innenstadt Hildens als Informationsinstrument zur „Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer im Bereich des Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden“ und zur Vorbereitung der Überarbeitung der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden“ [Sondernutzungssatzung] zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit dem Thema „Gestaltungskonzepte für die Hildener Innenstadt“ beschäftigen sich der Rat und die Verwaltung schon seit vielen Jahren. In der Sitzung vom 26.08.2015 hat der Stadtentwicklungsausschuss die durch das Büro Hamann Stadtplaner+Architekten in den Jahren 2014/2015 erarbeitete Gestaltungskonzeption zur Kenntnis genommen, nachdem sie in mehreren öffentlichen Foren zur Diskussion gestellt worden war.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die bereits seit 2003 geltende „Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen“ [Gestaltungssatzung Werbeanlagen] auf Grundlage der Gestaltungskonzeption zu ergänzen. Das Aufstellungsverfahren hierzu läuft. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.06.2016 wurde seitens der Verwaltung der Entwurf zu einer neuen Satzung, der „Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer im Bereich des Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden“, vorgestellt und die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens mit dem vorgestellten Satzungsentwurf beschlossen. Dieser befindet sich zurzeit in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Weiterhin beschloss der Haupt- und Finanzausschuss am 02.09.2015, dass auch die „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden“ [Sondernutzungssatzung] ergänzt wird, um die Belange der Gestaltungskonzeption bezüglich der Werbeanlagen und Warenauslagen in die Genehmigung von erlaubnispflichtigen Sondernutzungen und Werbeanlagen aufnehmen zu können. Dieses Verfahren wird voraussichtlich nach dem Satzungsbeschluss zur „Werbeanlagensatzung II“ inhaltlich bearbeitet.

 

Grundlage für beide Satzungen ist jeweils die umfassende städtebauliche Bestandsaufnahme in den betroffenen Gebieten, gefolgt von der daraus abgeleiteten Formulierung gestalterischer Grundsätze in Form der Gestaltungskonzeption.

 

Der beigefügte Entwurf zu einer „Gestaltungsfibel“ ist die Reaktion auf die Tatsache, dass zum einen die Satzungsverfahren nicht innerhalb kurzer Zeit zu Ende und damit zur Rechtskraft gebracht werden können. Das gilt insbesondere für die für geplante Erweiterung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden um gestalterische Aspekte.

 

Um die Inhalte der Gestaltungskonzeption für die Innenstadt Hildens, wie sie im Rahmen der Planungen für das Integrierte Handlungskonzept erarbeitet wurde, dennoch bereits frühzeitig anwenden zu können, schlägt die Verwaltung vor, die freiwillige Mitarbeit der Innenstadt-Akteure anzuregen. Daher beziehen sich die Inhalte der Gestaltungsfibel nicht alleine auf das Thema Werbeanlagen. Vielmehr enthält die Gestaltungsfibel Aussagen zu folgenden Themen:

 

+          Gestaltung von Werbeanlagen, Vordächern und Sonnenschutzdächern

+          Gestaltung von Werbeanlagen und Warenauslagen im öffentlichen Raum

+          Gestaltung der Außengastronomie.

 

Auch das Thema „Fassadengestaltung“ wird angesprochen, da hierbei ebenfalls die freiwillige Kooperation von Innenstadt-Akteuren vorstellbar ist.

 

Die Gestaltungsfibel zeigt damit Gestaltungsempfehlungen in all den Bereichen auf, die für die Attraktivität der Hildener Innenstadt von Bedeutung sind. Gleichzeitig wird den beteiligten Akteuren eine konkrete Möglichkeit geboten, bereits jetzt ein Feedback zu den vorgeschlagenen Änderungen zu geben und sich so in die Diskussion einzubringen.

 

Die Empfehlungen sollen von Einzelhandel, Dienstleistern, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und Gastronomie beachtet werden können, auch wenn die Inhalte noch nicht in Form einer städtischen Satzung verbindlich geworden sind. Die Gestaltungsfibel ist dabei das geeignete Instrument. Sie fasst die Inhalte der ausführlichen Gestaltungskonzeption in leicht zugänglicher Form kompakt zusammen, versehen mit erläuternden Beispielen. Die Fibel stellt eine Orientierungshilfe dar, die die genannten Akteure ermuntern soll, sich schon heute freiwillig zu engagieren und aktiv an der attraktiven Gestaltung der Innenstadt zu beteiligen.

 

Natürlich kann die Gestaltungsfibel auch an weitere Interessierte verteilt werden. Hierdurch würden die Inhalte der Gestaltungsplanung für die Innenstadt ebenfalls eine größere Verbreitung finden und im besten Falle auf aufgeschlossene Akteure treffen. Damit wird ein weiterer mittelbarer Beitrag zur Attraktivierung der Hildener Innenstadt geleistet. Denn es liegt auf der Hand, dass die Verbesserung des Stadtbildes in der Innenstadt und ebenso die Erhöhung der Aufenthaltsqualität nicht alleine durch die Stadt Hilden als öffentlicher Akteur vorangebracht werden können. Vielmehr sind hierzu auch alle privaten Akteure aufgerufen. Die Gestaltungsfibel hilft bei Vermittlung dieses Anliegens.

 

In Vertretung

 

gez.

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter