Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden verweist den
vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen zur
Beratung an den Jugendhilfeausschuss und an den Haupt- und Finanzausschuss.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Haushaltslage
der Stadt Hilden hat sich verschärft, weil mit deutlichen Mindererträgen bei
der Gewerbesteuer zu rechnen ist. Dieses war dann auch der Grund, dass der
Kämmerer im April dieses Jahres eine Haushaltssperre mit nachfolgendem Wortlaut
verhängen musste:
„Analog der vorläufigen
Haushaltsführung gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO darf die Stadt Hilden weiterhin
ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen
sie rechtlich verpflichtet ist oder die
für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Auch bei Pflichtaufgaben sind alle Möglichkeiten
einer Aufwands-/Auszahlungsreduzierung zu nutzen.
1. Ergebnishaushalt:
a. Freiwillige
Zuschüsse an Vereine, Verbände etc. dürfen maximal i. H. v. 50 % bei unabweisbarer
Notwendigkeit bis zum Erlass der Nachtragssatzung gezahlt werden.
b. Die Projekte des IHK – incl. der vorhandenen Ermächtigungsübertragungen – werden zurückgestellt. Eine Ausnahme bildet
die Baumaßnahme „Robert-Gies-Straße“; sie kann fortgeführt werden.
Abweichungen von den Punkten 1 a. und b. sind nur
mit Zustimmung des Kämmerers möglich.
2. Finanzhaushalt/Investitionen:
Generell bedürfen alle in 2016 veranschlagten
Investitionen einer vorherigen Freigabe
durch den Kämmerer.
Im formlos zu stellenden Antrag auf Freigabe der
Mittel ist detailliert darzulegen, warum eine Verschiebung der Investitionen
unwirtschaftlich und somit unabweisbar notwendig ist. Hier ist ein strenger
Maßstab anzulegen.
Ermächtigungsübertragungen für Investitionen dürfen
verausgabt werden – ausgenommen zu Punkt f.
Besonderheiten:
a.
Kanal-
und Straßenbaumaßnahmen gelten im Sinne der Substanzerhaltung
unter Beachtung des Anschreibens zur Nachtragssatzung als generell freigegeben. Die Investitionen I661400185 „Kreisverkehr Gerresheimer
Straße/Kosenberg“ und I661600208 RWK „Sanierung Gerresheimer
Straße/Grünewald werden gesperrt.
b.
Die Investition I261400064 „Neubau Funktionsgebäude Weidenweg“ wird gesperrt.
c.
Die Investition I261500082
„Erweiterung Funktionsgebäude Schützenstraße“ wird gesperrt.
d.
Investitionen für die Unterbringung von Flüchtlingen gelten
als generell freigegeben.
e.
Für den Investitionsbereich der Hard- u. Software sowie der
Beschaffungen im Bereich der Fahrzeuge
und alle IBGA* „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ werden pauschal um 20 %
gekürzt und dürfen generell bis zur Verabschiedung einer Nachtragssatzung nur
zu 30 % beauftragt werden.
f.
Die Projekte des IHK – incl. der vorhandenen Ermächtigungsübertragungen – werden zurückgestellt. Eine Ausnahme bildet
die Baumaßnahme „Robert-Gies-Straße“; sie kann fortgeführt werden.
Abweichungen von den Punkten 2. a. – f. sind nur
mit Zustimmung des Kämmerers möglich.
Weiterhin bitte ich zu berücksichtigen, dass für
ihren eigentlichen Zweck nicht mehr benötigte Mittel nicht für andere Zwecke
verwandt werden dürfen. Sie gelten generell als gesperrt!“
Zwar konnten in
der Zwischenzeit leichte Verbesserungen bei der Gewerbesteuer verzeichnet
werden, allerdings fehlen gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 39 Mio. €
immer noch rd. 4,5 Mio. €. Hinzugerechnet werden muss noch der Minderertrag bei
der Gewerbesteuer, der vorab mitgeteilt wurde, für den aber bis zum heutigen
Tage der Grundlagenbescheid des Finanzamtes noch nicht vorliegt. Von daher wird
der Gewerbesteueransatz über den 1. NT um 4 Mio. € reduziert werden müssen.
Die zuvor in der
Verfügung zur Haushaltssperre genannten Punkte wurden in den Nachtrag eingearbeitet,
ebenso die bisher bekannten Veränderungen.
Leider liegen bis
zum heutigen Tage immer noch nicht die regionalisierten Daten der
Mai-Steuerschätzung vor. In erster Linie könnten davon die Gemeindeanteile an
der Einkommen- und Umsatzsteuer (hoffentlich positiv) betroffen sein. Sobald
die Zahlen vorliegen, wird die Verwaltung den Fraktionen die Daten für die
Beratungen zur Verfügung stellen.
Ein wichtiger
Punkt im Nachtrag ist natürlich auch das IHK, weil mit der Haushaltssperre die
Projekte „zurückgestellt“ wurden. Hierzu wird Ihnen für Ihre
Haushaltsplanberatungen die SV 61/090 „IHK- weiteres Vorgehen nach Erlass einer
Haushaltssperre“ vorab zur Verfügung gestellt, aus der die Auswirkungen
möglicher Szenarien dargestellt sind.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung
der Finanzen ist es erforderlich, über
·
die
Projekte des IHK,
·
den
Kreisverkehr „Gerresheimer
Straße/Kosenberg“,
·
den
Neubau des „Funktionsgebäude Weidenweg“
und
·
über
die Erweiterung des „Funktionsgebäudes
Schützenstraße“
neu zu
entscheiden. Diese Investitionen wurden daher im 1. NT gestrichen und bezogen auf
das IHK sind evtl. Schadensersatzforderungen und die Rückzahlung von bereits
erhaltenen Zuweisungen eingeplant.
Analog dem
Haushaltsplanberatungsverfahren wird für den Jugendhilfeausschuss und den
Haupt- und Finanzausschuss eine Änderungsliste zur Beratung gestellt.
Die weiteren
Details sind der Haushaltsrede des Kämmerers zu entnehmen, die in der
Ratssitzung gehalten wird bzw. können dann dem Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes entnommen werden, der mit seinen Anlagen in der
Sitzung oder entsprechend den Wünschen als pdf-Datei verteilt wird.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin