Betreff
Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2016
Vorlage
WP 14-20 SV 20/050
Aktenzeichen
II/20.1-En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen zur Beratung an den Jugendhilfeausschuss und an den Haupt- und Finanzausschuss.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Haushaltslage der Stadt Hilden hat sich verschärft, weil mit deutlichen Mindererträgen bei der Gewerbesteuer zu rechnen ist. Dieses war dann auch der Grund, dass der Kämmerer im April dieses Jahres eine Haushaltssperre mit nachfolgendem Wortlaut verhängen musste:

 

„Analog der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO darf die Stadt Hilden weiterhin ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Auch bei Pflichtaufgaben sind alle Möglichkeiten einer Aufwands-/Auszahlungsreduzierung zu nutzen.

 

1.         Ergebnishaushalt:

 

a.         Freiwillige Zuschüsse an Vereine, Verbände etc. dürfen maximal i. H. v. 50 % bei unabweisbarer Notwendigkeit bis zum Erlass der Nachtragssatzung gezahlt werden.

 

b.         Die Projekte des IHK – incl. der vorhandenen Ermächtigungsübertragungen –  werden zurückgestellt. Eine Ausnahme bildet die Baumaßnahme „Robert-Gies-Straße“; sie kann fortgeführt werden.

 

Abweichungen von den Punkten 1 a. und b. sind nur mit Zustimmung des Kämmerers möglich.

 

2.         Finanzhaushalt/Investitionen:

 

Generell bedürfen alle in 2016 veranschlagten Investitionen einer vorherigen Freigabe durch den Kämmerer.

 

Im formlos zu stellenden Antrag auf Freigabe der Mittel ist detailliert darzulegen, warum eine Verschiebung der Investitionen unwirtschaftlich und somit unabweisbar notwendig ist. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen.

 

Ermächtigungsübertragungen für Investitionen dürfen verausgabt werden – ausgenommen zu Punkt f.

 

Besonderheiten:

 

a.            Kanal- und Straßenbaumaßnahmen gelten im Sinne der Substanzerhaltung unter Beachtung des Anschreibens zur Nachtragssatzung als generell  freigegeben. Die Investitionen I661400185 „Kreisverkehr Gerresheimer Straße/Kosenberg“ und I661600208 RWK „Sanierung Gerresheimer Straße/Grünewald werden gesperrt.

 

b.            Die Investition I261400064 „Neubau Funktionsgebäude Weidenweg“ wird gesperrt.

 

c.            Die Investition I261500082 „Erweiterung Funktionsgebäude Schützenstraße“ wird gesperrt.

 

d.            Investitionen für die Unterbringung von Flüchtlingen gelten als generell  freigegeben.

 

e.            Für den Investitionsbereich der Hard- u. Software sowie der Beschaffungen im Bereich der Fahrzeuge und alle IBGA* „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ werden pauschal um 20 % gekürzt und dürfen generell bis zur Verabschiedung einer Nachtragssatzung nur zu 30 % beauftragt werden.

 

f.             Die Projekte des IHK – incl. der vorhandenen Ermächtigungsübertragungen –  werden zurückgestellt. Eine Ausnahme bildet die Baumaßnahme „Robert-Gies-Straße“; sie kann fortgeführt werden.

 

Abweichungen von den Punkten 2. a. – f. sind nur mit Zustimmung des Kämmerers möglich.

 

Weiterhin bitte ich zu berücksichtigen, dass für ihren eigentlichen Zweck nicht mehr benötigte Mittel nicht für andere Zwecke verwandt werden dürfen. Sie gelten generell als gesperrt!“

 

Zwar konnten in der Zwischenzeit leichte Verbesserungen bei der Gewerbesteuer verzeichnet werden, allerdings fehlen gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 39 Mio. € immer noch rd. 4,5 Mio. €. Hinzugerechnet werden muss noch der Minderertrag bei der Gewerbesteuer, der vorab mitgeteilt wurde, für den aber bis zum heutigen Tage der Grundlagenbescheid des Finanzamtes noch nicht vorliegt. Von daher wird der Gewerbesteueransatz über den 1. NT um 4 Mio. € reduziert werden müssen.

 

Die zuvor in der Verfügung zur Haushaltssperre genannten Punkte wurden in den Nachtrag eingearbeitet, ebenso die bisher bekannten Veränderungen.

 

Leider liegen bis zum heutigen Tage immer noch nicht die regionalisierten Daten der Mai-Steuerschätzung vor. In erster Linie könnten davon die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer (hoffentlich positiv) betroffen sein. Sobald die Zahlen vorliegen, wird die Verwaltung den Fraktionen die Daten für die Beratungen zur Verfügung stellen. 

 

Ein wichtiger Punkt im Nachtrag ist natürlich auch das IHK, weil mit der Haushaltssperre die Projekte „zurückgestellt“ wurden. Hierzu wird Ihnen für Ihre Haushaltsplanberatungen die SV 61/090 „IHK- weiteres Vorgehen nach Erlass einer Haushaltssperre“ vorab zur Verfügung gestellt, aus der die Auswirkungen möglicher Szenarien dargestellt sind.

 

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Finanzen ist es erforderlich, über

 

·        die Projekte des IHK,

·        den Kreisverkehr „Gerresheimer Straße/Kosenberg“,

·        den Neubau des „Funktionsgebäude Weidenweg“ und

·        über  die Erweiterung des „Funktionsgebäudes Schützenstraße“

 

neu zu entscheiden. Diese Investitionen wurden daher im 1. NT gestrichen und bezogen auf das IHK sind evtl. Schadensersatzforderungen und die Rückzahlung von bereits erhaltenen Zuweisungen eingeplant.     

 

Analog dem Haushaltsplanberatungsverfahren wird für den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss eine Änderungsliste zur Beratung gestellt.

 

Die weiteren Details sind der Haushaltsrede des Kämmerers zu entnehmen, die in der Ratssitzung gehalten wird bzw. können dann dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes entnommen werden, der mit seinen Anlagen in der Sitzung oder entsprechend den Wünschen als pdf-Datei verteilt wird.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin