Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden stimmt der testweisen Veränderung der Öffnungszeiten des Bürgerbüros wie
folgt zu:
Das Bürgerbüro
wird an jedem ersten und dritten Samstag im Monat geöffnet; donnerstags endet
die Öffnungszeit um 18.00 Uhr.
Erläuterungen
und Begründungen:
Die Ermittlung des Stellenbedarfs im
Bürgerbüro erfolgt seit seiner Eröffnung anhand der konkreten Öffnungszeiten.
Diese Vorgehensweise ist auch in anderen Bürgerbüros gängige Praxis, da hierdurch
gewährleistet wird, dass eine Mindestbesetzung auch bei Urlaubs- und
Krankheitsausfällen erreicht wird.
Das Bürgerbüro Hilden war zuletzt mit 6
Vollzeitkräften und einer Halbtagskraft besetzt. Derzeit ist diese Halbtagsstelle
unbesetzt; die Verwaltung hat daher geprüft, ob und unter welchen Bedingungen (Reduzierung
der Öffnungszeiten) auf eine Wiederbesetzung der Teilzeitstelle verzichtet werden
kann, um so Personalaufwendungen einsparen zu können.
Im Vergleich mit den Bürgerbüros der übrigen
kreisangehörigen Städte liegen die Öffnungszeiten in Hilden im Mittelwert: Diese
Bürgerbüros haben Öffnungszeiten zwischen 28 und 47,50 Stunden; in Hilden sind
es derzeit 38 Stunden.
Bei den Samstagsöffnungszeiten liegt Hilden
mit drei anderen Städten im Kreisgebiet an der Spitze: diese vier Bürgerbüros
sind an jedem Samstag für 3 Stunden geöffnet. Dagegen ist in drei Städten das
Bürgerbüro an einem oder zwei Samstagen im Monat geöffnet, während in drei Städten
das Bürgerbüro samstags nie geöffnet ist.
Auch die Gemeindeprüfungsanstalt hat die
Öffnungszeiten des Hildener Bürgerbüros im Jahr 2015 einem Quervergleich unterzogen. Dabei
ergab sich, dass die Vergleichskommunen (außerhalb des Kreisgebietes) zwischen
25 und 52,50 Stunden geöffnet waren und Hilden auch hier einen sehr guten
Mitteilwert erreicht.
Zur Reduzierung der Personalaufwendungen
schlägt die Verwaltung vor, das Bürgerbüro zukünftig nur an zwei Samstagen je
Monat sowie donnerstags nur bis 18.00 Uhr (statt bisher 19.00 Uhr) zu öffnen. Diese
letzte Stunde am Donnerstag wird nur wenig genutzt. Die Reduzierung soll - nach
vorheriger intensiver Pressearbeit – auf ein Jahr befristet getestet werden.
Die Halbtagsstelle wird in dieser Zeit nicht wiederbesetzt. Nach Ablauf der
Probephase sollen die Erfahrungen mit der neuen Öffnungszeit ausgewertet
werden; die Entwicklung der Besucherzahlen an Samstagen bzw. die Verlagerung
der Besucher/innen auf andere Wochentage soll ebenfalls statistisch erfasst werden.
Der Rat wird über die Erfahrungen in der Probephase informiert.
Bei Nichtbesetzung der Teilzeitstelle könnten im Bürgerbüro Aufwendungen in Höhe von rd. 25.000 Euro jährlich gespart werden. Auch die Infotheke müsste nur noch an zwei Samstagen im Monat besetzt bleiben. Schließlich ist auch die Einsparung von Energiekosten an den öffnungsfreien Samstagen positiv zu berücksichtigen.
Die hier beschriebenen Einsparungen sind allerdings nur möglich, wenn die Reduzierung der Bürgerbüro-Öffnungszeiten an Samstagen sowie am frühen Donnerstagabend erfolgt. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten an den Wochentagen Montag bis Freitag würde bedeuten, dass zwar nahezu alle Dienststellen des Rathauses geöffnet sind, das Bürgerbüro jedoch zeitgleich geschlossen wäre. Dies wäre den Besucher/innen des Bürgerbüros nicht zu vermitteln.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
021001 |
Zentrale Bürgerdienste |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Ansatzreduzierung könnte
zukünftig erreicht werden: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0210011000 und
weitere |
Verschiedene 50x |
Personalaufwen-dungen |
25.000 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
x |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
Ja |
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Planstelle(n): 32.30110 |
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Vermerk Personaldezernent Die Stelle würde während der
Testphase von einem Jahr nicht besetzt. Gez. Danscheidt |