Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW
Aufnahme von Finanzmitteln in den Nachtragshaushaltsplan für die Gebäudeunterhaltung der Walter-Wiederhold-Schule
Vorlage
WP 14-20 SV 26/016
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Die Walter-Wiederhold-Schule ist ein wichtiger Bestandteil im Wohnquartier des Hildener Westens. Sie hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Das Lehrerkollegium hat intensiv an der Weiterentwicklung des Schulkonzeptes gearbeitet und die erfolgreiche pädagogische Arbeit spiegelt sich in der gestiegenen Anzahl der Anmeldungen wieder.

 

Gleichzeitig gibt es einen sehr großen Renovierungsstau. Die aktuelle Situation erfordert zwingenden Handlungsbedarf, um die aufgeführten Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Deshalb bitten wir Sie, auch in Zeiten von knappen Kassen für Bildung, Jugend und Kinder Haushaltsmittel bereitzustellen.


Antragstext:

 

Hiermit beantragen wir (Hinw. der Verwaltung: Elternvertreter/innen Schulpflegschaft Grundschulverbund Schulstraße), dass in dem geplanten Nachtragshaushalt der Stadt Hilden finanzielle Mittel berücksichtigt werden, um im Bereich der Gebäudeunterhaltung des Schulgebäudes an der Düsseldorfer straße „Walter-Wiederhold-Schule“ sowie der OGATA Walter-Wiederhold-Straße noch in diesem Jahr wichtige Reparatur- und Renovierungsarbeiten durchführen zu können.

 

Konkret bitten wir folgende Maßnahmen zu beschließen:

 

-       Sanierung der Sanitäranlagen/Toiletten in der Schule

-       Verbesserung des Lärm-/Schallschutzes in der OGATA

-       Sanierung der Sanitäranlagen/Toiletten in der OGATA

-       Renovierung der Klassenräume (Wände und Böden) und Flure in der Schule sowie der noch nicht erneuerten Räume in der OGATA


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 18.04.2016 ging der Stadt Hilden ein Schreiben der Schulpflegschaft des Grundschuleverbundes Schulstraße zu, mit dem um Unterstützung bei der Genehmigung von Renovierungsmaßnahmen am Teilstandort Düsseldorfer Straße gebeten wurde (s. Anlage 1). Daraufhin wurde in einem kurzfristig terminierten Gespräch mit den zwei Eltervertreterinnen die derzeitige Situation in den Schulgebäuden Düsseldorfer Str. 148 und Walter-Wiederhold-Str. 16 erörtert.

 

Den Gesprächsteilnehmerinnen der Schulpflegschaft wurden dabei die im Jahr 2016 vorgesehenen baulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der kurz zuvor vom Kämmerer ausgesprochenen Haushaltssperre dargestellt. Schwerpunkt der baulichen Tätigkeiten an den Standorten Düsseldorfer Straße und Walter-Wiederhold-Straße würden die brandschutztechnischen Sanierungen darstellen, für die insgesamt 633.000 € im Haushalt der Stadt Hilden zur Verfügung stehen. Angesichts der Notwendigkeit dieser Maßnahmen wären sie auch nicht von der Haushaltssperre betroffen.

 

Derzeit würden die Planungen für die innerhalb der Brandschutzsanierungen vorgesehene Errichtung der Fluchttreppen an beiden Gebäude fortgesetzt. Die Bauanträge sind gestellt, die Baugenehmigungen liegen aber noch nicht vor. Da erst anschließend die Ausschreibungen in die Wege geleitet werden können, sei eine Aussage über noch verbleibende Mittel für eine weitergehende Sanierung der WC-Anlagen derzeit auch noch nicht möglich.

 

Weiterhin wäre bekannt, dass der Schmutzwasseranschluss des Schulgebäudes Düsseldorfer Straße defekt sei. Auch für diese Sanierungsmaßnahme sind im Haushalt 2016 Mittel veranschlagt; die Sanierung ist für die Sommerferien d.J. vorgesehen.

 

Seitens der Elternschaft wurde eine Unterstützung insofern durch gemeinschaftliche Elternaktionen beim Anstrich von Klassenräumen vorgeschlagen. Die Verwaltung hat diesen Vorschlag außerordentlich begrüßt und die Bereitstellung von Materialien (Pinsel, Rollen, Farbe) zugesagt.

 

Darüber hinaus sei verwaltungsseitig vorgesehen, im Herbst d.J. das bestehende Schulgebäudeunterhaltungsprogramm zu aktualisieren. Dabei würden alle Schulgebäude begangen und die festgestellten Mängel sowie die zu deren Beseitigung erforderlichen Maßnahmen priorisiert und letztlich dem Rat der Stadt beginnend mit dem Haushalt 2017 zur Realisierung vorgeschlagen.

 

Dem Wunsch der Eltern, den beiden genutzten Gebäuden der Walter-Wiederhold-Schule innerhalb dieser Neuauflage des Schulgebäudeunterhaltungsprogramms „oberste Priorität“ zu verleihen, konnte die Verwaltung allerdings nicht entsprechen. Dies sei natürlich auch von den Feststellungen während der Schulbegehungen in anderen Objekten abhängig. Eine Vorab-Priorisierung einzelner Schulgebäude würde einer zeitlichen Einordnung nach Not-wendigkeit der festgestellten Maßnahmen insgesamt widersprechen und den möglicherweise auftretenden Erfordernissen an anderen Schulgebäuden nicht gerecht werden.

 

Insgesamt wurde bei diesem Gesprächstermin mit den Elternvertreterinnen Einvernehmen über die weitere Vorgehensweise im Jahr 2016 erzielt. Um perspektivisch auch unter Berücksichtigung der Feststellungen der Schulgebäudebegehungen die Sanierungs-/Renovierungserfordernisse an der Walter-Wiederhold-Schule zu erörtern, wurde ein weiteres Gespräch im Oktober 2016 vereinbart.

 

Unabhängig von diesem Einvernehmen wird mit dem nunmehr am 31.05.2016 eingereichten Antrag (s. Anlage 2) die Aufnahme von Haushaltsmitteln in den Nachtragshaushalt für die von der Schulpflegschaft als vorrangig betrachteten baulichen Maßnahmen beantragt.

 

Allerdings kann mit dem Antrag aus Sicht der Verwaltung das Ziel der Schulpflegschaft nicht erreicht werden, Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen „noch in diesem Jahr“ durchführen zu können. Nach der aktuellen zeitlichen Planung soll die Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt durch den Rat der Stadt am 21.09.2016 erfolgen. Nach Anzeige des Nachtrages bei der Kommunalaufsicht ist die Bekanntmachung der Nachtragssatzung für Ende Oktober 2016 vorgesehen. Erst im Anschluss wäre die Ausschreibung der (evtl.) beschlossenen Maßnahmen möglich, eine Realisierung ist daher noch im Jahr 2016 ausgeschlossen.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Baumaßnahmen -weil störend- teilweise nicht während der Schulzeit, sondern nur in den Ferienzeiten abgewickelt werden können. Hinzu kommt weiterhin, dass eine zeitliche Abstimmung mit den dann laufenden Brandschutzsanierungen sich schwierig gestalten dürfte.

 

Angesichts der Kürze der Zeit bis zur Zustellung der Sitzungsunterlagen für den Haupt- und Finanzausschuss war eine überschlägige Kalkulation dieser Baumaßnahmen noch nicht möglich; die Verwaltung wird aber in der Sitzung am 22.06.2016 mündlich die hierzu benötigten Finanzmittel bekannt geben.

 

Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass in 2016 die brandschutztechnische Sanierung beider Gebäude und die Sanierung des Schmutzwasserkanals im Schulgebäude erfolgen wird. Die weiteren, hier gewünschten Maßnahmen sollten in die Fortschreibung des Schulgebäudeunterhaltungsprogramms ab 2017 aufgenommen werden. Insofern wird vorgeschlagen, der Anregung nach § 24 GO NRW nicht zu folgen.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011301 Gebäudeunterhaltung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

0113010010

521110/521180

 

n.n.

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete