- Erhaltung des Städt. Kindergartens Rehkids -
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung
wird anheim gestellt.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Herr M. Henn, Ohligser Weg 35, 40723 Hilden,
hat mit Datum vom 26.07.2004 den als Anlage
1 beigefügten Bürgerantrag „Erhaltung des Kindergartens Rehkids“ (Anregung
gem. § 24 GO NW) eingebracht.
Zum 01.09.2001 wurde die 2-gruppige städt.
Kindertageseinrichtung Rehkids gemäß Ratsbeschluss vom 04.04.2001 zur Erfüllung
des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz eingerichtet. Die Stellen für
das pädagogische Personal wurden in
Änderung des Stellenplanes 2001 befristet bis 31.7.2006 eingerichtet.
Der Schaffung
dieser zeitlich befristeten städt. Kindertageseinrichtung ging im Frühjahr 2001
die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung bis zum Jahre 2004 voraus. Anhand der vorgelegten Zahlen war erkennbar,
dass nach Rückgang der Geburtenrate Mitte der neunziger Jahre und dem damit
verbundenen Rückgang der Nachfrage nach Kindergartenplätze die Geburtenrate
Ende der neunziger Jahre erneut ansteigen würde mit dem Ergebnis, dass
vorübergehend zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen werden mussten.
Aufgrund der vorliegenden Bevölkerungsprognose
sowie der Kindergartenbedarfsplanung
von 2001 war bereits zum damaligen Zeitpunkt erkennbar, dass die steigende
Nachfrage nach Kindergartenplätzen sich lediglich auf einen Zeitraum von ca. 3
Jahren beschränken und dann ein Nachfragerückgang eintreten würde, sodass
zusätzliche Kindergartenplätze nur zeitlich befristet zu schaffen waren. Die
Kindergartenbedarfsplanung zeigte auf, dass bis Mitte 2002 von einer steigenden
Nachfrage nach Betreuungsplätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren auszugehen
war und ab Mitte 2003 die Nachfragequote
allmählich wieder sinken würde.
Die mit Sitzungsvorlage 51/84 dargestellten
Alternativlösungen zur Deckung des zeitlich befristeten zusätzlichen Bedarfs an
Kinderbetreuungsplätzen berücksichtigten dies und auch der Ratsbeschluss vom 04.04.2001 spiegelt dies wieder.
Aufgrund des zu erwartenden
Nachfrageüberhangs hat der Rat der Stadt dem Verwaltungsvorschlag im Jahre 2001
entsprochen, zum Kindergartenjahr 2001 / 2002 50 zusätzliche Kindergartenplätze
zu schaffen. Aufgrund der dargestellten Nachfragesituation bis 1.8.2004 und der
zu erwartenden weiteren Entwicklung wurde davon ausgegangen, dass zunächst für
einen Zeitraum von 5 Jahren mit der Option der Verlängerung zusätzliche Plätze geschaffen
werden sollten. Der Rat der Stadt hat in Übereinstimmung mit der Verwaltung
sich für die Einrichtung einer 2-gruppigen
Kindertageseinrichtung im Nebengebäude des Evangelischen Kinderheims,
Lievenstraße, ausgesprochen. Der Eigentümer der Liegenschaft, Ev. Kinderheim
e.V., hat das Gebäude der Stadt Hilden im Rahmen eines Nutzungsvertrages für 5 Jahre
mit der Option der Verlängerung überlassen unter der Voraussetzung, dass der
Eigentümer nach Ablauf des Nutzungsvertrages keine Abstandssumme für
vorgenommen Investitionen an die Stadt Hilden zu entrichten hat.
Bei der Entscheidung zugunsten der heutigen
Kindertageseinrichtung Rehkids war von Bedeutung, dass das renovierte Gebäude
nach Ablauf der 5-jährigen Mietzeit weitergenutzt werden kann - entweder
Verlängerung des Nutzungsvertrages und somit Deckung der Nachfrage nach
Kindergartenplätzen oder anderweitige Nutzung in Trägerschaft des Eigentümers.
Bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
stand fest, dass die Betriebskosten
für diese Kindertageseinrichtung zum überwiegenden Teil durch freiwillige
städt. Mittel zu finanzieren sind. Lediglich eine Gruppe dieser
Kindertageseinrichtung wird sowohl durch Elternbeiträge (ca. 12 % der
Gesamtkosten), Landesmittel und städt. Mittel (jeweils 50 %) finanziert. Die zweite Gruppe wird ausschließlich durch
Elternbeiträge und städt. Mittel
finanziert.
Die damalige Prognose zur
Nachfrageentwicklung hat sich voll und ganz bestätigt: bereits seit Mitte 2003
sinkt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren –
insgesamt kann festgestellt werden, dass die meisten Kindertageseinrichtungen
erst zum Jahreswechsel 2004 / 2005 alle Betreuungsplätze belegt haben, sodass
in diesem Jahr erstmals der hineinwachsende Jahrgang bis Ende Dezember fast
ausschließlich durch Regelplätze versorgt werden konnte, d.h. erst im kommenden
Kalenderjahr muss auf Überbelegungen zurückgegriffen werden, um den
hineinwachsenden Jahrgang zu versorgen. Es wird davon ausgegangen, dass bis
Mitte 2005 voraussichtlich 35 – 40 Plätze durch Überbelegung geschaffen
werden müssen. Im Vergleich dazu: zum Ende
des Kindergartenjahres 2002 betrug die Zahl der Überbelegungsplätze ca. 170 Plätze.
Diese Entwicklung
der Kindergartenbedarfszahlen setzt sich nach den vorliegenden Zahlen der
Bevölkerungsprognose weiter fort. Bis zum Jahre 2006 wird sich die Zahl der
Kindergartenkinder (3 Jahrgänge) von derzeit 1.547 auf 1.480 Kinder reduzieren.
Diese Entwicklung wird sich dann fortsetzten, sodass lt. fortgeschriebener
Bevölkerungsprognose im Jahr 2010 von 1.412 und im Jahr 2015 von 1.367 Kindern
auszugehen ist. Hierbei berücksichtigt sind bereits Zugänge aufgrund geplanter
Bauvorhaben. Dieser sinkenden Kinderzahl stehen derzeit 1625 Kindergartenplätze gegenüber.
Die dargestellte Entwicklung spiegelt sich
auch bei den Geburtenzahlen für den Stadtbezirk Oststadt wieder: hier sinkt die
Zahl der Kinder (3 Jahrgänge) von 213 im Jahr 2004 auf 202 im Jahr 2006. Im
Jahr 2010 beträgt die Kinderzahl voraussichtlich 195 und im Jahr 2015 190 Kinder.
Dieser Entwicklung der Geburtenzahlen sowohl
auf das Stadtgebiet Hilden als auch auf den Stadtbezirk Oststadt bezogen muss
durch die Kindergartenbedarfsplanung
und der darauf aufbauenden Maßnahmenplanung
Rechnung getragen werden. Die sinkende
Geburtenrate erfordert eine bedarfs-,
nachfrage- und trägerorientierte Anpassung der Angebotsstruktur bei den
bestehenden Kindertageseinrichtungen. Hierbei sind vielfältige Faktoren zu
berücksichtigen, u.a.
· Trägervielfalt
· Angebotsstruktur der Einrichtungen
· Raumangebot und -nutzung
· Finanzierungserfordernisse
· Nachfragestruktur
· Deckung anderer Bedarfe, z.B.
Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren (s. Tagesbetreuungsausbaugesetz)
· Gesetzliche Vorgaben
(Umwandlungsmöglichkeiten, Landesfinanzierung, vom Land NRW vorgegebene
Angebotsstrukturen etc.)
· Trägerspezifische Erfordernisse (u.a.
notwendige Einsparungen).
Die vorstehenden Ausführungen machen
deutlich, dass eine Entscheidung über die Bürgeranregung „Erhaltung des
Kindergartens Rehkids“ im Kontext zu
sehen ist mit der „Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für den
Zeitraum 2005 bis 2007 (s. SV 51/03)“ und dem „Ausbau der Betreuungsangebote
für Kinder unter 3 Jahren (s. SV 51/04)“.
Günter Scheib