Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW
- Erhaltung des Städt. Kindergartens Rehkids -
Vorlage
WP 04-09 SV 51/018
Aktenzeichen
III/51-Verw.-Abt.-Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Herr M. Henn, Ohligser Weg 35, 40723 Hilden, hat mit Datum vom 26.07.2004 den als Anlage 1 beigefügten Bürgerantrag „Erhaltung des Kindergartens Rehkids“ (Anregung gem. § 24 GO NW) eingebracht. 

 

Zum 01.09.2001 wurde die 2-gruppige städt. Kindertageseinrichtung Rehkids gemäß Ratsbeschluss vom 04.04.2001 zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz eingerichtet. Die Stellen für das pädagogische Personal wurden in  Änderung des Stellenplanes 2001 befristet bis 31.7.2006 eingerichtet.

 

Der Schaffung dieser zeitlich befristeten städt. Kindertageseinrichtung ging im Frühjahr 2001 die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung bis zum Jahre 2004 voraus. Anhand der vorgelegten Zahlen war erkennbar, dass nach Rückgang der Geburtenrate Mitte der neunziger Jahre und dem damit verbundenen Rückgang der Nachfrage nach Kindergartenplätze die Geburtenrate Ende der neunziger Jahre erneut ansteigen würde mit dem Ergebnis, dass vorübergehend zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen werden mussten. Aufgrund der vorliegenden Bevölkerungsprognose sowie der Kindergartenbedarfsplanung von 2001 war bereits zum damaligen Zeitpunkt erkennbar, dass die steigende Nachfrage nach Kindergartenplätzen sich lediglich auf einen Zeitraum von ca. 3 Jahren beschränken und dann ein Nachfragerückgang eintreten würde, sodass zusätzliche Kindergartenplätze nur zeitlich befristet zu schaffen waren. Die Kindergartenbedarfsplanung zeigte auf, dass bis Mitte 2002 von einer steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren auszugehen war und ab Mitte 2003  die Nachfragequote allmählich wieder sinken würde.

Die mit Sitzungsvorlage 51/84 dargestellten Alternativlösungen zur Deckung des zeitlich befristeten zusätzlichen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen berücksichtigten dies und auch der Ratsbeschluss  vom 04.04.2001 spiegelt dies wieder.

 

Aufgrund des zu erwartenden Nachfrageüberhangs hat der Rat der Stadt dem Verwaltungsvorschlag im Jahre 2001 entsprochen, zum Kindergartenjahr 2001 / 2002 50 zusätzliche Kindergartenplätze zu schaffen. Aufgrund der dargestellten Nachfragesituation bis 1.8.2004 und der zu erwartenden weiteren Entwicklung wurde davon ausgegangen, dass zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren mit der Option der Verlängerung zusätzliche Plätze geschaffen werden sollten. Der Rat der Stadt hat in Übereinstimmung mit der Verwaltung sich für die Einrichtung einer 2-gruppigen Kindertageseinrichtung im Nebengebäude des Evangelischen Kinderheims, Lievenstraße, ausgesprochen. Der Eigentümer der Liegenschaft, Ev. Kinderheim e.V., hat das Gebäude der Stadt Hilden im Rahmen eines Nutzungsvertrages für 5 Jahre mit der Option der Verlängerung überlassen unter der Voraussetzung, dass der Eigentümer nach Ablauf des Nutzungsvertrages keine Abstandssumme für vorgenommen Investitionen an die Stadt Hilden zu entrichten hat.

Bei der Entscheidung zugunsten der heutigen Kindertageseinrichtung Rehkids war von Bedeutung, dass das renovierte Gebäude nach Ablauf der 5-jährigen Mietzeit weitergenutzt werden kann - entweder Verlängerung des Nutzungsvertrages und somit Deckung der Nachfrage nach Kindergartenplätzen oder anderweitige Nutzung in Trägerschaft des Eigentümers.

 

Bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung stand fest, dass die Betriebskosten für diese Kindertageseinrichtung zum überwiegenden Teil durch freiwillige städt. Mittel zu finanzieren sind. Lediglich eine Gruppe dieser Kindertageseinrichtung wird sowohl durch Elternbeiträge (ca. 12 % der Gesamtkosten), Landesmittel und städt. Mittel (jeweils 50 %) finanziert. Die zweite Gruppe wird ausschließlich durch Elternbeiträge und städt. Mittel finanziert.

 

Die damalige Prognose zur Nachfrageentwicklung hat sich voll und ganz bestätigt: bereits seit Mitte 2003 sinkt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren – insgesamt kann festgestellt werden, dass die meisten Kindertageseinrichtungen erst zum Jahreswechsel 2004 / 2005 alle Betreuungsplätze belegt haben, sodass in diesem Jahr erstmals der hineinwachsende Jahrgang bis Ende Dezember fast ausschließlich durch Regelplätze versorgt werden konnte, d.h. erst im kommenden Kalenderjahr muss auf Überbelegungen zurückgegriffen werden, um den hineinwachsenden Jahrgang zu versorgen. Es wird davon ausgegangen, dass bis Mitte 2005 voraussichtlich 35 – 40 Plätze durch Überbelegung geschaffen

 

werden müssen. Im Vergleich dazu: zum Ende des Kindergartenjahres 2002 betrug die Zahl der Überbelegungsplätze ca. 170 Plätze.

 

Diese Entwicklung der Kindergartenbedarfszahlen setzt sich nach den vorliegenden Zahlen der Bevölkerungsprognose weiter fort. Bis zum Jahre 2006 wird sich die Zahl der Kindergartenkinder (3 Jahrgänge) von derzeit 1.547 auf 1.480 Kinder reduzieren. Diese Entwicklung wird sich dann fortsetzten, sodass lt. fortgeschriebener Bevölkerungsprognose im Jahr 2010 von 1.412 und im Jahr 2015 von 1.367 Kindern auszugehen ist. Hierbei berücksichtigt sind bereits Zugänge aufgrund geplanter Bauvorhaben. Dieser sinkenden Kinderzahl stehen derzeit 1625 Kindergartenplätze gegenüber.

Die dargestellte Entwicklung spiegelt sich auch bei den Geburtenzahlen für den Stadtbezirk Oststadt wieder: hier sinkt die Zahl der Kinder (3 Jahrgänge) von 213 im Jahr 2004 auf 202 im Jahr 2006. Im Jahr 2010 beträgt die Kinderzahl voraussichtlich 195 und im Jahr 2015 190 Kinder.

 

Dieser Entwicklung der Geburtenzahlen sowohl auf das Stadtgebiet Hilden als auch auf den Stadtbezirk Oststadt bezogen muss durch die Kindergartenbedarfsplanung und der darauf aufbauenden Maßnahmenplanung Rechnung getragen werden. Die sinkende Geburtenrate erfordert eine bedarfs-, nachfrage- und trägerorientierte Anpassung der Angebotsstruktur bei den bestehenden Kindertageseinrichtungen. Hierbei sind vielfältige Faktoren zu berücksichtigen, u.a.

·    Trägervielfalt

·    Angebotsstruktur der Einrichtungen

·    Raumangebot und -nutzung

·    Finanzierungserfordernisse

·    Nachfragestruktur

·    Deckung anderer Bedarfe, z.B. Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren (s. Tagesbetreuungsausbaugesetz)

·    Gesetzliche Vorgaben (Umwandlungsmöglichkeiten, Landesfinanzierung, vom Land NRW vorgegebene Angebotsstrukturen etc.)

·    Trägerspezifische Erfordernisse (u.a. notwendige Einsparungen).

 

Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass eine Entscheidung über die Bürgeranregung „Erhaltung des Kindergartens Rehkids“ im Kontext zu sehen ist mit der „Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für den Zeitraum 2005 bis 2007 (s. SV 51/03)“ und dem „Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren (s. SV 51/04)“.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib