Betreff
Anpassung des Kontraktes Trennungs- und Scheidungsberatung
Vorlage
WP 14-20 SV 51/116
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Neufassung der Kontrakte:

 

-      Trennungs- und Scheidungsberatung, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren

-      Vormundschaften und Pflegschaften

-      Fachmediation

-      Begleitender Umgang

 

zum 1. Januar 2017.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Historie

Zum 01.01.2001 wurde mit der AG Wohlfahrt (Diakonisches Werk Hilden, SKFM Hilden e.V., SPE Mühle e.V., Paritätischen Wohlfahrtsverband – Kreisgruppe Mettmann) ein Kontrakt über die folgenden Leistungen abgeschlossen:

 

·                 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

·                 Mitwirkung im Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten

·                 Führung von Vormundschaften und Pflegschaften bei Minderjährigen

·                 Fachmediation bei Trennung und Scheidung

·                 Begleitender Umgang

 

Die finanzielle Entwicklung des Kontraktes gestaltete sich folgendermaßen:

 

 

Trennungs- und Scheidungsberatung/ Mitwirkung im familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

Vormund-schaften

Fachmediation

Begleiteter Umgang

Gesamtsumme

2002

73.000 €

 

10.200 €

5.000 €

88.200 €

2003

74.752 €

 

10.200 €

5.000 €

89.952 €

2004

76.600 €

 

10.200 €

5.000 €

91.800 €

2005-2009

94.343 €

 

10.200 €

5.000 €

109.54 €

2009-2011

119.208 €

 

11.042 €

5.000 €

135.250€

2012-2014

175.033 €

 

12.000 €

7.500 €

194.533 €

Seit 2015

186.000 €

 

12.000 €

7.500 €

205.500 €

Neu ab 2017

172.522 €

(ab 2017 getrennt nach TuS und Vormundschaften)

50.349 €

12.000 €

7.500 €

242.371 €

 

Der Kontrakt wurde letztmalig in 2012 angepasst. Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 02.03.2011 mit Sitzungsvorlage WP 51/111 vorbehaltlich einer abschließenden Überprüfung durch den externen Gutachter zur Haushalskonsolidierung die Erweiterung und Anpassung des Kontraktes. Nach Vorlage des Gutachtens beschloss der JHA in seiner Sitzung vom 24.11.2011 die letzte Erhöhung des Kontraktes.   

 

Die Erhöhung beinhaltete

-      die Anpassung des Finanzmittelbedarfs pro Vollzeitstelle auf die damals gültigen KGSt-Richtwerte,

-      die Anpassung der Personalausstattung im Hinblick auf die gesetzliche Normierung von 50 Vormundschaften pro Vollzeitstelle und

-      die Anpassung der refinanzierten Stellenanteile vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Fallzahlen.

 

Aufgrund von kontraktierten Indexanpassungen liegt die aktuelle Kontraktsumme derzeit bei 205.500 €.

 

Die AG Wohlfahrt weist bereits seit 2013 darauf hin, dass der Kontrakt nicht auskömmlich sei. Dies sei begründet durch den Anstieg der Fallzahlen, sowie der nicht kostendeckenden Refinanzierung der Personalstellen. Vor diesem Hintergrund wurde in 2015 eine externe Untersuchung für die Bereiche Trennung und Scheidung, sowie Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren durchgeführt. Der Bereich der Vormundschaften wurde ausgeklammert, da der Gesetzgeber hier eine maximale Fallzahl von 1:50 festschreibt.

 

Um zukünftig flexibler und passgenauer auf Bedarfe reagieren zu können und zur besseren Abgrenzung und Transparenz werden die erbrachten Leistungen künftig in einzelnen Kontrakten geregelt. Auf diese wird nachfolgend eingegangen.

 

 

1.     Kontrakt Fachmediation

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Elternteile mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Diese Leistung wird nur vom SPE Mühle e.V. erbracht. Sie soll weiterhin mit dem Pauschalbetrag von 12.000 € vergütet  werden.

 

 

2.    Kontrakt Trennungs-und Scheidungsberatung / Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (kurz TuS)

Diese Leistung wird vom Diakonischen Werk Hilden und vom SKFM Hilden erbracht. In einigen wenigen Ausnahmefällen (in den letzten zwei Jahren kein Fall) wurde die Leistung auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Mettmann erbracht. Nach Rücksprache mit diesem Träger soll auf diesen Kontraktpartner künftig verzichtet werden, da hier kein Bedarf besteht. Sofern ein Ratsuchender auf einem weltlichen, nichtkonfessionellen Träger besteht, kann er an die städtische Psychologische Beratungsstelle verwiesen werden.

 

Zur Prüfung der Stellenbedarfe wurde eine externe Untersuchung durchgeführt. Die externe Untersuchung wurde durch das INSO Institut Essen vorgenommen, welches auch in 2013/2014 den Arbeitsbereich des ASD durchleuchtet und bewertet hatte. Somit wurden eine Vergleichbarkeit und ein gemeinsamer Maßstab der Qualität gewährleistet.

 

Bisher stehen dem Aufgabengebiet TuS rein rechnerisch, auf der Basis der Fallzahlen 2015 folgende Stellenanteile zur Verfügung:

           Trennungs- und Scheidungsberatung                                  1,43 VzK

Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren

 

Laut INSO sind zur adäquaten Aufgabenwahrnehmung 2,27 Stellen (VzK) erforderlich. Es ergibt sich somit ein zusätzlicher Refinanzierungsbedarf für 0,84 Stellen. Dieses Defizit wurde in der Vergangenheit in Teilen durch die AG Wohlfahrt durch den Einsatz von Eigenmitteln aus dem Bereich Vormundschaften kompensiert. Diese Eigenmittel werden künftig im Kontrakt Vormundschaften (siehe unter 3.) in Abzug gebracht. 

 

Zur Berechnung der Kontraktsumme wurde das neue Stelletableau mit den KGSt Personalkostenwerten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/2016) multipliziert. Dabei wurde sich gemeinsam mit den Mitgliedern der AG Wohlfahrt darauf verständigt, die Mitarbeiter/innen für diesen Arbeitsbereich nach TVöD S 11 einzugruppieren.

 


Die Berechnung stellt sich wie folgt dar:

TuS

VzK Stellen

2,27

Personalkosten S11

56.000 €

127.120 €

Sachkosten

8.800

19.976 €

Gemeinkosten

20%

25.424 €

Gesamtsumme

 

  172.522,27 €

 

 

Die Kontraktsumme für den Bereich TuS in 2017 würde sich im Ergebnis auf 172.522 € belaufen.

 

 

3.    Vormundschaften

Der Gesetzgeber sieht hier eine maximale Fallzahl von 1:50 Fällen vor. Dieser Wert soll weiterhin Grundlage in diesem Arbeitsbereich sein, auch wenn die Träger dies für nicht ausreichend erachten und andere Kommunen bereits mit einer Fallzahl von 1:40 bzw. 1:30 operieren. Hier gilt es in den kommenden Jahren aufmerksam die Entwicklung zu verfolgen und ggfls. anzupassen.

 

Anhand der Fallzahlen aus dem Jahr 2015 (61 Fälle) ergibt sich ein Refinanzierungsbedarf von 1,22 Stelle. Zugrunde gelegt wurden hier erneut die Personalkostenwerte der KGSt (Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/2016). Es wurde sich einvernehmlich auf die Eingruppierung S14 verständigt, da Vormünder häufig auch im Bereich der Kindeswohlgefährdung agieren, welche ein entscheidendes Tarifmerkmal für diese Eingruppierung darstellt.

 

Bei der Berechnung wurde ebenfalls berücksichtigt, dass die Träger im Bereich der Vormundschaften Einnahmen erzielen. Das VBVG (Vormünder und Betreuervergütungsgesetz) ermöglicht den anerkannten Vormundschaftsvereinen die in der jeweiligen Vormundschaft erbrachten Tätigkeiten mit einem Stundensatz von € 33,50 abzurechnen. Eine 1:1 Refinanzierung ist durch den Stundensatz nicht möglich, da die Brutto – Personalkosten der Vereine höher liegen als die Zeiträume, die durch abzurechnende Stunden dargestellt werden können. Die AG Wohlfahrt konnte in den letzten Jahren Einnahmen von durchschnittlich 45.000 € erzielen. Diese wurden in der Vergangenheit für die entstandenen, nicht kommunal refinanzierten Personalkosten eingesetzt und werden nunmehr erstmals in den Kontrakt als Position eingebracht. Im Januar eines jeden Jahres legen die Träger einen Nachweis über die Fallzahlen und über die im Vorjahr erwirtschafteten Mittel vor, um vereinbarungsgemäß die Berechnung der Vergütung des Folgejahres zu ermöglichen.

 

Für das Jahr 2017 ist die Summe der Drittmittel aus 2015 relevant. Hier erhielten die Träger eine Summe von 49.985 € über die Gerichtskasse. Um diese Summe reduziert sich die maximale Vergütung für den Kontrakt Vormundschaften/Pflegschaften.

 

Die Berechnung stellt sich wie folgt dar:

Vormundschaften/Pflegschaften

Fallzahlenschlüssel

01:50

Fallzahl:

61

VzK Stellen

1,22

Personalkosten  S14

61.200 €

74.664 €

Sachkosten

8.800

          10.736 €

Gemeinkosten

20%

14.933 €

Gesamtsumme

 

  100.334,02 €

Abzug Eigenmittel 2015

 

49.985 €

Kontraktsumme 2017

 

    50.349,02 €

 

Die Kontraktsumme für den Bereich Vormundschaften/Pflegschaften würde sich im Ergebnis auf 50.349 € belaufen.

 

 

4.    Kontrakt Begleiteter Umgang

 

In Einzelfällen muss der Rechtsanspruch auf Umgang eines Elternteils mi seinem Kinde über das Instrument des Begleiteten Umgangs geregelt werden. Dies geschieht z.B., wenn der das Kind betreuende Elternteil den alleinigen Umgang des Umgangsberechtigten mit dem Kind verweigert oder aber eine Kindeswohlgefährdung im Kontakt zwischen Kind und Umgangsberechtigtem nicht ausgeschlossen werden kann.

 

In strittigen Fällen kann per Vergleich, Gerichtsbeschluss oder auf Vorschlag des Jugendamtes der betreute Umgang angeordnet bzw. vereinbart werden. Die rechtliche Grundlage für den Begleiteten Umgang ist in §1684 Abs. 4, Sätze 3 und 4 BGB sowie in §1685 BGB festgelegt. Die Erfahrungen der letzten Jahre belegen, dass die gezahlte Pauschale für diesen Bereich auskömmlich ist. Sie soll in unveränderter Höhe fortgeschrieben werden.

 

Die Aufsummierung aller vier Kontrakte ergibt folgendes Bild

Fachmediation                                     12.000 €

TuS                                                    172.522 €

Vormundschaften/Pflegschaften         50.349 €

Begleiteter Umgang                               7.500 €

Gesamtvolumen                                242.371 €

 

 

Nach Abzug der durch die AG Wohlfahrt eingeworbenen Drittmittel ergibt sich eine Kontraktsumme von 242.371 €. Der Mehrbedarf zum derzeitigen Kontraktvolumen beläuft sich auf 36.871 €. Dies ist durch drei Faktoren bestimmt:

  1. Steigerung der Fallzahlen im Vergleich zu 2012
  2. Ausweitung des Personaltableaus für den Bereich TuS auf der Basis der Organisationsuntersuchung der INSO GmbH
  3. Anpassung der Refinanzierung der Personalkosten auf das aktuell gültige KGSt Gutachten- Kosten eines Arbeitsplatzes Version 2015/2016

 

Mit der AG Wohlfahrt konnte vereinbart werden, dass die Entscheidung über eine Erhöhung des Kontraktes dem Fachausschuss erst Ende 2016 vorgelegt wird. Eine haushaltswirksame Anpassung würde somit für den Haushalt 2017 greifen. Die AG Wohlfahrt hat somit ein weiteres Jahr auf eine bedarfsgerechte Finanzierung vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Hilden verzichtet.

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin  


Finanzielle Auswirkungen Ja   

 

Produktnummer / -bezeichnung

060312

Kindschaftsrechtsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017ff

0603120070

533400

Leistungen d. JH an natürl. P. außerhalb von E.

242.371 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

x

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Der Ansatz ist im Entwurf enthalten.

Gesehen Klausgrete