Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW),
hier: Anregung gegen den Weiterbau der L 403n in Richtung Langenfeld
Vorlage
WP 04-09 SV 61/002
Aktenzeichen
IV/61.1-Groll/ws
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

 

 

 

(G. Scheib)

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Zuletzt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 8. September legte die Verwaltung einen aktuellen Sachstandsbericht zum möglichen Weiterbau der L 403n in Richtung Langenfeld vor. Es sei in diesem Zusammenhang an die entsprechende Sitzungsvorlage Nr. IV-1-421 erinnert.

 

In dieser Vorlage wurde zusammenfassend ausgeführt, dass die Stadt Hilden von einem Weiterbau der
L 403n nicht profitiert. Einer Mehrbelastung an verschiedenen Knotenpunkten des Vorbehaltsstraßennetzes steht eine „Entlastung“ der Richrather Straße gegenüber, die nur unter Zugrundelegung unrealistischer Annahmen rechnerisch ermittelt werden konnte.

 

Weiter wurde in der SV ausgeführt, im Wesentlichen würde die Stadt Langenfeld Vorteile aus der Straßenbaumaßnahme ziehen in Form einer zusätzlichen Anbindung dortiger Gewerbegebiete an das überregionale Straßennetz.

 

Für die Stadt Solingen, die ja in der vorliegenden Anregung ebenfalls erwähnt wird, erwartet die Verkehrswertuntersuchung im Bereich des Stadtteils SG-Ohligs leicht reduzierte Verkehrsbelastungen auf der L 85 (Hildener Str.) und auf der Nord-Süd-Verbindung Eller Str./Bonner Str. (L 288). Insofern sieht auch die Stadt Solingen Vorteile im Bau der Straße.

 

Inhaltlich hat sich seitdem nichts Neues ergeben. Es gilt also zunächst den nächsten Schritt im Verfahren abzuwarten: die Zusammenlegung der Ergebnisse von Verkehrswertuntersuchung und Umweltverträglichkeitsstudie durch den Landesbetrieb Straßen NRW. Ob die Resultate der Umweltverträglichkeitsstudie noch im Jahr 2004 vorgelegt werden, ist weiterhin offen. Demnach kann auch noch nicht abgesehen werden, ob im Jahr 2005 ein Linienbestimmungsverfahren eingeleitet wird oder nicht.

 

Hier nun kommt der beigefügte Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW ins Spiel.

 

Gemeinsam gestellt von den Hildener Ortsgruppen des ADFC und des B.U.N.D. sowie der Bürgerinitiative MUT e.V., schlägt die Anregung vor, der Rat der Stadt Hilden möge sich gegen den Weiterbau der L 403n in Richtung Langenfeld aussprechen, die weitere Planung nicht unterstützen und im Falle eines Planfeststellungsverfahrens das gemeindliche Einvernehmen versagen.

 

Schon in der bereits erwähnten Vorlage Nr. IV-1-421 wurde die Position der Verwaltung deutlich. Sie sieht in dem angedachten Weiterbau der L 403n (Ostring) keine Vorteile für die Stadt Hilden, erwartet jedoch eine Reihe von Nachteilen: - Überlastungserscheinungen an verschiedenen Knotenpunkten; keine wirkliche Entlastung auf der Richrather Straße; letztlich mehr Kfz-Verkehr im Hildener Stadtgebiet.

                                                                         

Angesichts der Tatsache, dass eine offizielle Fortführung der Planung, etwa durch ein Linienbestimmungsverfahren, nicht terminiert werden kann, verbleibt für die Verwaltung selbst nur die Möglichkeit des Abwartens.

 

Hinsichtlich der politischen Aspekte der Bürgeranregung wird die Beschlussfassung anheim gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

( G. Scheib )