Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt gemäß §§ 3 – 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches
vom 7.7.1987 in der zurzeit gültigen Fassung die Wahl bzw. die Wiederwahl folgender
Mitglieder des Umlegungsausschusses:
a)
als Sachverständigen für Bewertung:
Herrn
Stadtvermessungsdirektor a.D. Arthur Unger
b)
als stellvertretenden Sachverständigen für
Bewertung:
Herrn
Stadtobervermessungsrat Achim Filenius
c)
als stellvertretenden Sachverständigen für
Vermessung und Kataster:
Herrn
Kreisobervermessungsrat Axel Willinghöfer
Erläuterungen und Begründungen:
ALLGEMEINES
Der Umlegungsausschuss der Stadt Hilden ist gemäß Baugesetzbuch zuständig für die Neuordnung von Grundstücken und Rechten, wenn es zur Realisierung der städtebaulichen Planung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.
Seine Zusammensetzung, die Amtsdauer der Mitglieder sowie die Grundsätze der Tätigkeit sind in der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches für NRW geregelt. Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern (einem Juristen als Vorsitzenden, einem Sachverständigen für Bewertung, einen Sachverständigen für Vermessung und Kataster sowie zwei Ratsmitgliedern). Für jedes Mitglied sind ein oder mehrere Personen als Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen wie das vertretene Mitglied erfüllen müssen.
Die Umlegungsausschüsse müssen insbesondere von der Stadt unabhängig sein und alle Entscheidungen selbstständig treffen. Die Unabhängigkeit wird auch dadurch deutlich, dass der Vorsitzende sowie die Sachverständigen – und damit die Mehrheit – nicht Mitglied des Rates der Stadt Hilden oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Stadt Hilden stehen dürfen.
ENDE DER AMTSZEIT UND WIEDERWAHL VON ZWEI MITGLIEDERN
Die fünfjährige Amtszeit der sachverständigen Mitglieder Arthur Unger und Axel Willinghöfer ist seit dem 6.4.2016 abgelaufen.
Herr Unger ist 69 Jahre alt und war bis zu seiner Pensionierung Leiter des Fachbereichs 4 (Planen und Bauen) der Stadt Meerbusch und zusätzlich langjähriger Geschäftsführer des dortigen Umlegungsausschusses. Er ist im Hildener Umlegungsausschuss seit 1996 zunächst als stellvertretender Sachverständiger, seit 2000 als Sachverständiger für Bewertung aktiv.
Herr Willinghöfer ist 50 Jahre alt und ist als Abteilungsleiter „Erhebung von Geoinformationen“ und stellvertretender Amtsleiter beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Mettmann tätig. Seit 2011 ist er als stellvertretender Sachverständiger für Vermessungs- und Katasterfragen im Hildener Umlegungsausschuss aktiv.
Beide Herren haben bisher durch ihr Fachwissen die Arbeit des Umlegungsausschusses positiv beeinflusst und sind mit den anstehenden Aufgaben vertraut.
Sie sind bereit sich der Wiederwahl zu stellen. Gemäß § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches ist die Wiederwahl zulässig.
AUSSCHEIDEN EINES MITGLIEDS UND NEUWAHL
Das sachverständige Mitglied Rudolf Kaiser ist auf eigenem Wunsch bereits zum 30.6.2015 aus dem Umlegungsausschuss der Stadt Hilden ausgeschieden. Herr Kaiser war seit dem Jahr 2000 ununterbrochen im Hildener Umlegungsausschuss aktiv. Seine Stelle ist neu zu besetzen.
Herr Filenius wurde von der Geschäftsstelle gefragt, ob er sich die Mitarbeit im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden vorstellen könne. Er sagte zu und bewirbt sich somit um die Nachfolge von Herrn Kaiser als Stellvertreter des Sachverständigen für Bewertung Herrn Unger. Herr Filenius ist 45 Jahre alt und Leiter der Abteilung Grundstückswertermittlung und Bodenordnung der Stadt Solingen. Außerdem ist er Geschäftsführer des dortigen Umlegungsausschusses.
Er erfüllt die formalen Voraussetzungen des § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches und ist – neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer – als Mitglied von zwei Umlegungsausschüssen mit den Aufgaben der Bodenordnung vertraut. Ausführliche Details zu Herrn Filenius‘ Vita sind dem anliegenden Lebenslauf zu entnehmen.
Vor dem Hintergrund, dass es immer schwieriger wird, entsprechend in der Bodenordnung fachkundige Sachverständige zu finden, ist die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses froh, mit Herrn Filenius einen fach- und sachkundigen Kollegen aus einer benachbarten Stadt für die Mitarbeit im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden gewinnen zu können – natürlich unter dem Vorbehalt, dass der Rat dem Vorschlag folgen kann.
DERZEITIGE ZUSAMMENSETZUNG DES UMLEGUNGSAUSSCHUSSES DER STADT HILDEN
- Vorsitzender: Herr Klaus Meisloch
Vertretung: Herr Stephan Klein
- Sachverständiger für Vermessung und Kataster: Herr Wolfgang Schwandke
Vertretung: Herr Axel Willinghöfer (seit 06.04.2016 nur amtierend)
- Sachverständiger für Bewertung: Herr Arthur Unger (seit 06.04.2016 nur amtierend)
Vertretung: vakant
- Ratsmitglieder: Frau Dagmar Hebestreit und Herr Rainer Schlottmann
Vertretung: Herr Jürgen Scholz und Frau Marion Buschmann
VORSCHLAG
Die Verwaltung schlägt vor,
a)
als Sachverständigen für Bewertung
Herrn
Stadtvermessungsdirektor a.D. Arthur Unger
b)
als stellvertretenden Sachverständigen für
Bewertung
Herrn
Stadtobervermessungsrat Achim Filenius
und
c)
als stellvertretenden Sachverständigen für
Vermessung und Kataster
Herrn Kreisobervermessungsrat Axel Willinghöfer
zu wählen bzw. wiederzuwählen.
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Kostenträger/
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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