- Strategie- und Handlungskonzept für eine erfolgreiche Flüchtlingsintegration in Hilden -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach
Vorberatung im Sozialausschuss, Schul- und Sportausschuss und
Jugendhilfeausschuss auf der Grundlage des vorgelegten Strategie- und
Handlungskonzeptes den Prozess der nachhaltigen Integration in Hilden intensiv
und konsequent fortzusetzen.
Die Entwicklungen und Ergebnisse sind
regelmäßig im Integrationsbericht darzustellen.
Erläuterungen und Begründungen:
Eine aktive und umfassende Integration hat in Hilden eine lange Tradition. Die Aufgabe der Integration stellt sich daher dem Grunde nach nicht neu. Allerdings ist der Umfang und die Dimension der zu bewältigenden sozialen und kulturellen Herausforderungen angesichts des hohen Flüchtlingszuganges deutlich höher als in der Vergangenheit. Die schutzbedürftigen Flüchtlinge in unserer Gesellschaft erfolgreich zu integrieren, ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für jede Stadt. Dazu bedarf es einer vorausschauenden und ambitionierten Integrationspolitik. Es gilt große Anstrengungen zu unternehmen, um den aktuellen „Krisenmodus“ zu verlassen und einen nachhaltig wirkenden Integrationsprozess aktiv zu gestalten und zu prägen.
Hilden hat sich bislang dafür sehr gute Grundlagen erarbeitet und frühzeitig richtige Strukturen eingerichtet. Die neuen Herausforderungen verlangen allerdings eine Fortentwicklung und Anpassung der bewährten Konzepte.
Mit dem als Anlage beigefügten „Strategie- und Handlungskonzept für eine erfolgreiche Flüchtlingsintegration in Hilden“ soll dazu die entsprechende Grundlage und Orientierung gegeben werden. Ziel aller Verantwortlichen und Beteiligten muss es sein, dass die Integration in Hilden weiter machbar bleibt und „funktioniert“.
Die Finanzierung aller im Konzept
genannten aktuellen und beabsichtigten konkreten Maßnahmen, Projekte und
Angebote sind durch die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten städtischen
Mittel, durch Fördermittel und durch Spenden sichergestellt. Dazu gehört auch
der geplante Umbau eines Teils der Theodor-Heuss-Hauptschule zu einer
sechsgruppigen Kindertageseinrichtung. Zusätzliche finanzielle Aufwendungen
sind aktuell nicht erkennbar.
Die weiteren finanziellen Auswirkungen
dieser gesellschaftlichen Gemeinschaftsaufgabe in den nächsten Jahren sind für
alle Städte und Gemeinden zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret einzuschätzen.
Sie müssen im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen immer wieder neu bewertet,
beraten und entschieden werden.
Unverzichtbar ist eine dauerhafte und
ausreichende finanzielle Unterstützung durch Bund und Land. Es besteht die
Erwartung aller Städte und Gemeinden, dass das im Kontext zu dem von der
Bundesregierung aktuell geplanten Integrationsgesetz diese Planungssicherheit
hergestellt wird.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen ja
Produktnummer
/ -bezeichnung |
030101, 030103, 030104,
030106, 060101, 060107, 060201, 060301, 060305, 060316, 040103, 040501,
040601, 040801, 050303, 050501, 100801 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Im Rahmen der kommenden
Haushaltsplanberatungen müssen die jeweiligen Ansätze in den Produkten, unter
Berücksichtigung der Bundes- und Landesmittel, an die aktuellen finanziellen
Gegebenheiten angepasst werden. Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen nein
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |