Betreff
Integration ist machbar
- Strategie- und Handlungskonzept für eine erfolgreiche Flüchtlingsintegration in Hilden -
Vorlage
WP 14-20 SV 50/073
Aktenzeichen
Dez. III Ga/ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss, Schul- und Sportausschuss und Jugendhilfeausschuss auf der Grundlage des vorgelegten Strategie- und Handlungskonzeptes den Prozess der nachhaltigen Integration in Hilden intensiv und konsequent fortzusetzen.

 

Die Entwicklungen und Ergebnisse sind regelmäßig im Integrationsbericht darzustellen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Eine aktive und umfassende Integration hat in Hilden eine lange Tradition. Die Aufgabe der Integration stellt sich daher dem Grunde nach nicht neu. Allerdings ist der Umfang und die Dimension der zu bewältigenden sozialen und kulturellen Herausforderungen angesichts des hohen Flüchtlingszuganges deutlich höher als in der Vergangenheit. Die schutzbedürftigen Flüchtlinge in unserer Gesellschaft erfolgreich zu integrieren, ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für jede Stadt. Dazu bedarf es einer vorausschauenden und ambitionierten Integrationspolitik. Es gilt große Anstrengungen zu unternehmen, um den aktuellen „Krisenmodus“ zu verlassen und einen nachhaltig wirkenden Integrationsprozess aktiv zu gestalten und zu prägen.

 

Hilden hat sich bislang dafür sehr gute Grundlagen erarbeitet und frühzeitig richtige Strukturen eingerichtet. Die neuen Herausforderungen verlangen allerdings eine Fortentwicklung und Anpassung der bewährten Konzepte.

Mit dem als Anlage beigefügten „Strategie- und Handlungskonzept für eine erfolgreiche Flüchtlingsintegration in Hilden“ soll dazu die entsprechende Grundlage und Orientierung gegeben werden. Ziel aller Verantwortlichen und Beteiligten muss es sein, dass die Integration in Hilden weiter machbar bleibt und „funktioniert“.

 

Die Finanzierung aller im Konzept genannten aktuellen und beabsichtigten konkreten Maßnahmen, Projekte und Angebote sind durch die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten städtischen Mittel, durch Fördermittel und durch Spenden sichergestellt. Dazu gehört auch der geplante Umbau eines Teils der Theodor-Heuss-Hauptschule zu einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung. Zusätzliche finanzielle Aufwendungen sind aktuell nicht erkennbar.

Die weiteren finanziellen Auswirkungen dieser gesellschaftlichen Gemeinschaftsaufgabe in den nächsten Jahren sind für alle Städte und Gemeinden zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret einzuschätzen. Sie müssen im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen immer wieder neu bewertet, beraten und entschieden werden.

Unverzichtbar ist eine dauerhafte und ausreichende finanzielle Unterstützung durch Bund und Land. Es besteht die Erwartung aller Städte und Gemeinden, dass das im Kontext zu dem von der Bundesregierung aktuell geplanten Integrationsgesetz diese Planungssicherheit hergestellt wird.

 

 

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen   ja

 

Produktnummer / -bezeichnung

030101, 030103, 030104, 030106, 060101, 060107, 060201, 060301, 060305, 060316, 040103, 040501, 040601, 040801, 050303, 050501, 100801

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen müssen die jeweiligen Ansätze in den Produkten, unter Berücksichtigung der Bundes- und Landesmittel, an die aktuellen finanziellen Gegebenheiten angepasst werden. 

 

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen nein

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent