Betreff
Festlegung der Zahl der Beigeordneten
Vorlage
WP 14-20 SV 10/031
Aktenzeichen
I/10
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Wir sind der Auffassung, dass die Verwaltungsspitze zukünftig mit zwei Beigeordneten auskommen kann.

Die Hildener FDP sieht die Maßnahme der Reduzierung als notwendigen Schritt zur Haushaltskonsolidierung. Wir sind davon überzeugt, dass nach dem Ausscheiden des Dezernenten Herrn Reinhard Gatzke die Dezernatsaufgaben wie folgt verteilt werden können:

Z.B. die Bereiche Soziales, Jugendamt und Schule werden dem Dezernat des Beigeordneten Herrn Norbert Danscheidt zugeordnet. Die Bürgermeisterin wird gebeten, die Dezernatsaufgaben der Bereiche Kultur und Sport zu übernehmen.

Die Kosten eines Dezernenten können nach Meinung der FDP besser in den Bereichen des direkten Bürgerservice in der Hauptverwaltung eingesetzt werden.

Wir wollen, den guten Service und die kurzen Reaktionszeiten, die die Stadtverwaltung Hilden bietet, unverändert beibehalten.

Einer Wiederbesetzung der freiwerdenden Beigeordnetenstelle wird die FDP nicht zustimmen. Die FDP-Fraktion steht für eine „lean Managementstruktur" und somit für eine flache Verwaltungshierarchie mit einer Bürgermeisterin und zwei Beigeordneten.


Antragstext:

 

Der Rat möge beschließen, dass die Hauptsatzung der Stadt Hilden in § 15 Abs. 1 dahingehend geändert wird, dass die Anzahl der Beigeordneten, die die Bürgermeisterin/den Bürgermeister in ihrem/seinen Geschäftsbereich vertreten, auf bis zu 2 festgelegt wird.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung der Stadt Hilden ist in vier Dezernate gegliedert. Anders als in vielen anderen Städten leitet die Bürgermeisterin ein eigenes Dezernat, so dass zur Leitung der verbleibenden drei Dezernate drei Beigeordnete bestellt sind.

 

Die Größe der Dezernate lässt eine weitere Reduzierung der Anzahl der Beigeordneten nicht zu. So umfasst das Dezernat III mit drei Ämtern rd. 440 Mitarbeiter/innen. In den Dezernaten I und IV liegt diese Zahl knapp über bzw. unter 200 Mitarbeiter/innen.

 

Zwar haben andere Städte wie z. B. Mettmann und Langenfeld weniger Beigeordnete; dafür nehmen dort jedoch Laufbahnbewerber/innen die Aufgaben von Dezernenten oder vergleichbaren Fachbereichsleitungen wahr. So sind in Mettmann zwei Beigeordnete und zwei Fachbereichsleitungen beschäftigt; damit gibt es dort eine Führungsfunktion mehr als in Hilden mit drei Beigeordneten. In Langenfeld sind es sogar eine Beigeordnete, drei Fachbereichsleitungen sowie der Kämmerer.

 

Bei einer Vergrößerung der Dezernate wäre eine wirksame Steuerung nicht mehr möglich. Vielmehr würde sich die Notwendigkeit ergeben, die Amts- oder Abteilungsleiterebene zu verstärken. Hiermit wären zusätzliche Personalkosten verbunden.

 

Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass in den letzten Jahren in der Hildener Verwaltung viele Ämter zusammengelegt wurden und nicht zuletzt die frühere Führungsebene der Abteilungsleiter ersatzlos weggefallen ist. Hierdurch ist die FDP-Forderung nach einem „lean management“ bereits umgesetzt.

 

Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass die Zahl der Beigeordneten unverändert bleiben soll.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin