Betreff
Bericht zur Flüchtlingsunterbringung
Vorlage
WP 14-20 SV 50/072
Aktenzeichen
Dez. III Ga/ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Flüchtlingsunterbringung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang des letzten Jahres erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. Diese bewährte Vorgehensweise wird mit dieser Sitzungsvorlage fortgesetzt.

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Im vergangenen Jahr erreichte die Flüchtlingsmigration mit 1,1 Mio. Zugängen im EASY-System (Erstverteilung der Asylbegehrenden) eine historische Dimension, die auch in Hilden mit hohen Zugangszahlen spürbar war.

 

Im Jahr 2016 wurden im Zeitraum vom 01.01. bis 18.05.2016 bundesweit 199.602 Zugänge verzeichnet. Gemäß der Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels wurden in diesem Zeitraum dem Land NRW 44.989 Asylsuchende zugewiesen. Die Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum tatsächlich die Einrichtungen des Landes aufsuchten, ist jedoch deutlich größer. Hinzu kommen Asylsuchende, die über die Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels hinaus die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unmittelbar angelaufen haben und von hier aus in andere Bundesländer weitergeleitet wurden (Ex-NRW-Fälle) und Folgeantragsteller, die in ihre Zuweisungskommune aus dem Erstverfahren weitergeleitet wurden.

 

Tatsächlich wurden demnach in den Einrichtungen des Landes im Zeitraum vom 01.01. – 18.05.2016 insgesamt 58.000 Asylsuchende aufgenommen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung von 35%.

 

Im Vergleich zu den vergangenen Monaten ist der Zugang von Flüchtlingen deutlich gesunken. In der 19. Kalenderwoche 2016 erfolgten insgesamt 910 Zugänge in NRW.

 

Die fünf Hauptherkunftsländer für NRW (EASY-Buchungen) im März 2016 waren:

  1. Syrien             25,7%
  2. Irak                 16,5%
  3. Afghanistan      4,8%
  4. Iran                   4,2%
  5. Guinea              3,4%

 

Mit Erlass vom 18.12.2015 hatte die Landesregierung verfügt, dass rund 10.000 Plätze in Landeseinrichtungen abgebaut werden. Dies sollte vorwiegend dazu dienen, belegte Turn- und Sporthallen wieder frei zu ziehen. Mit Stand vom 09.05.2016 werden im Land NRW noch 21 Sporthallen im Rahmen der Landeserstaufnahme genutzt.

 

Mit einem weiteren Erlass sollen die Kapazitäten in den Landeseinrichtungen erneut um 15.000 Plätze reduziert werden. Diese Handlungsspielräume durch freie Kapazitäten hat das Land zur Entlastung der Kommunen genutzt. Lange Zeit wurden Flüchtlinge nur solchen Kommunen zugewiesen, die ihre Erfüllungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLÜAG) deutlich untererfüllt hatten. Dieser Umstand war offensichtlich von der Landesregierung nicht wahrgenommen worden. Erst als einige Kommunen, so auch die Stadt Hilden,  auf diese Situation hinwiesen und der Städte- und Gemeindebund  daraufhin intervenierte, reagierte die Landesregierung mit entsprechenden Anweisungen an die zuständigen Bezirksregierungen.

 

Bis zum 09.05.2016 wurden 34.000 Flüchtlinge den Kommunen zugewiesen.

 

Insgesamt halten sich in NRW ca. 57.000 Ausreisepflichtige auf. Nach der bundespolizeilichen Statistik hat NRW im Jahr 2016 bislang 1.727 Personen abgeschoben. Insgesamt 5.530 Ausreisen erfolgten auf freiwilliger Basis.

 

Situation in Hilden

 

Trotz aller Problemsituationen und Unwägbarkeiten ist die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge bislang gut gelungen. Die bis zum Mai erfolgte Zuweisung von Flüchtlingen allein in die Städte, die ihre Unterbringungsquote nicht erfüllt hatten, hatte zu einer gewissen Entspannung geführt und der Stadt Hilden eine wichtige „Atempause„ verschafft, zumal verschiedene Baumaßnahmen zur Schaffung weiterer Plätze sich stark verzögerten.

 

Aktuell sind in Hilden in den städtischen Unterkünften 75 Familien mit 134 Kindern, 165 männliche und 20 weibliche alleinstehende Einzelpersonen untergebracht. Sie kommen aus 50 unterschiedlichen Ländern. Die Hauptherkunftsgebiete der in Hilden untergebrachten Personen sind folgende:

 

Syrien                                     20,9%

Irak                               8,9%

Albanien                       8,9%

Serbien                         7,4%

Afghanistan                  7,2%

Mazedonien                  4,8%

Magreb-Staaten           4,3%.

 

Der Anteil der Westbalkanstaaten einschließlich der sicheren Herkunftsstaaten liegt bei 26,1% und hat sich gegenüber dem Herbst 2015 deutlich reduziert.

 

Die Zahl der untergebrachten Personen hat sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

 

 

Die Zuweisungen von Flüchtlingen haben sich im letzten Jahr enorm gesteigert. Ende Juli 2014 waren es noch 170 Personen; nach dem Stand April 2016 sind es 464 Personen.

 

Die Entwicklung der monatlichen Zuweisungen von Januar 2015 bis heute gestaltete sich wie folgt:

 

 

 

Von der Einrichtung der beiden Notunterkünfte in der Albert-Schweitzer-Hauptschule und auf dem evangelischen Schulgelände hat die Stadt Hilden erheblich profitiert. Die Kapazität von insgesamt 484 Plätzen wird bei der Anrechnungsquote berücksichtigt. Ohne die Notunterkünfte müssten aktuell ca. 500 Personen zusätzlich in städtischen Regelunterkünften untergebracht werden. Neben diesem Aufnahmevorteil ergibt sich auch ein erheblicher finanzieller Vorteil, der den städtischen Haushalt mit ca. 400.000 € monatlich entlastet. Es ist gelungen, diese Vorteile durch entsprechende Vertragsabschlüsse mit der Bezirksregierung weiter zu erhalten. Danach wird die Notunterkunft in der Albert-Schweitzer-Hauptschule zum 30.09.2016 aufgegeben, während die Johanniter-Unfallhilfe e.V. einen Vertrag zum Betrieb der Notunterkunft auf dem Gelände des evangelischen Schulzentrums bis zum 31.12.2017 besitzt.

 

Die Verwaltung hat über einen sehr langen Zeitraum als eine der wenigen Kommunen in NRW die betriebswirtschaftlichen Kosten ermittelt und mit den Landeszuweisungen abgeglichen. Es wird deutlich, dass über den gesamten Zeitraum hinweg eine völlig unzureichende Landesförderung gegeben ist. Zwar ist der Zuschussanteil durch die erheblich verbesserte Landesförderung in 2015 merkbar gestiegen, weit über die Hälfte der Kosten muss jedoch allein von der Stadt Hilden getragen werden.

 

Jahr

Kalkulatorische

Kosten d. Häuser

Betriebskosten

der Häuser

Personalkosten der Häuser

Ausgaben

AsylbLG

Gesamtkosten

Asylbereich

Zuwendung

nach FlüAG

FlüAG in %

2005

309.218,00 €

  192.826,00 €

 212.499,00 €

      438.075,00 €

      1.152.619,00 €

      202.989,00 €

17,61%

2006

307.099,00 €

 153.116,00 €

   190.442,00 €

      901.267,00 €

      1.551.924,00 €

      180.119,00 €

11,61%

2007

213.681,00 €

  139.182,00 €

195.801,00 €

      668.814,00 €

      1.217.479,00 €

      163.836,00

13,46%

2008

211.164,00 €

143.893,00 €

  143.905,00 €

      284.788,00 €

         783.852,00 €

      198.797,00 €

25,36%

2009

208.647,00 €

 245.059,00 €

   130.896,00 €

      271.155,00 €

         855.757,00 €

        91.045,00 €

10,64%

2010

206.132,00 €

170.450,00 €

  124.768,00 €

      374.887,00 €

         876.237,00 €

        90.984,00 €

10,38%

2011

203.614,00 €

202.741,00 €

  112.348,00 €

      415.790,00 €

         934.493,00 €

      107.991,00 €

11,56%

2012

188.044,00 €

 290.675,00 €

 130.583,00 €

      749.240,00 €

      1.358.542,00 €

      156.409,00 €

11,51%

2013

185.689,00 €

   309.683,00 €

88.556,00 €

      991.915,00 €

      1.575.843,00 €

      186.433,00 €

11,83%

2014

199.857,00 €

   396.563,00 €

122.074,00 €

   1.104.574,00 €

      1.824.069,00 €

      324.003,00 €

17,76%

2015

336.340,23 €

910.548,68 €

  462.476,59 €

   3.327.763,53 €

      5.037.129,03 €

  2.245.762,76 €

44,58%

 

 

Schaffung von Plätzen zur Unterbringung der Flüchtlinge

 

Mit den bisherigen Beschlüssen zum

 

Maßnahmenpaket I

- Umbau und Anmietung ehemaliges Internatsgebäude Haus C

- Umbau Richrather Straße 255

- Modulbau Breddert – Fertigstellung voraussichtlich Ende Juni 2016

 

und dem

 

Maßnahmenpaket II

- Modulbau Schalbruch – voraussichtliche Fertigstellung Anfang Juni 2016

- Umbau des Bürogebäudes Herderstraße – voraussichtliche Fertigstellung Oktober 2016

- Umbau Krabbenburg – fertig gestellt im März 2016

- Modulbau im Hock

 

hat die Stadt Hilden vorausschauend gehandelt und ist nach der jetzigen Erkenntnislage für die weitere Flüchtlingsunterbringung gut vorbereitet. Dazu trägt auch die im Rahmen der Sitzungsvorlage 50/062 vorgestellte Personalausstattung bei, die in den letzten Wochen erfolgreich realisiert werden konnte.

 

Am 18.02.2016 und am 04.05.2016 fanden weitere gut besuchte Informationsveranstaltungen zu den geplanten Vorhaben Schalbruch und Herderstraße statt. Die aktuelle und ausführliche Berichterstattung im Internetportal der Stadt Hilden hat sich bewährt und wird weiter zur Information genutzt und eingesetzt werden.

 

Die Verwaltung hatte sich bei ihren jetzigen Planungen an 1.400 Flüchtlingen am Ende des Jahres 2016 orientiert. Dies unterstellte einen Flüchtlingszugang von bundesweit 800.000 Personen und eine Aufgabe der Notunterkunft Albert-Schweitzer-Hauptschule im letzten Quartal des Jahres 2016. Sollte sich dieser angenommene Zugang reduzieren, ist auch die Prognose für die Zahl der Flüchtlinge in Hilden anzupassen. Dies könnte dann dazu führen, dass der beschlossene Standort „Im Hock“ entbehrlich werden könnte. Zudem wäre es auch möglich, dass die jetzt beabsichtigte maximale Zahl von 200 unterzubringenden Personen je Modulbau verringert werden könnte. Weitere zu beschließende Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen sind aktuell nicht erforderlich. Auch ist nach den derzeitigen Erkenntnissen auszuschließen, dass die Stadt Hilden in die Situation gerät, Turn- und Sporthallen zur Unterbringung in Anspruch zu nehmen.

 

Finanzsituation

 

Schon jetzt ist zu erkennen, dass die „Zuweisungspause“ in den ersten Monaten des Jahres dazu führt, im Rahmen des beabsichtigten Nachtragshaushaltsplanes die derzeit veranschlagten Mittel im Sach- und Personalkostenbereich erheblich zu reduzieren. Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklung die Flüchtlingspolitik auf der europäischen Ebene nehmen und für die Städte und Gemeinden endlich eine kontrollierte und gut organisierte Zuwanderung möglich wird.

 

Die Flüchtlingsfinanzierung ist weiterhin unzureichend, Städte und Gemeinden brauchen nach wie vor eine Erstattung der tatsächlichen Kosten, die durch die Unterbringung von Flüchtlingen entstehen. Zu Recht forderte der Städte- und Gemeindebund, dass für eine Kostenerstattung die Anzahl der Flüchtlinge zugrunde gelegt wird, wie sie für den 01.01.2016 bereits schlüssig dokumentiert ist. Bislang ging das Land noch von einem Prognosewert aus, der rund 20.000 Flüchtlinge zu niedrig angerechnet war. Nach dem am 31.05.2016 von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines 2. Nachtragshaushaltes sind nunmehr 172 Mio. Euro zusätzliche Landeszuweisungen vorgesehen. Für die Stadt Hilden würde dies bedeuten, dass sich die Zuweisung der Landesmittel um 500.000 € in diesem Haushaltsjahr erhöhen würde.

 

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  ja

 

Produktnummer / -bezeichnung

050303 und 100801

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

Ja

x

 

(hier ankreuzen)

nein

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete