Betreff
Namensgebung für die Sekundarschule
Vorlage
WP 14-20 SV 51/113
Aktenzeichen
Dez. III Ga/ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, dem Vorschlag der Schulkonferenz der städtischen Sekundarschule zu folgen und der Schule ab dem 01.08.2016 den Namen

 

Marie-Colinet-Sekundarschule

- Städtische Schule der Sekundarstufe I –

Am Holterhöfchen 26

 

zu geben.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die städtische Sekundarschule Hilden ist zum Schuljahr 2013/2014 an den Start gegangen. Ursprünglich als dreizügige Schule geplant, wird nunmehr zum Beginn des neuen Schuljahres 2016/2017 zum vierten Mal hintereinander eine Vierzügigkeit erreicht. Damit gehört die Sekundarschule in Hilden zu den erfolgreichsten Sekundarschulen in NRW. Diese beeindruckende Entwicklung bestätigt das gute pädagogische Konzept der „kleinen Gesamtschule“ im Bildungscampus Holterhöfchen.

 

Die Schule möchte nunmehr die Profilbildung und die Identifikation mit der Schulform durch eine besondere Namensgebung verstärken und dauerhaft etablieren. Der dazu eingeleitete und durchgeführte Beteiligungs- und Entscheidungsprozess der Schule ist beispielhaft. In mehreren Workshops und Konferenzen haben sich alle am Schulleben beteiligten Gruppen wie Lehrer, Schüler und Eltern ausführlich mit einer Namensfindung auseinandergesetzt. Die Ausarbeitung der Schulleitung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Schulkonferenz favorisiert den Namen

 

Marie-Colinet-Sekundarschule.

 

Die ebenfalls beigefügte Stellungnahme des Stadtarchivs bestätigt die gute Wahl der Schule. Auch die „Fabryaner“, ein Kreis ehemaliger Schüler und Schülerinnen der Wilhelm-Fabry-Realschule unterstützen diesen Vorschlag.

 

Nach der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden entscheidet der Ausschuss für Schule und Sport abschließend über die Namensgebung einer Schule. Verwaltungsseitig wird empfohlen, dem Vorschlag der Schulkonferenz zu folgen.

 

 

Gez. Birgit Alkenings