Betreff
Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern
Vorlage
WP 14-20 SV 51/111
Aktenzeichen
Dez. III Ga/ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:

 

1.    Über die Besetzung der Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern entscheidet ein Gremium, dem die jeweilige Vorsitzende/der jeweilige Vorsitzende und die jeweilige stellvertretende Vorsitzende/der jeweilige stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Sport sowie die jeweilige Schuldezernentin/der jeweilige Schuldezernent angehören. Sollte eine Einstimmigkeit in diesem Gremium nicht erzielt werden, erfolgt eine abschließende Beratung und Entscheidung im Ausschuss für Schule und Sport.

 

2.    Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden ist entsprechend zu ändern.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Durch das 12. Schulrechtsänderungsgesetz ist eine bedeutende Änderung des Verfahrens zur Besetzung von Schulleitungsstellen erfolgt. Die neuen Regelungen gelten für Verfahren, die nach dem 1. Januar 2016 eingeleitet wurden.

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat zur Erläuterung des neuen Verfahrens eine Handreichung formuliert, die als Anlage beigefügt ist.

 

Künftig nehmen Schulkonferenz und Schulträger im Wege einer Anhörung am Besetzungsverfahren teil und können zu den Bewerberinnen und Bewerbern Stellung nehmen. Das bisherige Wahlrecht der erweiterten Schulkonferenz und das Vetorecht des Schulträgers entfallen künftig. Schulkonferenz und Schulträger können gegenüber der Bezirksregierung gemäß § 61 Abs. 2 Schulgesetz innerhalb von acht Wochen einen Vorschlag abgeben. Durch die Stellungnahmen können Schulkonferenz und Schulträger ihre jeweilige Entscheidung zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die konkrete Stelle in die Entscheidung einbringen. Bislang war der jeweilige Schuldezernent ein stimmberechtigtes Mitglied, die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Sport die beratenden Mitglieder in der erweiterten Schulkonferenz. Dies entfällt nunmehr.

 

Es stellt sich die Frage, wie es künftig gelingen kann, jeweils innerhalb der vorgegebenen Achtwochenfrist auch unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses der Schulkonferenz zu einem Votum und zu einem Vorschlag des Schulträgers gegenüber die Bezirksregierung zu gelangen. Die Verwaltung schlägt dazu vor, ein Gremium zu bilden, in dem die jeweilige Schuldezernentin/der jeweilige Schuldezernent sowie die/der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Sport vertreten sind. Dieses Gremium würde über die Abgabe des Vorschlages an die Bezirksregierung entscheiden. Sollte bei der Beratung und Entscheidung keine Einstimmigkeit innerhalb dieses Gremiums erzielt werden können, so wäre rechtzeitig innerhalb der Achtwochenfrist eine Entscheidung des Ausschusses für Schule und Sport herbeizuführen. Ein solches Verfahren hätte den Vorteil, dass dieses Gremium bereits an der Sitzung der Schulkonferenz mit der Vorstellung der Bewerber und Bewerberinnen teilnehmen könnte. Auch bei einer zusätzlichen Einladung der Bewerberinnen und Bewerber zu einer Sitzung des Auswahlgremiums wäre eine Terminierung innerhalb der Achtwochenfrist möglich. Durch ein solches Dreier-Gremium würde eine flexible Koordination der Beratungstermine und Einhaltung der Abgabefrist des städtischen Vorschlages erheblich erleichtert. Eine Entscheidung des Ausschusses für Schule und Sport müsste nur dann herbeigeführt werden, wenn keine Einstimmigkeit in dem Auswahlgremium erreicht werden könnte. Nur in einem solchen Fall wäre eventuell eine Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Sport erforderlich.

 

Daneben wäre es auch möglich, anstelle des vorgeschlagenen Gremiums die jeweilige Entscheidung durch den Ausschuss für Schule und Sport vornehmen zu lassen. Dies könnte jedoch zur Folge haben, dass neben den im jährlichen Sitzungskalender festgelegten Sitzungen weitere Sondersitzungen des Fachausschusses erforderlich werden.

 

 

Gez. Birgit Alkenings