Erläuterungen zum
Antrag:
Bereits in diesem Jahr ist von einem (neuen) Defizit von rd. 20 Mio. € auszugehen. Haushaltskonsolidierung ist daher ein immer drängenderes Thema. Damit keine Tabus die notwendige Haushaltssanierung blockieren, ist ein breiter politischer Konsens nötig. Trotz der negativen Erfahrungen in der Vergangenheit mit einem solchen Ausschuss müssen jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, um dem drohenden Nothaushalt zu entgehen.
Um der parteipolitischen Neutralität des Gremiums gerecht werden und um die Verwaltung nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen, erscheint es sinnvoll, den Vorsitz dem Kämmerer anzutragen.
Antragstext:
Der Rat möge beschließen:
- Es wird ein fraktionsübergreifender Haushaltskonsolidierungsausschuss gebildet.
- Er besteht aus je zwei Mitgliedern von der SPD und der CDU und je einem Mitglied der übrigen Fraktionen.
- Die moderierende Leitungwird dem Kämmerer übertragen.
- Der Ausschuss hat keine Entscheidungsbefugnis.
- Die Arbeit des Ausschusses ist beendet, wenn im vergangenen Kalenderjahr der tatsächliche Haushaltsausgleich erreicht wurde und die Mehrjahresfinanzplanung kein reales Defizit ausweist.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Bereich der Haushaltskonsolidierung ist nicht erst auf Grund von
Einbrüchen insbesondere bei der Gewerbesteuer und Zusatzbelastungen durch die
Aufnahme von Flüchtlingen, die Integration, die Inklusion, den Ausbau der Kita-
und OGS-Plätze etc. und der Haushaltssperre
des vergangenen Jahres ein Thema.
Folgende Punkte sind von Bedeutung:
1.
In
allen Haushaltsjahren waren stets Abwägungen zwischen dem Wünschenswerten und
dem Machbaren zu treffen.
2.
Die
im vergangenen Jahr intern eingerichtete Arbeitsgruppe hat die Anregungen und
Vorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewertet und der
Verwaltungsvorstand hat eine Entscheidung getroffen, ob der Vorschlag sinnvoll
und wirtschaftlich ist. Verpflichtend mussten auch die Fachämter
Einsparvorschläge liefern. Dabei ging und geht es nicht nur um den gestrichenen
Ausflug für die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und um „Hilden
wärmt“. Stichprobenhaft sollen die
Themen nachfolgend aufgeführt werden, die umgesetzt werden/wurden. Zu vielen
Themen wurden dann auch Ratsbeschlüsse Ende 2015 bzw. zu den
Haushaltsplanberatungen 2016 eingeholt:
Beispiele:
Streichung Pensionärsausflug |
Verringerung von Reinigungsumfängen –
WC-Kurt-Kappel-Straße |
zahlreiche Maßnahmen mit dem Zweck der
Papierersparnis |
Einführung doppelseitiger Druck |
Versendung von Niederschriften per Mail |
Zustellung von Werbebroschüren und Flyern
per Mail |
Neugestaltung interner Arbeitsabläufe |
Kündigung von Versicherungen
(Elektronikversicherung, Musikinstrumente) |
grundsätzlicher Verzicht auf
Stellenausschreibungen in Tageszeitungen |
zahlreiche Maßnahmen mit dem Ziel der
Energieeinsparung: LED, Bewegungsmelder, Austausch sehr alter Geräte gegen
energiesparende Geräte |
Reduzierung von Fachliteratur, Büromaterial
und Einrichtungsgegenständen |
Versand von Hundesteuermarken – bisher alle
3 Jahre, künftig alle 4 – 5 Jahre |
Verzicht auf Software |
Beteiligung CCH an den Mehraufwendungen für
„Glasverbot“ |
Änderung des Turnus von zwei auf drei Jahre
für Wilhelm-Fabry-Förderpreis und Jugendkunstpreis |
Weihnachtskonzert der Musikschule an einem,
statt an zwei Tagen |
Lesungen Bücherei von drei auf eine pro Jahr kürzen |
Die Kosten der jährlichen Seniorenweihnachtsfeier werden
um 2.500,- Euro gesenkt. |
Die Ausbildung der EFIs (Ausbildung Ehrenamtlicher im
Rahmen des Erfahrungswissens für Initiativen) wurde bisher jährlich mit
10.000 Euro an die AWO bezuschusst, dieser Zuschuss soll ab 2016 auf 6.000
Euro gesenkt werden. |
Anhebung Gebühren für Ausstellung Wohnberechtigungsschein,
Zinsbescheinigung für die NRW-Bank und Bestätigung Endtermin mit Erlöschen
aller Rechte der Stadt Hilden an den Vermieter |
Reduktion der Fachliteratur/Loseblattsammlung - Nutzung
der Online-Inhalte |
Einführung einer weiteren Beitragsstufe im Kita-Bereich:
über 90.000 - 105.000,- € |
Einführung eines Kostenbeitrages im Kita-Bereich, bei
Randzeitenbetreuung über 45 Stunden |
Erhöhung Essensbeitrag im Kita-Bereich |
Verzicht auf Familienmesse. Familientrödel aufwandsneutral
gestalten. |
Die Familienkartenbroschüren soll nicht mehr versandt
werden. Sie kann daher in einer niedrigeren Auflage gedruckt werden. |
Psychologische Beratungsstelle: Reduzierung der GWG's,
Bürobedarf, Geschäftsaufwendungen um 1.000,- € |
Reduzierung der Abenteuersommer von 3 auf 2. =>
Verzicht auf einen Abenteuersommer (3.u 4. Ferienwoche) |
Aufgabe des Projekts: Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplans |
Änderung der Aufwandsentschädigung für die fachkundigen
Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden |
Kündigung der Mitgliedschaft BioRiver e.V. ab 2016 |
Reduzierung Anzeigen im Wirtschaftsblatt von jährlich 5
auf jährlich 4 |
mehrere Zeitungsbezüge eingestellt |
I/10: Papiereinsparung durch Verzicht auf hausinternen
Versand von Sitzungsniederschriften (in 2014 7.424 Seiten hausintern) |
Porto und Material einsparen, indem in Zukunft auf die
Rücksendung von Bewerbungsunterlagen verzichtet wird. |
Wasser für Sitzungsräume aus "Quelle" in
verschließbaren Gefäßen anstatt kleine Getränkeflaschen |
Verzicht auf Faxgeräte in den Fachämtern |
Umwandlung der Stelle des technischen Mitarbeiters mit EG
8, Stufe 6, Eintritt Altersrente ab 01.01.2016: Wiederbesetzung mit 25
Std./W. + einer 450,-€ Kraft |
Zentral die Ausschreibung für Strom- und Gaslieferverträge
durchführen. |
Bei neuen Baumaßnahmen auf Verkehrsinseln und ähnliche
Einbauten in Fahrbahnbereichen keine Begrünung vorsehen. |
Strombedarf mit nicht-leistungsgemessenen
Zählereinrichtungen im Auktionsverfahren ausschreiben. Gleiches gilt für die
Gaslieferungen. |
(zunächst testweise) Abschaltung der Straßenbeleuchtung zwischen
Zufahrt Giesenheide und Stadtgrenze Richtung Erkrath |
Die Mitarbeiter/innen wurden auf die Kosten steigender
Speicherplatzanforderungen hingewiesen mit dem Ziel, unnötig große Dateien
oder mehrfaches Abspeichern zu vermeiden. |
Prüfung innerhalb der Verwaltung, welche Mitarbeiter
Inhouse-Schulungen durchführen können, um Aufwendungen für Schulungen von
externen Kräften zu senken |
Bürgerinnen und Bürger sollen auf die Möglichkeit des
Versandes per Mail hingewiesen werden (Mail vor Post). |
Erzielung von Portoeinsparungen durch Nutzung von Infopost |
Ausbildungsbörse - Erhöhung Erträge, aber auch Aufwand in
gleicher Höhe |
III/51 soll einen Rahmenvertrag "Getränkelieferungen"
ausschreiben. Das Ergebnis soll dann den übrigen Dienststellen mitgeteilt
werden. Damit einher geht die Verpflichtung, dass Getränke dann nur dort
bestellt werden dürften. |
Nicht immer das aktuellste Gerät kaufen, sondern erst prüfen,
ob z.B. das Modell aus dem Vorjahr die gleichen Aufgaben erfüllt und ggf.
günstiger ist. |
Logo Briefkopf soll nur auf der ersten Seite erscheinen
und ab Seite 2 entfernt werden. |
IV/66 sollte die offenen Fragen hinsichtlich des
Austausches von Glasscheiben an Buswartehallen durch Kunststoffscheiben und
der Reinigung klären. |
Entwürfe von Prüfberichten des BPAes hausintern nur noch
per PDF |
Pflege der Adressdaten im Kulturamt verbessern, um
Doppelversendungen einzusparen |
Grundsätzlich müssen alle Flyer, Broschüren etc. in der
Hausdruckerei gedruckt werden. Eine Fremdvergabe ist nur dann zulässig, wenn
die Hausdruckerei technisch nicht in der Lage ist, es zu drucken. |
Anbringung QR-Code an Auslagestellen von Flyern etc. mit
dem Ziel der Reduzierung von Printausgaben |
freiwillige Einsparung von Arbeitsplatzdruckern |
Reduzierung der Mails an Gesamtverwaltung |
Energieschulung/ Energieberater |
Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung wurde offensiv
beworben |
Voreinstellung der Flurdrucker "Farbe" auf
Farbdruck |
Prüfung weiterer Spendenmittel |
Einzelraumsteuerung der Heizungsregelung -> Angebot für
die Kosten eines Fachplaners einholen, um entscheiden zu können, ob eine
wirtschaftliche Vorgehensweise möglich ist. |
Einführung einer ILV für die Grünpflege des Bauhofs
prüfen. Hierüber könnten Kosten an Dritte, z. B. Mieter städtischer Gebäude,
weitergegeben werden. |
sparsamer Umgang mit der Ressource Papier, Verwendung von
Outlook als Terminkalender |
Freiwillige monatliche Abgabe (1,00 €) der Beschäftigten
für Stromkosten für Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Handyladegeräte etc. |
Umstellung der Getränkeversorgung bei Sitzungen |
Auch wenn etliche Themen nur kleine
Einsparungen nach sich ziehen, so macht es zum einen die Vielzahl der Punkte
und zum anderen sind es dauerhafte Einsparungen.
3.
Verwaltungsseitig
sind weiterhin pauschale Kürzungen zu vielen Bereichen in die jeweiligen
Haushaltsplanentwürfe aufgenommen worden.
4.
Bereits
im Haushalt 2016 sind neben den unter Punkt 2 genannten Themen zusätzliche
Projekte entfallen und Mehrerträge aufgenommen worden:
Reduzierung von Veranstaltungen im Kultur-
und Jugendbereich (Reduzierung Hildener Sommer, Wegfall „Hilden wärmt“ |
Parkgebühren für die nördliche Seite der
Berliner Straße |
Generell: Anpassung von Beiträge, Gebühren- und
Steuersätzen wie: Grundsteuer, Erschließungsbeiträge, Anschlussbeiträge,
verschiedene Verwaltungsgebührensatzungen, Vergnügungssteuer, Hundesteuer,
Sondernutzungssatzung, Personenstandswesen, Maßnahmen StVO, Theaterabos,
Bescheide Baumschutzsatzung, Verträge etc.) |
Kauf von gebrauchten Pkw’s statt Neuwagen,
wenn es wirtschaftlich geboten ist. |
Bei Personalneueinstellungen werden nach
Möglichkeit tariflich Beschäftigte eingestellt. |
Kürzung der Pauschalen in den Schulen |
Reduzierte Weiterleitung der Sportpauschale |
Wegfall freiwillige Mietzuschüsse |
Änderung der Abschreibungszeiten der PC’s in den Schulen
von 5 auf 6 Jahre |
5.
Ein
weiterer Themenbereich sind die freiwilligen Zuschüsse an Vereine und Verbände.
Alle Fachämter haben Kontakt mit den Vereinen und Verbänden aufgenommen und
werden bis zum 30.06.2016 Berichte zu den
Zielen, Art und Umfang der Tätigkeit, Häufigkeit der erbrachten Leistungen und
dem damit verbundenen finanziellen Aufwand einschließlich der Verwendung des
städtischen Zuschuss erstellen.
Im Verwaltungsvorstand wird dann
entschieden, welche Konsequenzen aus den Ergebnissen gezogen werden.
Sollen Kürzungen oder Streichungen geboten sein, so wird durch das
Fachamt eine Sitzungsvorlage erstellt.
Analog den bisherigen Regularien
erfolgt eine Festschreibung für jeweils 3 Jahre. Diese neue Regel gilt ab dem
Haushaltsjahr 2017.
6.
Auch
wenn es eine „Rasenmähermethode“ darstellt, so sieht der 1. NT 2016 eine
pauschale Kürzung im Bereich der investiven Betriebs- und Geschäftsausstattung
um 20% vor. Weiterhin wurden – soweit wie möglich – 5 % der Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen und die von den Fachämtern bewirtschafteten
Sonstigen ordentlichen Aufwendungen gekürzt, wenn sie nicht vertraglich
gebunden oder die Aufwendungen gesetzlich vorgeschrieben oder von einem
Zuwendungsgeber zweckgebunden sind.
7.
Haushaltskonsolidierung
macht natürlich auch nicht bei den „Personalaufwendungen“ halt. Vielmehr gibt
es schon lange einen internen Beschluss, dass bei personellen Veränderungen eine Prüfung durch die Orga
erfolgt, ob eine Wiederbesetzung notwendig ist. Hier sind die Modalitäten für
freiwillige Leistungen verschärft worden. Der Fokus wird intensiv darauf
gerichtet, welche Leistungen auf der Stelle erbracht werden und welche Aufgaben
wegfallen bzw. reduziert angeboten werden können.
8.
Das
Projekt „IHK“ wurde unter Berücksichtigung von evtl. zu zahlenden
Schadensersatzansprüchen und evtl. Rückzahlungen von Zuschüssen aus dem
Haushalt 2016 gestrichen.
9.
Weiterhin
hat der Verwaltungsvorstand zum Stellenplan 2016 folgende Entscheidungen
getroffen:
a)
Beförderungen
- Stellenplan 2016
Durch
die Haushaltssperre ist eine Beförderung als „freiwillige“ Maßnahme zurzeit
ausgeschlossen. Dies kann erst nach Beschluss der Nachtragssatzung im September
2016 ab 01.10.2016 erfolgen.
b)
Krankheitsvertretungen
Bisher
fallen regelmäßige Einstellungen von Krankheitsvertretungen für
Bauhofmitarbeiter an, obwohl in nahezu allen Bereichen des Bauhofs mehrere
Mitarbeiter identische Arbeiten erledigen und insofern Vertretungen nicht
zwingend notwendig sind. Auch entstehen durch Personalausfälle in Amt 68 i. d.
R. keine Wartezeiten oder andere Nachteile für Bürger/innen. Deshalb werden
Krankheitsvertretungen grundsätzlich nicht mehr zugelassen.
c)
Stellenplan
2017
Für
den Stellenplan 2017 ist ein Stellenmehrbedarf für die Fachämter grundsätzlich
auszuschließen.
Wie den o.g. Punkten entnommen werden kann, wurden in der Vergangenheit
schon sehr viele Themen angegangen bzw. sind in Arbeit. Einen Schwerpunkt
bildet in diesem Jahr der Bereich der Personalentwicklung.
Durch eine Weiterentwicklung des Personalentwicklungskonzeptes soll die
Verwaltung demografiefest und zukunftssicher gemacht werden. Dabei spielt auch
die „Verschlankung“ der Verwaltung eine Rolle, um drohendem Fachkräftemangel
vorzubeugen. Dies dürfte zwangsläufig auch zu künftigen
Personalkostenreduzierungen führen.
Mehrfach hat der Kämmerer in seinen Haushaltsreden den Themenbereich
angesprochen, dass schnell Strukturen und das, was unsere Stadt Hilden
ausmacht, zerschlagen werden und schwer wieder aufgebaut werden kann, wenn
voreilig Beschlüsse gefasst werden (z.B. Reduzierung der Zuschüsse an Vereine
und Verbände, ehrenamtliches Engagement).
Gerade die Bewältigung der Flüchtlingsprobleme hat gezeigt, dass Hilden
in dieser Beziehung ausgesprochen gut aufgestellt ist und mit einem hohen
Einsatz die Aufgaben bewältigt werden. Diese enormen persönlichen Einsätze und
die im Laufe der Jahre entstanden Netzwerke gilt es zu erhalten.
Von daher sind öffentliche Diskussionen, die in einem
Haushaltskonsolidierungsausschuss zwangsläufig geführt werden müssen, absolut
kontraproduktiv. Sie helfen zwar Geld zu sparen, zerstören aber sehr viel. Ein
erneuter Aufbau der derzeit vorhandenen Strukturen dürfte oft schwierig, wenn
nicht sogar unmöglich sein.
Außerdem ist die Gefahr, dass die Themen „zerredet“ werden, sehr groß.
Von daher stellt sich die Frage, ob das Ergebnis des Personalentwicklungskonzeptes
nicht zuerst abgewartet werden sollte.
gez. Birgit Alkenings