Betreff
Antrag der AfD Fraktion - Haushaltskonsolidierungsausschuss
Vorlage
WP 14-20 SV 20/048
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Bereits in diesem Jahr ist von einem (neuen) Defizit von rd. 20 Mio. € auszugehen. Haushaltskonsolidierung ist daher ein immer drängenderes Thema. Damit keine Tabus die notwendige Haushaltssanierung blockieren, ist ein breiter politischer Konsens nötig. Trotz der negativen Erfahrungen in der Vergangenheit mit einem solchen Ausschuss müssen jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, um dem drohenden Nothaushalt zu entgehen.

Um der parteipolitischen Neutralität des Gremiums gerecht werden und um die Verwaltung nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen, erscheint es sinnvoll, den Vorsitz dem Kämmerer anzutragen.


Antragstext:

 

Der Rat möge beschließen:

 

  1. Es wird ein fraktionsübergreifender Haushaltskonsolidierungsausschuss gebildet.
  2. Er besteht aus je zwei Mitgliedern von der SPD und der CDU und je einem Mitglied der übrigen Fraktionen.
  3. Die moderierende Leitungwird dem Kämmerer übertragen.
  4. Der Ausschuss hat keine Entscheidungsbefugnis.
  5. Die Arbeit des Ausschusses ist beendet, wenn im vergangenen Kalenderjahr der tatsächliche Haushaltsausgleich erreicht wurde und die Mehrjahresfinanzplanung kein reales Defizit ausweist.

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Bereich der Haushaltskonsolidierung ist nicht erst auf Grund von Einbrüchen insbesondere bei der Gewerbesteuer und Zusatzbelastungen durch die Aufnahme von Flüchtlingen, die Integration, die Inklusion, den Ausbau der Kita- und OGS-Plätze etc. und  der Haushaltssperre des vergangenen Jahres ein Thema.

 

Folgende Punkte sind von Bedeutung:

 

1.    In allen Haushaltsjahren waren stets Abwägungen zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren zu treffen.

 

2.    Die im vergangenen Jahr intern eingerichtete Arbeitsgruppe hat die Anregungen und Vorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewertet und der Verwaltungsvorstand hat eine Entscheidung getroffen, ob der Vorschlag sinnvoll und wirtschaftlich ist. Verpflichtend mussten auch die Fachämter Einsparvorschläge liefern. Dabei ging und geht es nicht nur um den gestrichenen Ausflug für die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und um „Hilden wärmt“.  Stichprobenhaft sollen die Themen nachfolgend aufgeführt werden, die umgesetzt werden/wurden. Zu vielen Themen wurden dann auch Ratsbeschlüsse Ende 2015 bzw. zu den Haushaltsplanberatungen 2016 eingeholt:

 

Beispiele:

           

Streichung Pensionärsausflug

Verringerung von Reinigungsumfängen – WC-Kurt-Kappel-Straße

zahlreiche Maßnahmen mit dem Zweck der Papierersparnis

Einführung doppelseitiger Druck

Versendung von Niederschriften per Mail

Zustellung von Werbebroschüren und Flyern per Mail

Neugestaltung interner Arbeitsabläufe

Kündigung von Versicherungen (Elektronikversicherung, Musikinstrumente)

grundsätzlicher Verzicht auf Stellenausschreibungen in Tageszeitungen

zahlreiche Maßnahmen mit dem Ziel der Energieeinsparung: LED, Bewegungsmelder, Austausch sehr alter Geräte gegen energiesparende Geräte

Reduzierung von Fachliteratur, Büromaterial und Einrichtungsgegenständen

Versand von Hundesteuermarken – bisher alle 3 Jahre, künftig alle 4 – 5 Jahre

Verzicht auf Software

Beteiligung CCH an den Mehraufwendungen für „Glasverbot“

Änderung des Turnus von zwei auf drei Jahre für Wilhelm-Fabry-Förderpreis und Jugendkunstpreis

Weihnachtskonzert der Musikschule an einem, statt an zwei Tagen

Lesungen Bücherei von drei auf eine pro Jahr kürzen

Die Kosten der jährlichen Seniorenweihnachtsfeier werden um 2.500,- Euro gesenkt.

Die Ausbildung der EFIs (Ausbildung Ehrenamtlicher im Rahmen des Erfahrungswissens für Initiativen) wurde bisher jährlich mit 10.000 Euro an die AWO bezuschusst, dieser Zuschuss soll ab 2016 auf 6.000 Euro gesenkt werden.

Anhebung Gebühren für Ausstellung Wohnberechtigungsschein, Zinsbescheinigung für die NRW-Bank und Bestätigung Endtermin mit Erlöschen aller Rechte der Stadt Hilden an den Vermieter

Reduktion der Fachliteratur/Loseblattsammlung - Nutzung der Online-Inhalte

Einführung einer weiteren Beitragsstufe im Kita-Bereich: über 90.000 - 105.000,- €

Einführung eines Kostenbeitrages im Kita-Bereich, bei Randzeitenbetreuung über 45 Stunden

Erhöhung Essensbeitrag im Kita-Bereich

Verzicht auf Familienmesse. Familientrödel aufwandsneutral gestalten.

Die Familienkartenbroschüren soll nicht mehr versandt werden. Sie kann daher in einer niedrigeren Auflage gedruckt werden.

Psychologische Beratungsstelle: Reduzierung der GWG's, Bürobedarf, Geschäftsaufwendungen um 1.000,- €

Reduzierung der Abenteuersommer von 3 auf 2. => Verzicht auf einen Abenteuersommer (3.u 4. Ferienwoche)

Aufgabe des Projekts: Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans

Änderung der Aufwandsentschädigung für die fachkundigen Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden

Kündigung der Mitgliedschaft BioRiver e.V. ab 2016

Reduzierung Anzeigen im Wirtschaftsblatt von jährlich 5 auf jährlich 4

mehrere Zeitungsbezüge eingestellt

I/10: Papiereinsparung durch Verzicht auf hausinternen Versand von Sitzungsniederschriften (in 2014 7.424 Seiten hausintern)

Porto und Material einsparen, indem in Zukunft auf die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen verzichtet wird.

Wasser für Sitzungsräume aus "Quelle" in verschließbaren Gefäßen anstatt kleine Getränkeflaschen

Verzicht auf Faxgeräte in den Fachämtern

Umwandlung der Stelle des technischen Mitarbeiters mit EG 8, Stufe 6, Eintritt Altersrente ab 01.01.2016: Wiederbesetzung mit 25 Std./W. + einer 450,-€ Kraft

Zentral die Ausschreibung für Strom- und Gaslieferverträge durchführen.

Bei neuen Baumaßnahmen auf Verkehrsinseln und ähnliche Einbauten in Fahrbahnbereichen keine Begrünung vorsehen.

Strombedarf mit nicht-leistungsgemessenen Zählereinrichtungen im Auktionsverfahren ausschreiben. Gleiches gilt für die Gaslieferungen.

(zunächst testweise) Abschaltung der Straßenbeleuchtung zwischen Zufahrt Giesenheide und Stadtgrenze Richtung Erkrath

Die Mitarbeiter/innen wurden auf die Kosten steigender Speicherplatzanforderungen hingewiesen mit dem Ziel, unnötig große Dateien oder mehrfaches Abspeichern zu vermeiden.

Prüfung innerhalb der Verwaltung, welche Mitarbeiter Inhouse-Schulungen durchführen können, um Aufwendungen für Schulungen von externen Kräften zu senken

Bürgerinnen und Bürger sollen auf die Möglichkeit des Versandes per Mail hingewiesen werden (Mail vor Post).

Erzielung von Portoeinsparungen durch Nutzung von Infopost

Ausbildungsbörse - Erhöhung Erträge, aber auch Aufwand in gleicher Höhe

III/51 soll einen Rahmenvertrag "Getränkelieferungen" ausschreiben. Das Ergebnis soll dann den übrigen Dienststellen mitgeteilt werden. Damit einher geht die Verpflichtung, dass Getränke dann nur dort bestellt werden dürften.

Nicht immer das aktuellste Gerät kaufen, sondern erst prüfen, ob z.B. das Modell aus dem Vorjahr die gleichen Aufgaben erfüllt und ggf. günstiger ist.

Logo Briefkopf soll nur auf der ersten Seite erscheinen und ab Seite 2 entfernt werden.

IV/66 sollte die offenen Fragen hinsichtlich des Austausches von Glasscheiben an Buswartehallen durch Kunststoffscheiben und der Reinigung klären.
Weiterhin sollen probeweise Glasscheiben durch Kunststoffscheiben ersetzt werden, wenn Scheiben zerstört wurden.

Entwürfe von Prüfberichten des BPAes hausintern nur noch per PDF

Pflege der Adressdaten im Kulturamt verbessern, um Doppelversendungen einzusparen

Grundsätzlich müssen alle Flyer, Broschüren etc. in der Hausdruckerei gedruckt werden. Eine Fremdvergabe ist nur dann zulässig, wenn die Hausdruckerei technisch nicht in der Lage ist, es zu drucken.

Anbringung QR-Code an Auslagestellen von Flyern etc. mit dem Ziel der Reduzierung von Printausgaben

freiwillige Einsparung von Arbeitsplatzdruckern

Reduzierung der Mails an Gesamtverwaltung

Energieschulung/ Energieberater

Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung wurde offensiv beworben

Voreinstellung der Flurdrucker "Farbe" auf Farbdruck

Prüfung weiterer Spendenmittel

Einzelraumsteuerung der Heizungsregelung -> Angebot für die Kosten eines Fachplaners einholen, um entscheiden zu können, ob eine wirtschaftliche Vorgehensweise möglich ist.

Einführung einer ILV für die Grünpflege des Bauhofs prüfen. Hierüber könnten Kosten an Dritte, z. B. Mieter städtischer Gebäude, weitergegeben werden.
Voraussetzung für eine komplette ILV Grünpflege ist allerdings ein Grünflächenkataster.

sparsamer Umgang mit der Ressource Papier, Verwendung von Outlook als Terminkalender

Freiwillige monatliche Abgabe (1,00 €) der Beschäftigten für Stromkosten für Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Handyladegeräte etc.

Umstellung der Getränkeversorgung bei Sitzungen

           

Auch wenn etliche Themen nur kleine Einsparungen nach sich ziehen, so macht es zum einen die Vielzahl der Punkte und zum anderen sind es dauerhafte Einsparungen.

 

3.    Verwaltungsseitig sind weiterhin pauschale Kürzungen zu vielen Bereichen in die jeweiligen Haushaltsplanentwürfe aufgenommen worden.

 

4.    Bereits im Haushalt 2016 sind neben den unter Punkt 2 genannten Themen zusätzliche Projekte entfallen und Mehrerträge aufgenommen worden:

 

Reduzierung von Veranstaltungen im Kultur- und Jugendbereich (Reduzierung Hildener Sommer, Wegfall „Hilden wärmt“

Parkgebühren für die nördliche Seite der Berliner Straße

Generell:

Anpassung von Beiträge, Gebühren- und Steuersätzen wie: Grundsteuer, Erschließungsbeiträge, Anschlussbeiträge, verschiedene Verwaltungsgebührensatzungen, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Sondernutzungssatzung, Personenstandswesen, Maßnahmen StVO, Theaterabos, Bescheide Baumschutzsatzung, Verträge etc.)

Kauf von gebrauchten Pkw’s statt Neuwagen, wenn es wirtschaftlich geboten ist.

Bei Personalneueinstellungen werden nach Möglichkeit tariflich Beschäftigte eingestellt.

Kürzung der Pauschalen in den Schulen

Reduzierte Weiterleitung der Sportpauschale

Wegfall freiwillige Mietzuschüsse

Änderung der Abschreibungszeiten der PC’s in den Schulen von 5 auf 6 Jahre

 

 

5.    Ein weiterer Themenbereich sind die freiwilligen Zuschüsse an Vereine und Verbände. Alle Fachämter haben Kontakt mit den Vereinen und Verbänden aufgenommen und werden bis zum 30.06.2016 Berichte zu den Zielen, Art und Umfang der Tätigkeit, Häufigkeit der erbrachten Leistungen und dem damit verbundenen finanziellen Aufwand einschließlich der Verwendung des städtischen Zuschuss erstellen.

Im Verwaltungsvorstand wird dann entschieden, welche Konsequenzen aus den Ergebnissen gezogen werden.

Sollen Kürzungen oder  Streichungen geboten sein, so wird durch das Fachamt eine Sitzungsvorlage erstellt.

Analog den bisherigen Regularien erfolgt eine Festschreibung für jeweils 3 Jahre. Diese neue Regel gilt ab dem Haushaltsjahr 2017.

 

6.    Auch wenn es eine „Rasenmähermethode“ darstellt, so sieht der 1. NT 2016 eine pauschale Kürzung im Bereich der investiven Betriebs- und Geschäftsausstattung um 20% vor. Weiterhin wurden – soweit wie möglich – 5 % der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die von den Fachämtern bewirtschafteten Sonstigen ordentlichen Aufwendungen gekürzt, wenn sie nicht vertraglich gebunden oder die Aufwendungen gesetzlich vorgeschrieben oder von einem Zuwendungsgeber zweckgebunden sind.

 

7.    Haushaltskonsolidierung macht natürlich auch nicht bei den „Personalaufwendungen“ halt. Vielmehr gibt es schon lange einen internen Beschluss, dass bei personellen  Veränderungen eine Prüfung durch die Orga erfolgt, ob eine Wiederbesetzung notwendig ist. Hier sind die Modalitäten für freiwillige Leistungen verschärft worden. Der Fokus wird intensiv darauf gerichtet, welche Leistungen auf der Stelle erbracht werden und welche Aufgaben wegfallen bzw. reduziert angeboten werden können.

 

8.    Das Projekt „IHK“ wurde unter Berücksichtigung von evtl. zu zahlenden Schadensersatzansprüchen und evtl. Rückzahlungen von Zuschüssen aus dem Haushalt 2016 gestrichen.

 

9.    Weiterhin hat der Verwaltungsvorstand zum Stellenplan 2016 folgende Entscheidungen getroffen:

 

a)    Beförderungen - Stellenplan 2016

Durch die Haushaltssperre ist eine Beförderung als „freiwillige“ Maßnahme zurzeit ausgeschlossen. Dies kann erst nach Beschluss der Nachtragssatzung im September 2016 ab 01.10.2016 erfolgen.

 

b)    Krankheitsvertretungen

Bisher fallen regelmäßige Einstellungen von Krankheitsvertretungen für Bauhofmitarbeiter an, obwohl in nahezu allen Bereichen des Bauhofs mehrere Mitarbeiter identische Arbeiten erledigen und insofern Vertretungen nicht zwingend notwendig sind. Auch entstehen durch Personalausfälle in Amt 68 i. d. R. keine Wartezeiten oder andere Nachteile für Bürger/innen. Deshalb werden Krankheitsvertretungen grundsätzlich nicht mehr zugelassen.

 

c)    Stellenplan 2017

Für den Stellenplan 2017 ist ein Stellenmehrbedarf für die Fachämter grundsätzlich auszuschließen.

 

Wie den o.g. Punkten entnommen werden kann, wurden in der Vergangenheit schon sehr viele Themen angegangen bzw. sind in Arbeit. Einen Schwerpunkt bildet in diesem Jahr der Bereich der Personalentwicklung.

Durch eine Weiterentwicklung des Personalentwicklungskonzeptes soll die Verwaltung demografiefest und zukunftssicher gemacht werden. Dabei spielt auch die „Verschlankung“ der Verwaltung eine Rolle, um drohendem Fachkräftemangel vorzubeugen. Dies dürfte zwangsläufig auch zu künftigen Personalkostenreduzierungen führen. 

 

Mehrfach hat der Kämmerer in seinen Haushaltsreden den Themenbereich angesprochen, dass schnell Strukturen und das, was unsere Stadt Hilden ausmacht, zerschlagen werden und schwer wieder aufgebaut werden kann, wenn voreilig Beschlüsse gefasst werden (z.B. Reduzierung der Zuschüsse an Vereine und Verbände, ehrenamtliches Engagement).

 

Gerade die Bewältigung der Flüchtlingsprobleme hat gezeigt, dass Hilden in dieser Beziehung ausgesprochen gut aufgestellt ist und mit einem hohen Einsatz die Aufgaben bewältigt werden. Diese enormen persönlichen Einsätze und die im Laufe der Jahre entstanden Netzwerke gilt es zu erhalten. 

 

Von daher sind öffentliche Diskussionen, die in einem Haushaltskonsolidierungsausschuss zwangsläufig geführt werden müssen, absolut kontraproduktiv. Sie helfen zwar Geld zu sparen, zerstören aber sehr viel. Ein erneuter Aufbau der derzeit vorhandenen Strukturen dürfte oft schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein.

 

Außerdem ist die Gefahr, dass die Themen „zerredet“ werden, sehr groß.

 

Von daher stellt sich die Frage, ob das Ergebnis des Personalentwicklungskonzeptes nicht zuerst abgewartet werden sollte.

 

gez. Birgit Alkenings