Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zu dem
Projekt der seniorengerechten Quartiersentwicklung, Teilprojekt zur Durchführung
einer Interkulturelle
Vernetzungskonferenz
zur Entwicklung von
Angeboten für ältere Menschen im Stadtteil, zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Kreis Mettmann
hat im Rahmen des Projektes der seniorengerechten Quartiersentwicklung der
Durchführung einer Interkulturellen Vernetzungskonferenz durch die Stadt Hilden zugestimmt
und die erforderlichen Mittel bereit gestellt. Die ZWAR Zentralstelle NRW wird
die Planung, Durchführung und Dokumentation der Vernetzungskonferenz
übernehmen.
Die Interkulturellen
Angebote in der Seniorenarbeit sind eine Anforderung des Kreises Mettmann an
die vom Kreis geförderten Einrichtungen der Seniorenarbeit, die 5
Nachbarschaftszentren in Hilden. Damit diese interkulturellen Angebote, die in
Kooperation mit dem Integrationsrat, dem Integrationsbüro und dem
interkulturellen Berater bedarfsgerecht entwickelt und in den Stadtteilen
umgesetzt werden können, wollen sich die Nachbarschaftszentren und die Stadt
als Initiatoren gemeinsam mit den Migrantenvereinen und Migrantenselbstorganisationen
abstimmen. Die Stadt Hilden will diese Angebote in Kooperation mit den
Migrantenorganisationen, den verschiedenen ehrenamtlichen Gruppen, die mit der
Zielgruppe „ältere Menschen mit Migrationshintergrund/ Zuwanderungsgeschichte“
zusammen arbeiten sowie der Zielgruppe der Migranten entwickeln. Dazu lädt die Stadt
Hilden zu einer Interkulturellen Vernetzungskonferenz am 19.09.2016 in der Zeit
von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr ein. Die ZWAR Zentralstelle NRW wird auf der
Grundlage der Ergebnisse ein Konzept für die Weiterentwicklung der
interkulturellen Ausrichtung der Nachbarschaftszentren entwickeln.
Die Vernetzungskonferenz
greift mit ihrer Zielsetzung die mit dem Integrationsrat 2005 abgestimmten
Leitlinien und deren Umsetzung in ausgewählten Handlungsfeldern auf. Es wurde gemeinsam
festgelegt, die Integration von zugewanderten Menschen mit bestimmten Maßnahmen
in Hilden zu fördern. Dies ist bisher gelungen und soll mit der
Vernetzungskonferenz zu einer Anpassung an weitere Entwicklungen fortgeschrieben
werden.
Die Öffnung der Einrichtungen der
Seniorenarbeit für ältere Migrantinnen und Migranten, vornehmlich denen, die
sich nicht in den traditionellen Migrantenvereinen beheimatet fühlen und jenen,
die Interesse zeigen, sich mit dem Thema des Älterwerdens in Hilden zu
beschäftigen, hat hierbei Priorität.
Im Rahmen des demografischen Wandels
wird auch mit einem Anwachsen der älteren Bevölkerung zu rechnen sein. In der
folgenden Darstellung fehlt die Vielzahl der Menschen, die ausschließlich über
die deutsche Staatsangehörigkeit und einen Migrationshintergrund verfügt. Dort
spielt insbesondere die Gruppe der Spätaussiedler eine erhebliche Rolle.
Anzahl
der älteren Menschen ab 60 Jahren mit Migrationshintergrund zugeordnet nach
ihren Herkunftsländern:
Türkei: gesamt 949
Personen, davon 60 Jahre und älter 202 Personen
Italien: gesamt 696
Personen, davon 60 Jahre und älter 201 Personen
Ehemaliges Jugoslawien:
gesamt 235 Personen, davon 60 Jahre und älter 180 Personen
Marokko: gesamt 379
Personen, davon 60 Jahre und älter 116 Personen
Portugal: gesamt 386
Personen, davon 60 Jahre und älter 75 Personen
Ukraine/Russland: gesamt
226 Personen, davon 60 Jahre und älter 63 Personen
Spanien: gesamt 221
Personen, davon 60 Jahre und älter 56 Personen
Niederlande: gesamt 113
Personen, davon 60 Jahre und älter 53 Personen
In der
Vernetzungskonferenz sollen die Möglichkeiten für informelle Kontakte im
Sozialraum erweitert, Zugänge zu Unterstützungsstellen sowie präventive
Begleitung und Hilfen insbesondere für finanzschwache Familien, kranke oder
ältere Menschen sowie die Vernetzung der Akteure im Stadtteil und deren Angebote
verfestigt werden.
Die
geplante erste Vernetzungskonferenz richtet sich deshalb an Akteure aus den
Migrantenorganisationen.
Weiteres
Ziel dieser Konferenz ist es, bereits bestehende Angebote transparent zu machen
und bei Interesse an einer Zusammenarbeit gemeinsam gezielt Angebote für die
Stadtteile zu entwickeln. Eine Bündelung von Ideen, Anregungen und Wünschen
bietet die Gewähr einer gemeinsamen Weiterentwicklung im Interesse des
gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Über die geplante Veranstaltung
sollen auch über die Kulturvereine und Gemeinden hinaus Migranten erreicht
werden. Daher hat ein erstes Vorbereitungstreffen mit dem Seniorenbüro und
Integrationsbüro der Stadt Hilden, dem Integrationsbeauftragten, dem interkulturellen
Berater aus dem Stellwerk, sowie dem Integrationsratsratsvorsitzenden, den
Nachbarschaftszentren, der Nachbarschaftshilfe e.V., dem Seniorenbeirat und dem
Beirat für Flüchtlings-, Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen stattgefunden.
Anregungen zur Gestaltung der Vernetzungskonferenz nimmt das Integrationsbüro
der Stadt Hilden entgegen.
Gez. Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen ja
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050101, Seniorenarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
050101 2000 |
543400 |
Sonstige Geschäftsausgaben (davon Anteil
des Teilprojektes) |
16.700 (4.500) |
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2016 |
050101 2000 |
414200 |
Zuweisungen von
Gemeinden (davon Anteil
des Teilprojektes) |
16.700 (4.500) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? Bezuschussung erfolgt über
Kreis Mettmann |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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