Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zu dem Projekt der seniorengerechten Quartiersentwicklung in Hilden für das Jahr 2016 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

Seitdem das  Rahmenkonzept für eine seniorengerechte Quartiersentwicklung im Jahr 2013 durch den Kreis Mettmann eingeführt wurde, wurden seit dem Jahr 2014 entsprechende Förderanträge durch die Stadt Hilden gestellt. Auch für 2016 wurde ein Projektantrag gestellt, der sich in 3 Teilprojekte gliedert. Der Antrag wurde am 04.04.2016 vom Kreis Mettmann mit einer Bezuschussung in Höhe von 16.669 € genehmigt.

 

Teilprojekt 1:

Der Kreis Mettmann hat im Rahmen des Projektes der seniorengerechten Quartiersentwicklung der Durchführung einer Interkulturellen Vernetzungskonferenz durch die Stadt Hilden zugestimmt und die erforderlichen Mittel bereit gestellt. Die ZWAR Zentralstelle NRW wird die Planung, Durchführung und Dokumentation der Vernetzungskonferenz übernehmen.

 

Die interkulturellen Angebote in der Seniorenarbeit sind eine Anforderung des Kreises Mettmann an die vom Kreis geförderten Einrichtungen der Seniorenarbeit, die 5 Nachbarschaftszentren in Hilden. Damit diese interkulturellen Angebote, die in Kooperation mit dem Integrationsrat, dem Integrationsbüro und dem interkulturellen Berater bedarfsgerecht entwickelt und in den Stadtteilen umgesetzt werden können, wollen sich die Nachbarschaftszentren und die Stadt als Initiatoren gemeinsam mit den Migrantenvereinen und Migrantenselbstorganisationen abstimmen. Die Stadt Hilden will diese Angebote in Kooperation mit den Migrantenorganisationen, den verschiedenen ehrenamtlichen Gruppen, die mit der Zielgruppe „ältere Menschen mit Migrationshintergrund/ Zuwanderungsgeschichte“ zusammen arbeiten sowie der Zielgruppe der Migranten entwickeln. Dazu lädt die Stadt Hilden im September zu einer Interkulturellen Vernetzungskonferenz ein.

Die ZWAR Zentralstelle NRW wird auf der Grundlage der Ergebnisse ein Konzept für die Weiterentwicklung der interkulturellen Ausrichtung der Nachbarschaftszentren erarbeiten.

 

 

Das 2. Teilprojekt greift die Ergebnisse des im Sozialausschuss vom 11.02.2016, WP 14-20 SV 50/055, vorgestellten Berichtes der TU Dortmund aus dem Projekt des Jahres 2015 auf.  Zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung einer seniorengerechten Quartiersentwicklung wird zur Aufbereitung der daraus gewonnen Erkenntnisse eine Quartierskonferenz im Nachbarschaftszentrum St. Marien für den Stadtteil Nord stattfinden. Die Auftaktveranstaltung erfolgt am 28.06.2016 mit Akteuren in der Seniorenarbeit, sei es hauptberuflich oder ehrenamtlich. Da die Ergebnisse für den Stadtteil Nord aufgrund seines höchsten Anteiles an Hochaltrigen in der Stadt Hilden voraussichtlich auf die anderen Stadtteile übertragbar sein dürften, werden alle Nachbarschaftszentren als wesentliche Säulen in der Seniorenarbeit und Garanten für eine seniorengerechte Quartiersentwicklung mitwirken.

Basierend auf den Ergebnissen der Befragung wird es um einen Prozess zur Umsetzung der wesentlichsten Handlungsfelder unter Aktivierung der Selbsthilfemöglichkeiten gehen, des Weiteren um die Bündelung von Expertenwissen in eigener Sache.

Ein wesentliches Ziel wird die Transparenz der bestehenden zahlreichen Angebote sein, damit Bürger und Bürgerinnen sie zielgerichtet nutzen können. Der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und/oder im vertrauten Wohnumfeld ist für viele der Befragten erstrebenswert  Schließlich waren 97,2 % der 1153 befragten Personen zufrieden in ihrer eigenen Wohnung. 848 von 2052 Personen wollten ihre Wohnung beibehalten. Aber selbst der Wunsch nach einem Wechsel bedeutet nicht gleichzeitig den Wunsch nach einer Veränderung des Wohnumfeldes.

Die Planung, Durchführung und Dokumentation der Quartierskonferenz übernimmt die ZWAR Zentralstelle NRW.

 

Das 3. Teilprojekt soll die Nachbarschaftszentren darin unterstützen, die seit 2016 gültigen Förderrichtlinien für eine Bezuschussung der Nachbarschaftszentren durch den Kreis Mettmann zielführend umzusetzen. Die ZWAR Zentralstelle übernimmt die Beratung der Nachbarschaftszentren, da sie an der Entwicklung der Förderrichtlinien des Kreises Mettmann mitgewirkt hat.

 

 

Gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen   ja

 

Produktnummer / -bezeichnung

050101/ Seniorenarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

050101 2000

543400

Sonstige Geschäftsausgaben

16.700

2016

050101 2000

414200

Zuweisungen von Gemeinden

16.700

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? Bezuschussung erfolgt über den Kreis Mettmann

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen, in Vertretung Danscheidt