Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zu dem Projekt der seniorengerechten
Quartiersentwicklung in Hilden für das Jahr 2016 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Seitdem
das Rahmenkonzept für eine seniorengerechte Quartiersentwicklung im Jahr 2013
durch den Kreis Mettmann eingeführt wurde, wurden seit dem Jahr 2014 entsprechende
Förderanträge durch die Stadt Hilden gestellt. Auch für 2016 wurde ein Projektantrag
gestellt, der sich in 3 Teilprojekte gliedert. Der Antrag wurde am 04.04.2016
vom Kreis Mettmann mit einer Bezuschussung in Höhe von 16.669 € genehmigt.
Teilprojekt 1:
Der Kreis Mettmann hat im
Rahmen des Projektes der seniorengerechten Quartiersentwicklung der
Durchführung einer Interkulturellen
Vernetzungskonferenz durch die Stadt Hilden zugestimmt und die erforderlichen
Mittel bereit gestellt. Die ZWAR Zentralstelle NRW wird die Planung,
Durchführung und Dokumentation der Vernetzungskonferenz übernehmen.
Die interkulturellen
Angebote in der Seniorenarbeit sind eine Anforderung des Kreises Mettmann an
die vom Kreis geförderten Einrichtungen der Seniorenarbeit, die 5 Nachbarschaftszentren
in Hilden. Damit diese interkulturellen Angebote, die in Kooperation mit dem
Integrationsrat, dem Integrationsbüro und dem interkulturellen Berater bedarfsgerecht
entwickelt und in den Stadtteilen umgesetzt werden können, wollen sich die
Nachbarschaftszentren und die Stadt als Initiatoren gemeinsam mit den
Migrantenvereinen und Migrantenselbstorganisationen abstimmen. Die Stadt Hilden
will diese Angebote in Kooperation mit den Migrantenorganisationen, den
verschiedenen ehrenamtlichen Gruppen, die mit der Zielgruppe „ältere Menschen
mit Migrationshintergrund/ Zuwanderungsgeschichte“ zusammen arbeiten sowie der
Zielgruppe der Migranten entwickeln. Dazu lädt die Stadt Hilden im September zu
einer Interkulturellen Vernetzungskonferenz ein.
Die ZWAR
Zentralstelle NRW wird auf der Grundlage der Ergebnisse ein Konzept für die
Weiterentwicklung der interkulturellen Ausrichtung der Nachbarschaftszentren erarbeiten.
Das 2. Teilprojekt greift die Ergebnisse des im Sozialausschuss vom 11.02.2016, WP 14-20 SV 50/055, vorgestellten Berichtes der TU Dortmund aus dem Projekt des Jahres 2015 auf. Zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung einer seniorengerechten Quartiersentwicklung wird zur Aufbereitung der daraus gewonnen Erkenntnisse eine Quartierskonferenz im Nachbarschaftszentrum St. Marien für den Stadtteil Nord stattfinden. Die Auftaktveranstaltung erfolgt am 28.06.2016 mit Akteuren in der Seniorenarbeit, sei es hauptberuflich oder ehrenamtlich. Da die Ergebnisse für den Stadtteil Nord aufgrund seines höchsten Anteiles an Hochaltrigen in der Stadt Hilden voraussichtlich auf die anderen Stadtteile übertragbar sein dürften, werden alle Nachbarschaftszentren als wesentliche Säulen in der Seniorenarbeit und Garanten für eine seniorengerechte Quartiersentwicklung mitwirken.
Basierend auf den Ergebnissen der Befragung wird es um einen Prozess zur Umsetzung der wesentlichsten Handlungsfelder unter Aktivierung der Selbsthilfemöglichkeiten gehen, des Weiteren um die Bündelung von Expertenwissen in eigener Sache.
Ein wesentliches Ziel wird die Transparenz der bestehenden zahlreichen Angebote sein, damit Bürger und Bürgerinnen sie zielgerichtet nutzen können. Der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und/oder im vertrauten Wohnumfeld ist für viele der Befragten erstrebenswert Schließlich waren 97,2 % der 1153 befragten Personen zufrieden in ihrer eigenen Wohnung. 848 von 2052 Personen wollten ihre Wohnung beibehalten. Aber selbst der Wunsch nach einem Wechsel bedeutet nicht gleichzeitig den Wunsch nach einer Veränderung des Wohnumfeldes.
Die Planung, Durchführung und Dokumentation der Quartierskonferenz übernimmt die ZWAR Zentralstelle NRW.
Das 3. Teilprojekt soll die Nachbarschaftszentren darin unterstützen, die seit 2016 gültigen Förderrichtlinien für eine Bezuschussung der Nachbarschaftszentren durch den Kreis Mettmann zielführend umzusetzen. Die ZWAR Zentralstelle übernimmt die Beratung der Nachbarschaftszentren, da sie an der Entwicklung der Förderrichtlinien des Kreises Mettmann mitgewirkt hat.
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen ja
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050101/ Seniorenarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
050101 2000 |
543400 |
Sonstige Geschäftsausgaben |
16.700 |
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2016 |
050101 2000 |
414200 |
Zuweisungen von
Gemeinden |
16.700 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? Bezuschussung erfolgt über
den Kreis Mettmann |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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