Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, dem Antrag auf Förderung gemäß § 74 SGB VIII des Bildungs- und
Erziehungsvereins Hand in Hand e.V. aus dem Jahr 2013 für weitere drei Jahre
stattzugeben.
Erläuterungen
und Begründungen:
Der Bildungs- und
Erziehungsverein Hand in Hand e.V. hat im Jahr 2013 einen Antrag auf Bezuschussung
gemäß § 74 SGB VIII gestellt. Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom
05.12.2013 (SV 51/279) wurde dem Verein zunächst für die Dauer von drei Jahren
ein Raum im Haus der Jugend kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus
erhält der Verein eine jährliche Sachkostenpauschale in Höhe von 1.440€.
Folgende Kurse und Angebote werden durch den
Bildungs- und Erziehungsverein Hand in Hand e.V. derzeit durchgeführt:
-
Hausaufgabenbetreuung
-
Sprachförderung
-
Mütter-
/ Frauensprachkurs mit Kinderbetreuung
-
Elternseminare
-
Erstkontakt
/ -beratung
Im Hinblick auf die aktuelle
Flüchtlingssituation sind insbesondere Angebote zur Sprachförderung und
Hausaufgabenbetreuung förderlich und unverzichtbar. Dies gilt ebenfalls für das
Beratungsangebot des Bildungs- und Erziehungsvereins.
Die Verwaltung schlägt vor, der Verlängerung
der Förderung stattzugeben und dem Verein den Raum im Haus der Jugend
kostenfrei für die weitere Dauer von drei Jahren zur Verfügung zu stellen.
Weiter erhält der Verein eine Sachkostenpauschale in Höhe von 1.440€ p.a. für
die Dauer von drei Jahren.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060305 |
Beratungsangebote für Familien und Bildung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017-2019 |
0603050040
Interkulturelle Bildung |
531700 |
Aufw.f. Zuschüsse an priv. Unternehmen |
1.440€ p.a. |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.12.2019 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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