Betreff
Weiterführung der Förderung gem. §74 SGB VIII für den Bildungs- und Erziehungsverein Hand in Hand e.V.
Vorlage
WP 14-20 SV 51/109
Aktenzeichen
III/51.5-St
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Antrag auf Förderung gemäß § 74 SGB VIII des Bildungs- und Erziehungsvereins Hand in Hand e.V. aus dem Jahr 2013 für weitere drei Jahre stattzugeben.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Bildungs- und Erziehungsverein Hand in Hand e.V. hat im Jahr 2013 einen Antrag auf Bezuschussung gemäß § 74 SGB VIII gestellt. Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 05.12.2013 (SV 51/279) wurde dem Verein zunächst für die Dauer von drei Jahren ein Raum im Haus der Jugend kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhält der Verein eine jährliche Sachkostenpauschale in Höhe von 1.440€.

 

Folgende Kurse und Angebote werden durch den Bildungs- und Erziehungsverein Hand in Hand e.V. derzeit durchgeführt:

 

-      Hausaufgabenbetreuung

-      Sprachförderung

-      Mütter- / Frauensprachkurs mit Kinderbetreuung

-      Elternseminare

-      Erstkontakt / -beratung

 

Im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation sind insbesondere Angebote zur Sprachförderung und Hausaufgabenbetreuung förderlich und unverzichtbar. Dies gilt ebenfalls für das Beratungsangebot des Bildungs- und Erziehungsvereins.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Verlängerung der Förderung stattzugeben und dem Verein den Raum im Haus der Jugend kostenfrei für die weitere Dauer von drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Weiter erhält der Verein eine Sachkostenpauschale in Höhe von 1.440€ p.a. für die Dauer von drei Jahren.

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060305

Beratungsangebote für Familien und Bildung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017-2019

0603050040 Interkulturelle Bildung

531700

Aufw.f. Zuschüsse an priv. Unternehmen

1.440€ p.a.

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.12.2019

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer