Betreff
KSP Bruchhauser Kamp, Ersatzbeschaffung Spielkombination, Antrag der FDP-Fraktion
Vorlage
WP 14-20 SV 66/065
Aktenzeichen
66.3 KSP Bruchhauser Kamp
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

„Die FDP Hilden vertritt die Auffassung, solange noch kein Bebauungsplan beschlossen ist, dass das nicht mehr verkehrssichere und demontierte Spielgerät durch einen ähnliche Spielkombination schnellstmöglich ersetzt werden soll. Der Spielplatz am Bruchhauser Kamp wird in dem Wohnquartier und darüber hinaus aus der Nachbarschaft gut angenommen. Des weiteren wurde der Spielplatz von der Kindertageseinrichtung „Karnaper Regenbogen“ regelmäßig vormittags genutzt. Die Spielkombination war das „Highlight“ dieses Spielplatzes. Die FDP ist der Meinung, dass Kinder ein Anrecht auf Spielraum in der Nähe ihres Wohngebietes haben, welchen sie fußläufig erreichen können.“


Antragstext:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen:

 

1.    Die demontierte Spielkombination des Spielplatzes Bruchhauser Kamp 4 a unverzüglich durch ein Ersatzspielgerät/Spielkombination zu ersetzen.

 

2.    Die Verwaltung möge die Kosten für die Maßnahme ermitteln und zum Beschluss vorlegen.

 

3.    Sollten die Haushaltsmittel für das neue Spielgerät in 2016 nicht vorhanden sein, werden diese außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt.“


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

1.    Haushaltstechnische Erläuterung

Für den KSP Bruchhauser Kamp war für 2015 ein Austausch der dortigen Spielkombination geplant. Sie war daher Bestandteil der Unterlagen nach §14 GemHVO für den Spielgerätebedarf des Jahres 2015. Die diesbezügliche SV 66/019 für am 19.2.15 im JHA und am 4.3.15 im  H+F einstimmig beschlossen.

Die Kosten für Abbruch der alten Spielkombi und Lieferung und Aufbau der neuen Spielkombi waren mit 22.000€ kalkuliert und in der Kostenberechnung der o.a. SV enthalten.

Für die durchgeführten Abbruch- und Nebenarbeiten wurden von den veranschlagten Mitteln bereits 2.313,96€ verausgabt. Die übrigen von 19.686,04 € Mittel stehen weiter als übertragene Mittel aus 2015 zur Verfügung. Sie sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.

 

2.    Fachliche Erläuterung

Die regelmäßigen Gerätesicherheitskontrollen des Spielplatzkontrolleurs hatten Mitte 2015 ergeben, dass sich der Zustand des Gerätes  in bestimmten Bereichen so stark verschlechtert hat, dass eine Sperrung oder ein Abbau demnächst zwingend erfolgen müsste. Dies wurde dann auch entsprechend in die Wege geleitet und nach einer Angebotseinholung im Dezember 2015 ein Abbruchauftrag im Januar 2016 erteilt. Die Abbrucharbeiten erfolgten im Februar 2016.

 

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass auch bei einem weiteren Spielgerät die Zustandsentwicklung beobachtet wird (Wippe). Aufgrund des Alters (Unterteil 1992, Oberteil 2008) und des aktuellen Gerätezustandes der Wippe, wird im Fall einer weiteren deutlichen Verschlechterung des Gerätezustandes auch hier ein Geräteabbau aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich werden. Hierauf wurde bereits in der SV 61/084 zur Anregung nach §24GO im STEA im April hingewiesen.

 

Eine direkte Neuausschreibung einer Spielkombi parallel zu den vorgenannten Arbeiten konnte wegen anderer laufenden Projekte nicht erfolgen. Dies sollte danach im Anschluss durchgeführt werden.

Dazu kam es dann nicht mehr, da es Überlegungen gab, einzelne städtische Grundstücke für eine Wohnbebauung umzunutzen. Dazu gehörte auch das Spielplatzgrundstück. Entsprechende Beschlüsse wurden Anfang 2016 im Fachausschuss und am 16.3. im Rat gefasst (SV 61/070/1).

 

Trotz der vorgenannten Darstellung zu den Haushaltsmitteln sollte aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt auf den Bau der Spielkombi verzichtet werden. Gründe:

Die äußerst angespannte Haushaltslage und die darum erlassene Haushaltssperre machen deutlich, dass alle Ausgaben einer stringenten Notwendigkeitsprüfung zu unterziehen sind. Dies gilt auch dann, wenn rein formal (wie in diesem Fall) die Mittel aus dem Vorjahr zur Verfügung stehen. Ausgaben sind aber nun einmal Ausgaben, auch wenn sie aus dem Haushalt 2015 stammen. Alle übertragenen Mittel, welche dann doch nicht verausgabt werden müssen, verbessern den Jahresabschluss 2015 und damit letztlich auch den Haushalt 2016.

Unter diesem Gesichtspunkt sollte derzeit erst einmal das Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens abgewartet werden. Dann ist der Zeitpunkt für eine fachgerechte Entscheidung gegeben. Ein Bau der Spielkombi zum jetzigen Zeitpunkt könnte im finanztechnisch  schlimmsten Fall zu eine Fehlinvestition von rd. 20.000€ führen.

Der Spielplatz ist auch ohne die Spielkombi so mit Geräten ausgestattet, dass ein funktioneller Spielwert für die Zielgruppe der nahen Wohnumfeldversorgung gegeben ist. Ergänzend sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass ja in direkter Nähe ein weiterer KSP (Pestalozzistr) vorhanden ist.

 

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101 Grünflächen / Spielplätze

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660000061

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind aus 2015 für die Teilmaßnahme verfügbar:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

1301010030

Spielplätze

096021

19.686,04 €

(Bestehender HAR)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(x)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(x)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen – Klausgrete