Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:
„Die in vollem Wortlaut vorliegende 3.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hilden (Straßenbaubeitragssatzung) vom
30.06.2005 (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 16.12.2015 die 2. Nachtragssatzung vom 17.12.2015 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hilden (Straßenbaubeitragssatzung) vom 30.06.2005 beschlossen.
Darin wurden die Anteile der Beitragspflichtigen (Anliegeranteile) am Aufwand um jeweils 5 Prozentpunkte je Teileinrichtung erhöht. Die Anhebung der Beitragssätze erfolgte unter Beachtung der Entwicklungen in der straßenbaubeitragsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung der vergangenen Jahre.
Hiergegen wandten sich Herr Georg Lampen und 25 weitere Personen und stellten folgende Anregung nach § 24 GO NRW: „Straßen mit bereits begonnenen Baumaßnahmen werden von der am 16.12.2015 verabschiedeten Erhöhung der Anliegeranteile ausgenommen.“
Herr Burkhard Gies und eine weitere Person stellten folgende Anregung nach § 24 GO NRW: „Der Rat möge beschließen, dass die 2. Nachtragssatzung vom 17.12.2015 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hilden (Straßenbaubeitragssatzung) vom 30.06.2005 nur auf nach dem 01.01.2016 begonnene Baumaßnahmen anzuwenden ist.“
Mit Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 60/027 wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.03.2016 über die Anregungen beraten und anschließend einstimmig darüber abgestimmt, dass bereits begonnene Baumaßnahmen von der Erhöhung der Anliegeranteile ausgenommen werden.
Hieraus folgt, dass die Einnahme an KAG-Beiträgen der Abrechnung Baustraße um 50.000 € geringer ausfällt.
Um das Abstimmungsergebnis des Stadtentwicklungsausschusses, bei gleicher Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss und Rat, zügig umsetzen zu können, wird hiermit parallel zur Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 60/027 der Entwurf der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hilden (Straßenbaubeitragssatzung) vom 30.06.2005 (Anlage 1) zur Beschlussfassung vorgelegt.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
120101 |
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2017 |
I106600154 |
379510 |
Erhaltene
Anzahlungen Beiträge |
297.300,00 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2017 |
I106600154 |
379510 |
Erhaltene
Anzahlungen Beiträge |
247.750,00 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
X (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||