Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt Kenntnis von der Bildungspartnerschaft.“
Erläuterungen und Begründungen:
„Öffentliche Bibliotheken, Kindertagesstätten,
Familienzentren und Schulen sind der Vermittlung von Wissen, Lese- und Medienkompetenz
verpflichtet. Medienkompetenz ist in Zeiten zunehmender Informationsströme eine
wichtige Voraussetzung der erfolgreichen Lebensgestaltung. Öffentliche
Bibliotheken, Kindertagesstätten, Familienzentren und Schulen fördern diese
Kompetenz und ergänzen sich dabei in idealer Weise. Durch eine systematische
und auf Dauer angelegte Kooperation aller Institutionen, die über das Engagement Einzelner
hinausgeht, soll die bestehende
Bildungspartnerschaft innerhalb der Kommune etabliert und fortgesetzt werden.
Sie ist die Ausgangslage der Institutionen für die Vermittlung von Lese- und
Informationskompetenz und soll fortlaufend optimiert werden.
Die Vermittlung
von Lese- und Medienkompetenz kann nur gelingen, wenn bei Kindern die Leselust
geweckt, erhalten und gefördert wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die
Kinder während ihrer vorschulischen Entwicklung und der Schullaufbahn
ausreichend Gelegenheit haben, nicht nur zur Informationsgewinnung, sondern
auch zum Spaß zu lesen und Medien zu nutzen. Auch die Nutzung verschiedenster
Medien soll in den institutionalisierten Alltag verankert werden und eine
angemessene Rolle spielen.“
Präambel der
Kooperationsvereinbarungen der Bibliothek mit den Schulen und Kindertageseinrichtungen
in Hilden.
Die Anfänge der Kooperation – Entwicklung
der Schülerbüchereien
Stadtbibliothekar
Max Beier machte sich bereits in den späten 1940er Jahren Gedanken darüber, wie
in Hilden Kinder und Jugendliche mit Literatur versorgt werden können. In
Hilden lag eine Siedlungsstruktur vor, bei der niemand weiter als 2,5 km vom
Stadtkern entfernt wohnte. Deshalb empfahl sich ein zentraler Standort für eine
Stadtbibliothek ohne Zweigstellen. Um Kinder und Jugendliche mit Büchern
versorgen zu können, entwickelte Beier ein Modell, das die einzelnen Schulen
mit Buchbeständen versorgte, und baute dieses immer weiter aus. Zuerst wurden
die damaligen Volksschulen am Stadtrand mit Büchern bestückt, danach folgten
die anderen Schulen. Zu Beginn waren es zwölf Volksschulen mit 76 Klassen und
3.330 Schülern, die versorgt werden sollten. 1,5 bis 2 Bücher je Schulkind
waren vorgesehen. 1950 wurde die erste Schülerbücherei in der katholischen
Volksschule Gerresheimer Straße mit 100 Büchern eröffnet.
Schülerbüchereien heute
Aktuell gibt es in
zwölf Hildener Schulen die sogenannten „Schülerbüchereien“, u.a. auch in der
Städtischen Förderschule Lernen. Bis zu ihrer Auflösung wurden auch die beiden
städtischen Hauptschulen mit Büchern versorgt. Derzeit sind 13.000 Bücher in
den Schülerbüchereien erfasst, und somit im Online-Katalog recherchierbar. Der
Gesamtbestand ist jedoch weitaus größer. Die Bestände der Schülerbüchereien
stehen für Kunden der Stadtbücherei nicht zur Verfügung und werden nicht
untereinander ausgetauscht.
Klar definiert
sind Form und Inhalte, die den Kindern zur Verfügung gestellt werden: Nur
Bücher, keine Medien wie DVDs, CDs, keine Klassensätze und die Bücher sollen in
erster Linie als Freizeitbeschäftigung für die Kinder dienen. Darauf wird bei
der (Vor-)Auswahl der Bücher geachtet. Kinder, die nicht die Möglichkeit haben,
mit ihren Eltern die Bibliothek am Nove-Mesto-Platz zu besuchen, können in
ihrer Schülerbücherei Bücher entleihen. Damit den Kindern aus Hilden die
Nutzung der Bibliotheken leicht fällt, wird in den Schülerbüchereien die
Systematik der Stadtbücherei verwendet.
Aufbau und
Betreiben der Schülerbüchereien erfolgt arbeitsteilig. Etatverwaltung, Vorauswahl,
Anschaffung, technische Bearbeitung und die Katalogisierung der Buchbestände
gehören zum Arbeitsbereich der Stadtbücherei (schulbibliothekarische
Arbeitsstelle). Für die Ausleihe und den reibungslosen Ablauf vor Ort sorgen in
erster Linie die Büchereimütter, die ehrenamtlich tätig sind.
Medienpartner „Bibliothek und Schule“ –
Kooperation macht stark!
Im Laufe der
Jahrzehnte baute die Stadtbücherei Hilden ihre Angebote für Kinder
kontinuierlich aus. Klassische Vorlesestunden, Klassenführungen,
Autorenlesungen, die Zusammenarbeit mit den Hildener Schulen, Kindergärten und
weiteren Institutionen wuchs stetig. Leseförderung war immer eine der
Hauptaufgaben der Stadtbücherei, neue Medien hielten Einzug in das Ausleih- und
Serviceangebot der Bibliothek. Die Vermittlung von Medienkompetenz war zu
Beginn des neuen Jahrtausends eines ihrer wichtigsten Aufgabengebiete.
2002 startete das
Projekt „Bildungspartner NRW - Bibliothek
und Schule“ der Bertelsmann Stiftung
und des Kulturministeriums NRW. 38 Kommunen aus NRW wurden in der ersten Projektphase angenommen, Hilden war dabei. Unterschiedliche Produkte wie
z.B. „Unterricht in der Bibliothek“, „Medienboxen“, „Recherchetraining“ und
„SchülerCenter“ wurden in Zusammenarbeit mit
den beteiligten Schulen verschiedenster Schulformen
entwickelt, durchgeführt
und in den Bibliotheks- und Schulalltag integriert. Zudem gab es zahlreiche
Fortbildungen und Schulungen. In allen Kommunen wurden Lese-und Informationskompetenz-Teams
(LIKo-Teams) gegründet. Diese Teams bestehen aus ein bis zwei Vertretern der beteiligten Institutionen. In
Hilden traf sich das LIKo-Team zu Beginn vier bis sechs Mal im Jahr. Viele
Projekte wurden gemeinsam geplant und durchgeführt. Noch heute bestehen die
Liko-Teams. Derzeit finden ein bis zwei Mal im Jahr
LIKo-Treffen statt. Dieser Rhythmus wurde auf die neu gegründeten LIKo-Teams der Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
übertragen.
Nachdem in der ersten Projektphase elf
Schulen Kooperationspartner waren, konnte die
Anzahl im Folgeprojekt ab 2005 auf 17 Kooperationspartner erweitert werden.
Bereits im April 2006 schloss die Stadtbücherei Hilden mit den 17 Schulen
Kooperationsvereinbarungen. Diese wurden
2013 mit folgenden Schulen und Kindergärten (Familienzentren) aktualisiert und erneuert:
§ AWO
Kindertageseinrichtung
·
Berufskolleg des Kreises Mettmann
§ Caritas
Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“
·
Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium
§ Ev.
Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“
§ Familienzentrum
„Kunterbunt / Traumquelle“
§ Familienzentrum
Mühle e.V.“
·
Ferdinand-Lieven-Schule
·
Freie Christliche Schule
·
GGS Adolf-Reichwein-Schule
·
GGS Schule am Elbsee
·
GGS Wilhelm-Busch-Schule
·
GGS Wilhelm-Hüls-Schule
·
Helmholtz-Gymnasium
§ Integrative
Kindertageseinrichtung „Ellen Wiederhold“
§ Integrative
Kindertageseinrichtung „Karnaper Regenbogen“
§ Kath.
Familienzentrum „St. Konrad“
·
KGS Adolf-Kolping-Schule
·
KGS Astrid-Lindgren-Schule
§ Kindertageseinrichtung
„Im Park e.V.“
§ Kindertageseinrichtung
„Rappelkiste“
§ Kindertageseinrichtung
der Johanniter
§ Paritätische
Kindertageseinrichtung
·
Paul-Maar-Schule
·
Schulverbund Schulstraße /
Walter-Wiederhold-Schule
§ Städt.
Kindergarten „Mäusenest“
§ Städtische
Kindertageseinrichtung „Am Holterhöfchen“
§ Städtische
Kindertageseinrichtung „Die Arche“
§ Städtische
Kindertageseinrichtung „Itterpänz“
§ Städtische
Kindertageseinrichtung „Pusteblume“
§ Städtische
Kindertageseinrichtung „Rehkids“
·
Städtische Sekundarschule Hilden
·
Theresienschule
·
Wilhelmine-Fliedner-Realschule
Ziele
der Kooperation
1.
Vordringliches
Ziel der Zusammenarbeit ist die Entwicklung und Förderung der Lese- und
Medienkompetenz von Kindern im Kindergartenalter, Schülerinnen und Schülern.
Die Stadtbücherei Hilden ist dabei ein unverzichtbarer Partner für die
Institutionen.
2.
Steigerung
der Lesefreude bei den Schülerinnen und Schülern der Hildener Institutionen und
die selbstverständliche Nutzung der Stadtbücherei als außerschulischer Lern-
und Bildungsort und zur Freizeitgestaltung.
3.
Die
Stadtbücherei Hilden und die Institutionen wollen wechselseitig den Kontakt und
die Zusammenarbeit intensivieren und ausbauen.
Elemente der Bildungspartnerschaft
1.
Die
Bildungspartnerschaft zwischen der Stadtbücherei und den Institutionen soll
verbindlich in bestehende Profile, Zielvorgaben, Schulprogramme, Medienkonzepte
und schulinterne Curricula aufgenommen werden.
2.
Die
Stadtbücherei Hilden wird die Institutionen kontinuierlich in der Lese- und
Medienkompetenzförderung unterstützen. Die hierzu möglichen Maßnahmen und
Angebote werden ständig gemeinsam angepasst und weiterentwickelt. Die konkret
vereinbarten Kooperationsformen der Institutionen und der Stadtbücherei werden
in Form eines Spiralcurriculums als Anhang der Kooperationsvereinbarung
beigefügt.
Das
Spiralcurriculum
Das bereits erwähnte Spiralcurriculum ist
im Laufe der Jahre mehrmals aktualisiert und überarbeitet worden. Es handelt sich um ein durchgängiges Stufenmodell für Kindergartenkinder
ab drei Jahren bis zur Oberstufe. Auch die Angebote für Flüchtlinge,
Mutter-Kind-Gruppen mit Migrationshintergrund etc. finden im Spiralcurriculum
Erwähnung. Das Curriculum ist dieser Sitzungsvorlage als Anhang beigefügt.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen nein
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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Personelle Auswirkungen nein
Im Stellenplan
enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |