Betreff
Bildungspartner der Stadtbücherei Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 41/044
Aktenzeichen
III/41 Bü
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt Kenntnis von der Bildungspartnerschaft.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Logo schwarz-grau„Öffentliche Bibliotheken, Kindertagesstätten, Familienzentren und Schulen sind der Vermittlung von Wissen, Lese- und Medienkompetenz verpflichtet. Medienkompetenz ist in Zeiten zunehmender Informationsströme eine wichtige Voraussetzung der erfolgreichen Lebensgestaltung. Öffentliche Bibliotheken, Kindertagesstätten, Familienzentren und Schulen fördern diese Kompetenz und ergänzen sich dabei in idealer Weise. Durch eine systematische und auf Dauer angelegte Kooperation aller Institutionen, die über das Engagement Einzelner hinausgeht, soll die bestehende Bildungspartnerschaft innerhalb der Kommune etabliert und fortgesetzt werden. Sie ist die Ausgangslage der Institutionen für die Vermittlung von Lese- und Informationskompetenz und soll fortlaufend optimiert werden.

 

Die Vermittlung von Lese- und Medienkompetenz kann nur gelingen, wenn bei Kindern die Leselust geweckt, erhalten und gefördert wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Kinder während ihrer vorschulischen Entwicklung und der Schullaufbahn ausreichend Gelegenheit haben, nicht nur zur Informationsgewinnung, sondern auch zum Spaß zu lesen und Medien zu nutzen. Auch die Nutzung verschiedenster Medien soll in den institutionalisierten Alltag verankert werden und eine angemessene Rolle spielen.“

 

Präambel der Kooperationsvereinbarungen der Bibliothek mit den Schulen und Kindertageseinrichtungen in Hilden.

 

 

Die Anfänge der Kooperation – Entwicklung der Schülerbüchereien

 

Stadtbibliothekar Max Beier machte sich bereits in den späten 1940er Jahren Gedanken darüber, wie in Hilden Kinder und Jugendliche mit Literatur versorgt werden können. In Hilden lag eine Siedlungsstruktur vor, bei der niemand weiter als 2,5 km vom Stadtkern entfernt wohnte. Deshalb empfahl sich ein zentraler Standort für eine Stadtbibliothek ohne Zweigstellen. Um Kinder und Jugendliche mit Büchern versorgen zu können, entwickelte Beier ein Modell, das die einzelnen Schulen mit Buchbeständen versorgte, und baute dieses immer weiter aus. Zuerst wurden die damaligen Volksschulen am Stadtrand mit Büchern bestückt, danach folgten die anderen Schulen. Zu Beginn waren es zwölf Volksschulen mit 76 Klassen und 3.330 Schülern, die versorgt werden sollten. 1,5 bis 2 Bücher je Schulkind waren vorgesehen. 1950 wurde die erste Schülerbücherei in der katholischen Volksschule Gerresheimer Straße mit 100 Büchern eröffnet.

 

 

Schülerbüchereien heute

 

Aktuell gibt es in zwölf Hildener Schulen die sogenannten „Schülerbüchereien“, u.a. auch in der Städtischen Förderschule Lernen. Bis zu ihrer Auflösung wurden auch die beiden städtischen Hauptschulen mit Büchern versorgt. Derzeit sind 13.000 Bücher in den Schülerbüchereien erfasst, und somit im Online-Katalog recherchierbar. Der Gesamtbestand ist jedoch weitaus größer. Die Bestände der Schülerbüchereien stehen für Kunden der Stadtbücherei nicht zur Verfügung und werden nicht untereinander ausgetauscht.

 

Klar definiert sind Form und Inhalte, die den Kindern zur Verfügung gestellt werden: Nur Bücher, keine Medien wie DVDs, CDs, keine Klassensätze und die Bücher sollen in erster Linie als Freizeitbeschäftigung für die Kinder dienen. Darauf wird bei der (Vor-)Auswahl der Bücher geachtet. Kinder, die nicht die Möglichkeit haben, mit ihren Eltern die Bibliothek am Nove-Mesto-Platz zu besuchen, können in ihrer Schülerbücherei Bücher entleihen. Damit den Kindern aus Hilden die Nutzung der Bibliotheken leicht fällt, wird in den Schülerbüchereien die Systematik der Stadtbücherei verwendet.

 

Aufbau und Betreiben der Schülerbüchereien erfolgt arbeitsteilig. Etatverwaltung, Vorauswahl, Anschaffung, technische Bearbeitung und die Katalogisierung der Buchbestände gehören zum Arbeitsbereich der Stadtbücherei (schulbibliothekarische Arbeitsstelle). Für die Ausleihe und den reibungslosen Ablauf vor Ort sorgen in erster Linie die Büchereimütter, die ehrenamtlich tätig sind.

 

 

Medienpartner „Bibliothek und Schule“ – Kooperation macht stark!

 

Im Laufe der Jahrzehnte baute die Stadtbücherei Hilden ihre Angebote für Kinder kontinuierlich aus. Klassische Vorlesestunden, Klassenführungen, Autorenlesungen, die Zusammenarbeit mit den Hildener Schulen, Kindergärten und weiteren Institutionen wuchs stetig. Leseförderung war immer eine der Hauptaufgaben der Stadtbücherei, neue Medien hielten Einzug in das Ausleih- und Serviceangebot der Bibliothek. Die Vermittlung von Medienkompetenz war zu Beginn des neuen Jahrtausends eines ihrer wichtigsten Aufgabengebiete.

 

2002 startete das Projekt „Bildungspartner NRW - Bibliothek und Schule“ der Bertelsmann Stiftung und des Kulturministeriums NRW. 38 Kommunen aus NRW wurden in der ersten Projektphase angenommen, Hilden war dabei. Unterschiedliche Produkte wie z.B. „Unterricht in der Bibliothek“, „Medienboxen“, „Recherchetraining“ und „SchülerCenter“ wurden in Zusammenarbeit mit den beteiligten Schulen verschiedenster Schulformen entwickelt, durchgeführt und in den Bibliotheks- und Schulalltag integriert. Zudem gab es zahlreiche Fortbildungen und Schulungen. In allen Kommunen wurden Lese-und Informationskompetenz-Teams (LIKo-Teams) gegründet. Diese Teams bestehen aus ein bis zwei Vertretern der beteiligten Institutionen. In Hilden traf sich das LIKo-Team zu Beginn vier bis sechs Mal im Jahr. Viele Projekte wurden gemeinsam geplant und durchgeführt. Noch heute bestehen die Liko-Teams. Derzeit finden ein bis zwei Mal im Jahr LIKo-Treffen statt. Dieser Rhythmus wurde auf die neu gegründeten LIKo-Teams der Kindertageseinrichtungen und Familienzentren übertragen.

 

Nachdem in der ersten Projektphase elf Schulen Kooperationspartner waren, konnte die Anzahl im Folgeprojekt ab 2005 auf 17 Kooperationspartner erweitert werden. Bereits im April 2006 schloss die Stadtbücherei Hilden mit den 17 Schulen Kooperationsvereinbarungen. Diese wurden 2013 mit folgenden Schulen und Kindergärten (Familienzentren) aktualisiert und erneuert:

 

§  AWO Kindertageseinrichtung

·        Berufskolleg des Kreises Mettmann

§  Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“

·        Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium

§  Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“

§  Familienzentrum „Kunterbunt / Traumquelle“

§  Familienzentrum Mühle e.V.“

·        Ferdinand-Lieven-Schule

·        Freie Christliche Schule

·        GGS Adolf-Reichwein-Schule

·        GGS Schule am Elbsee

·        GGS Wilhelm-Busch-Schule

·        GGS Wilhelm-Hüls-Schule

·        Helmholtz-Gymnasium

§  Integrative Kindertageseinrichtung „Ellen Wiederhold“

§  Integrative Kindertageseinrichtung „Karnaper Regenbogen“

§  Kath. Familienzentrum „St. Konrad“

·        KGS Adolf-Kolping-Schule

·        KGS Astrid-Lindgren-Schule

§  Kindertageseinrichtung „Im Park e.V.“

§  Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“

§  Kindertageseinrichtung der Johanniter

§  Paritätische Kindertageseinrichtung

·        Paul-Maar-Schule

·        Schulverbund Schulstraße / Walter-Wiederhold-Schule

§  Städt. Kindergarten „Mäusenest“

§  Städtische Kindertageseinrichtung „Am Holterhöfchen“

§  Städtische Kindertageseinrichtung „Die Arche“

§  Städtische Kindertageseinrichtung „Itterpänz“

§  Städtische Kindertageseinrichtung „Pusteblume“

§  Städtische Kindertageseinrichtung „Rehkids“

·        Städtische Sekundarschule Hilden

·        Theresienschule

·        Wilhelmine-Fliedner-Realschule

 

 

Ziele der Kooperation

 

1.    Vordringliches Ziel der Zusammenarbeit ist die Entwicklung und Förderung der Lese- und Medienkompetenz von Kindern im Kindergartenalter, Schülerinnen und Schülern. Die Stadtbücherei Hilden ist dabei ein unverzichtbarer Partner für die Institutionen.

2.    Steigerung der Lesefreude bei den Schülerinnen und Schülern der Hildener Institutionen und die selbstverständliche Nutzung der Stadtbücherei als außerschulischer Lern- und Bildungsort und zur Freizeitgestaltung.

3.    Die Stadtbücherei Hilden und die Institutionen wollen wechselseitig den Kontakt und die Zusammenarbeit intensivieren und ausbauen.

 

 

Elemente der Bildungspartnerschaft

 

1.    Die Bildungspartnerschaft zwischen der Stadtbücherei und den Institutionen soll verbindlich in bestehende Profile, Zielvorgaben, Schulprogramme, Medienkonzepte und schulinterne Curricula aufgenommen werden.

2.    Die Stadtbücherei Hilden wird die Institutionen kontinuierlich in der Lese- und Medienkompetenzförderung unterstützen. Die hierzu möglichen Maßnahmen und Angebote werden ständig gemeinsam angepasst und weiterentwickelt. Die konkret vereinbarten Kooperationsformen der Institutionen und der Stadtbücherei werden in Form eines Spiralcurriculums als Anhang der Kooperationsvereinbarung beigefügt.

 

 

Das Spiralcurriculum

Das bereits erwähnte Spiralcurriculum ist im Laufe der Jahre mehrmals aktualisiert und überarbeitet worden. Es handelt sich um ein durchgängiges Stufenmodell für Kindergartenkinder ab drei Jahren bis zur Oberstufe. Auch die Angebote für Flüchtlinge, Mutter-Kind-Gruppen mit Migrationshintergrund etc. finden im Spiralcurriculum Erwähnung. Das Curriculum ist dieser Sitzungsvorlage als Anhang beigefügt.

 

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen   nein

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen nein

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent